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3 Meter Abstand zum behindertengerchten Fahrzeug und aggressives Verhalten ?

Themenstarteram 7. November 2020 um 16:04

Guten Tag,

ich war gerade mit dem Auto auf dem Weg nach Hause. An einer roten Ampel stand ich hinter einem behindertengerechten Fahrzeug, zumindest war am Heck des Vordermanns ein blauer Aufkleber mit dem Inhalt: Bitte 3 m Abstand halten.

Dies tat ich nicht, weil ich auch nur ein Mensch bin und Fehler mache, heißt, ich habe den Aufkleber nicht beachtet, erst als ich hinter diesem Stand. Ein wenig zurückfahren war nicht möglich, weil weitere Fahrzeuge dahinter. Ich halte bei solchen Fahrzeugen grundsätzlich den entsprechenden Abstand ein. Meines Wissens nach ist das keine Pflicht, mache es aber trotzdem. Ich gehe davon aus, dass es hier lediglich um das Rangieren o.ä geht, deshalb solche Aufkleber.

 

Nun zum Härtefall und zum Eigentlichen:

Plötzlich stieg eine junge Beifahrerin aus, gestikulierte wild um sich, ich daraufhin mein Fenster herunter gemacht und gefragt, ob ich helfen kann und was denn los sei ? Daraufhin sagte sie mir, sie hätte jetzt mein Kennzeichen und dass ich ein Vollidiot sei. Erneut fragte ich, was denn nun los ist. Sie sagt, ich muss Abstand halten, weil es Pflicht ist. Ich versuchte ihr es zu erklären, sie ließ sich nicht mehr darauf ein, und trat mit ihrem Schuh gegen meine Radkappe, vorne links am Rad, es ist dabei nichts kaputt gegangen. Die Ampel war bereits wieder grün, sie lief zum Wagen zurück und zeigte mir den Stinkefinger. Ich kann die junge Dame anhand vom Aussehen wiedererkennen. Ein paar der Fahrzeuge, die hinter mir standen, hatten keine Lust zu warten und fuhren vorbei. Das Kennzeichen des Vordermanns (Behindertengerechtes Fahrzeug) und das des Hintermannes habe ich mir notiert (als evtl. Zeuge), der fuhr aber auch direkt weg.

Mir geht es nun darum, ist es wirklich Pflicht, wie die Dame behauptet, den Abstand einzuhalten, so wie sie mir es sagte ?

Was kann ich gegen diese Dame unternehmen ? Sie hat ja mindestens eine Strafttat oder Ordnungswidrigkeit begangen.

Sollte diese Dame einen Führerschein besitzen, kann dadurch ihr aggressives Verhalten härter bestraft werden ?

Ich bitte um eure Antworten, vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Purer Schwachsinn. Da gibt's keine rechtliche Bindung sich an irgendwelche Schilder/Aufkleber an der Heckklappe zu halten. Natürlich hält da die Mehrheit den Abstand ein, wenn man hinter solch einem Fahrzeug parkt. Aber an der Ampel? Wirklich? Will der Rollstuhlfahrer da während der Rotphase über den Heckklappen-Lift aussteigen oder was? Denn für Heckklappen-Lifte sind diese Schilder da.

 

Ich würde die Alte knallhart anzeigen, dass sage ich auch als Rollstuhlfahrer.

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ich sehe die 3m-Abstands-Bitte nur im ruhenden Verkehr, nicht an einer roten Ampel.

Du hast ja die Möglichkeit die Dame wg. Beleidigung anzuzeigen. :)

Purer Schwachsinn. Da gibt's keine rechtliche Bindung sich an irgendwelche Schilder/Aufkleber an der Heckklappe zu halten. Natürlich hält da die Mehrheit den Abstand ein, wenn man hinter solch einem Fahrzeug parkt. Aber an der Ampel? Wirklich? Will der Rollstuhlfahrer da während der Rotphase über den Heckklappen-Lift aussteigen oder was? Denn für Heckklappen-Lifte sind diese Schilder da.

 

Ich würde die Alte knallhart anzeigen, dass sage ich auch als Rollstuhlfahrer.

sehe ich genauso, weshalb sollte man an einer roten ampel so viel abstand halten??

er wird da wohl kaum mit dem rollstuhl aus der heckklappe fahren wollen

ich würds abhaken und mich nicht weiter über die dusslige kuh aufregen

du hast nix falsch gemacht und kannst heut nacht beruhigt schlafen

ps

war die Dame (Ausdruck an normalen Wortschatz angepasst,Moorteufelchen) evtl besoffen?

Umgehend Anzeige ertstatten, so würde ich das machen.

