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325TI Probefahrt - Kupplung durch - soll zahlen!

BMW 3er E46
Themenstarteram 21. März 2003 um 15:01

ich dachte mal ich erzaehle hier meine letzte erfahrung mit unserem bmw haendler..

vor ca. einem monat ging ich zum haendler und erkundigte mich nach einem neuen 330C. war auch alles kein problem, der verkaeufer war sehr freundlich zu mir (18), nachdem er feststellte das unsere familie bereits bei denen kunde ist.

also vereinbarten wir eine probefahrt.. einen 330er konnten sie mir leider nicht "auftreiben", weswegen mir ein 325ti compakt als probewagen angeboten wurde.

ich nahm das angebot an.

am tag darauf holte ich den compakt vom haendler, mit der extra erwaehnten aussage von mir, besondere ruecksicht auf den wagen zu nehmen, im bezug darauf das er bereits verkauft sei.

gerade mal 80km kam ich mit dem wagen.. dann wurde er abgeschleppt! kurz vor ende der fahrt bemerkte ich den verbrannten geruch, fuhr weiter bis zur naechsten anhaltegelgenheit (ca. 1 min.).. bis dahin liesen sich die gaenge schon nicht mehr richtig schalten und die kupplung war schwer zu tretten.. mir war also klar das sie durch war. ich stieg aus um nachzusehen was genau los ist und machte die motorhaube auf.. unendlich weisser raus und ein unausstehlicher verbrannter geruch kamen mir entgegen. bmw service-nr angerufen und abschleppen lassen. soviel dazu.

am folgetag rief ich bei bmw an und fragte was denn nun mit dem wagen los ist. die urspruengliche freundlichkeit war weg. ich wurde beschuldigt den wagen wie eine "irrer" gefahren haben zu muessen, den so eine kaputte kupplung hatte der verkaeufer in seinen 15 jahren berufserfahrung, nach eigenen angaben, noch nicht gesehen.

lol, ich dachte echt das gibts nicht.. ich hatte erwartet eine _entschuldigung_ zu hoeren, dafuer das sie mir so einen wagen zur verfuegung gestellt haben, DENN, ich bin den stinknormal gefahren!! keine schleifende kupplung, keine burnouts, kein vollgas beim anfahren usw..

anders ausgedrueckt: wenn es schon meiner gewesen waere, waere er genauso kaputt gegangen. ich war mir absolut sicher das entweder ein montagefehler ab werk oder ein vorgaenger die kupplung schon so zerschossen haben muss.

das glaubt mir bmw (ich als 18-jaehriger halt..) nicht und schickte mir eine rechnung ueber 1300€. daraufhin vereinbarte ich einen termin mit dem bmw-haendler inhaber und erklaerte ihm meinen standpunkt und das ich keinesfall gewillt oder bereit bin irgendetwas zu bezahlen. (der wagen hatte uebrigens erst 3500 km). dies interessierte ihn jedoch nicht und er meinte das alle in der werkstatt gesagt haben es muss am fahrer gelegen haben, ein baufehler waere ausgeschlossen usw. er versuchte mir jedes wort umzudrehen und mir war schnell klar das er versucht, als einziges ziel des gespraeches, ein "gestaendnis" von mir zu kriegen, das es doch alles meine schuld sein muss.

naja, momentan sieht die sache so aus, das die kupplung nach muenchen zur genauen untersuchung mit einem gutachter (von bmw natuerlich.. ) geschickt wurde.

stellt der gutachter fest, dass das material nicht in ordnung war/ist, bin ich aus der sache draussen meinte er und ansonsten wuerden die reperaturkosten doch wieder mir zu lasten fallen (welche ich jedoch nicht zahlen werde)

so.. das war jetzt natuerlich eine stark vereinfachte version der geschichte.. ich wollte nur umbedingt mal rauslassen wie man von bmw behandelt werden kann, sobald es um etwas anderes geht als einen neuwagen kaufen..

die glauben wohl bloss weil ich 18 bin, koennten sie mit mir umspringen wie sie wollen und sonstige unverschaemte forderungen stellen.. (der begriff kulanz scheint denen ein fremdwort zu sein, genauso wie kundenbindung durch service..)

nach dieser erfahrung wird von diesem haendler garantiert kein wagen mehr gekauft.

mfg

dagobert

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15 Antworten

Bei so etwas gibt's nur eins: Direkt zum Anwalt!

