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45 er Roller legal schneller machen?

Hi Leutz!
Vor ca. einem Monat habe ich mich schweren Herzens von meiner Suzuki Bandit 600s getrennt und mir einen Roller gekauft.
Ich hatte keine Lust, mir wieder ein Motorrad zu kaufen, da ich das vorige (aus Zeitmangel) leider kaum gefahren habe.
Weiterhin hatte ich keine Lust darauf, mir einen 125er Roller oder so etwas in der Art zu kaufen, weil man ab dieser Fahrzeugklasse ja nunmal wieder alle 2 Jahre zum Tüv muss.
Meine Frage ist also:
Wenn ich einen Motorradführerschein habe (ich darf also alles fahren, was 2 Räder hat;) ) , darf ich dann meinen Roller etwas schneller machen lassen und den dann legal fahren, wenn ich das der Versicherung melde? Oder muss ich dann auch wieder alle 2 Jahre zum Tüv?
Ich will den natürlich jetzt nicht auf über 80Km/h frisieren, so 65 Km/h würden mir schon reichen.
Und, wie gesagt, ich möchte das alles auf legalem Wege machen, also alles der Versicherung melden usw....
Gibts da also eine Möglichkeit, oder ist das ausgeschlossen?
Vielen Dank für alle Antworten.
MfG. Raven 13

Beste Antwort im Thema

da ist jemand hart im nehmen.. von einer 600er suzi auf einen 50er roller ist schon ein derber abstieg.
kauf dir einen 125er oder von mir aus einen 180er oder 200er gilera runner.
die kosten kaum mehr an versicherung als ein 50er, als 180er nur 14 euro steuern und laufen gut 120kmh (die 125er etwas über 100).
naja und die 2 jahre tüv sind ja wohl auch zu verschmerzen. besser als mit einer 45kmh möhre zu fahren.

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Das kannst du knicken...
Ein 50er mit mehr als 45/50/60km/h bekommt zwangsläufig auch ein großes Kennzeichen incl alle 2Jahre HU...
Davon ganz abgesehen kriegst du das nicht eingetragen ohne tausende von Euros zu investieren.
Aber ich verstehe dein Problem nicht...das was dich der TÜV kostet holst du durch die Minderkosten bei der Versicherung (zumindest wenn du in den Prozenten schon halbwegs niedrig bist) eines 125er locker wieder raus-die kosten nämlich fast gar nichts...30€ oder so sind da normal.

Wenn der Roller schneller als 45 läuft ist die Betriebserlaubnis erloschen - Punkt Ende aus

Eine neue BE könnte man wiederbekommen wenn man beim Tüv ne Einzelabnahme macht und bei der Zulassungsstelle eine neue BE beantragt - wird aber 1. Geld kosten und 2. nicht mehr Tüv-frei sein das Fehrzeug.
Ich kenn noch keinen der den Weg gegangen ist...

MfG

*edit*
völlig richtig mit der 125er Versicherung die ist - aus eigener Erfahrung - wirklich spottbillig (33,- p.a.) solange das Ding mehr wie 80km/h läuft

Wenn du das vom Tüv eingetragen kriegen würdest ja.
Da das nicht klappt, bzw. wenn mit extrem hohen kosten verbunden wäre, ganz klar nein.
Kauf dir eine Simson,die darf 60 km/h fahren.

Ich dachte nur, dass diese 45 er Roller keinen Tüv benötigen und ich deshalb die höhere Leistung nur der Versicherung melden müsste, wie gesagt, ohne dass ich die Tüv-Abnahme brauche.
Aber wenn das wirklich nicht klappen sollte, dann muss ich die 45 Km/h spitze halt wohl hinnehmen. Ist zwar nicht schön, aber die Geschwindigkeit reicht trotzdem noch aus und ich will natürlich den Versicherungsschutz nicht verlieren.
Also vielen Dank an alle.
MfG. Raven 13

da ist jemand hart im nehmen.. von einer 600er suzi auf einen 50er roller ist schon ein derber abstieg.
kauf dir einen 125er oder von mir aus einen 180er oder 200er gilera runner.
die kosten kaum mehr an versicherung als ein 50er, als 180er nur 14 euro steuern und laufen gut 120kmh (die 125er etwas über 100).
naja und die 2 jahre tüv sind ja wohl auch zu verschmerzen. besser als mit einer 45kmh möhre zu fahren.

