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57,80€ Bußgeld aus Venlo, weitesgehend auf Niederländisch

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 12:21

Hi,

ich weiß das es ein paar Threads dazu gibts aber alle sind recht speziell, daher war ich so frei einen eigenen zu eröffnen.

Habe ein Bußgeld in den Niederlanden gesammelt für parken ohne Parkschein: 57,80€

Das kam gerade an; die Vorderseite ist komplett auf niederländisch. Auf der Rückseite steht ein kurzer deutscher Text mit der Information das der Beamte des ruhenden Vekehrs in Venlo keinen Parkschein fand und mir somit das Bußgeld anheftete.

Des Weiteren sölle ich bei der Überweisung an IBAN/Bic Code denken.

Für mich ist nicht wirklich ersichtlich was auf der Vorderseite z.B die Straße sein soll in der ich falsch parkte.

Kann ich darauf rumreiten bei einem Einspruch?

habe gelesen das die dinger auf deutsch verschickt werden müssen um vollstreckt werden zu können.

Kann mir da jemand helfen?

Darüber hinaus ist das Auto auf meinen Vater angemeldet bei dem auch das Knöllchen ankam

Beste Antwort im Thema

Tut mir leid, aber ich finde es doch ein bisschen witzig. Da kriegt jemand ein Knöllchen, und er sagt es ist weitgehend in Holländisch. Die wichtigsten Dinge sind dann aber übersetzt in Deutsch. Dann frage ich mich ob jetzt alle Staaten ALLES in ALLEN Sprachen der EU übersetzen müssen, damit wir es "verstehen" können. Ich kann mich noch an einer Reportage erinnern auf ARD oder ZDF, wo ein Ungarischer Fahrer kein Deutsch versteht, ihm aber mit Händen und Füßen erklärt wird, dass er ein paar hundert Euronen hinterlassen muss, weil ihm sonst die Weiterfahrt verhindert wird. Und nur so (oder eben die Polizei hat die Möglichkeit das Geld auf andere Weise einzutreiben) soll es gehen! Verstoß gegen die Regeln? Zahlen bitte und zwar jetzt. Sprache nicht mächtig? Wussten Sie bevor Sie wegfuhren, also hätten Sie sich ein Wörterbuch ins Auto legen können oder Sie Tante-Googeln übers Smartphone. Viel Spaß.

 

Irgendwie hab' ich den Eindruck, dass manche Leute immer klagen wenn sie selber erwischt und zur Kasse gebeten werden im Ausland, aber wenn Ausländer (wie ich) in Deutschland was falsch machen, sind "wir" die grössten Sünder die es gibt. Wie wär's mit gleiche Brüder, gleiche Kappen? Ja, bei uns (in NL) sind die Bussgelder höher, tut mir leid, so ist es nun einmal. Aber das ist allgemein bekannt, und wenn man nicht extra Geld loswerden will, soll man sich gefälligst an die Regeln halten. Das ist GENAU das, was von mir erwartet wird wenn ich in Deutschland (unterwegs) bin. Tue ich das nicht, dann wird ich zur Kasse gebeten, ob ich nun Deutsch verstehe oder nicht --- und zwar zurecht

 

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Wenn du willst kannst du mir das per PN schicken.

Ich arbeite an der Grenze Straelen Venlo und meine NL-Kenntnisse müssten ausreichen.

Wilfried

Hast du an dem Tag in der Stadft geparkt ohne Parkschein? Wenn ja, wieso reitest du wegen solcher kleiner Kohle darauf rum??? Wenn du keinen Parkschein gezogen hast zahl das Ding und Ruhe ist.... Wenn du einen gezogen hattest kannst du es nur beweisen wenn du ihn noch hast.... Für so kleine Kohle einen solchen Aufstand mit Widerspruch etc? Da wäre mir meine Zeit und meine Nerven zu teuer...

57,80€ bezeichnest du als "kleiner Betrag"?

