1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. 34 PS aber laut Leistungsprüfstand doch 50 PS

34 PS aber laut Leistungsprüfstand doch 50 PS

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 20:27

Hallo zusammen, ich hab mich jetzt hier angemeldet weil mir eine frage auf der Seele brennt! ich habe vor 6 monaten meinen Führerschein Kl.A beschr. gemacht. Habe mir anschliessend dann eine cb 500 schon gedrosselt auf 34 ps gedrosselt gekauft. Jetzt hab ich das teil nochmal komplett durchgecheckt und war dabei auch mal aufm Prüfstand hier bei mir in der werkstatt, dabei kam zu meinem erstaunen dann heraus das ich 55 PS an der Kupplung habe und ca 50 am hinterrad! Auf dem ansaugstutzen über den das motorrad ja gedrosselt sein soll steht auch 34 ps! was kann mir jetzt passieren? Wäre ich nicht auf den prüfstand gefahren wüsste ich ja garnichts davon?! wäre coll wenn mal einer seine meinung sagen könnte der da en bischen ahnung von hat. danke

Beste Antwort im Thema
am 11. Oktober 2010 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.

Allerdings müsstest Du erstmal nachweisen, daß der Führerschein-Neuling den Unterschied zwischen einer (in gutem Glauben erworbenen) gedrosselten und einer offenen Maschine erkennen kann.

Soweit ich weiß, stimmt das so nicht.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Er ist der Halter und damit auch verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges.

Grüßle

Nico

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ichmagkeinenicknames

Hallo zusammen, ich hab mich jetzt hier angemeldet weil mir eine frage auf der Seele brennt! ich habe vor 6 monaten meinen Führerschein Kl.A beschr. gemacht. Habe mir anschliessend dann eine cb 500 schon gedrosselt auf 34 ps gedrosselt gekauft. Jetzt hab ich das teil nochmal komplett durchgecheckt und war dabei auch mal aufm Prüfstand hier bei mir in der werkstatt, dabei kam zu meinem erstaunen dann heraus das ich 55 PS an der Kupplung habe und ca 50 am hinterrad! Auf dem ansaugstutzen über den das motorrad ja gedrosselt sein soll steht auch 34 ps! was kann mir jetzt passieren? Wäre ich nicht auf den prüfstand gefahren wüsste ich ja garnichts davon?! wäre coll wenn mal einer seine meinung sagen könnte der da en bischen ahnung von hat. danke

Natürlich weisst Du nichts davon, da Du ja niemals an diesem Moped manipuliert hast!!!!!!!!!!!!!!!!

Und woher solltest Du wissen, daß der Händler beim Einbau der Drossel gepfuscht hat (dummerweise den Einbau der Drosselscheibe vergessen hat, o. versehentlich die eingegossene Drosselscheibe ausgedreht hat:confused:?), o. der Vorbesitzer diese widerrechtlich entfernt hat?

 

Klappe halten, wegtreten!

 

Grüße

Uli

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 20:42

ja war aber von privat! en händler war da garnicht im spiel! nur der, der vor urzeiten da mal die drossel eingebaut hat. ich mein ich komm mit den 50 ps super zurecht, hab halt nur angst das wenn mal was ist unfall ect. mir irgendwer ganz ganz mies aufn sack gibt.wenn die grünen mich anhalten weiss ich natürlich von nix. nur wegen versicherung is halt mies aber 16 ps sind jetzt ja nicht so der riesen sprung!oder?

Ob du davon wusstest oder nicht ist egal, du bist für den Zustand deiner Karre verantwortlich und im moment bist du ganz einfach ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

Solang du keinen Unfall baust wird das vermutlich nie jemand bemerken, wenn aber doch könnts halt etwas unangenehm werden.

Hast du nachgeschaut ob wirklich alle Teile vom Drosselsatz verbaut sind und nix dran manipuliert ist?

Ich würd da auf jeden Fall nochmal beim Verkäufer nachfragen was der damit getrieben hat, wenn du sicher gehen willst besorg dir einen vernünftigen Drosselsatz und lass den einbauen, wenn nicht lass ihn weg und lebe halt mit dem Risiko bzw den ggfs entstehenden Konsequenzen.

