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318i FL Limousine ET35 19 Zoll Problem

BMW 3er E46
Themenstarteram 16. Juni 2023 um 0:00

Hallo zusammen, ich hab mich schon ein bisschen hier durchgelesen aber leider nichts gefunden. Aber eins weiß ich jetzt, das es beim 318i FL mit 19 Zoll Felgen und et35 hinten anfängt zu schleifen.

Jetzt zu meinem Problem:

Habe mir vor 2 Jahren 4 Felgen geholt, mit vorne 225 und hinten 245er Größe, da ich nicht so viel Ahnung habe habe ich die Felgen drauf geklatscht und festgestellt das es hinten schleift. Daraufhin hab ich mir gedacht ok hol ich mir einfach kleinere Reifen, hab dann hinten auch 225er drauf gemacht und alles war gut. Jetzt steh ich kurz vorm tüv und hab mir gedacht gucke mir mal das Teilegutachten der Felgen an. Dort steht das ich die 225er Größe nur vorne fahren darf, + das eine Kombination mit 225er reifen nur mit 255, 265 und 305 gefahren werden darf.

Jetzt ist meine Frage, kann man die Reifenkombination die ich fahre trotzdem eintragen lassen auch wenn es nicht im Gutachten steht ? Weil wenn nicht heißt es ich muss 2 neue Reifen für hinten holen welche zu 100% auch schleifen und dann muss ich das bördeln lassen weil 245 ja schon geschliffen haben.

Also wenn jemand Lösungsvorschläge hat wo ich am besten auch nicht so viel bezahlen muss wäre ich sehr dankbar.

Mfg

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15 Antworten

Hallo E462.0,

ich hatte vor einigen Tagen ähnliche Fragen bezüglich der Bereifung. Wir haben das gleiche Auto.

Ich war auch vor einigen Tagen war bei DEKRA (weil es Näher ist zu mir, Du kannst aber auch den TÜV, KÜS oder GTÜ fragen, und ergänzend BMW) um zu fragen, was man überhaupt fahren darf.

Auf meinem Auto steht nichts drinnen mit 19 Zoll.

Man darf zum Beispiel:

225/45/R17 91W 8Jx17 ET 47 alle vier fahren.

Ich meine auch gelesen zu haben 245/40/R17 oder 255/35/R18 aber Nagel mich da nicht fest.

Aber nirgendswo auf keiner Liste las ich was mit 19' Zoll?

Hier im Forum kennen sich einige sehr gut aus, die können Dir das sicher besser beantworten, aber meines, in den letzten Wochen erworbenen Wissens, darfst Du die 19' Zoller nicht fahren.

Es gibt die Möglichkeit, das man sich das, was man ohne hin fahren darf in dem Fahrzeugschein eintragen zu lassen (gegen Gebühr), da wird glaube ich nur theoretisch geschaut ob Du es fahren darfst und im Fahrzeugschein einfach ergänzt. Bzw. Du bekommst dann so eine Art Bericht womit Du zur Zulassungstelle fährst und den Fahrzeugschein ersetzt bekommen kannst, ebenfalls gegen Gebühr.

 

Aber, bei Reifengrößen/Felgengrößen, die nicht üblich sind, da wird meines Wissens ein Test durchgeführt (wenn die das überhaupt machen). Da nimmst Du glaube ich so ein Zulassungsbericht mit von BMW, für welche Modelle die Reifen/Felgen normalerweise erlaubt sind. Dann kann eine Einzelabnahme gemacht werden, die wesentlich teurer ist als die normale Eintragung, für das, was man ohnehin fahren darf.

Aber ich glaube, dass Du das nicht eingetragen bekommst, wenn es schleift. Selbst wenn es nicht schleifen würde, da geht's auch die Abweichung des Tachos. Weil andere Werte kommen könnten.

Warst Du denn inzwischen beim TÜV? Würde mich interessieren, wie das weiter ging.