Und dazu noch deftig in München beschweren!

 

Und ich weiß beim besten Willen nicht, wie man fahren soll, um ne Kupplung innerhalb von 80km so derbe in Ar*** zu kriegen.

am 21. März 2003 um 16:00

Also meiner Meinung nach sind die doch selber Schuld!

Laut deinen Angaben, bist du erst 18 Jahre alt und meines Wissens nach werden doch Autos(egal ob Probefahrt oder Mieten) nur und ausschliesslich an Leute vermietet/ausgeliehen, die keine Fahranfänger mehr sind und mindestens 21 Jahre alt sind(da kann auch deine ganze Familie 95 BMW´s fahren und die Regelung bleibt trotzdem bestehen!)!

Also wenn deine Geschichte wirklich stimmt(fühl dich bitte von der Formulierung nicht gleich angegriffen), dann ham die in der Niederlassung Scheisse gebaut, weil nämlich vor Fahrtantritt ein Vertrag unterschrieben werden muss(von einer Person über 21!!), in dem Haftungsansprüche, eine Versicherung und eine Selbstbeteiligung von so und soviel % (hab mal eine mit nem Audi A6 gemacht, da warens pauschal 1000DM SB, wenn ich mich richtig erinnere!) geklärt werden! Ausserdem versichert man mit der Unterschrift, mindestens 21 zu sein!

Zusätzlich wird noch der Perso und der Führerschein kopiert und diese dann einbehalten!

Falls dieser Vertrag also gemacht/unterschreiben wurde, war für den Händler einsehbar, wie alt du bist!

Dadurch kanns passieren, dass du richtig viel Ärger wegen Urkundenfälschung(Vertrag zählt doch glaub ich auch dazu?!) bekommen kannst! Hast ihm ja bestätigt, dass du schon 21 bist!

Falls kein Vertrag abgeschlossen worden is, wird dir wahrscheinlich nix passieren und nur der Händler wird eine auf den Deckel kriegen, weil er dir den Wagen auf eigene Verantwortung gegeben hat!

Gruss Kredenschel

 

PS: Wolltest du den 330er nur mal Probefahren, oder dachtest du an einen ernsthaften Kauf? Mit zarten 18 Jahren einen "nagelneuen" 330er is natürlich schon "nicht schlecht"! :)

Also ich bin mir da nicht so sicher, ob das mit den 21 auch bei Probefahrten gilt. Hab nämlich schon von Ford und von BMW öfters Probefahrten bekommen. Dabei bin ich erst vor kurzem 21 geworden. War eigentlich nie ein Problem.

am 21. März 2003 um 16:07

@IQ-Man

Also, von den BMW und Audi Händlern aus meinem Umkreis weiss ich 120%ig, dass diese Regelung besteht!!

Und dass müsste ja eigentlich überall so sein, oder?!

Also jedenfalls bei den ganzen Händlern von BMW bzw.Audi!

Also ich mußte bei meiner letzten Probefahrt (war letztes Jahr) nix unterschreiben. Ich glaub, die haben nur meinen Führerschein kopiert (war zu diesem Zeitpunkt aber schon über 21 ;))

Hallo.

Auf alle Fälle muß der Händler dich Unterschreiben lassen, wegen Selbstbeteiligung. 1000 DM? sind bei meinem Händler 1000 € SB.

Hat er das versäumt hat er Pech gehabt.

 

Gruß

Hai!

Hab ich das richtig verstanden?

Der Wagen war schon verkauft und man konnte trotzdem noch ne Probefahrt damit machen oder ist das ein Mißverständnis?

Auf jeden Fall ne krasse Sache von dem Händler!

Fahrzeuge für Probefahrten sind bei Unfällen etc. doch Vollkasko versichert,es sei denn man handelt grob fahrlässig.

Ich glaub Dir auf jeden Fall,daß Du da nich geheizt bist,aber ist natürlich für den Händler ne klare Sache Dir die

Ar...karte zu zuschieben.Wenn Du im Rechtschutz bist,dann nix wie hin!

Hab so was ähnliches selber mal gehabt.

 

MfG

Mal was anderes.

Wie bekommt man es hin, eine Kupplung nach 3500 km komplett zu zerlegen, wenn sie heil aus der Produktion gekommen ist? So brutal kann man doch fast gar nicht fahren, oder??

