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300 CE Fahrschulauto "Doppelbedienungseinrichtung "

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 27. August 2014 um 19:19

Schaut selbt ;)

http://suchen.mobile.de/.../198489381.html?...

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16 Antworten

ist absolut lächerlich, da ja prüfungsfahrzeige "zwei türen auf der rechten seite" haben müssen, sprich 4-türig sein müssen.

und diese regelung gibt es sicher nicht erst seit ein paar jahren....

 

nogel

am 27. August 2014 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von nogel

ist absolut lächerlich, da ja prüfungsfahrzeige "zwei türen auf der rechten seite" haben müssen, sprich 4-türig sein müssen.

Der BMW E30, auf dem ich in der 80ern den Führerschein gemacht habe, war auch ein 2-Türer...

am 27. August 2014 um 20:22

als ich den Führerschein gemacht habe, wurde u. a. ein Manta A Automatic als Fahrschulfahrzeug eingesetzt, allerdings Prüfungen immer auf 4 türige Fahrzeuge (Ascona A)

Fahrstunden nehmen und Prüfung machen sind zwei verschiedene Dinge ;)

Es gibt auch Fahrschulen, wo man mal eine Stunde im 911er nehmen kann.

...oder im Ford Mustang ;)

http://www.fahrschule-alterlaa.at/mustang.html

...oder im Buggy :p

http://www.fahrschule-alterlaa.at/strandbuggy.html

...oder im Käfer :D

http://www.fahrschule-alterlaa.at/nostalgiefahrstunden.html

...und last not least: der Mini :D:D

http://www.fahrschule-alterlaa.at/nostalgiefahrstunden.html

Der dahinter parkende Hummer, bis vor 5 Jahren auch noch als FS-Auto eingesetzt, ist mittlerweile verkauft :mad:

LG, Mani

Da hat sich wohl ein Händler verschätzt, für ein Nacktes Erstseriencoupe ohne Klima in Stoff Blau und über 100.000km gibt es weit unter 5.000€...

Fahrstunden nehmen und Prüfung machen sind zwei verschiedene Dinge ;)

Es gibt auch Fahrschulen, wo man mal eine Stunde im 911er nehmen kann.

Was vielleicht nicht so bekannt ist, aber schon immer so war:

Jeder (Führerscheininhaber) kann einem anderen (Nicht Führerscheininhaber=Fahrschüler)legal im eigenen Wagen Fahrstunden geben. Voraussetzungen dafür sind lediglich:

-Anmelden des Vorganges beim Straßenverkehrsamt,

-Anmeldung des Vorganges bei der eigenen Haftpflicht.

-Und eben diese Doppelbedieneinrichtung.

Zitat:

Original geschrieben von rw550

 

Was vielleicht nicht so bekannt ist, aber schon immer so war:

Jeder (Führerscheininhaber) kann einem anderen (Nicht Führerscheininhaber=Fahrschüler)legal im eigenen Wagen Fahrstunden geben

könntest du dazu mal die rechtsgrundlage nennen?

 

nogel

Das gibt es schon lange nicht mehr...

zumindest nicht in D. vielleicht ist rw550 ja aus ösiland? ;)

Also ich suche schon seit einiger Zeit einen 300 CE (absoluter Traumwagen), aber 7222euro???

Für einen C124 300CE mit blauem Stoff, ohne Klima und Sitzheizung???

Die Doppelbedieneinrichtung muss auch noch ausgebaut werden!

Also ehrlich, da hilft ihm der Km stand und das Scheckheft auch nicht mehr.

Gut dem Besitzer ist der Wagen so viel wert(kann ich verstehen), aber los wird er den nicht so schnell.

Das gibt es schon lange nicht mehr...

Ist das Vergangenheit? 1981 als ich Klasse 3 + 1 machte ging das noch. Da konnte ich auch mein eigenes Motorrad für die 1-er Fahrstunden nehmen. FAHRSCHUL-Nierengurt um, Fahrschulauto voraus, ab die Post.

"Sorry", wenn das nicht mehr aktuell ist!

Gruß RW550

am 29. August 2014 um 17:37

Zu heikoheinrich:

Naja das ist ja alles Geschmackssache oder ? Es gibt ja auch Puristen die wollen eben genau so eine Art von Auto. Man kennt doch den bekannten Spruch: " Was nicht da ist, kann auch nicht kaputt gehen" ( es ist was wahres dran aber viel davon halten tu ich auch nicht ) und so viel ich gelesen habe ist ja nicht mal eine Doppelbedienung drin sondern nur die Vorrichtung für eine Solche.

Irgendeinen Käufer wird der 300er finden.

 

und zu rw550, Beim Roller/ Motorrad bin ich mir sicher, dass das noch geht. Denn ich habe meinen Rollerführerschein auch mit dem eigenen Roller gemacht und ich kenne auch Leute, die ihren Motorradführerschein auf der eigenen Maschine gemacht haben.

 

Ich weiß auch, dass mein Opa damals ( er war Meister beim TÜV) meiner Mutter und ihren beiden Schwestern mit einer Genehmigung und einer Sonderprüfung die Fahrstunden geben und auch abnehmen durfte also auch in der Prüfung (natürlich dann mit Prüfer) . Lediglich für die Theorie mussten sie in die Fahrschule, jedoch glaube ich auch, dass so etwas heute der Vergangenheit angehört.

 

 

LG Nick

Zitat:

Original geschrieben von Nick6200

Zu heikoheinrich:

Naja das ist ja alles Geschmackssache oder ? Es gibt ja auch Puristen die wollen eben genau so eine Art von Auto. Man kennt doch den bekannten Spruch: " Was nicht da ist, kann auch nicht kaputt gehen" ( es ist was wahres dran aber viel davon halten tu ich auch nicht ) und so viel ich gelesen habe ist ja nicht mal eine Doppelbedienung drin sondern nur die Vorrichtung für eine Solche.

LG Nick

Stimmt schon. Ich will auch nur das Nötigste(meines Erachtens).;)

Der Spruch stimmt schon, man kann ihn nur nicht auf die ganze Ausstattung anwenden(z.B. Leder/Stoff/Velour).

Ps. Deiner gefällt mir übrigens sehr gut.

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