Viele Grüße Cino

Themenstarteram 20. Juni 2023 um 7:30

Hallo CinoMuc,

Ja ich glaube ich weiß was du meinst, im Fahrzeugschein steht eine Größe zum Beispiel wie bei dir 225/45 R17, dies bedeutet dann das man höchstens 17 Zoll mit den angegeben reifen fahren darf, vlt auch kleine Reifen, weiß ich nicht genau. Und wenn man was anderes fahren möchte muss man wie du schon sagst das eintragen lassen.

Aber wie meinst du das mit einer Liste für 19 Zoll ?

Schließlich habe ich ja im Gutachten von den Felgen geguckt, dort steht bei meinem Fahrzeug das ich die Felgen mit 19 Zoll und der Reifengröße fahren darf, kann aber sein das Karosseriearbeiten notwendig sind, dürfte bei mir aber nicht der Fall sein .

Einzelabnahme ist glaub ich nur notwendig wenn es zu den Felgen keine Angaben zu meinem Fahrzeug gibt.

Du hast ja geschrieben „Da nimmst Du glaube ich so ein Zulassungsbericht mit von BMW, für welche Modelle die Reifen/Felgen normalerweise erlaubt sind.“, dies ist wahrscheinlich das Gutachten meiner Felgen was du meinst.

Falls ich irgendwas falsch verstanden habe erklär es mir nochmal.

Beim TÜV war ich noch nicht.

Mfg

Ich gebe dir mal eine kurze Zusammenfassung, wie das mit Rädern bzw. anderen Rädern am Fahrzeug läuft:

In der Zulassungsbescheinigung steht immer nur eine Rädergröße bzw. Kombination von Rädern drin.

Einfach deswegen, weil dort nicht genügend Platz ist. Alle weiteren ab Werk zugelassenen Rädergrößen stehen in der CoC, der zu den Fahrzeugpapieren zugehörigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Diese müsstest du bei deinen Fahrzeugpapieren haben.

Dort stehen allerdings für den E 46 keinerlei 19 Zoll Räder drin. Die gab es nämlich niemals ab Werk.

Gefahren werden dürfen immer nur Räder, d. h. Felgen und Reifen, die

- in der Zulassungsbescheinigung bzw. der CoC aufgeführt sind

- für die eine ABE vorliegt

- die vom TÜV oder einer anderen berechtigten Prüforganisation abgenommen wurden und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden sind

19 Zoll Räder kann man jetzt beispielsweise von einer anderen BMW Baureihe montieren, sofern Lochkreis, Einpresstiefe und andere Parameter stimmen. Für die Abnahme beim TÜV braucht man dann eine Traglastbescheinigung von BMW – die BMW seit einigen Jahren aber nicht mehr ausstellt. Die Reifen müssen vom Abrollumfang der Serienbereifung +/- 2% entsprechen und die Räder dürfen natürlich nicht schleifen. Dann können diese Räder in die Fahrzeugpapiere abgenommen und eingetragen werden.

Andere Möglichkeiten sind:

- Felgen eines anderen Herstellers mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Diese dürfen ohne Eintragung montiert werden, wenn alle Angaben in der ABE eingehalten werden. D. h. exakt die Reifendaten (Breite, Querschnitt, Felgendurchmesser, Einpressstiefe, Geschwindigkeitsklasse und Traglast), die dort genannt sind und gegebenenfalls dort vermerkte Auflagen.

Die ABE ist immer mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

- Felgen eines anderen Herstellers mit Gutachten. Diese dürfen nur mit Eintragung in den Fahrzeugpapieren montiert werden. Es müssen zudem für die Abnahme beim TÜV alle dort genannten Auflagen wie beispielsweise Karosseriearbeiten erfüllt sein. Dann können diese Räder abgenommen und eingetragen werden. Auch hier gilt, dass nur exakt die Reifendaten (Breite, Querschnitt, Felgendurchmesser, Einpressstiefe, Geschwindigkeitsklasse und Traglast), die nach Eintragung in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, montiert werden dürfen.

 

Darüber hinaus sind natürlich noch diverse individuelle Kombinationen möglich. Das Beschaffen der passenden Unterlagen und Einhalten der vom TÜV geforderten Auflagen kann allerdings richtig, richtig teuer werden.

wenn es hinten schleift liegt das nicht an den 19 Zoll, auch nicht an der ET sondern an der Breite der Felgen.

