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A für Dreirad, dann mit 24 A offen ?
Hey,
ich habe mit 16 den A1 gemacht, dann bis 18 damit rungefahren und mir dann ein Auto geholt.
Jetzt fast 21 habe ich wieder Lust bekommen und mir gedacht, machst du den A2, weil der A offen erst ab 24 ist, da kein A2 Vorbesitzer ?!
Jedoch habe ich jetzt von einem Kollegen gehört, das man wohl den A für Dreiräder mit 21 machen darf und dieser dann ab dem 24 Lebensjahr zu A "offen" wird ?
Daher kommt auch meine Frage und zwar möchte ich gerne wissen, ob ich A2 Motorräder (max 35kw und 0,2 kw/kg ) auch mit den A für Dreiräder fahren darf ?
Wenn ja würde ich dann so vorgehen :
A1 ( mit 16 gemacht ) -> A Dreirad ( 21 Jahre) -> A2 Motorrad mit A Dreirad fahren -> Offene Maschine mit 24
Alternativ müsste ich bis 24 warten und dann A machen oder A1-A2(21)->A(23)
würde mal gerne eure Meinung wissen.
MfG MineCore
Beste Antwort im Thema
War auch nicht böse gemeint. Aber gerade die Anfänger glauben, dass der Fahrspaß auf zwei Rädern proportional zur Leistung sei. Dabei stimmt das wirklich nicht. Ich bin inzwischen der Meinung, dass Mopeds mit ungedrosselten 30, 40, 50 oder meinetwegen auch 60 kW viel mehr Spaß machen als die üppiger motorisierten Mopeds. Bei denen muss man permanent viel konzentrierter Fahren. Meine 750er Honda mit den braven 40 kW kann man quasi mit einer Hirnhälfte bewegen. Weniger Stress und mehr Fahrspaß.
Gruß Michael
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17 Antworten
Von dieser Regelung mache ich gerade Gebrauch, bzw der Fahrlehrer hat es mir vorgeschlagen. Bin jetzt 22 und mache A Trike und darf bis 24 wie A2 fahren und mit 24 ist er automatisch offen. Das Problem ist nur, dass es eine Lücke im Gesetz ist, die so nicht beabsichtigt war. In meinem Landkreis bin ich jetzt die letzten mit dieser Regelung, weil ab diesem Jahr das angeschafft wurde. Weiß aber nicht ob nur hier oder überall.
Zu Lesen:
www.600ccm.info - Führerschein Klasse A Schlüsselzahl 80 – eine Lücke in der FeV?
»Abgeschafft« worden soll das sein? Da würde mich doch mal brennend interessieren wo dies veröffentlicht wurde - und was genau abgeschafft worden sein soll.
Grüße, Martin
@x_fish wie du möglicherweise überlesen haben magst, habe ich gesagt, dass es in meinem Landkreis nicht mehr erlaubt ist, wie es woanders ausschaut weiß ich nicht.
Und "abgeschafft" bedeutet, dass das Landratsamt hier keine Anmeldungen zu A Trike mehr an nimmt, nur noch A2
Zitat:
@Roqent schrieb am 14. Mai 2018 um 09:40:48 Uhr:
@x_fish wie du möglicherweise überlesen haben magst, habe ich gesagt, dass es in meinem Landkreis nicht mehr erlaubt ist, wie es woanders ausschaut weiß ich nicht.
Und der Landkreis kann einfach mal so ein bundesweit einheitliches Gesetz aushebeln? Nö. Eben. Da wird unnötig Unsicherheit gestreut.
Mag sein das dir da jemand irgendetwas erzählen will. So lange da nichts im BGBl veröffentlicht wird können sie nicht einfach eine international festgelegte Schlüsselnummer mit national (bundesweit!) vorgeschriebenem Ablauf (FeV) vom Erwerb ausschließen.
Welcher Landkreis ist es denn der §10 FeV nicht umsetzen will?
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
Mindestalter A SZ 80 -> 21 Jahre. Wie alt muss man denn für den Trike-Führerschein in deinem Landkreis sein? Oder darf man einfach gar keinen Trike-Führerschein erwerben weil das der Landkreis nicht haben will?
Grüße, Martin
Heist letztendlich:
Ja, der A fürs Dreieck ist genau das was Du willst.
Jetzt mit 21 A fürs Dreieck machen,
bis 24 Moppeds mit max. 48 PS fahren und danach Spaß haben.
Zitat:
@X_FISH schrieb am 14. Mai 2018 um 09:10:25 Uhr:
»Abgeschafft« worden soll das sein? Da würde mich doch mal brennend interessieren wo dies veröffentlicht wurde - und was genau abgeschafft worden sein soll.
