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48 PS Drossel mit 102 PS

Honda CBR 600 F
Themenstarteram 28. Januar 2019 um 13:07

Hallo ihr,

ich hab da mal eine Frage weil ich das nicht nachvollziehen kann und nirgends eine Antwort finde.

Die Honda CBR 600 F PC 41 hat ja offen 102 PS. Manche Händler und auch private verkaufen sie aber mit einer 48 PS Drossel für die A2 Fahrer. Ist das offiziell erlaubt und wo kann man die Maschine drosseln lassen?

Danke im Voraus, liebe Grüße!

Sabrina

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Zitat:

@biker_princess schrieb am 28. Januar 2019 um 14:07:02 Uhr:

Hallo ihr,

ich hab da mal eine Frage weil ich das nicht nachvollziehen kann und nirgends eine Antwort finde.

Die Honda CBR 600 F PC 41 hat ja offen 102 PS. Manche Händler und auch private verkaufen sie aber mit einer 48 PS Drossel für die A2 Fahrer. Ist das offiziell erlaubt und wo kann man die Maschine drosseln lassen?

Danke im Voraus, liebe Grüße!

Sabrina

Hallo , es kommt darauf an , wann du deinen Lappen für den A2 gemacht hast .

Meine ab 2017 meine ich dürfen die gedrosselten Bikes offen auch nur 96 PS haben um sie drosseln zu können .

Drosseln gibts bei Alphatechnik z.B.

Gruss Michael

am 28. Januar 2019 um 13:55

Ich habe keine direkte Idee zu dem Thema, möchte nur eine besondere Drossel empfehlen.

Die Drossel von 3P nennt sich 3P Limiter.

Sollte die es für dein Motorrad geben, einfach kaufen. Leicht und schnell eingebaut, und Leistung dazu satt. Es sind ziemlich gute 48PS.

Zitat:

@biker_princess schrieb am 28. Januar 2019 um 14:07:02 Uhr:

Hallo ihr,

ich hab da mal eine Frage weil ich das nicht nachvollziehen kann und nirgends eine Antwort finde.

Die Honda CBR 600 F PC 41 hat ja offen 102 PS. Manche Händler und auch private verkaufen sie aber mit einer 48 PS Drossel für die A2 Fahrer. Ist das offiziell erlaubt und wo kann man die Maschine drosseln lassen?

Danke im Voraus, liebe Grüße!

Sabrina

Wir haben das Thema auch schon mehrfach hier bei MT durchgekaut.

Wenn der A2 nach dem 28.12.2016 gemacht wurde, ist das Fahren mit einer auf 48PS gedrosselten Maschine, die offen 102 PS hat, illegal bzw. fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat.

Drosseln kann man ein Motorrad in jeder Fachwerkstatt. Die Abnahme erfolgt dann über TÜV/Dekra/Küs.

Ob man die dann in Deutschland fahren darf, entscheidet oben angegebenes Datum. Im europäischen Ausland ist das Fahren der genannten Maschine mit dem A2 grundsätzlich verboten.

am 28. Januar 2019 um 22:25

Habe schon 2x selbst gedrosselt und entdrosselt inkl. Ein- und Austragung.

Das geht wenn man sich gut anstellt und mit dem Prüfer vernünftig spricht und ihm ein paar Bilder des Ein- und Ausbaus präsentiert.

Klar geht das... ist hier nur leider nicht das Thema... :rolleyes:

Es geht darum, ob die Leistungsreduzierung im angesprochenen Fall legal fahrbar wäre oder nicht.

Und nicht, ob und wie einfach es technisch möglich ist die Leistungsreduzierung durchzuführen.

am 29. Januar 2019 um 13:23

Mimimimi... :D

Zusamengefasst drosseln kann man Sie aber fahren darf mann sie nur mit A offen.

Zitat:

@biker_princess schrieb am 28. Januar 2019 um 14:07:02 Uhr:

ich hab da mal eine Frage weil ich das nicht nachvollziehen kann und nirgends eine Antwort finde.

Google kaputt? Bing auch? Forensuche bei MT ebenfalls?

Kein Problem, wir helfen gern. ;)

www.600ccm.info - A2 Neuregelung in Deutschland: Ab heute gilt sie

____

Zitat:

@Builder62 schrieb am 30. Januar 2019 um 13:17:05 Uhr:

Zusamengefasst drosseln kann man Sie aber fahren darf mann sie nur mit A offen.

Falsch zusammengefasst. Fehlt noch »hängt davon ab wann man die Klasse A2 erworben hat« und »ob man ins Ausland mit der Maschine will«.

Grüße, Martin

moin,

also darf ich eine gedrosselte CBR 600 PC 31

mit meinem A2, gemacht im juni 2018, nicht fahren?

hatte vorher nur den alten 3er und 1b (1984 und 1986) und nur eine prüfungsfahrt gemacht

fuck, wollte die kiste eigentlich die tage kaufen

schöö

Zitat:

@911-s schrieb am 31. Januar 2019 um 09:13:35 Uhr:

also darf ich eine gedrosselte CBR 600 PC 31

mit meinem A2, gemacht im juni 2018, nicht fahren?

Mindestens 72 kW offen (ohne Kat 78 kW IIRC). Damals keine auf 25 kW homologierte Maschine am Markt.

Daher korrekt: Darfst du mit dem in 2018 erworbenen A2 nicht führen.

Gegenfrage: Wieso hast du überhaupt den A2 gemacht? A2 (als Erweiterung zum A1, bei dir ehemals 1b) plus A nach zwei Jahren zusammen kosten in etwa so viel wie der A direkt. :( Gespart hast du dir nur die Theorieprüfung.

Grüße, Martin

am 31. Januar 2019 um 8:44

Hatte meine Frau vor 5 Jahren auch so gemacht.

Die theoretische Prüfung ist heute weit mehr als es früher der Fall war. Es lohnt sich diese Stunden zu sparen, es sind nicht wenige!

2 Jahre bzw. 2 Saison 48PS mit einer 3P gedrosselten Street Triple fahren und dann direkt auf was großes umgestiegen.

Diese mit 3P gedrosselten 48PS waren locker gefühlte 70PS. Die fuhr damit knapp 200km/h! War also alles mehr als okay.

Einzig die neue Regelung ist ein bissi blöd.

Zitat:

@CBRChristian schrieb am 31. Januar 2019 um 09:44:13 Uhr:

Die theoretische Prüfung ist heute weit mehr als es früher der Fall war. Es lohnt sich diese Stunden zu sparen, es sind nicht wenige!

Also ich fand den Unterschied zwischen 1993 und 2011 nicht wirklich dramatisch. Das Resultat fiel entsprechend aus. Kosten für die Klasse A (vom A1 kommend): 829,64 €. Inklusive beider Prüfungen (Theorie und Praxis).

Plus Sehtest, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und Meldebescheinigung. Aber die Kosten sind bekanntlich bei jeder Erweiterung identisch.

Und: Den Unterricht (10 Stunden, davon 4 fachspezifisch) sitzt man einfach ab. Gelernt wird daheim. Kosten für die Theoriestunden? Die sind in der frei als Pauschale gestalteten "Grundgebühr" der Fahrschule drin.

Grüße, Martin

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