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320i N43 Motorschaden nach 600km und 2000Euro Öldruck Reparatur

BMW 3er E92
Themenstarteram 14. Juni 2014 um 10:04

Hallo zusammen,

letztes Jahr im Oktober 2013 hatte mein E92 320i 10/2007 Ölprobleme und die rote Warnleuchte leuchtete auf.

Das Fahrzeug wurde sofortig ausgeschalten und zu einer BMW Fachwerkstatt vom ADAC Pannendienst abgeschleppt und hingefahren.

Der Meister meinte, es wäre wohl knapp gewesen, jedoch soll nach einer 2000€ Reparatur angeblich alles inordnung gewesen sein. Ich sollte nach 300Km nochmal einen kompletten Ölwechsel durchführen, was ich selbstverständlich gemacht habe.

Der Vermerk laut Rechnung: Nach ca. 200-300Km Km noch mal Motoröl wechseln!!

Es wurden vom 3er BMW einige Komponenten wie Öldruckventil, Öldrucksensor, Kettenführung, Nockenwelle ersetzt.

Auch wurde die Kompression der Zylinder und der Öldruck geprüft.

Das Fahrzeug wurde nach der Reparatur ca. 5 Tage nur 600Km-700Km gefahren und danach bis zum gestrigen Tag abgemeldet und nicht mehr bewegt.

Es ist eben ein Sommerauto, welches ich nicht viel nutze.

So hab ich ihn gestern angemeldet und bin wieder gefahren. Nach ca. 30-40min Stadtverkehr und Warmfahrphase wollte ich zum Bekannten und musste auf die Autobahn.

Bei ca. 150Km/h (10min) mit Tempomat hatte ich plötzlich enormen Leistungsabfall. Das Fahrzeug hat nicht mehr beschleunigt.

Erst ist die gelbe Motorkontrollleuchte auf dem Display erschienen, danach die rote Ölkanne wie vor der teuren Reparatur letztes Jahr. Es ist alles sehr blitzartig geschehen.

Notgedrungend habe ich am Seitenstreifen gehalten und 2 sehr nette Menschen haben mich zur nächsten Tankstelle in Sicherheit gezogen.

Sie erzählten mir, dass das Fahrzeug stark geraucht hat. (blauer Rauch)

An der Tankstelle der Schock, laut Abschleppdienst hat der Motorblock ein Loch. Im Motorraum war unten alles voller Öl.

Das Fahrzeug hat eine Laufleistung von 136.000Km. Er wurde immer warm und kalt gefahren. Ich habe hochwertigstes Öl gekauft und immer nur Markenteile von MANN und Bosch bestellt.

Es wurde nie am Fahrzeug etwas vernachlässigt.

Das ist mein dritter BMW und ich bin wirklich sehr enttäuscht über den 320i E9X.

Mir ist fraglich, wie dieser wirtschaftliche Totalschaden nach einer 2000€ Reparatur mit nur 600Km-700Km Laufleistung(nach der Reparatur) entstehen konnte.

Leider hatte der Service von BMW zum heutigen Tag nicht geöffnet. Am Montag will ich es mit BMW klären und will auf jeden Fall Antwort haben. Ich werde auch keinen Cent mehr in eine weitere Reparatur ausgeben.

Wirklich schade )=

Gruß

EDIT: Ein Bekannter arbeitet schon 15Jahre bei BMW in der Nähe von Bremen und hat sich zum heutigen Tag mit meinen Fall beschäftigt.

Aufgefallen ist ihm, dass die Ölwanne bei der letzten Reparatur nicht ausgebaut wurde und so evtl. Plastikteile von der gebrochenen Kettenführungsschiene in der Ölwanne das Ölsieb verstopft haben. Der Ölfluss wird so logischerweise reduziert.

Laut ihm wird das gerne bei BMW vergessen.

Beste Antwort im Thema

Dann war die letzte Diagnose und/oder auch die Reparatur ein Schuß in den Ofen.

Ich würde den Motor zunächst mal von dieser Werkstatt nicht öffnen lassen.

