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A.T.U. bietet mir 120€ Gutschein bei Scheibentausch? Ist das legal?
Hallo,
ich bin heute bei ATU gewesen weil ich meine Buchsen an der Hinterachse machen lassen wollte.
Da sagte der Verkäufer zu mir als er meinen kleinen Riss in der Scheibe gesehen hat, das er die Scheibe für 75 € mit machen könnte. Ich dann, wieso 75€, ich hab 150€ SB in der TK. Er erklärte mir das er mir nachdem ich meine 150€ an SB für die Frontscheibenreparatur bezahlt habe einen Gutschein für 75 € ausstellt den ich dann mit meiner anderen Reparatur verrechnen lassen kann! Da mir der Riss aber noch nicht sonderlich wichtig ist und erstmal andere Rechnungen bezahlt werden müssen lehnte ich ab. Darauf bot er mir zuerst einen 100€ Gutschein und dann einen 120€ Gutschein an! So das ich nur noch 30€ drauflegen muss um zu meiner Buchsenreparatur noch meine Scheibe gemacht zu bekommen! Ich sagte ich überleg mir das und melde mich nochmal.
Ich will nichts mit Versicherungsbetrug zu tun haben, ist das denn konform was ATU mir da angeboten hat?
MfG Martin
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20 Antworten
Ja an sich ist mir das ja auch bekannt. Aber sie wollen ja von mir die 150€ BAR zur Abrechnung und DANACH geben die mir den Gutschein... das ist ja was anderes!
Also die Urteilsbegründung lautet:
Zitat:
Aus den Gründen:
...
Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat.
Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.
Also, ich sehe keinen Unterschied.
Du hast dann halt eine Rechnung für einen Scheibentausch inkl. 120 Euro Gutschein eingereicht.
Mfg
Grüße
sofort eine anzeige gegen die bande machen
bildung einer kriminellen vereinigung
versicherungsbetrug
wer bietet mehr???
die ........ von atu
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Also die Urteilsbegründung lautet:
Also, ich sehe keinen Unterschied.
Du hast dann halt eine Rechnung für einen Scheibentausch inkl. 120 Euro Gutschein eingereicht.
Mfg
Grüße
Stimmt! Sorry, hab genau den Teil in deinem Link überflogen wo das mit dem Gutschein stand!
Re: A.T.U. bietet mir 120€ Gutschein bei Scheibentausch? Ist das legal?
Zitat:
Original geschrieben von hansol
Hallo,
Ich will nichts mit Versicherungsbetrug zu tun haben, ist das denn konform was ATU mir da angeboten hat?
MfG Martin
ich an deiner Stelle hätte mich über ein solches Angebot gtefreut und die ... gehalten. War das ATU in HY und gilt das auch für mich?
Was ist falsch daran die 150€ SB zu bezahlen und für deine Reperatur an der HA einen 120€ Gutschein zu bekommen?
Re: Re: A.T.U. bietet mir 120€ Gutschein bei Scheibentausch? Ist das legal?
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Kneipa
ich an deiner Stelle hätte mich über ein solches Angebot gtefreut und die ... gehalten. War das ATU in HY und gilt das auch für mich?
Was ist falsch daran die 150€ SB zu bezahlen und für deine Reperatur an der HA einen 120€ Gutschein zu bekommen?
oooooch, das ist nicht mehr oder weniger falsch als in anderen Dingen zu bescheißen.
Dein Arbeitgeber kürzt dir plötzlich dein Gehalt um 5% - das ist ne Vertragsverletzung. Und das da oben ist nix anderes....
Insofern - das ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr und sollte es sich bei dem Fall wie beschrieben tatsächlich um so eine Konstellation drehen, sind wir beim angesprochenen Fall des Versicherungsbetruges.
Im Endeffekt sicher auch eine Frage des Anstandes bzw. der Erziehung.
Grüße
Schreddi
Re: Re: Re: A.T.U. bietet mir 120€ Gutschein bei Scheibentausch? Ist das legal?
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
oooooch, das ist nicht mehr oder weniger falsch als in anderen Dingen zu bescheißen.
Dein Arbeitgeber kürzt dir plötzlich dein Gehalt um 5% - das ist ne Vertragsverletzung. Und das da oben ist nix anderes....
Insofern - das ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr und sollte es sich bei dem Fall wie beschrieben tatsächlich um so eine Konstellation drehen, sind wir beim angesprochenen Fall des Versicherungsbetruges.
Im Endeffekt sicher auch eine Frage des Anstandes bzw. der Erziehung.
Grüße
Schreddi
Das liegt natürlich immer im Auge des Betrachters.
Ich kenne niemanden, der einem Rabatt für eine Reperatur an der HA, die er selbst zahlt nicht nimmt.
Diesen Rabatt kann man als Treuerabatt... ausweisen. Einen Versicherungsbetrug kann ich dabei nicht sehen. Betrug wäre es nur, wenn die 120€ als Rabatt auf die Scheibenreperatur ausgewiesen werden.
Ansonsten kann mir eine Werkstatt auf Reperaturen, die keine Versicherung zahlt, soviel Rabatt geben, wie sie will.
Sollte der TE den Gutschein nicht wollen, kann er ihn auch gern mir geben. Ich komme sogar persönlich in HY vorbei und hole ihn ab.
Hi,
der Gutschein rührt aus der Scheibenreparatur.
Dort sind zwei Parteien die zahlen - der TE und seine Versicherung.
Der TE bekommt "Geld zurück" --> die Versicherung?
Mal drüber nachdenken. Es ist keineswegs eine Betrachtungssache, das ist eine Frage des normalen Anstandes.
Grüße
Schreddi
Die Sache mit dem Gutschein ist interessant.
warum? Nun, es ist kein preisnachlass (rabatt) im eigentlichen Sinn sondern Zweckgebunden. Gibt es die Scheibenreparatur nur mit gutschein ist dies kein Vergehen des VN, er kann auch nicht gezwungen werden zweckgebundene Vergünstigungen zurückzugewähren. Hier ist die sache tatsächlich anders als bei einer direkten Anrechnung.
Stellt ATU nun eine Rechnung über Marktpreis ist dies ein Täuschungsversuch (übrigens auch des eigenen Kunden)
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
der Gutschein rührt aus der Scheibenreparatur.
Dort sind zwei Parteien die zahlen - der TE und seine Versicherung.
Der TE bekommt "Geld zurück" --> die Versicherung?
Mal drüber nachdenken. Es ist keineswegs eine Betrachtungssache, das ist eine Frage des normalen Anstandes.
Grüße
Schreddi
Da muss man dir vollumfänglich zustimmen. Diese "Umsatzbuden" leben aber ganz gut mit diesen Machenschaften. Das Problem ist, dass die Meister und die Gesellen am Umsatz beteiligt werden. Da ist die Versuchung für solch krumme Touren groß. Und bedauerlicherweise gibt es auch Kunden die keinerlei Unrechtsbewusstsein haben und solche Spielchen auch noch mitmachen.
@hansol
melde das doch mal deiner Versicherung. Die wird das bestimmt interessieren. So etwas kann in Zukunft nur unterbunden werden, wenn diese Teiletauscher einen "Schuss vor den Bug" bekommen.
Grüßle
mir hatte man das auch mal in HY angeboten
Zitat:
Original geschrieben von Knochengott
mir hatte man das auch mal in HY angeboten
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Knochengott
was ist das?
HY
Grüße
G.o.
das ist gemein, lasst mich nicht dumm sterben