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.

Natürlich weisst Du nichts davon, da Du ja niemals an diesem Moped manipuliert hast!!!!!!!!!!!!!!!!

Und woher solltest Du wissen, daß der Händler beim Einbau der Drossel gepfuscht hat (dummerweise den Einbau der Drosselscheibe vergessen hat, o. versehentlich die eingegossene Drosselscheibe ausgedreht hat:confused:?), o. der Vorbesitzer diese widerrechtlich entfernt hat?

Klappe halten, wegtreten!

Grüße

Uli

Dümmer geht's nimmer. Die Fahrleistungen sind ganz anders zwischen einer offenen und einer gedrosselten CB 500.

Der TE fährt ohne Führerschein, ohne Versicherungsschutz(*) und ohne Betriebserlaubnis.

Das kann mächtig teuer werden und ordentlich Ärger bedeuten.

Also entweder legal, illegal, scheißegal oder ordentlich drosseln oder drosseln lassen und vom Vorbesitzer eine angemessene Beteiligung an den Kosten verlangen. Da der TE die komplette Rückabwicklung plus Schadenersatz beanspruchen kann (Zulassungsskosten etc.), wird der Verkäufer vermutlich einer gütlichen Einigung nicht entgegenstehen.

Gruß Michael

(*) Das mit dem ohne Versicherungsschutz stimmt nur halb: Einem möglichen Geschädigten gegenüber tritt die Versicherung ein, aber sie wird vom TE Regress verlangen. Der Regress ist zwar beschränkt, aber mal eben z. B. 5.000 € zahlen zu müssen, tut sicher weh.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.

Natürlich weisst Du nichts davon, da Du ja niemals an diesem Moped manipuliert hast!!!!!!!!!!!!!!!!

Und woher solltest Du wissen, daß der Händler beim Einbau der Drossel gepfuscht hat (dummerweise den Einbau der Drosselscheibe vergessen hat, o. versehentlich die eingegossene Drosselscheibe ausgedreht hat:confused:?), o. der Vorbesitzer diese widerrechtlich entfernt hat?

 

Klappe halten, wegtreten!

 

Grüße

Uli

Dümmer geht's nimmer. Die Fahrleistungen sind ganz anders zwischen einer offenen und einer gedrosselten CB 500.

 

Der TE fährt ohne Führerschein, ohne Versicherungsschutz(*) und ohne Betriebserlaubnis.

Das kann mächtig teuer werden und ordentlich Ärger bedeuten.

 

Also entweder legal, illegal, scheißegal oder ordentlich drosseln oder drosseln lassen und vom Vorbesitzer eine angemessene Beteiligung an den Kosten verlangen. Da der TE die komplette Rückabwicklung plus Schadenersatz beanspruchen kann (Zulassungsskosten etc.), wird der Verkäufer vermutlich einer gütlichen Einigung nicht entgegenstehen.

 

Gruß Michael

 

(*) Das mit dem ohne Versicherungsschutz stimmt nur halb: Einem möglichen Geschädigten gegenüber tritt die Versicherung ein, aber sie wird vom TE Regress verlangen. Der Regress ist zwar beschränkt, aber mal eben z. B. 5.000 € zahlen zu müssen, tut sicher weh.

Nunja,

da der TE hier lauthals verbreitet ghat, daß er über den nicht korrekten Zustand Bescheid weiss, könnte ihn ein aufmerksam mitlesender Kontroletti nat. des Verlustes der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und des Fahrens ohne gültigen Führerscheins bezichtigen.

Allerdings müsstest Du erstmal nachweisen, daß der Führerschein-Neuling den Unterschied zwischen einer (in gutem Glauben erworbenen) gedrosselten und einer offenen Maschine erkennen kann.

Tja, dümmer geht's nimmer:rolleyes:, denn das merken nicht mal langjährig erfahrene Mopedfahrer ohne direkten Vergleich.

 

Grüße

Uli

am 11. Oktober 2010 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.

Allerdings müsstest Du erstmal nachweisen, daß der Führerschein-Neuling den Unterschied zwischen einer (in gutem Glauben erworbenen) gedrosselten und einer offenen Maschine erkennen kann.

