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55W H11 statt 35 Watt H8 Lampen im NSW

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 23. Juli 2013 um 6:40

Hallo,

hat hier jemand schon die H11 Lampen im NSW im Einsatz und kann mir seine Erfahrungen mitteilen?

Da das Abbiegelicht beim B7 wirklich für die Tonne ist, habe ich überlegt im NSW die helleren H11 Lampen zu verbauen.

Mein vorheriger Touran hatte auch dieses Abbiegelicht und da hat es auch wirklich gut funktioniert. Beim B7 merkt man, wenn man nicht wirklich darauf achtet gar nicht, dass er dieses Abbiegelicht überhaupt hat.

LG

Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Robert17767

... habe seit 3 Jahre in meine Nebelscheinwerfer, statt der verbauten H8 Lampen mit 35Watt, die H11 Lampen mit 55 Watt von Osram (Night Breaker) eingebaut. Die H11 sind um ein vielfaches weißer und heller als die H8.

Sozusagen ein legales "Lampentuning"

Das würde ich doch sehr stark anzweifeln wollen.

Mag sein, dass technisch die Sache über einen längeren Zeitraum ohne Schäden betrieben werden kann.

Ein Leuchtkörper hat laut StVZO immer noch eine Zulassung, welche sich auch auf die eigesetzten Leuchtmittel ausdehnt.

Ändert man die Leuchtmittel in eine nicht zugelassene Art, erlischt die ABE des Leuchtkörpers.

Auskunft hierüber kann meist nur der Hersteller erteilen, welche Leuchtmittel hinsichtlich ihrer Leistung zugelassen sind. Dieser hat ja beim KBA auch die entsprechende Zulassung bekommen.

Eine höhere Leistung kann ich mir jedoch nicht als zugelassene Änderung vorstellen.

Bei Leuchtmittel bin ich immer etwas voirsichtig bezüglich des Einsatzes.

Schnell ist eine Aussage eines Unfallgegners getroffen: "... der hat mich geblendet".

Und dann nehmen meist Gutachter ihre Arbeit auf.

Somit würde ich die Aussage der Legalität nicht so salopp in die Runde werfen.

Es gibt Unwissende, die hier mitlesen und sich manchmal auch auf solche Aussagen verlassen. ;)

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 23. Juli 2013 um 6:49

ich hab zwar keine h11 drin sondern die originalen h8 aber wenn du umbauen willst, solltest du über folgendes nachdenken:

- mehr leistung heißt in dem fall auch höherer stromfluss und deshalb mehr hitzeentwicklung

- sind die leitungen dafür ausgelegt? (wahrscheinlich das geringste problem)

- verkraftet das steuergerät diesen höheren stromfluss?

- verträgt der reflektor und die streuscheibe in der lampe die höhere hitze?

für reines abbiegelicht würde ich aber sagen, dass es einen versuch wert ist, da die lampen ja meist nur kurz leuchten und somit alle komponenten danach genug zeit haben sich abzukühlen. die nsw würde ich aber nicht mit 55w ausstatten, da diese über eine längere zeit am stück leuchten und somit die hitzeentwicklung um ein vielfaches höher ist.

Themenstarteram 23. Juli 2013 um 6:54

Danke,

genau das waren auch meine Gedanken, daher auch die Frage ob es schon jemand längere Zeit im Einsatz hat.

Verstehe nicht, warum das Abbiegelicht, im Gegensatz zum Touran, soooo viel schlechter ist...?

Haben eigentlich andere aktuelle VW Fahrzeuge H11 Lampen als NSW Lampen im Einsatz?

Auch bei Audi (A4, A5 ...) ist es mittlerweile so, dass statt H11 fast nur noch H8 verbaut werden. Mit 35W reicht das vlt. gerade noch für ch/lh, aber für "echte" Nebler braucht es imo mind. 55W, also H11.

 

Die Anschlüsse zwischen H8 und H11 sind übrigens sehr ähnlich, wenn auch nicht gleich.

am 23. Juli 2013 um 8:42

Im B6 Forum hatte letztens auch einer Bilder seiner 55 Watt Flutlicht-Nebelscheinwerfer gepostet. Das Foto und die Hälfte des Threads wurden aus bekannten Gründen entfernt. Das war echt zu krass. Das war so hell wie Hauptscheinwerfer und das obwohl das Foto bei Tageslicht entstanden ist. Der Wunsch nach mehr bzw. besserem Licht ist verständlich, aber bitte auch an die anderen denken.

Jetzt laß mal die Kirche im Dorf :cool:

55W ist doch kein Flutlicht, sondern normales Halogen-Glühobst-Niveau. Das wurde und wird jahrelang ab Werk so verbaut.

Flutlicht ist Xenon in den Neblern, aber auch das kann bei entsprechender Einstellung blendfrei sein ...

Xenon-vs-nightbreaker
am 23. Juli 2013 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Jetzt laß mal die Kirche im Dorf :cool:

Wenn ich mich recht erinnere, war in der Typbezeichnung auch was mit Xenon dabei. Wie auch immer, wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Ich dürfte nicht mal einen Wattebausch werfen ;) Wollte lediglich kurz den StVZO Aspekt einwerfen, falls jemand gesetzestreues hier mitlesen sollte.

Hi,

habe seit 3 Jahre in meine Nebelscheinwerfer, statt der verbauten H8 Lampen mit 35Watt, die H11 Lampen mit 55 Watt von Osram (Night Breaker) eingebaut. Die H11 sind um ein vielfaches weißer und heller als die H8.

