8PA /125KW Codierung Fahrgestellnummer
Hallo,
hab heute meine COC-Bescheinigung für meinen bestellten 125 KW-Sportback bekommen. Beim genaueren Hinsehen fällt mir auf, daß bei 0.2 Fahrzeugtyp "8P" steht und Variante "LBMMF1"
Die Fahrgestellnummer lautet:
WAUZZZ8P27A117xxx
Unter 21 "Baumusterbezeichnung" steht BMM
Unter 41 "Anzahl Türen" steht 4; 2 links; 2 rechts
Unter 26 "Nennleistung" steht 103 KW
Unter 32 "Reifen" 205/55 R16 91V auf 7J16 ET53
Unter 44 "Höchstgeschwindigkeit" 207 km/h
Irgendwas passt doch da nicht zusammen??
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20 Antworten
Also bei meinem 125kw Sportback,
steht auch 8P aber LBMNF1
21:BMN
41: so wie bei dir
26: 125KW ( so wie sichs auch gehört)
32: Reifen gleiches wie bei dir, liegt daran, dass immer die kleinstmögliche Größe eingetragen wird und eben nur noch eine!
44: 222km/h (is ja auch so)
Da hast du wohl die falsche Bescheinigung. BMM ist der Motorkennbuchstabe von einem 2.0TDI Motor mit 140PS.
Gruß
PowerMike
ich hab hier auch schon gelesen,dass man nicht so nach den COC Teilen gehen kann,da stimmt hinten und vorne nichts.
Grüße
Domi
Hi,
die COC stimmt immer mit der Zulassungsbescheinigung überein. Entweder die haben dir die falsche COC zugeschickt oder einen falschen Wagen bestellt.
Sicher, dass Du ein 125KW Modell bestellt hast?
Ein Albtraum: falscher Motor bestellt
Danke für die Antworten. Hab mich heute nachmittag erstmal hinsetzen und fassen müssen nachdem ich mit der AUDI Hotline telefoniert hab, die anhand der Fahrgestellnummer mein neues Auto einwandfrei identifizieren konnten:
Ein Albtraum ist Realität geworden - trotz korrekter Bestellung und Auftragsbestätigung seitens autopr***.de hat der AUDI Händler in Schweden tatsächlich den falschen Motor (140PS TDI statt 170PS) geordert und das Auto steht jetzt bereit zur Abholung. Warum kein 8PA sondern 8P als Typ drin steht, bleibt ein Rätsel bei einem Sportback mit 5 Türen. Zum Glück hab ich das COC Papier doch nochmal genauer angeschaut bevor ich zur Zulassungstelle getigert bin.
Nur - das Geld ist schon überwiesen. WAS JETZT???
Bin für jeden aufmunternden und konstruktiven Ratschlag dankbar.
8P steht immer da, auch beim Sportback.
Du hast doch einen Kaufvertrag unterschrieben, darin steht der 170 PS TDI. Der Kaufvertrag ist bindend.
Hm, da kann dir wohl nur noch die Moskau-Inkasso helfen
http://www.moskau-inkasso.com/
GF (Sorry das ich mal lachen musste)
Na da hat sich das sparen ja mal richtig gelohnt, bestehe auf einen kostenfreien Leihwagen und warte bis der richtige da ist. Beim Faxen seitens Autoprice würde ich dank Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung sofort auf Liebling Kreuzbwergs Matte stehen.
Kopf und viele Grüße
g-j
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Na da hat sich das sparen ja mal richtig gelohnt, bestehe auf einen kostenfreien Leihwagen und warte bis der richtige da ist. Beim Faxen seitens Autoprice würde ich dank Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung sofort auf Liebling Kreuzbwergs Matte stehen.
Kopf und viele Grüße
g-j
Auf nen Leihwagen kann er nicht bestehen, allerdings auf die Vertragseinhaltung und natürlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall. Und erst mal würde ich die selbst anschreiben. Sollten die Ansprüche dann aber nicht zügig anerkannt werden, dann ab zum Anwalt.
Natürlich erstmal zum Verkäufer und dann zum Liebling
So in der Richtung meinte das der Vollbereichslaie g-j doch.
2 Antworten, eine Meinung ! Deine, halt sachlich fachlich passend und qualifiziert
Viele Grüße
g-j der sehr gut Löcher in den Schnee pi..en kann wenn welcher da ist.
Dann hoffe ich für Dich, dass Du in Deinem Kaufvertrag mit dem schwedischen Händler wenigstens einen deutschen Gerichtsstand vereinbart hast. Ganz schön ärgerlich sowas. Hast mein Mitgefühl.
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
g-j der sehr gut Löcher in den Schnee pi..en kann wenn welcher da ist.
Kannst Du auch 4 Ringe??
@Andy[LB]
Wenn er ihn in D bestellt hat, dann sollte der Gerichtsstand kein Problem sein, es sei denn, er hat ihn als juristische Person gekauft.
Beurteilst Du das hier mal bitte MdN :
Quelle : Autoprice.de
___________________________________
IX. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Käufer kann nach EU-Richtlinien das anwendbare Recht wählen. Er hat die Wahl zwischen dem Recht seines Heimatlandes und dem Recht des Heimatlandes seines Vertragspartners. Autoprice bv. ist eine Gesellschaft nach holländischem Recht, registriert beim AG Twente, Nr. 060 907 87, gegründet am 1.5.1998.
___________________________________
Gerichtsstand = BRD oder ?
Viele Grüße
g-j
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Beurteilst Du das hier mal bitte MdN :
Quelle : Autoprice.de
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IX. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Käufer kann nach EU-Richtlinien das anwendbare Recht wählen. Er hat die Wahl zwischen dem Recht seines Heimatlandes und dem Recht des Heimatlandes seines Vertragspartners. Autoprice bv. ist eine Gesellschaft nach holländischem Recht, registriert beim AG Twente, Nr. 060 907 87, gegründet am 1.5.1998.
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Gerichtsstand = BRD oder ?
Viele Grüße
g-j
Da geht es ja nur um das anwendbare Recht, nicht den Gerichtsstand. Soweit ich informiert werden, muss bei Rechtsgeschäften von Privatpersonen mit juristischen Personen der Gerichtsstand immer am Ort der Privatperson sein.