Soweit ich weiß, stimmt das so nicht.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Er ist der Halter und damit auch verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges.

Grüßle

Nico

am 11. Oktober 2010 um 6:26

Dass immer alle Sagen die Versicherung könnte nur biss zu 5.000 Euro Regress verlangen...

DAS STIMMT NICHT! Die 5.000 Euro gelten nur bei Verletzung der Obliegenheitspflicht... wenn also ein Unfall garnicht gemeldet wurde, oder beim Abschluss der Versicherung falsche angaben gemacht wurden! NICHT, WENN MAN OHNE ZULASSUNG ODER FÜHRERSCHEIN UNTERWEGS IST! Die können sich also theoretisch jeden Cent wieder holen, der ihnen verursacht wurde. Wenn du nur für 5.000 in Regress genommen wirst hast einfach nur Glück.

Und es ist wirklich sch.... Egal ob du davon weißt oder nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Vielleicht fällt die Strafe dann etwas milder aus, oder man drückt alle Hühnereaugen zu aber ganz ohne Strafe kommt man nicht raus. Deshalb würd ich auch immer in solchen Fällen leugnen davon zu wissen.

Lass die Drossel in der Werkstatt überprüfen und dir gegebenfalls nen ordentlichen Satz einbauen.

Geh auf die Sichere Seite... wenn du dann immernoch 40+ PS hast muss man davon ausgehen, dass alles dir mögliche gemacht wurde.

Gruß,

Marc

Hallo Forum!

 

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Dümmer geht's nimmer. Die Fahrleistungen sind ganz anders zwischen einer offenen und einer gedrosselten CB 500.

Der TE hat den Führerschein erst seit 6 Monaten.

Wieviel Leistung hatte denn das Fahrschulmotorrad?

Weniger als 34 PS?

Dann wäre es vollkommen schlüssig, daß seine Maschine besser zieht und er dennoch darauf vertraute, mit nicht mehr als 34 PS unterwegs gewesen zu sein!

Wie die Rechtslage wäre, wüßte er nichts von der Funktionslosigkeit der Drossel, ist eher akademischer Natur!

Denn nun weiß er, daß die Maschine 50 PS leistet.

Also muß er die Drosselung nachholen!

Und er darf die Maschine nicht einmal zur Werkstatt fahren - höchstens schieben.

Das ist m.E. die Rechtslage!

 

Alles Gute!

Ramses297.

Bei der gemessenen Leistung handelt es sich um ein vollständig entdrosseltes Exemplar (58PS oder so).

Wenn in Deinem Kaufvertrag drinsteht, dass sie gedrosselt ist, ist das ein Mangel in einer wesentlichen Eigenschaft. Der Verkäufer müsste dafür sorgen (sprich:bezahlen) das die Drossel auch vorhanden ist.

Du fährst ohne Führerschein, wie schon getippt. Verkäufer anrufen, ob er bereit ist, die Drosselung herzustellen. Wenn nicht, Anwalt nehmen.

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat und jemanden ein Fahrzeug überlassen, von dem man weiß, das er dafür keinen Führerschein hat, wird im Strafmass gleichgesetzt. 6 Punkte + Geldstrafe + Entziehung der Fahrerlaubnis.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Bei der gemessenen Leistung handelt es sich um ein vollständig entdrosseltes Exemplar (58PS oder so).

Wenn in Deinem Kaufvertrag drinsteht, dass sie gedrosselt ist, ist das ein Mangel in einer wesentlichen Eigenschaft. Der Verkäufer müsste dafür sorgen (sprich:bezahlen) das die Drossel auch vorhanden ist.

Du fährst ohne Führerschein, wie schon getippt. Verkäufer anrufen, ob er bereit ist, die Drosselung herzustellen. Wenn nicht, Anwalt nehmen.

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat und jemanden ein Fahrzeug überlassen, von dem man weiß, das er dafür keinen Führerschein hat, wird im Strafmass gleichgesetzt. 6 Punkte + Geldstrafe + Entziehung der Fahrerlaubnis.

