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35km bis zur nächsten Tüv Stelle und das im Ruhrgebiet?

Themenstarteram 12. August 2013 um 20:01

Hallo.

Ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in 45770 Marl und habe mir ein Wohnmobil gekauft.

Dort muss noch eine Anhängerkupplung eingetragen werden und das darf in Westdeutschland NUR der Tüv.

Die TÜV Station in Marl kann jedoch keine Wohnmobile prüfen, weil sie die zu klein gebaut haben (Kostensparung).

Die Stelle in Gelsenkirchen kann ich nicht anfahren, da diese in einer Umweltzone liegt und mein FZ keine Plakette bekommt.

Die nächste TÜV-Stelle für mich wäre damit 35km weiter in Lüdinghausen.

Darf ich dort noch gemäß §10 FZV mit ungestempelten aber vorab zugeteilten Kennzeichen hinfahren?

Kann doch alles nicht ganz wahr sein...

Beste Antwort im Thema

Wegen 35 km wird hier ein Aufriss gemacht, herrlich. Ich wäre da wahrscheinlich schon längst hingefahren, bevor ich die StVZO und eine stundenlange Kaiser's-Bart-Diskusion anfinge.

Ich verstehe das Problem nicht. Sind 35 km mit einem Wohnmobil eine Weltreise? (Welch' Ironie)

cheerio

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Warum nicht?

Steht doch ganz klar in deinem oben zitierten Gesetzestext:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Themenstarteram 12. August 2013 um 20:16

Nach Anlage VIIId Nr. 4 müsste die nächste TÜV-Stelle eigentlich max. 25km entfernt liegen.

Zitat:

Die Technischen Prüfstellen unterhalten zur Gewährleistung eines flächendeckenden Untersuchungsangebots ihre Prüfstellen an so vielen Orten, dass die Mittelpunkte der im Einzugsbereich liegenden Ortschaften nicht mehr als 25 km Luftlinie von den Prüfstellen entfernt sind. In besonderen Fällen können die in Nummer 4.1 der Anlage VIII genannte(n) Stelle(n) Abweichungen zulassen oder einen kürzeren Abstand festlegen.

Die nächste TÜV-Stelle die im Ort liegt erfüllt jedoch die baulichen Gegebenheiten nach Punkt 3.1 nicht, so dass mein Wohnmobil (7m) dort nicht geprüft werden kann.

Ist das so richtig?

Themenstarteram 12. August 2013 um 20:23

Und dann wäre noch die Frage, ob ein vorab zugeteiltes Kennzeichen = Wunschkennzeichen ist? Also wenn ich beim STVA ein Wunschkennzeichen reserviere, ist das dann ein vorab zugeteiltes Kennzeichen nach §10 FZV?

Jein. Das ist je nach ZuLa unterschiedlich. Manche werten ein Wunschkennzeichen als vorab zugeteilt (habe ich mal auf einer Webseite so gelesen). Meine teilt telefonisch zu (mit Vermerk im PC) und andere machen es wohl noch komplizierter. Musst Du nachfragen.

am 12. August 2013 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Die nächste TÜV-Stelle für mich wäre damit 35km weiter in Lüdinghausen.

Unsinn. Lesen bildet:

Zitat:

Es könne an der TS keine Wohnmobile geprüft werden = Ausweichmöglichkeit: Gelsenkirchen oder Bottrop.

Gelsenkirchen, Daimlerstr. 4, 26km von Marl-Drewer entfernt.

Themenstarteram 12. August 2013 um 21:17

Gelsenkirchen liegt in einer Umweltzone...

am 12. August 2013 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Nach Anlage VIIId Nr. 4 müsste die nächste TÜV-Stelle eigentlich max. 25km entfernt liegen.

Lesen bildet auch hier (ein weiteres mal):

Zitat:

... nicht mehr als 25 km Luftlinie ...

25km Luftlinie können auch mal 50 Strassen-Km sein.

am 12. August 2013 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Gelsenkirchen liegt in einer Umweltzone...

Gelb und Grün dürfen bis Juli 2014 noch rein. Was kann der TÜV dafür, dass dein WoMo ne Umweltsünde ist?

Da steht doch ganz klar: innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks

Angrenzenden Bezirke (die nächsten TÜV-Stationen von Merl aus) sind

- Gelsenkirchen (fällt weg wg. Umweltzone)

- Recklinghausen (wahrscheinlich dto)

- Dülmen

- Lüdinghausen

- Wesel

http://www.tuev-nord.de/locationfinder?lng=de&country=de

Die Tatsache, dass die 25KM entfernten Stationen in einer für dich nicht zugänglichen Umweltzone liegen, erweitern den dir möglichen Radius. Alles andere wäre Unsinn.

Eine kurze, telefonische Nachfrage beim TÜV Nord (kostenfreie Nummer: 0800-8070600) könnte das Problem wahrscheinlich binnen 2 Minuten lösen - nur so nebenbei. ;)

hast du mal (lkw)werkstätten in deiner umgebung angerufen?!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

hast du mal (lkw)werkstätten in deiner umgebung angerufen?!

Einzelabnahmen nach §21 wie hier für die AHK dürfen in Werkstätten nicht durchgeführt werden.

Für das Problem "Feinstaubzone" kann der TÜV erstmal nichts, nur für ein paar WoMos bauen die keine neuen Prüfstellen außerhalb der Zone. In deinem Fall ärgerlich, aber die einfachste Variante wird bleiben ein paar km mehr zu fahren wenn du kein Bußgeld riskieren willst.

Themenstarteram 13. August 2013 um 9:29

Natürlich habe ich angerufen, in Recklinghausen die Prüfstelle gibts auch nicht mehr, daher weis ich ja, dass ich nach Lüdinghausen fahren müsste ^^

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Natürlich habe ich angerufen, in Recklinghausen die Prüfstelle gibts auch nicht mehr, daher weis ich ja, dass ich nach Lüdinghausen fahren müsste ^^

Und was sagt deine Zulassungsstelle?

Kann doch alles kein Problem sein, denn geprüft werden muss der Wagen. Zur Not geht das sicherlich über eine Ausnahmegenehmigung innerhalb der Umweltzone.

Die drei Ansprechpartner sind doch fix durchtelefoniert:

- Zulassungsstelle

- Prüforganisation

- Stadt (als "Betreiber" der Umweltzone)

am 13. August 2013 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Und dann wäre noch die Frage, ob ein vorab zugeteiltes Kennzeichen = Wunschkennzeichen ist? Also wenn ich beim STVA ein Wunschkennzeichen reserviere, ist das dann ein vorab zugeteiltes Kennzeichen nach §10 FZV?

Nein, ist es nicht.

Denn das Wunschkonzerten wird für dich reserviert und nicht einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt! Nur dann sind die Vorschriften des Par. 10 FZV erfüllt.

Ruf deine Zulassungsstelle an b sie dein Wunschkenneichen bereits vor Anmeldung deinem Womöglich zuteilen können! Wenn dies der fall ist lass es machen und besorg dir für den Fall der Fälle eine Bestätigung.

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