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

57,80€ bezeichnest du als "kleiner Betrag"?

im verhältnis zu einem eventuellen aufwand ja, muß aber jeder selbst entscheiden :)

am 8. Oktober 2013 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

57,80€ bezeichnest du als "kleiner Betrag"?

Im Vergleich zu den Kosten die entstehen Widerspruch einzulegen, bestimmt!

Mich würde die Frage bzw. Antwort aber auch interessieren, ob Bussgeldbescheide oder OWI ("Knöllchen") in deutsch verfasst sein müssen. Wenn ich der Sprache nicht mächtig bin, wie soll ich wissen ob das alles rechtens ist? Andererseits, wenn ich die Kosten für eine Übersetzung Rechtsanwalt etc. dagegen stelle ... möchte ich zumindest wissen was mir vorgeworfen wird. Es muß ja nicht immer stimmen ... nööö?

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

57,80€ bezeichnest du als "kleiner Betrag"?

für uns in .de wo die buß-/verwarngelder im gegensatz zum rest der eu lediglich peanuts sind, mag das viel sein...

...in unseren nachbarländern ist das aber ziemlich wenig!

und da die forderung nicht aus .de kommt, muss sie auch nicht in amtsdeutsch verfasst sein!

Hallo TE,

wie schon geschrieben sollte man das Knöllchen zügig bezahlen. Wenn die Holländer erst mal anfangen zu mahnen, wird das schnell verdoppelt oder verdreifacht. Sobald dann der Betrag über 70 Euronen liegt, können sich die Holländer der deutsche Justiz bemächtigen und den Betrag beitreiben lassen.

Das Ganze wird dann recht schnell teuer.

Ich doch klar, dass sich die Holländer gern über die Fahrzeuge der Deutschen hermachen. Das Geld kriegen die schon irgendwie.

Bitte vergiss auch nicht, dass die Verjährungsfristen viel länger sind, m.W. bei ca. 2 Jahre und 9 Monate.

Zudem landet man im sogenannten " Opsporing Register " und obwohl es ja angeblich keine Rasterfahndung an den Grenzen gibt, haben die Holländer eine doch wohl ansehliche Trefferquote mit dieser Liste.

am 8. Oktober 2013 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

[[...]

und da die forderung nicht aus .de kommt, muss sie auch nicht in amtsdeutsch verfasst sein!

Stimmt nicht. Soll die Forderung in DE vollstreckt werden, muss sie auch in deutsch abgefasst sein - sonst nicht gültig - hier.

Forderung muss mind. 70 € betragen (ausser Ö-dort nur 25€), allerdings darf die Summe die Verwaltungskosten enthalen.

Aber, Falschparken wird von der seit Ende August erlassenen EU-Richtlinie nicht erfasst und bleibt außen vor.

Noch mehr aber, die Holländer sind dafür bekannt, dass sie in solchen Sachen sehr nachtragend und auch besonders hartnäckig sind. Sollte der TE in den nächsten Jahren noch einmal dort hin wollen, sollte er lieber auf jeden Fall zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Stimmt nicht.

stimmt doch, da -bisher- das 'amtshilfeabkommen' aufgrund des betrages noch nicht greift!

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

[[...]

und da die forderung nicht aus .de kommt, muss sie auch nicht in amtsdeutsch verfasst sein!

Stimmt nicht. Soll die Forderung in DE vollstreckt werden, muss sie auch in deutsch abgefasst sein - sonst nicht gültig - hier.

Forderung muss mind. 70 € betragen (ausser Ö-dort nur 25€), allerdings darf die Summe die Verwaltungskosten enthalen.

Aber, Falschparken wird von der seit Ende August erlassenen EU-Richtlinie nicht erfasst und bleibt außen vor.

