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3 Punkte in der Probezeit!!!

Hallo Zusammen!
Wurde vor 3 Wochen von der Polizei angehalten und bei mir war die frontlippe der Böse Blick und was ich nicht verstähe der Grill nicht eingetragen.
Soweit ich weiss brauch man den Grill nicht eintragen lassen oder eine ABE besitzen hat mir der Poliziest auch gesagt aber hat er doch irgend wie mit angegeben. Und ich musste 75,60€ zahlen und habe 3 Punkte gekriegt und mein Fater auch.
Meine Frage an euch kommt da noch was (Nachschulung oder so) oder ist das alles mit dem Bußgeld und den Punkten weil ich ja noch in der Probezeit bin.
Ich hoffe ihr könnt meine frage beantworten.
Mit freundlichen Gruß:
Mas_chie2003

Beste Antwort im Thema

Re: 3 Punkte in der Probezeit!!!

Zitat:

Original geschrieben von Mas_chie2003


und mein Fater auch.
Vater
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jo wirste wohl ne nachschulung aufgebrummt bekommen (und das sogar schon nach einem Punkt)...
Im einzelnen wirste bezahlen müssen:
- Bußgeld : 50 €
- Gebühren : 25,60 €
- Nachschulungsbescheid : ca. 30 €
- Nachschulung : ca. 300 €
kommste also ca. auf 400 euro und probezeitverlängerung auf 4 Jahre!
und den grill brauchste wirklich nicht eintragen, aber der rest der nicht eingetragen war, reicht vollkommen aus um die drei Punkte zu bekommen...

Re: 3 Punkte in der Probezeit!!!

Zitat:

Original geschrieben von Mas_chie2003


und mein Fater auch.
Vater

Re: 3 Punkte in der Probezeit!!!

Zitat:

Original geschrieben von Mas_chie2003


Wurde vor 3 Wochen von der Polizei angehalten und bei mir war die frontlippe der Böse Blick ... nicht eingetragen.

Keine Zeit für die Eintragungen gefunden oder wie konnte das passieren?

ich glaube mit den punkten, das ist anderster geregelt, da gibts auch nach verkehr (zu schnell etc.) und fahrzeug (ladung schlecht gesichert etc.) abstufungen... nach "a und b verstoß"....(man kann punkte haben ohne auswirkungen kommt nur drauf an, weßhalb man sie hat) ?????

*lol*
meiner meinung nach:
wer geld für solche anbauteile hat, der kann sich auch die nachschulung leisten...

Ab einem Punkt ist das ganze ein B Verstoß und damit muß man in der Probezeit zur Nachschulung.
Hier kostet die NaS übrigens 350€
Bis der Bescheid über die NaS kommt, dauert es aber noch. Muß ja erstmal nach Flennsburg von wo aus der Bescheid verschickt wird...
Aber warum keine Ausrede?
"Ich war gerade auf dem Weg zum TÜV um mir einen Termin geben zu lassen!"
Hat bei mir in einer anderen Situation geklappt.
2 mal bei der gleichen Sache sollte man das aber nicht machen...

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von J84


Ab einem Punkt ist das ganze ein B Verstoß und damit muß man in der Probezeit zur Nachschulung.
Hier kostet die NaS übrigens 350€
Bis der Bescheid über die NaS kommt, dauert es aber noch. Muß ja erstmal nach Flennsburg von wo aus der Bescheid verschickt wird...

Nicht ganz richtig.

Post kommt von der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort.

Und Verstoß gegen die StVZO ist gemäß Anlage 12 Abschnitt A Punkt 2.2 FeV ein A-Delikt.

Also Nachschulung in jedem Fall, das stimmt.

(und zur Nachschulung sind sonst nämlich auch 2 B-Verstöße notwendig, nicht einer - nur beim A reicht einer)

Zitat:

Original geschrieben von J84


Aber warum keine Ausrede?
"Ich war gerade auf dem Weg zum TÜV um mir einen Termin geben zu lassen!"
Hat bei mir in einer anderen Situation geklappt.
2 mal bei der gleichen Sache sollte man das aber nicht machen...

Und die Ausrede hat echt gezogen?

Glückwunsch - Glück gehabt.

Grüße

Schreddi

PS: Ach im Übrigen - gibts bei der Nachschulung auch gleich bissi Deutsch-Kurs?

;)

Edit:

Seit März

fährt er mit dem "Böse Blick"

;)

rum ohne ABE - da stellen sich doch keine Fragen mehr.....

Du kannst dich hier mal einlesen:
Verstöße während der Probezeit: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php
Und z.B. das hier:
http://www.fahrtipps.de/.../lesen.php?...

@J84: Bei EINEM B-Verstoß muss noch keine Nachschulung gemacht werden, erst beim zweiten B-Verstoß während der Probezeit.
EDIT @Schreddi: sorry habe zu lange zum Link-Suchen gebraucht ;o)

Aber gute Links - und gut Ding will ja Weile haben :)
Ich empfehl für sowas auch immer www.verkehrsportal.de --> Abschnitt Führerschein.
Grüße
Schreddi

...aber ich befürchte wenn der Threaderöffner mit dem Lesen nur halb soviele Probleme hat wie mit dem Schreiben dann wird das nix ;o)

Sorry wegen den schreib fehlern. Habe gestern nicht viel zeit dafür gehabt.
Habe noch mal in den Brief geschaut und das ist noch im bereich B-Katalog.
Das heißt ich darf mir jetzt nichts mehr erlauben.

Und Danke noch mal an alle habt mir echt geholfen.

Mit freundlichen Gruß:
Mas_chie2003

Jetzt hast du wohl auch keine Zeit dafür?

;)

Zitat:

Original geschrieben von Mas_chie2003


Ich entschuldige mich für die vielen Schreibfehler. Ich habe dafür gestern nicht viel Zeit gehabt.
Habe nochmal in den Brief geschaut und das ist noch im Bereich B-Katalog.
Das heißt ich darf mir jetzt nichts mehr erlauben.

Und danke noch mal an alle. Ihr habt mir echt geholfen.

Mit freundlichem Gruß:
Mas_chie2003

Das ist B-Katalog?
Verstöße gegen die StVZO (und das ist doch Erlöschen der BE im allgemeinen) ist doch meines Wissens A.
Gibts da Ausnahmen?
Grüße
Schreddi

du musst auf jeden fall eine machen... da sind schon welche gewesen, die nur keine zusatzreflektoren für ihre scheinwerfer hinten hatten...

Also, ich weiß ja echt nicht, was da immer für ein Theater draus gemacht wird. Ich hatte meine Spoilerlippe auch versehentlich net eingetragen. Mein Bruder ist dann mal angehalten worden mit meinem Auto und hat dafür nur ne Mängelkarte bekommen, Vermerk: keine ABE für Spoilerlippe mitgeführt. Ich mein, die Lippe hat zwar ne Eintragung nach §19 gebraucht, weil da nur ein Teilegutachten dabei war.
Aber dann wie im vorliegenden Fall gleich Punkte??? Sehr seltsam finde ich :confused: Ich mein, vllt waren die Polizisten ja bei mir bzw. meinem Bruder gut gelaunt, aber das ist doch schon ein wenig krass....
Gruß Tecci

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