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- 3 Wochen altes Auto und schon ein Unfall -.-'
3 Wochen altes Auto und schon ein Unfall -.-'
Servus Leute,
waren heute unterwegs mim neuen.. als wir anhalten musste krachte es auf einmal hinten.. umgedreht, ein Motorradfahrer hat´s nicht mehr geschafft zu bremsen. Moral der Geschicht: Kratzer und Stoßstange abgesprungen unten an der Verkleidung. Foto folgt noch.. Polizei hat dem Motorradfahrer alleinige Schuld gegeben, wem auch sonst?
So meine Frage um Probleme im vorhinein zu vermeiden. Wie verhalte ich mich richtig? Er muss es ja seiner Versicherung melden. Muss ich schon mal zu Seat einen Kostenvoranschlag machen lassen, oder auf die gegnerische Versicherung warten was die sagen und dann den Schaden reparieren lassen?
Sowas nehme ich eigentlich total entspannt, aber in dem Fall ist es ein neues Auto.
Hoffe jemand hat ein paar wertvolle Erfahrungen und Tipps.
Schönen Abend
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von deno320
Mal schaun... sind am überlegen reparieren zu lassen in Anzahlung und einen neuen.
Soll relativ unkompliziert ablaufen sagt der Händler.
Grüße
Da freut sich dann der Händler über den Gewinn du zahlst drauf, nur deswegen geht das dann so unkompliziert, weil er daran richtig gut verdient.
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23 Antworten
Hi,
deiner Versicherung brauchst du es eigentlich nicht melden.
Ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ob ein Gutachten gemacht werden muß hängt von der Schadenshöhe ab.
Du kannst evtl. vorab bei der gegnerischen Versicherung anrufen und fragen ab welchen Betrag die ein Gutachten haben wollen. Dann zur nächsten Seat Werkstatt und der Meister dort wird dann wahrscheinlich mit einem Blick sehen ob der Schaden höher ist.
Falls ja kennen die mit Sicherheit auch einen externen Gutachter den sie für dich anrufen.
Auf keinen Fall einen Gutachter der gegenerischen Versicherung nehmen,selbst wenn das ein angeblich unabhäniger Dekra Mann oder sowas ist.
In dem Gutachten steht dann auch drin wie lange die Reparatur dauert,wie hoch der Nutzungsausfall ist und ob dir eine Wertminderung zusteht.
Gruß Tobias
Schau UNBEDINGT IN DEINE VERSICHERUNGSUNTERLAGEN!!!!
Je nach höhe des Schadens und Versicherungsvertrag, hast du Anspruch auf einen Neuwagen wenn:
a - das auto weniger als 1000km gelaufen ist
b - die EZ weniger als 1 - 3 Monate zurück liegt.
Viel Erfolg
Hier geht es um einen Haftpflichtschaden. Da hat der Geschädigte nur in Ausnahmefällen anspruch auf einen Neuwagen.
Bei einem solchen Minischaden mit Sicherheit nicht,wahrscheinlich ist der Wagen nicht mal ein Unfallwagen,auch wenn man den austausch des Stoßfängers bei einem späteren verkauf evtl. angeben muß.
Für spezielle Fragen gibt es auch ein Versicherungsforum hier bei MT.
Gruß Tobias
deswegen sage ich ja, er solls abklären
Mit "Haftpflichtschaden" hat das erstmal garnichts zu tun... wenn dir einer mit 50 in die seite donnert isses ah n "Haftpflichtschaden" wenn der Unfallgegener schuld ist
Und ich habe ja geschrieben, dass es auch von der Höhe des Schadens abhängt... Er hat ja nicht genauer benannt wie hoch der Schaden ist...
Aber lieber abklären, als später festzustellen, dass man miese gemacht hat
In diesem Artikel ist alles ziemlich gut erklärt
http://www.123recht.net/...euwagen-Anspruch-auf-Neuwagen-__a41045.html
Vielen Dank an alle die geantwortet haben. Also ich stell mal später ein Foto rein. Ist eigentlich wirklich nur ein Minischaden wenn hinter der Stoßstange nichts ist. A) ist die Verkleidung unten an und vorgeschoben und b) hat die Stoßstange an der Kante zum Kennzeichen hin eine Verstauchung mit Lackschaden. Das Foto kommt aber in 1-2 Std.. Ich Schau mir jetzt mal die Unterlagen an und schaue wie ich weiter vorgehe. Gegnerische Versicherung versuch ich auch mal anzurufen um zu hinterfragen ob der Schaden schon gemeldet wurde.
Grüße
Hier zwei Bilder.. hoffe man erkennt was.. der Schaden ist eigentlich nicht groß. Wird das repariert oder ausgewechselt? Was meint ihr? Ich hoffe doch, dass es einfach ausgetauscht wird.
