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30 km/h vor Schulen - auch mitten in der Nacht?

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 8:42

Guten Morgen zusammen,

mal eine Frage zum Thema "Geschwindigkeitslimit" die mich schon was länger beschäftigt.

Bei uns in der Stadt gibts eine lange breite Straße, auf der eine Grundschule ist. Tagsüber ist das natürlich viel los (Da Ganztagsschule) und da wird auch (zurecht!) oft geblitzt. Ich fahre dort natürlich immer angemessen und vorsichtig. Wenn ich aber abends von meiner Freundin nach Haus fahre, muss ich auch da lang fahren. Vor und nach der Schule ist 50 erlaubt, nur in Höhe der Schule steht eben das "Schule 30 km/h" Schild, was darauf hinweist dass hier nur 30 erlaubt sind wegen der Schule.

Aber wie verhält sich das denn mitten in der Nacht? Die Schule steht ja auch nachts da, aber die 30 stehen da ja wegen der Kinder, aber um 2 Uhr nachts werden da ja keine Kinder mehr zur Schule gehen / aus der Schule kommen.

Dürfte man dort also dann nachts schneller fahren? Und darf dort zu Nicht-Schulzeiten auch geblitzt werden? Wie gesagt, das Ganze liegt nicht in einem Wohngebiet mit 30er Zone sondern auf einer 50-km/h Straße.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb

Ich hab da dann auch noch kein Blitzer stehen sehen !! 

Ja es geht mir auch um die rechtliche Frage, OB dann eine Messung dort statthaft wäre.

Rechtskräftig ist eine solche Messung.

In Hessen hat die Landesregierung beschlossen, dass künftig z.B. vor KiTa und Schulen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschilder gekennzeichnet werden, welche die Gültigkeitsdauer des Tempolimits deutlich machen, also von bis, oder nur während der Schulzeiten, oder nicht in Ferien etc.

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am 20. Oktober 2009 um 8:52

Ich hab da dann auch noch kein Blitzer stehen sehen !! 

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb

Ich hab da dann auch noch kein Blitzer stehen sehen !! 

Ja es geht mir auch um die rechtliche Frage, OB dann eine Messung dort statthaft wäre.

Bei uns wird neuerdings auch Sonntags geblitzt, was bislang ein absolut Blitzerfreier Tag war :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb

Ich hab da dann auch noch kein Blitzer stehen sehen !! 

Ja es geht mir auch um die rechtliche Frage, OB dann eine Messung dort statthaft wäre.

Rechtskräftig ist eine solche Messung.

In Hessen hat die Landesregierung beschlossen, dass künftig z.B. vor KiTa und Schulen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschilder gekennzeichnet werden, welche die Gültigkeitsdauer des Tempolimits deutlich machen, also von bis, oder nur während der Schulzeiten, oder nicht in Ferien etc.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Guten Morgen zusammen,

mal eine Frage zum Thema "Geschwindigkeitslimit" die mich schon was länger beschäftigt.

Bei uns in der Stadt gibts eine lange breite Straße, auf der eine Grundschule ist. Tagsüber ist das natürlich viel los (Da Ganztagsschule) und da wird auch (zurecht!) oft geblitzt. Ich fahre dort natürlich immer angemessen und vorsichtig. Wenn ich aber abends von meiner Freundin nach Haus fahre, muss ich auch da lang fahren. Vor und nach der Schule ist 50 erlaubt, nur in Höhe der Schule steht eben das "Schule 30 km/h" Schild, was darauf hinweist dass hier nur 30 erlaubt sind wegen der Schule.

Aber wie verhält sich das denn mitten in der Nacht? Die Schule steht ja auch nachts da, aber die 30 stehen da ja wegen der Kinder, aber um 2 Uhr nachts werden da ja keine Kinder mehr zur Schule gehen / aus der Schule kommen.

Dürfte man dort also dann nachts schneller fahren? Und darf dort zu Nicht-Schulzeiten auch geblitzt werden? Wie gesagt, das Ganze liegt nicht in einem Wohngebiet mit 30er Zone sondern auf einer 50-km/h Straße.