Klar... Du musst nur mal ordentlich im 5. Gang anfahren.

@ Marcel,

also einmal wird da nicht ausreichen ;)

 

@ Kredenschel,

naja bei uns ist es anscheinend nicht so. Jedenfalls wird es nicht so konsequent durchgezogen. Bei unserem BMW Händler haben zwar meine Eltern schon öfters eingekauft und ich kenn die Leute da auch ganz gut... aber ich denk ma nur deswegen würd ich da nicht so ne Sonderbehandlung kriegen. Es muss also schon üblich sein... bzw. keine große Ausnahme.

Ich hab mich mal etwas kundig gemacht!

1. Ein Vertrag für eine Probefahrt ist für die Händler Pflicht und das ohne Ausnahme. - Wenn der Verkäufer versäumt diesen Vertrag ausfüllen zu lassen oder das Fahrzeug so überläst, muß er für en Schaden gerade stehen.

2. Die 21 Regelung gilt nicht bei Probefahrten von Kauffahrzeugen.

3. Es ist nicht möglich eine Kupplung nach 3500 km zu zerstören wenn sie im Vorfeld einwandfrei in Ordnung war!

4. Sollte das Gutachten von BMW nicht zu deinen Gunsten ausfallen, dann laß ein erneutes Gutachten von einem Unabhängigen Gutachter mit Fachrichtung Getriebe erstellen!

Vielleicht konnte ich etwas helfen!?

Gruß

blue_eyes

am 21. März 2003 um 18:24

@Marcel

So ne Aktion hat mal einer auf meiner damaligen Schule gebracht!

Der Parkplatz war/ist(!?) direkt neben dem Raucherschulhof!

Und wie man halt so in dem Alter is, wollte er halt nen heissen machen und hat mit seinen Kumpels um seinen Calibra 4*4 Turbo rumgestanden!

Irgendeiner von den Deppen, oder vielleicht is er ja selbst auf die selten dämliche Idee gekommen, muss dann wohl gesagt haben, dass err mal im 5ten anfahren soll!

Ende von der Geschichte war dann, dass der Wagen in der 2ten Pause von ner Abschleppfirma abgeholt wurde!

Er stand nur "leicht" beschämt daneben!

GOTT SCHMEISS HIRN HERUNTER!!!!:D

@CALVA

Hast recht, hab grad nochmal nachgeguckt, es waren 1000 "€"!

Hallo

Also ich musste noch für keine Probefahrt einen Ausweis zeigen oder etwas unterschreiben. Sogar für einen Alpina B3.3 Allrad Touring nicht.

Aber vielleicht sind da die Regelungen in der Schweiz etwas anders.

Gruss Manuel

Themenstarteram 21. März 2003 um 23:11

also den standard vertrag musste ich auch unterschreiben, indem u.a. die reglungen 1000€ sb bei vollkasko enthalten sind. (ausweiss / fuehrerschein wurden auch kopiert)

das ein mindestalter von 21 erforderlich ist stand jedoch nicht im vertrag.

da eine kaputte kupplung eh nicht von der kasko uebernommen wird, ist meiner meinung nach fuer diesen fall eh nichts relevantes im vertrag drinnen.

@IQ-Man

die thematik ist mittlerweile schon in muenchen bekannt, jedoch meinsten sie (nach aussage meines haendlers) auch das ich fuer den schaden aufkommen soll.

@Kredenschel

konkretes kaufinteresse lag bis zu dem zeit punkt vor, mit betonung auf "bis" ;)

@Bart Simpson

richtig, der wagen war schon verkauft. ich bekam ihn mittwoch (sollte ihn ueber nacht bis donnerstag haben..) und anschliessend sollte er in der folgewoche an den kaeufer abgegeben werden!

laut einem kuerzlich in koblenz ausgesprochenem urteil muss ein kunde bei einer probefahrt nur fuer vorsaetzliche oder grob fahrlaessige schaeden haften.

da ich meine freundin als zeugin meines fahrstils habe, befuerchte ich eigentlich auch von bmw nichts und sah es bisher auch nicht noetig zum anwalt zu gehen.

wenn bmw letzendlich auf sein geld besteht wird es aber wohl darauf hinauslaufen..

ciao

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