Ich fahre hinten 17 zoll mit 8J Breite und ET35 und da ist noch dicke Platz. Jetzt mal den passenden Abrollumfang vorausgesetzt 225 35 19 müsste das sein, bei 245 dann eher 30er Höhe.

Das größte was Serienmäßig auf dem E46 kam war hinten 8.5 x18 ET 50 mit 255 35 18 Reifen (Styling 32, 71, V72 und M135) jeweils in Kombination mit 8x18 ET 47 vorne mit 225 40 18 Reifen. Selbst bei dieser Bereifung ist hinten noch gut und gerne 8mm Platz ohne das es schleift. ab 10mm kann es schleifen.

Ich Würde also vermuten dass deine 19 hinten zu breit sind (305er Reifen... hörst du selber trapsen oder?)

Wenn du 225 hinten auch haben willst wird es auf eine Einzelabnahme hinauslaufen - besprich das vorher mit dem TÜV.

möglich sollte es sein... Alles andere was du wissen musst, hat @heizölheizer schon geschrieben.

Viel Erfolg

Super beschrieben Heizölheizer. E462.0 wenn es einer weiß, dann Heizölheizer :-))

Für denn Fall, dass Du mit großen Hürden konfrontiert wirst, sei es wegen der Höhe der Kosten, um es eintragen zu lassen oder wenn es gar nicht möglich ist, würde ich empfehlen, rechtzeitige die Felgen zu inserieren, damit es nicht bei einem Notverkauf endet.

Mit der Liste meinte ich, das was Dir der TÜV ausdrucken kann, nach genau Deinem Fahrzeugschein. Dort las ich keine 19 Zöller, aber es kann ja sein, dass Dein Vorbesitzer bereits was hat abnehmen lassen hat.

Ich würde zum TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS fahren mit dem Fahrzeugschein und mich informieren. Das tat ich auch, dann ist man auf der sicheren Seite. Die Tipps habe ich auch hier erhalten.

Ich bin gespannt, halte uns auf den laufenden :-))

PS: ich zeige Dir Mal den Ausdruck nach meinem Fahrzeugschein, sowas meine ich mit der Liste.

Screenshot-20230620
Screenshot-20230620
Themenstarteram 20. Juni 2023 um 17:27

Das waren jetzt bisschen viel Infos aber ich versuche auf alles zu antworten.

Also was du geschrieben hast heizölheizer das versteh ich alles und hab ich auch alles getestet, also traglast etc., nur das mit EG-Bescheinigung davon hab ich noch nichts gehört, aber werde ich später mal nachgucken.

Ich erzähle nochmal kurz von meiner Sicht, ich habe im Moment 8,5x19 vorne und 9,5x19 hinten, beides auf 225/35 r19. Da schleift auch nichts. Da ich vorher mich nicht informiert habe und nicht mal wusste das in einem felgen Gutachten reifen drin stehen die man nur fahren darf habe ich gesehen das ich hinten andere reifen drauf machen muss, größere. Aber bei 235 sobald ich weiß fängt es mit et35 und 9,5 schon an zu schleifen, deshalb hab ich mir gesagt bevor ich neue Reifen kaufe und bördeln lasse, hol ich mir neue Felgen und Verkauf die die ich jz drauf habe. Bei den neuen Felgen ist es so, das ich 225/35 r19 hinten fahren darf weil dort steht nicht im Gutachten das ich die nur vorne fahren darf. Heißt ich kann meine jetzigen Reifen übernehmen und rundum 225 fahren. Schleifen wird auch nichts da ich ja jetzt die gleichen felgen drauf habe und nichts schleift und auch nichts über den kotflügel drüber guckt. Dazu kommt das es eine Seite gibt -> https://www.e46-forum.de/.../

Dort steht das bei einer e46 Limousine mit 8,5x19 225/35 r19 und et35 keine Karosseriearbeiten notwendig sind.

