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5x vergeblich in Werkstatt, Wandlung möglich?
Guten Tag
Ich habe einen Opel insignia der jetzt zum 5 mal wegen den selben Problem in die Werkstatt geht ich weis sie werden es wieder nicht hinbekommen ! Ich habe noch bis Mai Garantie kann ich ihn noch umtauschen oder ist es dafür Zuspät?
Beste Antwort im Thema
Es kann ja nicht sooooo wichtig sein....
Einfach in den blauen Dunst ein paar wenige Informationen einstreuen und dann wird schon die perfekte Antwort kommen.
Mensch Leute so geht das hier nicht.
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61 Antworten
Meinst du dein Lautsprecherproblem?
Bei solchen Fragen am besten ein Anwalt anrufen. Der kann dir am Telefon sagen ob da was geht.
Wechseln der Werkstatt?
Ein Insignia ist keine Hose, die man mal eben umtauschen kann, wenn sie den Kids nicht passt. Rechtsberatung ist hier von Vorteil. Rede doch einfach mal mit dem Händler und sage, dass Du den Zustand so nicht hin nimmst.
p.s. Thementitel angepasst.
Bist du Erstbesitzer?
Kollege war in der Werkstatt (Auto macht eine Fehllermeldung, dass der Tank leer ist). Der Bug wurde angeblich behoben aber laut Kollegen sei der Fehler wieder da. Er möchte Wandlung (also Restwert Fahrzeug als "Guthaben" für ein neues Auto.
So wie ich ihn verstanden habe, hätte die Werkstatt jetzt noch einen gewissen Zeitraum um den Bug zu fixen -falls das dann wieder fehl schläft, könne er wandeln.
Aber es sollte schon ein wesentlicher Fehler sein, der auf Dauer unzumutbar ist. Würde auch meinen Rechtschutz konsultieren.
Du solltest uns vielleicht mal ein paar mehr Informationen geben!
Wann wurde der Wagen gekauft, gebraucht oder neu, Mängel beim verkaufenden Händler angezeigt usw.
Grundsätzlich kannst du die Garantie vergessen! Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und darauf kannst Du keine Rückabwicklung begründen. Was Dir hilft ist die gesetzliche Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung...
Es kann ja nicht sooooo wichtig sein....
Einfach in den blauen Dunst ein paar wenige Informationen einstreuen und dann wird schon die perfekte Antwort kommen.
Mensch Leute so geht das hier nicht.
Der ist Bj 2009 Gekauft am 13.05.14 Km stand beim kauf 52000 Jetzt 68000 der erste mangel war am 15.05 das ist auch immernoch der grund warum ich ihn wandeln möchte
Du willst ein 5 Jahre altes Auto wandeln???
Selten so ein Käse gelesen. Was hast Du denn für ein Problem mit Deinem fünf Jahre alten Auto. Wenn Du es am 13.05.14 gekauft hast hattest Du nach 6 Monaten keine Garantie mehr vom Gebrauchtwagenhändler. Bei gebrauchten bekommt man normalerweise 6 Monate Garantie und anschließend 6 Monate Gewährleistung. Dein Fehler ist ja wohl schon ziemlich früh aufgetreten wodurch sie ihn eigentlich beseitigen müssten vorausgesetzt es handelt sich immer um den gleichen Fehler. Wodurch sich nun die Frage stellt was hast Du für ein Problem? Tank leer? Tanken?
Ok... Du hast also ein gebrauchte Fahrzeug gekauft und beziehst Dich auf die gesetzliche Gewährleistung.
Die beträgt grundsätzlich 2 Jahre, wobei bei gebrauchten Fahrzeugen diese auf ein Jahr verkürzt werden kann, was eigentlich die Regel ist (schau in deinen Kaufvertrag). Innerhalb der ersten 6 Monaten steht der Verkäufer in der Beweislast, danach tritt die Beweislastumkehr ein. Soweit die Fakten...
Bei Dir ist nach kurzer Zeit ein Mangel aufgetreten, den du Deinem Verkäufer auch angezeigt hast. Der Verkäufer hat versucht den zu reparieren, der tritt aber immer wieder auf. Im Normalfall hättest du jetzt das Recht, den Vertrag rückabzuwickeln.
Aber... der Mangel muss schon erheblich sein, sonst wirst du u.U. Probleme bekommen, Dein Verlangen durchzusetzen. Da urteilen die Gericht schon mal sehr unterschiedlich...
Nicht umsonst gilt:
Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.
Bei Gericht bekommst Du kein Recht, sondern ein Urteil.
Vielleicht sagst Du uns mal, was eigentlich an Deinem Fahrzeug defekt ist?
Der TE sollte mal genauere Angaben machen, was genau und wann bemängelt wurde.
Es gibt auch beim Gebrauchwagenkauf ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
zB.: Link
Das fällt in das Verkehrsrecht. Ein Anwalt wird da beraten können.
Naja, ich lese auch gerade Käse, also mal etwas langsam.
Gebrauchtwagenkauf vom Händler ohne eine bestehende Werksgarantie (die würde auf den neuen Halter übertragen) heißt.
Der Händler muss 24 Monate Gewährleistung geben, die er allerdings im Kaufvertrag auf 12 Monate reduzieren kann. Bei einem Schaden innerhalb der ersten 6 Monate, geht der Gesetzgeber davon aus das dieser bereits bei Übergabe vorhanden war, vorausgesetzt der Händler kann nicht beweisen das dies nicht der Fall war, trägt er die Kosten. Nach 6 Monaten ist es genau anders herum, deshalb spricht man von Beweislastumkehr, der Käufer müsste beweisen das ein Schaden bereits innerhalb der ersten 6 Monate vorhanden war, sonst trägt er die Kosten. Soweit der gesetzliche Teil.
Eine Garantie wäre eine freiwillige und freidefinierbare Leistung die über das gesetzliche hinausginge. Freidefinierbar wäre z.B. er gibt dir 5 Jahre Garantie das du dein Auto bei ihm in die Werkstatt bringen darfst...