Wahrscheinlich nur in einer Fahrschule, die diese Regelung entweder nicht kennt (sind hier die meisten) oder nicht kennen will, weil man sich vom "üblichen" Weg mehr Umsatz verspricht.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 14. Mai 2018 um 10:08:14 Uhr:
Wahrscheinlich nur in einer Fahrschule, die diese Regelung entweder nicht kennt (sind hier die meisten) oder nicht kennen will, weil man sich vom "üblichen" Weg mehr Umsatz verspricht.
Unwissende oder gar unwillige Fahrlehrer/Fahrschulbetreiber sind evtl. ein Thema. Er sprach jedoch von einer anderen Stelle:
»[...] dass das Landratsamt hier keine Anmeldungen zu A Trike mehr an nimmt [...]«
Und da würde mich schon interessieren welches Landratsamt sowas machen kann. Man könnte ja irgendwas in Bayern vermuten, die sind ja sowieso immer etwas krasser drauf wenn es um »mia san mia« geht.
Grüße, Martin
Also mein Fahrlehrer macht das schon seit es die neue Regelung gibt, er sagt eben auch, dass es viele nicht wissen/ nicht wissen wollen, weil es eben nicht der "reguläre Weg" ist.
Laut ihm verweigert es nun eben den Landkreis bzw. halt die Fahrerlaubnisbehörde. Und es ist tatsächlich ein Landkreis in Bayern
Zitat:
@Roqent schrieb am 14. Mai 2018 um 10:27:29 Uhr:
Also mein Fahrlehrer macht das schon seit es die neue Regelung gibt, er sagt eben auch, dass es viele nicht wissen/ nicht wissen wollen, weil es eben nicht der "reguläre Weg" ist.
Laut ihm verweigert es nun eben den Landkreis bzw. halt die Fahrerlaubnisbehörde. Und es ist tatsächlich ein Landkreis in Bayern
Also doch keine Auskunft vom Landkreis sondern von einem Fahrlehrer...
Grüße, Martin
Ds ist nur deshalb eine Lücke im Gesetz, weil ein Prüfungsfahrzeug "Trike" nicht definiert ist. Die Prüfung muss auf einem offenen Motorrad abgelegt werden (nicht auf einem A2).
Sollte es eine Fahrschule geben, die tatsächlich ein Trike für so etwas vorhält, die Prüfungsfahrt also nicht auf einem offenen Motorrad stattfindet, werden die Schlüsselzahlen am 24. Geburtstag nicht ausgetragen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 14. Mai 2018 um 10:42:22 Uhr:
Sollte es eine Fahrschule geben, die tatsächlich ein Trike für so etwas vorhält, die Prüfungsfahrt also nicht auf einem offenen Motorrad stattfindet, werden die Schlüsselzahlen am 24. Geburtstag nicht ausgetragen.
Als Prüfungsfahrzeug ist jedoch kein Trike sondern die Maschine für die Klasse A vorgeschrieben (FeV Anlage 7).
Zitat:
2.2.1
Für Klasse A:
Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
a) Motorleistung mindestens 50 kW und
b) Hubraum mindestens 600 cm3, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist,
c) Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
d) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
Und: Die Schlüsselzahl kann nicht ausgetragen werden bzw. dies ist gar nicht notwendig.
Zitat:
80 - Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wenn da eine 80 steht entfällt sie also per Definition selbst mit dem vollendeten 24. Lebensjahr.
Grüße, Martin
Zitat:
@X_FISH schrieb am 14. Mai 2018 um 10:31:33 Uhr:
Zitat:
@Roqent schrieb am 14. Mai 2018 um 10:27:29 Uhr:
Also mein Fahrlehrer macht das schon seit es die neue Regelung gibt, er sagt eben auch, dass es viele nicht wissen/ nicht wissen wollen, weil es eben nicht der "reguläre Weg" ist.
Laut ihm verweigert es nun eben den Landkreis bzw. halt die Fahrerlaubnisbehörde. Und es ist tatsächlich ein Landkreis in Bayern
Also doch keine Auskunft vom Landkreis sondern von einem Fahrlehrer...
Grüße, Martin
Und damit sichert er sich eine weitere aufstiegsprüfung... Clever, oder auch nicht... Wenn man den kunden anlügt...
Zitat:
@Papstpower schrieb am 14. Mai 2018 um 12:12:47 Uhr:
Und damit sichert er sich eine weitere aufstiegsprüfung... Clever, oder auch nicht... Wenn man den kunden anlügt...
Sowas gibt's (bestimmt nur) in Bayern.
Grüße, Martin
Zitat:
@0016 schrieb am 14. Mai 2018 um 10:01:37 Uhr:
bis 24 Moppeds mit max. 48 PS fahren und danach Spaß haben.
Nö, ganz falsch!
Auch Mopeds mit maximal 48 PS können sehr viel Spaß machen. Nicht wenige sogar mehr als das eine oder andere mit mehr als 50 PS.
Gruß Michael