Jetzt zum anderen Thema bezüglich der Eintragung

Dies ist das Gutachten https://www.felgenshop.de/gutachten/848822

So wie ich es verstanden habe ist NUR eine Eintragung im fahrzeugschein notwendig, aber von dieser Liste das für bmw keine 19 Zoll gefahren werden darf das versteh ich nicht so ganz, hast du zwar gut geschrieben, versteh ich aber trotzdem irgendwie nicht, wie gesagt hab auch nicht sooo viel Ahnung. Aber bezüglich der 2% was du meintest da steht im Gutachten diese 2% und Felgenhersteller steht dort bmw.

Also ich kann mir nicht vorstellen das ich da jz irgendwie ein Haufen Geld für eine Abnahme zahlen muss weil es sind ja alle Auflagen erfüllt ? Ihr könnt euch das Gutachten ja einfach mal angucken.

Danke für eure Antworten

Mfg

Themenstarteram 20. Juni 2023 um 17:34

Hätte ich keine abe oder Gutachten für das Fahrzeug mit den Felgen würde Ich ja sagen ok aber ich hab ja extra ein Gutachten für die Felgen das diese auf mein Fahrzeug gefahren werden dürfen…

Hab nochmal nach gelesen, wenn man eine abe hat brauch man damit nicht zum tüv und wenn man nur ein Gutachten hat muss man diese vom tüv abnehmen lassen oder ?

Und das mit dieser COC-Bescheinigung habe ich jz auch verstanden, wenn man sich aber danach richten würde dann würde ja jeder bmw Fahrer nur mit 17 Zoll rum fahren

Eine ABE kann auch an Bedingungen geknüpft sein. Steht dort z.B. der Hinweis A01 müssen die Räder in diesem Fall auch eingetragen werden.

Meistens stehen dort dann auch Hinweise das z.B. die Radfreigängigkeit gegeben sein muss.

 

Bei einem Gutachten musst du zwangsläufig zum TÜV.

Also das angehängte Gutachten ist für Audi und Mercedes. Lochkreis 5x112. Bitte stell das passende Gutachten ein. Sonst wird Hilfe schwierig

Themenstarteram 20. Juni 2023 um 19:01

Also bei mir ist es das richtige

KBA 49822

Man muss auch auf den link drauf klicken und nicht nur die Nummern die da hinter stehen bei Google eingeben

Themenstarteram 20. Juni 2023 um 19:05

Zitat:

@Hans96 schrieb am 20. Juni 2023 um 20:31:13 Uhr:

Eine ABE kann auch an Bedingungen geknüpft sein. Steht dort z.B. der Hinweis A01 müssen die Räder in diesem Fall auch eingetragen werden.

Meistens stehen dort dann auch Hinweise das z.B. die Radfreigängigkeit gegeben sein muss.

Bei einem Gutachten musst du zwangsläufig zum TÜV.

Ja A01 steht bei mir auch, dann fahr ich danach zum tüv und ja das mit der radfreigängigkeit steht bei mir auch, dürfte aber keine Probleme geben wenn ich alles richtig geguckt habe

Der wird Überkreuz aufgebockt und dann beide maximalen Lenkeinschläge getestet.

Randabdeckung muss auch gegeben sein.

Gibt da aber auch strengere und laxere TÜVer

Dann fehlt nur noch das Gutachten für die 9,5x19. Irgendwas stimmt bei deinem Angaben nicht. Die Größe muss doch auch bei der ABE 49822 angeführt sein

Themenstarteram 20. Juni 2023 um 19:27

Zitat:

@woife199 schrieb am 20. Juni 2023 um 21:25:02 Uhr:

Dann fehlt nur noch das Gutachten für die 9,5x19. Irgendwas stimmt bei deinem Angaben nicht. Die Größe muss doch auch bei der ABE 49822 angeführt sein

Ja das hatte ich nicht dazu geschrieben weil es mir eigentlich wichtiger war das mit der Eintragung zu klären, die Felgen mit dem Gutachten was ich rein gestellt habe haben komplett 8,5

Die Felgen mit hinten 9,5 (die die ich jz drauf habe) sind eigentlich unwichtig da ich schon zum Entschluss gekommen bin das die wegkommen

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