Noch mehr aber, die Holländer sind dafür bekannt, dass sie in solchen Sachen sehr nachtragend und auch besonders hartnäckig sind. Sollte der TE in den nächsten Jahren noch einmal dort hin wollen, sollte er lieber auf jeden Fall zahlen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob MagirusDeutzUlm mit dem sogenannnten "Amtsdeutsch " nicht etwas anderes meint, als das ganz normale deutsch ;)

am 8. Oktober 2013 um 19:22

Es gibt keine Möglichkeit für unsere holländischen Nachbarn das Geld in Deutschland eintreiben zu lassen. Dafür müsste nämlich nachgewiesen werden, wer das Fahrzeug unrechtmässig geparkt hat. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, kann man nicht einfach den Halter belangen.

Und bevor jetzt irgendjemand meint, dass es auch in Deutschland bei Parkverstössen eine Halterhaftung gibt: Nö, dabei handelt es sich um die Kostentragungspflicht des Halters für die Verfahrenskosten, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.

Also, lieber TE, wenn Dein Vater ausschliessen kann in Zukunft noch mal nach Holland zu fahren, dann ist das Knöllchen ein Fall für den Papierkorb. Ansonsten solltest Du lieber zahlen, weil es für Deinen Vater bei seinem nächsten Besuch in Holland unangenehm werden könnte. Allerdings muss man dazu sagen, dass man auch in Holland nicht gleich wegen einem nicht gezahlten Parkticket erschossen wird. Im schlimmsten Fall wird das Auto beschlagnahmt und erst nach Zahlung des Bussgeldes plus diverser Zuschläge wieder freigegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

57,80€ bezeichnest du als "kleiner Betrag"?

Wie auch schon durch einen anderen geschrieben wurde: Bei dem möglicherweise zu erwartenden Theater sehe ich das als kleinen Betrag an. Wir sind in D schon echt verwöhnt... Meine Nerven und meine Zeit ist wertvoller als die Kröten... Und ACHTUNG MORAL: Ich habe was falsch gemacht und stehe dazu.... Das kennen viele hier garnicht. Stattdessen wird wieder so ein Fred aufgemacht.

Zitat:

Original geschrieben von DanzAAA

 

Habe ein Bußgeld in den Niederlanden gesammelt für parken ohne Parkschein: 57,80€

Dieser Satz allein spricht schon Bände! Da ist einer zu blöd, zu oberflächlich oder auch zu faul, sich einen Parkschein zu ziehen und sucht sich nun wie ein Oktopus aus der Verantwortung zu ziehen. Da begeht jemand eine OWI und weiss hinterher nichts Besseres, als Gesetzeslücken zu finden, um ungeschoren davon zu kommen.:rolleyes:

Das Schlimme daran ist, dass er noch Befürworter findet bei der Suche nach dem berühmten Rattenloch:(

Zitat:

Original geschrieben von anstand

Es gibt keine Möglichkeit für unsere holländischen Nachbarn das Geld in Deutschland eintreiben zu lassen. Dafür müsste nämlich nachgewiesen werden, wer das Fahrzeug unrechtmässig geparkt hat. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, kann man nicht einfach den Halter belangen.

Und bevor jetzt irgendjemand meint, dass es auch in Deutschland bei Parkverstössen eine Halterhaftung gibt: Nö, dabei handelt es sich um die Kostentragungspflicht des Halters für die Verfahrenskosten, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.

Also, lieber TE, wenn Dein Vater ausschliessen kann in Zukunft noch mal nach Holland zu fahren, dann ist das Knöllchen ein Fall für den Papierkorb. Ansonsten solltest Du lieber zahlen, weil es für Deinen Vater bei seinem nächsten Besuch in Holland unangenehm werden könnte. Allerdings muss man dazu sagen, dass man auch in Holland nicht gleich wegen einem nicht gezahlten Parkticket erschossen wird. Im schlimmsten Fall wird das Auto beschlagnahmt und erst nach Zahlung des Bussgeldes plus diverser Zuschläge wieder freigegeben.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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