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530d gekauft,im Nachhinein festgestellt das Ausstattung fehlt

BMW 5er F10
Themenstarteram 10. Juni 2016 um 8:43

Hallo,

ich habe mir am Montag einen 530 D xDrive BJ 3/13 vom BMW Vertragshändler zugelegt.

Dieser wurde mit Automatisch abblendbaren Innen/Aussenspiegel beschrieben. (Artikelbeschreibung bei Mobile).

Gestern während der ersten Nachtfahrt viel mir auf das die Spiegel eben nicht abblenden, wie zb. von meinem Astra gewohnt.

Kurzum fragte ich meinen Nachbar, der auch mal einen BMW mit diesem Ausstattungsmerkmal hatte, ob er wüsste wie man diesen aktiviert, als Antwort kam ich vermutete es schon, der Wagen hat keine ablenkbaren Spiegel.

Was meint Ihr, wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Den Händler verklagen, verkloppen, selber nachrüsten oder es einfach hinnehmen?

PS: Einen Screenshot von der Beschreibung hatte ich zum Glück vor der Entfernung das Angebotes gemacht.

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45 Antworten
am 10. Juni 2016 um 8:47

Kaufpreisminderung würde ich geltend machen.

am 10. Juni 2016 um 8:49

Schau mal in deinem Kaufvertrag, ob die Ausstattung da angeführt ist. Ich vermute, dass der Händler die Beschreibung auf mobile.de nicht als Beweismittel oder Anspruch deinerseits gelten lässt...

Austattungen bei mobile.de sind nicht verbindlich. Verbindlich ist nur das, was letztlich im Kaufvertrag drinsteht. Wenn da diese Austattung drinsteht, hast du gute Karten. Ansonsten würde ich das ganze vergessen.

Bist du denn wirklich sicher, dass die Austattung fehlt? Woran hast du das jetzt festgemacht? Mit der VIN mal im Internet überprüft?

am 10. Juni 2016 um 8:56

Verkloppen

Deswegen hatte ich mir vorher die Fahrgestellnummer geben lassen, die Ausstattung im Internet recherchiert und beim Kauf die Preisminderung ausgehandelt.

Das nächste Mal weißt Du es besser.

Themenstarteram 10. Juni 2016 um 9:11

Laut FIN wirklich nicht drin, aber im Vertrag steht auch nicht der elektrisch verstellbare Spiegel drin ist, also muss ich darauf vertrauen das die Beschreibung vom Vertragshändler und gerade deswegen, wahr ist. Und wer prüft schon ob die Abblendung wirklich vorhanden ist und das bei Tageslicht und auch noch als Laie?

wenn du die spiegel zuklappen kannst (die taste muss vorhanden sein - siehe bild), dann hast du die funktion (ausser die spiegeln waren mal kaputt und wurden durch billigere nicht-abblendbare spiegeln ersetzt).

-kgrhqvhjfyfdre-t6nbq9ufryhkw-60-12

Bei mir fehlte damals bei einem Gebruchtwagenkauf auch ein Ausstattungsmerkmal. Der Händler war kulant und hat die falsche Angabe bei mobile akzeptiert und hat mir ein Kaufpreisminderung angeboten. Nachfragen schadet nicht. Aber rechtsverbindlich sind die Angaben bei mobile m.W. nicht. Es zählt das was im Kaufvertag geschrieben steht.

Zitat:

@Opelarbeiter schrieb am 10. Juni 2016 um 11:11:58 Uhr:

Laut FIN wirklich nicht drin, aber im Vertrag steht auch nicht der elektrisch verstellbare Spiegel drin ist, also muss ich darauf vertrauen das die Beschreibung vom Vertragshändler und gerade deswegen, wahr ist. Und wer prüft schon ob die Abblendung wirklich vorhanden ist und das bei Tageslicht und auch noch als Laie?

Jetzt noch mal neu - wieso sollte der elektrisch verstellbare Spiegel im Vertrag stehen? Die elektrische Außenspiegelverstellung ist Serie. So etwas steht dann nicht in der Ausstattungsliste.

Wenn er elektrisch anklappbare Spiegel hat - siehe das Bild von rsyed - dann blenden die Außenspiegel auch ab. Fehlt der Schalter, ist die Austattung nicht vorhanden.

Du darfst dich darauf verlassen, dass das, was im Vertrag steht, den Tatsachen entspricht. Mehr aber auch nicht. Bei der Beschreibung in Mobile.de können nun mal Fehler passieren.

Der F20 meiner Frau war ein 9 Monate alter Werksdienstwagen, und stand nur in der BMW-internen Datenbank für Händler und Niederlassungen, also noch nicht öffentlich zum Verkauf.

Nachdem ich den ausgesucht hatte, und er aus Regensburg nach Düsseldorf gebracht worden war, stellte sich heraus, dass das laut Ausstattungsliste vorhandene Schiebedach fehlte.

Das gab dann 1.000 € Nachlass auf den vereinbarten Kaufpreis von der BMW Niederlassung - allerdings habe ich das auch vor Vertragsabschluss bemerkt, was natürlich nicht sooo schwer war.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 9:51

Ich habe den Chef dieses Autohauses direkt angeschrieben und mal sehen was kommt, werde mich dann melden.

öhm , was meint er denn jetzt ?

Automatisch "abblendbar" oder "einklappbar" ???

Zitat:

Dieser wurde mit Automatisch abblendbaren Innen/Aussenspiegel beschrieben.

Der TE hat in seinem ersten Post beides erwähnt.

Ich denke er meint eher die Verdunkelung , nicht das einklappen , denn Innenspiegel klappen nicht ein

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 10. Juni 2016 um 10:52:35 Uhr:

Austattungen bei mobile.de sind nicht verbindlich. Verbindlich ist nur das, was letztlich im Kaufvertrag drinsteht.

Grundsätzlich richtig. Weicht das Angebot aber vom Vertrag ohne weitere Vermerke ab, kann man von einer Täuschung ausgehen und hat hierüber rechtliche Möglichkeiten. Ggf. sollte, wenn sich der Verkäufer nicht bereitwillig zeigt, die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 10:44

Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten.

Selbstverständlich meinte ich abblendbar und nicht ablenkbar.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 11. Juni 2016 um 12:25:54 Uhr:

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 10. Juni 2016 um 10:52:35 Uhr:

Austattungen bei mobile.de sind nicht verbindlich. Verbindlich ist nur das, was letztlich im Kaufvertrag drinsteht.

Grundsätzlich richtig. Weicht das Angebot aber vom Vertrag ohne weitere Vermerke ab, kann man von einer Täuschung ausgehen und hat hierüber rechtliche Möglichkeiten. Ggf. sollte, wenn sich der Verkäufer nicht bereitwillig zeigt, die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden.

Wo wurde denn da bei Vertragsabschluss getäuscht? Gegenstand des Vertrages ist die dort aufgeführte austattungsliste und nicht irgendeine Beschreibung im Internet. Da sollte man dann schon sehr genau schauen, ob die gewünschte Ausstattung auch im Kaufvertrag drinsteht.

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