Sozusagen ein legales "Lampentuning"

Gruß Robert

Hier kannst Du Dich mal durchlesen;

Suchbegriff;Die "Erleuchtung" für Nebelscheinwerfer

SkodaCommunity.de

am 23. Juli 2013 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Robert17767

Sozusagen ein legales "Lampentuning"

Steht wo geschrieben?

Ich selbst habe diese Umrüstung noch vor mir.

Hab schon von einigen gelesen die es gemacht haben, alle habe eine sehbare Verbesserung bemerkt.

Waren bisher Seat und Skoda modelle.

Das Abbiegelicht ist deswegen so schlecht weil es nichtmehr wie beim B6 ein spezieller Reflektor ist, sondern ein Zweckentfremdeter Nebler.

Da wird man immer nur einen Kompromiss rauskriegen.

Jedoch sind die h11 auf jeden Fall besser, Hitze und stromtechnisch sollte das beim abbiegelicht kein Problem sein.

Zitat:

Original geschrieben von Robert17767

... habe seit 3 Jahre in meine Nebelscheinwerfer, statt der verbauten H8 Lampen mit 35Watt, die H11 Lampen mit 55 Watt von Osram (Night Breaker) eingebaut. Die H11 sind um ein vielfaches weißer und heller als die H8.

Sozusagen ein legales "Lampentuning"

Das würde ich doch sehr stark anzweifeln wollen.

Mag sein, dass technisch die Sache über einen längeren Zeitraum ohne Schäden betrieben werden kann.

Ein Leuchtkörper hat laut StVZO immer noch eine Zulassung, welche sich auch auf die eigesetzten Leuchtmittel ausdehnt.

Ändert man die Leuchtmittel in eine nicht zugelassene Art, erlischt die ABE des Leuchtkörpers.

Auskunft hierüber kann meist nur der Hersteller erteilen, welche Leuchtmittel hinsichtlich ihrer Leistung zugelassen sind. Dieser hat ja beim KBA auch die entsprechende Zulassung bekommen.

Eine höhere Leistung kann ich mir jedoch nicht als zugelassene Änderung vorstellen.

Bei Leuchtmittel bin ich immer etwas voirsichtig bezüglich des Einsatzes.

Schnell ist eine Aussage eines Unfallgegners getroffen: "... der hat mich geblendet".

Und dann nehmen meist Gutachter ihre Arbeit auf.

Somit würde ich die Aussage der Legalität nicht so salopp in die Runde werfen.

Es gibt Unwissende, die hier mitlesen und sich manchmal auch auf solche Aussagen verlassen. ;)

Hi,

dachte immer, das wenn die Lampen Zugelassen sind (mit fast dem gleichen Sockel, Brennpunkt an der gleichen Stelle usw...), das man dann diese einfach tauschen könnte.:eek::eek::eek:

Hiermit nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil ;)

Gruß Robert

Genau diese Meinung sugeriert einem Unwissenden, dass er die auf dem Markt befindlichen Xenon-Brenner (H1, H4, usw.) ohne Bedenken in seine Hauptscheinwerfer einsetzen darf und somit die Halogen-Leuchtmittel ersetzen kann.

Auch hier stimmt ja Sockel und "angeblich auch der Brennpunkt".

In dem Fall kann sogar die Leistung geringer als die des ursprünglichen Halogen-Einsatzes sein.

Mittlerweile sollte sich das herumgesprochen haben, dass das eben nicht zulässig ist.

Auch dann nicht, wenn man ein "Zertifikat" aus der Bucht erwirbt, mit dem der Betrieb auch ohne automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage zulässig ist.

Wer Leuchtmittel ersetzt, hat sich meist mit der Thematik beschäftigt und weiß normalerweise, auf welches persönliche Risiko er sich da einläßt.

Für alle Anderen sollte man zumindest mahnend den Zeigefinger heben.

Das wollte ich mit meinem Posting ausdrücken.

Nicht mehr und auch nicht weniger.;)

am 24. Juli 2013 um 5:39

Interessant bzw. fast schon erschreckend finde ich, dass unter den genannten Links die Aussage von Roberts 17767 des "legalen Lampentunings" mehrfach auftaucht und von fast keinem in Frage gestellt wird. Als absolute Newbie würde ich auch denken "Mensch, der Robert hat das gemacht, alle finden es gut und keiner meldet Bedenken an, das mache ich auch, scheint absolut legal zu sein".

Soviel zum Thema "Erleuchtung"

Sehe ich genauso wie meine beiden Vorredner. Ein Wunder, warum dieser Frickel-Thread nicht schon geschlossen wurde. Technische Erklärungen warum das Frickel-Nonsens ist, sind genug vorhanden. Zulassung, Abstrahlverhalten, Brennpunkt des Leuchtmittels in den DAFÜR vorgesehen und geprüften Reflektoren. Ich kann ja auch nicht einfach so einen BiLux-Reflektor mit einer H4 bestücken oder schlimmer weil weiter verbreitet einen H4-Reflektor mit einer H7. Klar, schön hell...aber was nutzen einem 1000V im linken und rechten Arm, wenn zwischen den Schultern nur wieder ein Teelicht leuchtet ? :D Aber alle über 18, haben den Führerschein und sind somit selbst ihres Glückes Schmied.

Aber die "Erleuchtung" ist dann wenigstens mit einem Lerneffekt verbunden. Wenigstens meistens. Und da ist sowas wie hier mit anderen Leuchtmitteln noch Kindergeburtstag. Gibt sicher Schlimmeres, aber irgendwo muss man ja anfangen :cool:

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