6 Punkte + Geldstrafe + Entziehung der Fahrerlaubnis.

ggf. zuzüglich Urlaub auf Staatskosten... :D

am 11. Oktober 2010 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von Racmar

Dass immer alle Sagen die Versicherung könnte nur biss zu 5.000 Euro Regress verlangen...

DAS STIMMT NICHT! Die 5.000 Euro gelten nur bei Verletzung der Obliegenheitspflicht... wenn also ein Unfall garnicht gemeldet wurde, oder beim Abschluss der Versicherung falsche angaben gemacht wurden! NICHT, WENN MAN OHNE ZULASSUNG ODER FÜHRERSCHEIN UNTERWEGS IST!

Wenn man aber kein gültigen Führerschein hat, man diesen aber beim Gebrauch des Fahrzeugs hätte haben müssen, ist dies aber auch "nur" eine Obliegenheitsverletzung.

Wenn ich da nochmal genau drüber nachdenke UND der TE hier die Wahrheit erzählt, liegt hier auf jeden Fall der Verdacht der arglistigen Täuschung nahe.

Nicht nur, dass der Verkäufer das ungedrosselte Mopped als gedrosselt verkauft, er hat sogar Teile so manipuliert, dass sie den Anschein der Drosselung vermitteln.

Damit ist die BE sowieso hin, die Ansammlung der potentiellen Straftaten beim Verkäufer häufen sich.

Wenn der Verkäufer da nicht wirklich wohlwollend mitarbeitet, kann man auch über eine Anzeige nachdenken. Das Verfahren gegen einen selber wird bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen Fahrens ohne Führerschein normalerweise gegen geringe oder gar keine Auflagen eingestellt.

Ich hatte auch schon mal so ein Verfahren an der Backe (Fahren lassen ohne Führerschein) konnte aber mittels Anwalt glaubhaft nachweisen, dass ich da getäuscht wurde. Verfahren wurde eingestellt.

Drei kurze Punkte:

* Fahrzeug entspricht nicht der Zulassung und der TE hat keine gültige Fahrerlaubnis für das Motorrad im jetzigen Zustand -> BE erloschen, Fahren ohne Führerschein. Egal ob mit oder ohne Wissen da es Pflicht ist sich über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren bzw. es zu kontrollieren.

* Versicherungsschutz: Regress möglich, auch mehrfach (aufgrund mehrerer sogenannter "Obliegenheitsverletzungen"). Somit können es auch 10'000 Euro werden (oder 7'500 oder was auch immer). Jedoch kann sich die Versicherung nicht wie angedeutet "jeden Cent wiederholen" das würde dem vorgeschriebenen Fall des Regresswesens widersprechen. Dies wurde zum Schutz des Versicherungsnehmers eingerichtet damit er nicht - selbst bei Vorsatz - bis an sein Lebensende zahlen müsste. Ob er jemals wieder eine Versicherungsgesellschaft findet, welche ihm ein Fahrzeug versichert steht auf einem anderen Blatt.

* Was kostet der Drosselsatz? Wenn er günstig irgendwo zu haben ist: Kaufen, einbauen und fertig. Eingetragen ist er bereits. Ist wohl die einfachste und kostengünstigste Lösung.

_____

Ob du wie Lewellyn es vorschlägt gegen den Verkäufer vorgehst ist dir überlassen. Wie viel hast du denn für die Maschine gezahlt?

Grüße, Martin

so lange du keinem auffällst wird dir keiner ans rad pissen.

bein ner kontrolle kann dir eh keiner nachmessen, wievioel ps du am HR hast, wenn dein drosselkit augenscheinlich eingebaut ist.

is ja nicht so, das man die kiste wie bei der kontrolle von rollern auf nen lauf-prüfstand stellt.

aber:

wie andere schon bemerkten:

im schadensfall könnte das ganze dann unter umständen auffliegen, weil irgendein gutachter den fehler bemerkt und schwups hast du die kacke am dampfen und alle kosten auf deiner seite.

dies abzuwägen, fahr ich unerlaubt offen oder doch lieber regelkonform, stellt sich hier für mich nicht.

im schadensfall bist du der gearschte und kannst all dein vermögen, oder das was du mal erwirtschaften willst an andere abgeben da keine versicherung dir beistehen wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen