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318d Steuerkette gerissen, Teil gesetzlicher Gewährleistung vom Händler ?

BMW 3er
Themenstarteram 17. Januar 2014 um 17:04

Moin, hab mir im august den 318d von 2007 bei einem freien Händler gekauft mit 125.000km nach ca 3 monaten und 10.000 km ist die Steuerkette gerissen, es ist das allgemein bekannte Problem dieses Motors (http://www.autobild.de/.../problem-mit-bmw-dieselmotoren-4346950.html)

Wie seht ihr das, ist das ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung und der Händler muss haften? Bin schon beim Anwalt aber hätte gern mal eure Meinung weil ich wegen reparaturkosten von 4.000€ oder mehr nicht mehr gut schlafen kann.

Beste Antwort im Thema
am 20. Januar 2014 um 13:33

Leute, net böse sein, aber ihr diskutiert hier juristisch um den heißen Brei... :D

Durch die 6-monatige Beweislastumkehr wird faktisch erstmal im Grundsatz davon ausgegangen, dass der Mangel bei Kauf schon vorhanden war! Punkt und basta! Kein vielleicht und kein eventuell...

Der Händler könnte natürlich versuchen das Gegenteil zu beweisen, aber das ist in dem Fall so gut wie aussichtslos. Erstens sind solche privat in Auftrag gegebenen Materialgutachten unheimlich teuer, zweitens heißt ein solches Gutachten nicht, dass auch tatsächlich was bei rauskommt.

Hinzu kommt, dass die Steuerkette nicht als Verschleißteil im eigentlichen Sinne gilt, also gefälligst ein Auto(motor)leben lang zu halten halt. Dass BMW damit explizit Probleme hat, ändert an der Tatsache nichts und die Laufleistung bleibt da fast gänzlich außen vor. Es sei denn die Kiste hätte jetzt schon 300 oder 400.000 Km runter, dann könnte sich ein Gericht durchaus im Einzelfall auch mal genötigt sehen anzunehmen, dass eben auch Nichtverschleißteile irgendwann am Ende sind. Aber das wäre jetzt ein Schuss ins Blaue mit zu viel könnte..., sollte..., dürfte... Das Auto hat jetzt 135.000 Km runter, da reibt sich kein Gericht und kein Gutachter dran.

Der Händler wird sich aus der Haftung so nicht herauswinden können und von einem Vergleich ist hier gänzlich abzuraten. Er muss zwar keinen neuen Motor einbauen, aber den Ursprungszustand wieder herstellen. Ob dies nun durch Reparatur oder einem Gebrauchtmotor mit gleicher Laufleistung erreicht wird, ist weitestgehend des Händlers Sache.

Problem ist halt der Zeit- und Kostenaufwand, wenn sich der Händler querstellt. Natürlich steht es dem TE frei, die Reparatur in einer Fremdwerkstatt ausführen zu lassen, sobald sich der Verkäufer weigert, seiner Gewährleistungsverpflichtung (Nachbesserung) nachzukommen. Hier bleibt dann nur in Vorleistung zu treten und den Verkäufer auf diese Kosten hin zu verklagen...

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am 17. Januar 2014 um 17:27

ich würde sagen glück im unglück... da kannst du dich recht entspannt zurück lehen ;-)

aus der nummer kommt er wohl nicht raus, einziges problem könnte sein wenn er es bis zum bitteren ende durchzieht könnte es ein wenig dauern...

Ich sehe hier auch den Händler auch in der Haftung - anders könnte sich die Sache nach neueren Urteilen verhalten, wenn der Wagen z.B. schon deutlich über 200Tkm gelaufen hätte.

Das Problem kann wirklich die Zeit sein, falls der Händler sich querstellen sollte, und: Er hat die Funktion des Wagens wiederherzustellen, aber keinen Neuzustand. Das könnte ggf. auch durch Einbau eines etwa gleichwertigen Gebrauchtmotors erfolgen.

Das Geräuschproblem der "Dieselketten" scheint sich mittlerweile in echte Motorschäden <150.000km zu wandeln. Du bist hier in der letzten Zeit nicht der Erste

Zitat:

Original geschrieben von Pit 32

Das Geräuschproblem der "Dieselketten" scheint sich mittlerweile in echte Motorschäden <150.000km zu wandeln. Du bist hier in der letzten Zeit nicht der Erste

nicht nur bei den diesel, in letzter zeit waren auch einige 4zylinder direkteinspritzer mit gerissener kette hier unterwegs

am 20. Januar 2014 um 11:30

Gewährleistung bedeutet allerdings das der Händler dir beweisen muss das dein Fahrzeug bei Übergabe diesen "Defekt" noch nicht hatte. Und meiner Meinung nach hatte er sicher keinen Defekt wenn du 10.000KM damit kommst. Vermute eher wenn du streiten möchtest das es bis vor Gericht geht und dann wie meistens ein Vergleich dabei rauskommt. Frag Ihn lieber gleich mal ohne Anwalt ob er sich denn was einfallen lasse möchten, bzw. ob er dir hilft. Schließlich hat er das Fahrzeug ja nicht gebaut sondern BMW.

am 20. Januar 2014 um 13:18

dagegen könnte man aber argumentieren dass die kette wohl bei kauf nicht 100 % intakt gewesen ist.

sonst dürfte sie auch nach 10 tkm nicht reißen...aber du hast schon recht, vor gericht rumstreiten macht die kette bzw den motor nicht ganz... und dem verkäufer kann es relativ egal sein wie lange es dauert bis dein auto wieder läuft wenn du ihn eh verklagen willst.

am 20. Januar 2014 um 13:33

Leute, net böse sein, aber ihr diskutiert hier juristisch um den heißen Brei... :D

Durch die 6-monatige Beweislastumkehr wird faktisch erstmal im Grundsatz davon ausgegangen, dass der Mangel bei Kauf schon vorhanden war! Punkt und basta! Kein vielleicht und kein eventuell...

