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50ccm legal schneller als 45kmh fahren?

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 14:49

Hallo,

Ich weiss dass es hierzu schon einige Themen gibt aber ich hab nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden.

Also ich habe gehört dass man mit einigen älteren 50ccm auch legal schneller als 45kmh fahren darf. Welche sind das genau und kann ich die auch mit meinem Führerschein Klasse B legal fahren?

Im Grunde geht es mir darum in die stadt zu kommen und dort nicht Stundenlang nach einem Parkplatz suche zu müssen jetzt hab ich nen Roller geliehen bekommen doch um zu mir nach Hause zu kommen muss ich über die Landstrasse und auch noch ziemlich Bergauf und da mit 45 oder Bergauf soger 40-35 zu tuckern da hatte ich letztens echt etwas Angst da viele Kurven da sind und mich die Autos erst spät sehen. Viele haben auch gehupt desshalb hab ich mich gefragt op es denn nicht eine Lösung gibt legal 60-70 zu fahren (mehr will ich nicht) ohne den teueren A1 oder A2 machen zu müssen

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21 Antworten

Guckst Du unter Punkt 8:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Da Klasse B AM enthält und AM für Kleinkrafträder ist, darfst Du alle Kleinkrafträder fahren.

Es geht mit altem B (vor 19.1.2013) auch mehr als 50ccm, weil Du automatisch eingeschränkte A-Klassen hast:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

aber diese Fahrzeuge sind teurer.

Lass dich doch einfach nicht so stressen. Ich fahre 80% Landstrasse mit 45kmh. Macht mir garnix.

Man muss sich mit jedem Fahrzeug im Verkehr behaupten, auch mit ner 125er. Wer sich zum Opfer macht...

Zitat:

@tomS schrieb am 16. Juni 2018 um 20:00:29 Uhr:

Da Klasse B AM enthält und AM für Kleinkrafträder ist, darfst Du alle Kleinkrafträder fahren.

Es geht mit altem B (vor 19.1.2013) auch mehr als 50ccm, weil Du automatisch eingeschränkte A-Klassen hast:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

aber diese Fahrzeuge sind teurer.

Mit der Führerscheinklasse B bis 2013 darf er Drei Rädrige Fahrzeuge über 50ccm und 15KW fahren fahren aber keine Motorräder. Zweirädrig ist nur bis 50ccm möglich. Wenns mit 50ccm schneller sein soll da muß man sich etwas altes suchen was mit mehr als 45km/h zugelassen ist, Simson, Herkules oder etwas in der Art.

Mit einer Simson, die bis zum 28.02.1992 erstmals für den Verkehr zugelassen wurde, ist das kein Problem, mit 50ccm 60km/h zu fahren. Leider steigen die Preise stetig an.

Den A1 bekommt man für 1000€, dazu für 600€ ne 125er...

Allein die simson kann 1000€ kosten...

Zitat:

@Astra-f-anatic schrieb am 16. Juni 2018 um 21:49:18 Uhr:

Mit der Führerscheinklasse B bis 2013 darf er Drei Rädrige Fahrzeuge über 50ccm und 15KW fahren fahren aber keine Motorräder. Zweirädrig ist nur bis 50ccm möglich.

Der TE hat nicht auf zweirädrig bestanden. Imho ging es ihm primär um schneller. ;)

Zitat:

Simson, Herkules oder etwas in der Art.

Simme ist klar, steht ja fast schon explizit im Gesetz. Aber so ein Herkules Modell kenne ich nicht.

Ne piaggio sfera 50 läuft locker 60-65 km/h ...aber nur wenn sie vor bj92 ist...

Nach Tacho... hatte selber das Nobelmodell Quartz.

Die Anforderung "legal" steht allerdings schon im Titel. ;)

Die Frage war klar und einfach gestellt. Hier ist die Antwort:

Zitat:

§ 6 Abs. 1 zu Klasse AM

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php

Daher nach einer Simme mit EZ vor 1992 suchen. Jedoch sind die in gutem (!) Zustand so teuer das du dir über den A2 schon langsam Gedanken machen kannst.

Alle anderen Alternativen wie z.B. die Lösung mit dem 3-Rad helfen dir nicht weiter. Für eine Ape brauchst du genauso einen Stellplatz wie für einen PKW. Gleiches gilt bei einem Quad.

Grüße, Martin

Alle meine Fahrzeuge brauchen einen Stellplatz. ;)

Zitat:

@tomS schrieb am 17. Juni 2018 um 11:20:43 Uhr:

Alle meine Fahrzeuge brauchen einen Stellplatz. ;)

Und alle genauso wie für einen PKW? Also meine BMW ist zwar groß aber bedeutend kleiner als mein Astra. Ich behaupte ich bekomme 3-4 BMW dorthin wo sonst ein (mein?) Astra steht.

Ape oder Quad? Nur gestapelt - und in der Stadt ist das sicherlich nicht legal. Oder wie ist das bei dir? ;)

Grüße, Martin

Genauso habe ich nicht gesagt.

Aber mein MP3 braucht eigentlich auch nicht mehr Platz als meine TR650. Also warum soll so etwas dem TE nicht weiterhelfen?

Zitat:

@tomS schrieb am 17. Juni 2018 um 11:27:57 Uhr:

Genauso habe ich nicht gesagt.

Aber ich. Wenn schon zitieren, dann richtig.

Zitat:

@tomS schrieb am 17. Juni 2018 um 11:27:57 Uhr:

Aber mein MP3 braucht eigentlich auch nicht mehr Platz als meine TR650. Also warum soll so etwas dem TE nicht weiterhelfen?

Weil du weiterhin ignorierst das TE lediglich die Klasse B und nicht A/A2 hat.

Falls die Klasse B früh genug (also vor dem 19.01.2013) erworben wurde das der MP3 damit noch geführt werden darf:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../890286946-305-4769

Herr Sonntag hat da passend zum Wochentag etwas im Angebot. :D

Zitat:

Piaggioroller 250ccm nur mit motorradführerschein fahrbar 14500 km 22.3.2007

Zu verkaufen mit TÜV 1750 ohne 1500

Ob man den haben will wenn er schon 250 Euro für die HU taxiert ist eine andere Frage. Das man für den Betrag den A2 machen kann und sich dann 'ne 125er (oder sogar etwas Flotteres, Beverly 300 eventuell) für die Stadt holen kann -> auch klar.

Grüße, Martin

Zitieren musst du noch üben. Aber gründlich!

Dass mit dem 19.1.2013 habe ich schon laaange vor dir geschrieben.

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