Vielleicht wäre ebenfalls rechtlicher Beistand angesagt. Ein Totalschaden so kurz nach einer größeren Reparatur riecht nach Gewährleistung und Ärger mit der Werkstatt. Du solltest mal antesten wie entgegenkommend die sind bevor man einen Anwalt einschaltet

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Dann war die letzte Diagnose und/oder auch die Reparatur ein Schuß in den Ofen.

Ich würde den Motor zunächst mal von dieser Werkstatt nicht öffnen lassen.

Vielleicht wäre ebenfalls rechtlicher Beistand angesagt. Ein Totalschaden so kurz nach einer größeren Reparatur riecht nach Gewährleistung und Ärger mit der Werkstatt. Du solltest mal antesten wie entgegenkommend die sind bevor man einen Anwalt einschaltet

Themenstarteram 14. Juni 2014 um 10:47

Danke, am Montag werde ich auf jeden Fall das Gespräch führen.

Also wie gesagt, ich werde keinen Cent zahlen. Weil ich fahre zum Freundlichen um Qualität gegenüber einer freien Werkstatt zu erhalten. Dafür zahle ich auch dann die hohen Summen.

Aber wenn das letzendlich zum Motorschaden führt, dann habe ich absolut kein Verständnis dafür.

Letztendlich wäre wirklich mal interessant, was zum Motorschaden geführt hat und was die Schadensdiagnose damals war. Deine Aufstellung liest sich für mich ein bischen wie planloses Rumgebastel. Ein paar Sensoren, eine Nockenwelle. Warum wechselt man Diese?

An das Ölpumpenmodul kommt man doch garnicht heran, wenn die Ölwanne nicht demontiert wurde, was übrigens aufwendig ist.

Aber ich kenne die damalige Diagnose nicht.

Auf jeden Fall tut es mir leid für Dich.

die werkstatt würde ich an das auto nicht mehr ranlassen... ausser die geben es dir schirftlich, dass sie den schaden für dich richten.

in jedem fall würde ich einen anwalt kontaktieren und ggfs einen unabhängigen gutachter dazu holen.

am 14. Juni 2014 um 12:02

Kann man nur schlecht einen sinnvollen Tipp geben, aber mir fällt immer öfter auf, dass das Wort "Gutachten" nur allzu schnell in den Mund genommen wird, unabhängig davon, dass man ein Solches nicht für 3,50 Euro an der nächsten Tanke erstellen lassen kann. Da sind ruckizucki ein paar Hunderter weg beim Sachverständigen.

Dann doch besser im (eventuell) gerichtlichen Verfahren auf Hinweis des eigenen Anwaltes durch den Richter im Zuge der Beweisaufnahme anordnen lassen.

Einen wirtschaftlichen Totalschaden sehe ich hier allerdings noch nicht. Gibt mittlerweile genug Anbieter, die überholte Motoren mit wenig Laufleistung nebst Gewährleistung für halbwegs günstiges Geld einbauen. Beim 320i N43B20 meist so um die 2600 bis 2800 Euro, einschließlich Fahrzeugabholung, Umbau, Einstellung und Rückverbringung...

Mancher Gebrauchtmotor mit Gewährleistung vom Verwerter geht bei Ebay auch für 1400 bis 1600 Euro über die Theke, wobei man dann nochmal gut 600 Euro für den Einbau in einer freien Werkstatt rechnen darf.

Die Frage ist halt, kommt es besser nochmal Geld in die Hand zu nehmen und den Wagen weiter zu fahren, repariert zu verkaufen oder nimmt man den Wertverlust in Kauf und verschleudert den Karren mit Motorschaden für den bestmöglichen Preis...

hast ja recht.. aber die 2000 sind auch schon flöten.

dann sind wir schon bei 5.000. irgendwann lohnt sich schon der gang zum gutachter.

 

BMW 320i N43 Motorschaden....

Ich kann mit dir mitfühlen und hoffe, dass alles gut ausgeht.

Du musst mal auf deine Rechnung gucken, ob der Kilometerstand eingetragen ist bei deiner Reparatur. Dann kannst du nachweisen, dass so wenig Kilometer gefahren bist. Bevor du das Auto zur Werkstatt fährst, könntest du Bilder machen vom Tachostand.

am 15. Juni 2014 um 5:25

Prinzipiell sind die gelaufenen 700 Km nach Reparatur ein Witz, sodass ich zu 99% davon ausgehen würde, dass die Werkstatt gepfuscht hat, aber das - da muss ich meinen Vorschreibern Recht geben - wird nur ein Gutachten zweifelsfrei beweisen können.