In der Regel werden solche Teile komplett getauscht - erst recht bei einem Neuwagen
Die Rechtssprechung ist da recht eindeutig.
Das Fahrzeug muss wieder in den Zustand bei Auslieferung hergestellt werden. Geht das nicht (Schweißarbeiten etc) dann gibet n Neuwagen
Wie gesagt - schau in den Link - da steht allet drinnen - wichtig ist auch der Tipp aus dem Link bezüglich der gegnerischen Versicherung. Ggf. sprichst du hier mal deine eigene Versicherung an (wenn es nicht die gleiche ist wie beim Verursacher)
In jedem Fall musst du erstmal in die Werkstatt und anschaun lassen, was eigentlich kaput ist.
Bei unserem alten Ibiza ist ah einer rauf gefahren - von außen nichts zu sehen - unten drunter der Träger dahin.
Bei nem Bekannten, war im neuen 5er n riß in der Stosi, nachdem ihm einer die Vorfahrt genommen hat. Dank Abstandsradar und anderem "Kleinkram" wurde da knapp 7.000 EUR draus
Desweiteren muss - wenn du keinen Neuwagen bekommst - die Wertminderung KLAR beziffert werden (hier wird die geg. Versicherung drücken) - denn auch wenn alles wieder hergerichtet wird gilt ein Auto auch bei so nem Schaden vorm Gesetzt als Unfallwagen, was den Verkaufspreis ja drückt
Außerdem hast du Anspruch für die Ausfalltage in denen dein Wagen in der Werkstatt ist... entweder auf Mietwagen oder (was ich amchen würde) einfach auszahlen lassen
Als Laie, bzw ohne unter die Teile zu schaun, kan man da rein garnichts abschätzen
Ok super..! Lese ich mir gleich mal durch.. danke für die tollen Tipps! Sobald es was neues gibt, werde ich mal berichten. Schöne Woche/Feiertage/Wochenende etc.
Sooo.. bisher ging alles ganz umkompliziert.. Schaden ist festgestellt worden, ca. 1500€ auf das erste Betrachten hin.. genauer wissen wir es bald. Jedenfalls, hat sich die Karosse an der Stoßstangenbefestigung verzogen. Stoßstangenspaltmaße links stimmen nicht mehr.
Mal schaun... sind am überlegen reparieren zu lassen in Anzahlung und einen neuen.
Soll relativ unkompliziert ablaufen sagt der Händler.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von deno320
Mal schaun... sind am überlegen reparieren zu lassen in Anzahlung und einen neuen.
Soll relativ unkompliziert ablaufen sagt der Händler.
Grüße
Da freut sich dann der Händler über den Gewinn du zahlst drauf, nur deswegen geht das dann so unkompliziert, weil er daran richtig gut verdient.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von deno320
Mal schaun... sind am überlegen reparieren zu lassen in Anzahlung und einen neuen.
Soll relativ unkompliziert ablaufen sagt der Händler.
Grüße
Da freut sich dann der Händler über den Gewinn du zahlst drauf, nur deswegen geht das dann so unkompliziert, weil er daran richtig gut verdient.
wegen so einer bagatelle ein neues auto?
ich denke auch dein händler wittert morgenluft.
ein paar angeschraubte plastikteile ggf. zu erneuern rechtferigt kein neues auto.
wenn du tatsachen schaffst ohne vorher abzuklären, dann .....
zitat:
ein paar angeschraubte plastikteile ggf. zu erneuern rechtferigt kein neues auto.
mit nur einen austausch von ggf einigen plastikteilen wird es hier nicht bewendet sein.
auf bild eins von ihm ist oberhalb zu erkennen, das sich das heck(stoßfänger komplett verzogen hat.
da werden komplett die halter und der träger verzogen sein. so ein motorrad kann unter umständen einiges an aufprallkräften entwickeln.
ob er dann ein neuen wagen nimmt ist natürlich eine andere sache, muß er halt wissen. gehen wir vom ungünstigsten fall aus, er ist ein pechvogel kullert ihm demnächst wieder einer hinten rein, er muß es selbst wissen.
Eigentlich total einleuchtet was ihr mir sagt. Mal schauen erst mal wie es weiter geht. Wegen Wertminderung etc.. Was sich genau verzogen hat, kann ich auch auf einem neuen Bild morgen zeigen.
Das mit einem neuen überlegen wir uns aber wirklich lieber ein weiteres mal, am Ende zahlen wir einfach nur drauf wie hier geschildert.
Grüße
Da Du Geschädigter bist hast Du freie Gutachterwahl.
Bei einem neuen Auto zahlst Du drauf. Lass es reparieren und nimm die Kohle für den Wertverlust. Ausserdem steht Dir für die Reparaturdauer ein kostenloser Leihwagen zu. Nimmst Du diesen nicht in Anspruch, steht Dir für jeden Tag der Reparaturdauer ein bestimmter Tagessatz zu.