In diesem Fall würde ich einfach mal die Zeitrelation sehen, die Du aufwendest um a) die 50 oder 100m Strecke mit der Du diese Stelle langsamer passierst zu b) dem Schreib-/Zeitaufwand, den Du hier damit insgesamt produzierst.

Gut, jetzt könnte es ein Unterschild geben, ... von 22:00 Uhr (wegen Elternsprechtag) und 06:00 Uhr, dann hat die liebe Seele ruh.

Vorschlag, der Sinnlosigkeit und Risikobereitschaft genüge zu tun.

Wenn Du nachts heimkommst, dann fahre doch so schnell, dass noch noch messbar unter 50 bist, dann kriegst im Zweifelsfalle keinen Punkt zum Verwarnungsgeld.

Oder, der ganz offizielle Weg: Setzte Dich doch mit Behörde ins Benehmen und diskutiere über .... z. B. ein Zusatzschild.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Dürfte man dort also dann nachts schneller fahren?

sofern zusatzschilder dort stehen, die die 30kmh zeitlich beschränken, darfst du außerhalb dieser zeiten 50kmh fahren....

stehen da keine zusatzschilder gelten die 30kmh 24h und das 7tage die woche.....und damit wäre auch eine messung sonntag nachts um 2uhr völlig legitim.....

Ich will und kann jetzt nicht die Situation an gerade der Schule beurteilen.

Da aber viele Kommunen chronisch klamm sind, werden viele Schulgebäude nach Unterrichtsende als Immobilien verwertet.

Bedeutet: die Aula wird mal an den Gesangsverein, mal an die Volkstanzgruppe vermietet, und in der Turnhalle tummeln sich abwechselnd die diversen Sport- und Turnvereine. Da kann auch nach 22 Uhr durchaus noch "Verkehr" sein.

Wer jetzt sagt, das sind Erwachsene und keine Schulkinder: an der Strasse, wo ich wohne gibt es ein Gebetshaus. Wenn da "Schichtwechsel" ist, hast du "Verkehr", dagegen ist Schulschluss läppisch. Da fährst du am besten eine halbe Stunde lang nicht da durch ...

am 20. Oktober 2009 um 9:48

Wenn es eine Ganztagsschule ist, muss Nachts ja auch 30 sein, da Nachts denn ja die Nachsitzer unterwegs sind. :o

Zitat:

Aber wie verhält sich das denn mitten in der Nacht?

Falls nicht anders beschildert genau so.

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Wenn es eine Ganztagsschule ist, muss Nachts ja auch 30 sein, da Nachts denn ja die Nachsitzer unterwegs sind. :o

:D :D

Gut danke euch, also wäre es dann "Risiko", da nachts schneller als 30 zu fahren.

Über den Sinn und Unsinn könnte man noch Seitenlang diskutieren...

Zitat:

Gut danke euch, also wäre es dann "Risiko", da nachts schneller als 30 zu fahren.

Über den Sinn und Unsinn könnte man noch Seitenlang diskutieren...

Eben. Wenn das Schild so dasteht, dran halten. Wenn man das Schild für unberechtigt hält, an die Behörde schreiben und Änderung vorschlagen. Alles andere ist Kinderkram.

am 20. Oktober 2009 um 9:56

Also, ich hab vor vielen vielen Jahren mal in der Fahrschule gelernt, das das Tempolimit rund um die Uhr gilt und das Zusatzschild "Schule" nur zur allgemeinen Information dient warum das Limit da ist. Etwas anderes wäre es, wenn da ein zweites Zusatzschild mit einer Zeitangabe hängen würde.

Und das Risiko bei 30 zu riskieren, ist sehr gewargt.

30er Bereiche werden höher bestraft.

Das Zusatzschild Schule steht auch da, damit Tempo 30 nicht durch ein weiteres Schild wieder aufgehoben werden muss sondern nach durchfahren des "Gefahrenbereichs" aufgehoben ist und wieder Tempo 50 gilt.

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

 

30er Bereiche werden höher bestraft.

Nö, es wird nur unterschieden zwischen Innerorts und außerorts. Da ist es egal ob innerorts die Überschreitung in einem 30er oder einem 50er Bereich stattfindet.

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