Sind wir doch mal ehrlich, wie hoch stehen die Chancen, dass nach so einer Reparatur zufällig was anderes im gleichen Rahmen kaputtgeht...?

Wie dem auch sei, die Werkstatt muss für ihre Arbeit die gesetzliche Gewährleistung einhalten und wenn der Schaden zweifelsfrei auf die vorausgegangene Reparatur zurückzuführen ist, werden die um eine Reparatur, ersatzweise Schadenersatz nicht herumkommen.

Jetzt bleibt nur zu überlegen, ob eine Rechtschutz (ersatzweise Prozesskostenhilfe) zunächst für die Kosten des Verfahrens aufkommen wird oder nicht, denn gänzlich risikofrei ist so eine Klage natürlich nicht. Wird der Sachverständige vom Gericht bestellt, müssen diese Kosten jedoch schon mal nicht im Voraus getragen werden.

Fazit?

Besteht eine Rechtschutzversicherung ist der Fall soweit klar. Auf zum Anwalt und alles in die Wege leiten.

Besteht keine Rechtschutz, so ist die Möglichkeit bei niedrigem bis geringem Einkommen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können relativ gut und das Risiko minimiert sich zumindest teilweise.

Im Gesamten würde ich die Erfolgschancen auf etwa 80% schätzen, es sei denn Genosse Zufall hat tatsächlich dafür gesorgt, dass ein Schaden eingetreten ist, welcher mit der vorausgegangenen Reparatur nicht in Zusammenhang steht.

Je nach Reaktion der Werkstatt besteht ja auch noch die Möglichkeit, die KFZ Schiedsstelle einzuschalten.

am 15. Juni 2014 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von Baldipata

Je nach Reaktion der Werkstatt besteht ja auch noch die Möglichkeit, die KFZ Schiedsstelle einzuschalten.

Na ja, wäre schon ein Wunder, wenn sich die Werkstatt hier kompromissbereit zeigen und den Schaden auf eigene Kosten beheben würde. Glaub ich nicht so wirklich dran...

Auf die Möglichkeit des Einbezugs der Kfz-Schiedsstelle verweise ich mit Regelmäßigkeit, wobei man sich auch dessen bewusst sein muss, dass man hier grundsätzlich (gerade in solchen Fällen) eine Einigung, also einen Vergleich anstreben wird. Hieße am Ende also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Kostenbeteiligung von 25 bis 50% - was noch immer besser als gar nix ist. Andererseits sind wohl nicht grundsätzliche alle Kfz-Betriebe auch Mitglieder der Kfz-Innung. Aber ich denke mal, das betrifft in erster Linie Fähnchenhändler, kleine freie Händler und Werkstätten, weniger renommierte Autohäuser...

Meine Ausführungen dazu - siehe hier...

Wäre eine alternative Möglichkeit für jene, die über keine Rechtschutz verfügen. Mit Rechtschutz würde der TE wohl mit einer sofortigen Klage besser fahren (oder laufen...).

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Zitat:

Original geschrieben von Baldipata

Je nach Reaktion der Werkstatt besteht ja auch noch die Möglichkeit, die KFZ Schiedsstelle einzuschalten.

Hieße am Ende also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Kostenbeteiligung von 25 bis 50% - was noch immer besser als gar nix ist.

Da es sich bei dem ausführenden Betrieb um eine Vertragswerkstatt handelt, sehe ich eine Übernahme von 25-50% der Kosten nicht unbedingt als besser als gar nix an...

Die pflanzen nämlich ein neues Aggregat für einen fünfstelligen Eurobetrag ein :)

Schlussendlich gilt es nun erst mal den morgigen Montag abzuwarten - alles andere ist (wie immer) leckerer Spekulatius :cool:;)

am 15. Juni 2014 um 8:39

Und auf welcher Basis wollt ihr klagen?

Das sie probiert haben die Reparatur günstig zu halten und statt AT Triebwerk erstmal gsagt haben probier mas mit neuer Kette und Öldruckventil etc.?