Wie oben schon aufgeführt, gibt es keinen Weg dahin.
Wenn die Grenzen der 50er (50ccm, Vmax 45/50/60 je nach Erstzulassung) überschritten werden, dann ist es keine 50er mehr.
In einer Rollerzeitung war ein Bericht über jemanden, der eine 50er "aufgemacht" hatte - legal.
Sein Roller wurde in einen europäischen Land mit einer höheren Geschwindigkeit legal verkauft. Er hat sich die COC über ein Händler besorgt und für EURO 1xx,- umschreiben lassen.
Allerdings wurde der Roller dann in der 125er Klasse geführt - bringt also nicht soviel. Kannst dir dann auch eine "deutsche" 125er holen.
Prinzipiell ist ein 125er Roller, wenn er mit mehr als 80 km/h zugelassen ist, günstiger als ein 50er Roller.
Die HU mit der AU, alle 2 Jahre, macht das auch nicht "fett".
Ich stand vor knapp 2 Jahren auch vor einer vergleichbaren Entscheidung und habe die offene 125 genommen. Ich habe es nicht bereut und zahle in der Werkstatt die gleiche Preise wie für eine 50er...

Warum will man sich, wenn man angeblich keine Zeit hat, ein Gefährt holen, bei dem man wesentlich mehr Zeit (für eine Strecke) braucht? :confused:

war das nicht so, dass es erst ab 70ccm steuerpflichtig (und damit auch 2 jahres tüvpflichtig) wurde?
mir war so...
alles unter 70 ccm kann man sich vom tüv abnehmen lassen per einzelabnahme..
bin mir aber nich sicher :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Nostros


war das nicht so, dass es erst ab 70ccm steuerpflichtig (und damit auch 2 jahres tüvpflichtig) wurde?
mir war so...
alles unter 70 ccm kann man sich vom tüv abnehmen lassen per einzelabnahme..
bin mir aber nich sicher :rolleyes:

Nein...

2 verschiedene Sachen:

- steuerpflichtig ist er über 50ccm. Wegen der Bagatelgrenze wird diese jedoch erst über 125ccm erhoben (in den meisten Bundesländern).

- "Tüv"-pflichtig ist er über 50ccm

Zitat:

Original geschrieben von hmk73


- steuerpflichtig ist er über 50ccm. Wegen der Bagatelgrenze wird diese jedoch erst über 125ccm erhoben (in den meisten Bundesländern).

Falsch!

Wie wäre es mit einem Blick ins Gesetz?

KraftStG §3

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html

Gleich im 1.Satz... Fahrzeuge die vom Zulassungsverfahren befreit sind, sind Kfz-steuerfrei.

FZV §3

http://bundesrecht.juris.de/fzv/__3.html

(2) 1c (usw.)

Leichtkrafträder (und natürlich Kleinkrafträder usw.) sind steuerfrei, weil vom Zulassungsverfahren ausgenommen!

Das ist bundesweites

Gesetz

und keine "Bagatellgrenze".

Zitat:

Original geschrieben von Nostros


war das nicht so, dass es erst ab 70ccm steuerpflichtig (und damit auch 2 jahres tüvpflichtig) wurde?

Bis 125 ccm kostet es keine Steuern. Auch eine schnelle 50er, mit grossem Nummernschild, die in der Höchstgeschwindikeit unbegrenzt ist, muss alle 2 Jahre zum TÜV. Diese wird als Leichtkraftrad geführt und muss deswegen alle 2 Jahre zum TÜV.

Zitat:

mir war so...
alles unter 70 ccm kann man sich vom tüv abnehmen lassen per einzelabnahme..
bin mir aber nich sicher :rolleyes:

Der Hubraum spielt keine Rolle, alles was die BE oder die Bauart verändert, muss beim TÜV vorgefahren werden. Ob diese veränderung einen TÜV-Segen bekommt, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Gruss
Günni.

Zitat:

Original geschrieben von hmk73



Zitat:

Original geschrieben von Nostros


war das nicht so, dass es erst ab 70ccm steuerpflichtig (und damit auch 2 jahres tüvpflichtig) wurde?

mir war so...
alles unter 70 ccm kann man sich vom tüv abnehmen lassen per einzelabnahme..
bin mir aber nich sicher :rolleyes:

Nein...

2 verschiedene Sachen:
- steuerpflichtig ist er über 50ccm. Wegen der Bagatelgrenze wird diese jedoch erst über 125ccm erhoben (in den meisten Bundesländern).
-

Zitat:

"Tüv"-pflichtig ist er über 50ccm

Falsch! Es gibt die Früheren 50er, so bis Bj. 1980/1982, die hatten ein grosses Nummernschild, hatten eine Unbegrenzte Höchstgeschwindikeit und mussten alle 2 Jahre zum TÜV.

Vom Threadersteller gelöscht...

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