Der Händler könnte natürlich versuchen das Gegenteil zu beweisen, aber das ist in dem Fall so gut wie aussichtslos. Erstens sind solche privat in Auftrag gegebenen Materialgutachten unheimlich teuer, zweitens heißt ein solches Gutachten nicht, dass auch tatsächlich was bei rauskommt.

Hinzu kommt, dass die Steuerkette nicht als Verschleißteil im eigentlichen Sinne gilt, also gefälligst ein Auto(motor)leben lang zu halten halt. Dass BMW damit explizit Probleme hat, ändert an der Tatsache nichts und die Laufleistung bleibt da fast gänzlich außen vor. Es sei denn die Kiste hätte jetzt schon 300 oder 400.000 Km runter, dann könnte sich ein Gericht durchaus im Einzelfall auch mal genötigt sehen anzunehmen, dass eben auch Nichtverschleißteile irgendwann am Ende sind. Aber das wäre jetzt ein Schuss ins Blaue mit zu viel könnte..., sollte..., dürfte... Das Auto hat jetzt 135.000 Km runter, da reibt sich kein Gericht und kein Gutachter dran.

Der Händler wird sich aus der Haftung so nicht herauswinden können und von einem Vergleich ist hier gänzlich abzuraten. Er muss zwar keinen neuen Motor einbauen, aber den Ursprungszustand wieder herstellen. Ob dies nun durch Reparatur oder einem Gebrauchtmotor mit gleicher Laufleistung erreicht wird, ist weitestgehend des Händlers Sache.

Problem ist halt der Zeit- und Kostenaufwand, wenn sich der Händler querstellt. Natürlich steht es dem TE frei, die Reparatur in einer Fremdwerkstatt ausführen zu lassen, sobald sich der Verkäufer weigert, seiner Gewährleistungsverpflichtung (Nachbesserung) nachzukommen. Hier bleibt dann nur in Vorleistung zu treten und den Verkäufer auf diese Kosten hin zu verklagen...

Danke NeoNeo;:cool::)

:rolleyes:nun wissen alle wo sie stehen ; können ihre Taktik entscheiden und sich "formieren" :cool::)

Nicht ohne Grund sind Gebrauchtwagen vom Händler ja deutlich teurer.. nicht nur wegen der schönen optischen Aufbereitung ! ;):D:D

Da stellt sich mir ne Frage

Wer bezahlt denn eigentlich in Endeffekt. Schließlich beruht in diesen Fall der Schaden ja auf einen Konstruktionsfehler. Bleibt der Händler durch seine Gewährleistung allein auf die Kosten sitzen oder übernimmt BMW einen Teil .

Ich mein halt speziell als Vertragshändler würde ich schon einen dicken Hals bekommen wenn ich die Schlamperei in der Entwicklung alleine ausbaden müsste. Und dass die Mist gebaut haben steht ja mittlerweilen fest.

am 20. Januar 2014 um 16:45

Nun ja, die Hersteller beteiligen sich da nicht dran. Aber soweit ich weiß, haben Händler die Möglichkeit sich dagegen zu versichern. Diese Versicherungen sind auch happig teuer und viele Verkäufer verzichten dann im Sinne der Gewinnmaximierung darauf. Der Fähnchenhändler sowieso...

Danke.

Na, dann dürften die Versicherungsprämien ja demnächst durch die Decke gehn......

......und nicht nur allein wegen BMW.

;) vielleicht hat der ADAC ne aktuelle Statistik parat :rolleyes:;):eek:

*DuckundWech*

Themenstarteram 2. März 2014 um 12:44

Hallo! Also Mein Anwalt hat gefordert dass der Schaden repariert wird, der Händler hat sich geweigert jedoch 2000 Euro geboten, da das auto bis ende des verfahrens nicht hätte repariert dürfen riet mir der Anwalt die 2000€ zu nehmen. Hinzu kommt: der Händler hätte rechtlich wenn ich ein gerichtsverfahren "gewonnen" hätte nur einen gebrauchten motor mit max 135000km einbauen müssen, (kosten ca 3000€) habe jetzt nen austauschmotor bekommen für 3800. Und 1800 euro draufzahlen und nen austauschmotor kriegen ist besser als nichts zahlen und gebrauchtmotor, zumal viele gebrauchtmotoren bei ebay entweder 66tsd oder 67tsd km(sehr verdächtig) runter haben?!

Der Austauschmotor ist mit dem neuen "Puma-system" (oder so), das heißt steuerkette reißt nicht. Im endeffekt bin ich gut weggekommen wenn man mal davon absieht dass das auto 3 monate stand und angemeldet war bei 600€ versicherung pro quartal...

Habe den Motor bei H2Motors in Waldbröl general überholen lassen. war recht günstig glaube ich. hatte auch in Ahrensburg ein Angebot über knapp 6000€

"Der Austauschmotor ist mit dem neuen "Puma-system" (oder so), das heißt steuerkette reißt nicht."

 

 

Sicher das die dann nicht reißt ???

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