Wenn da eine Kurbelwellenlagerschale durch zu wenig Öldruck vorgeschädigt wurde und dann eben dennoch sich gefressen hat und da ein kleiner Teil den Block durchschlägt, dann ist das einfach Pech.

Ein Stück Plastik schafft das mit Sicherheit nicht.. das wird einfach platt gemacht.

Da hätte man zwar (da die Ölwanne eh runter gehört :P, der einzige Fehler denen man ihnen ankreiden kann, wenn die Kettenführungen ganz sind und du Kunststoff findest, hast du gewonnen) mal die Pumpe abnehmen und die Lagerschalen anschauen können, problematisch hierbei ist aber, das das auch wieder nur eine Baustelle ist, die man sich bei zu wenig Öldruck mal ansehen sollte.

Wenns danach geht müsste also eine Werkstatt immer gleich den Rundumschlag ansetzen.. na wenn ihr meint.

Aber gut ich kenne weder Auftrag noch die Diagnose der Werkstatt, ich bin dann schon so ehrlich und sage, das man die Kiste mal öffnen muss und nachschauen, ob da was in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Auf eine 100% Kostenübernahme würde ich nicht setzen, vor allem dann nicht, wenn der Auftrag richtig geschrieben ist. Da kannst dich auch aufm Boden hocken und rum zicken, da wirst im Zweifel entsorgt. Wenn die Diagnose ist, das das Öldruckventil defekt ist und vll. noch die Kettenführung gebrochen, dann ist das eine soweit korrekte Arbeit. Keine Werkstatt wird dir einfach mal grundlos empfehlen den ganzen Motor zu zerlegen und jedes Lager durchzusehen.

Da erreichst du bei mir btw. mehr, wennst erst mal freundlich bist. Ein einigermaßen "günstiger" Weg findet sich bei sowas immer und wenns dich nicht zufriedenstellt kannst immer noch aufdrehen.

Finds nur immer Wahnsinn das gleich immer der Gutachter kommt und geklagt wird.. der TE kauft sich dann für die 2 Jahre die sowas halt im Schnitt dauert ein neues Fahrzeug und hat eine 2. Garage für eben diesen.

 

am 15. Juni 2014 um 8:58

Geklagt wird schlicht und einfach auf Grund mangelhafter Reparatur mit Folgeschaden - und das wird sich lediglich mittels Gutachten beweisen lassen. Dumm läuft's, wenn das Gutachten am Ende etwas anderes sagt... :p

Natürlich muss man die Gesamtumstände berücksichtigen - keine Frage... :D

Aber ich muss auch ehrlich zugeben, eine Rechtschutz minimiert hier lediglich das Kostenrisiko. Wie letztlich die Entscheidung in einem gerichtlichen Verfahren ausfällt, steht wie immer in den Sternen. Von gar nix bis alles ist da eigentlich Vieles möglich. Die Sache vor der Schiedsstelle auszutragen ist bis auf die eigenen Reisekosten kostenlos, nur werden die eben auf eine gütliche Einigung drängen, was wiederum mit einer Kostenbeteiligung verbunden sein wird. Heißt im Umkehrschluss aber, dass man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf den ganzen Kosten sitzenbleibt.

Zum gerichtlichen Verfahren selbst, natürlich gibt es jene die sich ewig lange hinziehen können, im Regelfall sind es von der schriftlichen Klageerhebung durch den Rechtsbeistand bis hin zur ersten mündlichen Verhandlung aber nicht mehr wie 2 oder 3 Monate. Wird dann im Beweisaufnahmeverfahren ein Gutachten angestrengt, dauert es nochmal 2 oder 3 Monate bis zur nächsten Verhandlung. Je nach Auslastung von Anwälten und Gericht. Bei der Schiedsstelle geht es aber auch kaum schneller...

Aber wie dem auch sei - meine Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Fall, dass tatsächlich ein Folgeschaden durch mangelhafte Reparatur vorliegt... Zum Beispiel wenn wichtige und erforderliche Nebenarbeiten vergessen wurden.

Nicht auszuschließen ist schlicht und einfach eine Portion Pech, also ein Defekt der weder von der Werkstatt verschuldet noch von dieser vorauszusehen war...

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