Mfg kheinz

Themenstarteram 7. November 2020 um 16:14

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. November 2020 um 17:07:21 Uhr:

ich sehe die 3m-Abstands-Bitte nur im ruhenden Verkehr, nicht an einer roten Ampel.

Du hast ja die Möglichkeit die Dame wg. Beleidigung anzuzeigen. :)

Es ist aber nur eine Bitte, nur um das mal zu untermauern ?

Dass ich sie anzeigen kann, aufgrund von Beleidigung, das ist eindeutig. Aber wird denn nicht aggressives Verhalten Verkehr auch gehandet ? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ?

Versuchte Sachbeschädigung auch oder nicht ?

Kann Jemand von euch mehr Ordnungswidrigkeiten erkennen ?

hast du ne dashcam?

dann würde das lustig werden für die tante

Themenstarteram 7. November 2020 um 16:16

@Gunny-Highway

Danke für die Antwort. Also sie roch nicht nach Alkohol und so hat sie sich auch nicht verhalten :D

@crafter276 Eigentlich ist so etwas für mich Pillepalle, aber der Drang zum Anzeigen ist da, nur ist die Frage, was der Zeuge sagen wird/könnte.

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 7. November 2020 um 17:14:37 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. November 2020 um 17:07:21 Uhr:

ich sehe die 3m-Abstands-Bitte nur im ruhenden Verkehr, nicht an einer roten Ampel.

Du hast ja die Möglichkeit die Dame wg. Beleidigung anzuzeigen. :)

Es ist aber nur eine Bitte, nur um das mal zu untermauern ?

Dass ich sie anzeigen kann, aufgrund von Beleidigung, das ist eindeutig. Aber wird denn nicht aggressives Verhalten Verkehr auch gehandet ? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ?

Versuchte Sachbeschädigung auch oder nicht ?

Kann Jemand von euch mehr Ordnungswidrigkeiten erkennen ?

Nun... auch wenn es ärgerlich ist, schieß mal bitte nicht mit Kanonenkugeln auf Spatzen. :)

Edit: so etwas wie versuchte Sachbeschädigung gibt es m. W. nicht.

Die "Dame" ist offenbar tatsaechlich (geistig) behindert. :rolleyes:

Ciao

Ratoncita

Themenstarteram 7. November 2020 um 16:19

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 7. November 2020 um 17:16:38 Uhr:

hast du ne dashcam?

dann würde das lustig werden für die tante

Ich wollte mir eine vor längerer Zeit kaufen, habe es doch nicht gemacht, weil ich davon ausging, dass Extremsituationen äußerst selten vorkommen. Besitze keine.

Du kannst nur Anzeige erstatten und den Sachverhalt erläutern. Beleidigung und Sachbeschädigung (sieht man irgendwas an der Radkappe? ) sind schon mal drin.

Was dann die genauen Anklagepunkte sind, wird dann dir die Polizei bei Erstattung sagen, richtig ermitteln macht dann die Staatsanwaltschaft. Aber wenn es zu keiner Sachbeschädigung oder großer Gefährdung gekommen ist, wird es wohl, da nicht sehr im Sinne der Allgemeinheit, eingestellt werden. Die bekommen nen bösen Brief wo sie sich äußern sollen und das reicht vielleicht auch als Denkzettel.

Zitat:

@boerni666 schrieb am 7. November 2020 um 17:20:43 Uhr:

 

Was dann die genauen Anklagepunkte sind, wird dann dir die Polizei bei Erstattung sagen, richtig ermitteln macht dann die Staatsanwaltschaft.

.... oder einstellen...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. November 2020 um 17:21:42 Uhr:

Zitat:

@boerni666 schrieb am 7. November 2020 um 17:20:43 Uhr:

 

Was dann die genauen Anklagepunkte sind, wird dann dir die Polizei bei Erstattung sagen, richtig ermitteln macht dann die Staatsanwaltschaft.

.... oder einstellen...

ja, gehe ich auch stark von aus. siehe meinen Edit 2 Beiträge eher.

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 7. November 2020 um 17:04:34 Uhr:

Bitte 3 m Abstand halten.

Also steht da nicht, in einen Abstand von 3 m halten, also gilt die Bitte, dass du während der Fahrt einen Abstand von 3 m haltens sollst, also ein gewünschtes Drängeln. ;)

Die Frau ist also ein Adrenalin-Junkie und möchte sich ständig über Drängler ärgern. Da du ihren Wunsch aber nicht nachgekommen bist, hat sie ihren Adrenalinschub eben an der Ampel geholt, indem sie über dich und dein Auto hergefallen ist. ;)

Ernsthaft, vergesse die Sache.

 

Gruß

Uwe

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