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7J x 17 Felgen auf 1,4L 16V ?

Themenstarteram 20. Februar 2010 um 17:44

hey leute... wie ihr aus dem Thread-Titel lesen könnt, es geht um 17 Zoll Alufelgen....

so.... wollte mir am Montag schon 225/45 R17 Reifen kaufen um die auf die Felgen drauf zu montieren. Nur zu Hause in der ABE hab ich was komisches gefunden. Jetzt überlege ich, ob ich mir die Reifen nehmen soll oder nicht.

Also folgendes

Auf'm Bild 1 (ABE 1) sieht man, unter "Auflagen zu Reifen" buchstaben-zahlen Kombination AF4. In der Erklärung steht etwas, das ich nicht so ganz verstehe. Siehe Biild 2 (ABE 2).

Könnt ihr mir sagen, ob ich beim Eintragen der Felgen mit den 225er Reifen, irgendwelche Probleme haben werde oder nicht?

Abe-1
Abe-2
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21 Antworten

jetzt mal ganz im ernst...

Ab zum TÜV Onkel...

Fragen kostet da immer noch nix!

Hi,

ich gehe mal davon aus das die Reifengröße bei dir net im Brief steht. Dann würde es reichen die ABE immer dabei zu haben und du müßtest sie net eintragen lassen.

Wenn es net so ist zum Tüv und die Felgen/Reifen eintragen lassen,dürfte auch schnell erledigt sein und net viel kosten.

Gruß Tobias

Aber mal im ernst...

Auf nem 1.4er 225er reifen...

Das geht ja gar nicht... hast ja gar keine leistung mehr

Zitat:

Auf'm Bild 1 (ABE 1) sieht man, unter "Auflagen zu Reifen" buchstaben-zahlen Kombination AF4. In der Erklärung steht etwas, das ich nicht so ganz verstehe. Siehe Biild 2 (ABE 2).

 

Könnt ihr mir sagen, ob ich beim Eintragen der Felgen mit den 225er Reifen, irgendwelche Probleme haben werde oder nicht?

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:

 

1. Reifen 225/45 R17 Auflage - AF4

AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist.[/indent]

Wenn die Rad-Reifengröße 7Jx17 ET 38 in deinen Fahrzeugpapieren (alter Fahrzeugbrief) steht, brauchst du nicht zum TÜV. Es reicht, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.

Wenn nicht, dann eine Zeile tiefer

2. Reifen 225/45 R17 90 - Auflage VEF; 11A

VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk miteiner Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist

die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen- Kombination herzustellen.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Du kontrollierst, ob die Räder irgendwo schleifen (bei voller Belastung, bei vollem Lenkeinschlag) und seitlich überstehen.

Wenn ja, Auflagen erfüllen und danach zum TÜV.

Die Räder müssen auf jeden Fall abgenommen werden!

Wenn du ohne Abnahme fährst, erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs und du verlierst deinen Versicherungsschutz!

(Gilt nicht wenn Punkt 1 zutrifft).

Es gelten selbstverständlich auch alle Auflagen der letzten Spalte:

10B: 11B; 11G; 11H; 12A; 51A;71A; 721; 729; 73C; 74D

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Du kontrollierst, ob die Räder irgendwo schleifen (bei voller Belastung, bei vollem Lenkeinschlag) und seitlich überstehen.

Bei der Abnahme wird er dich auf einem Keil fahren lassen und in den Kofferraum einige Sandsäcke stappeln lassen.

Also wirklich mal selber vorher testen, gerade beim Einlenken.

kauf dir die Alus und die Reifen, laß es montieren und danach eintragen, das ist quasi Standard beim Golf IV, da wird auch nichts schleifen, genau wie bei Longbeach und Santa Monicas.

Welche Einpresstiefe (ET) haben die Felgen?

Wenn die Felgen eine VW-Nummer haben (z.B. 1J0...) kannst du sie ohne Eintragung mit 225/45/17er Reifen fahren, da diese eine Freigabe für den Golf 4 und Bora haben. 7x17 Zoll VW-Felgen haben meist die ET38, wie auch die von Schyschka erwähnten Modelle.

das ist ein 7Jx17 H2 ET38 LM-Rad von Ronal Typ VO 122 und ist ein Zubehörrad.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

das ist ein 7Jx17 H2 ET38 LM-Rad von Ronal Typ VO 122 und ist ein Zubehörrad.

Na dann ab zum TÜV-Mann und ggf. für rund 35€ eintragen lassen.

Oder Dekra-Mann :D.

Kommt drauf an, ob die Felgen nach §21 oder §19 eingetragen werden müssen

der kann auch zu KÜS oder GTÜ, das ist eine ABE diese ist ein gültiges Prüfzeugnis nach StVZO §19.3

TÜV wäre natürlich die beste Wahl^^

nee, Dekra :)

da er aus Bayern ist wird er wohl zum TÜV Süd fahren!

egal wo, es muss eingetragen werden, Sicherheit geht vor!

Mit "TÜV-Mann" meinte ich alle, die zum Eintragen befugt sind. :cool:

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