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A2-Drossel im Ausland eintragen lassen?

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 16:48

Hallo zusammen,

ich bin gerade am überlegen ein Motorrad im EU-Ausland zu kaufen und damit zurück nach Deutschland zu fahren. Da ich aktuell noch "nur" den A2 habe, müsste ich das Motorrad zuerst drosseln.

Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Geht das überhaupt?

Meiner Meinung nach, muss das doch im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Das dürfte nicht so einfach im Ausland funktionieren, oder?

Würde mich über eure Antwort freuen!

Viele Grüße,

XxenoxX

Nachtrag:

Achja, das Motorrad hat bereits deutsche Dokumente, ich muss diese also nicht erst umschreiben lassen.

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21 Antworten

Irgendwie musst du ja zum mopped hinfahren.

Auto mit Hänger oder Transporter und mopped drauf bzw rein und fertig.

Wetterunbhängig und drosseln kannst du dann immer noch hier in D.

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 17:08

Sind 1300 km... ich könnte für 30€ kurz hinfliegen und zurück mit dem Moped über das Wochenende. Ist eine ganz schöne Route. Deshalb frage ich... ;)

Achja... und ich hab kein Hänger...

Mit mieten, Sprit und Verschleiß am Auto wäre das teurer.

am 29. Juni 2019 um 17:36

Man könnte einfach fahren. Ist aber verboten.

Ein "eu motorrad" musst du nicht "umschreiben".

Du kannst beim kauf auf A2 umbauen lassen. Die kiste müsste dann damit auch beim jetzigen besitzer angemeldet sein..

Was willst du kaufen? Dran gedacht, offen weniger 95ps?

am 30. Juni 2019 um 9:34

Die Sache mit der Drossel ist ja keine Deutsche Erfindung, das ist EU-Weit. Ergo würde ich mit der Drossel zum dortigen TüV-Pendant gehen und mir das auf Papier eintragen lassen und das auf der Fahrt mitführen. Ob die das in D dann anerkennen oder Du nochmal zum TüV mußt ist ein anderes Thema, aber für die Fahrt müßte es reichen.

ABER: Die ach so günstigen Fahrzeuge in Spanien oder England gibt es im Normalfall gar nicht, erst recht nicht die mit Deutschen Papieren. Das sind zu 99 Prozent Betrüger, von denen Du nach der Geld-Überweisung nichts mehr hörst. Ich würde die Finger von sowas lassen! Ganz klare und deutliche Warnung: FINGER WEG.

Vielleicht beschreibst Du mal, wie Du an das Angebot gekommen ist. Evt.erkennt es der eine oder andere sogar, die arbeiten gerne mit den gleichen Beschreibungen.

am 30. Juni 2019 um 11:00

Hmmm,

das würde da facto ungefähr aussehen:

Einmal hinfliegen und mit Taxi zum Verkäufer fahren. Mindestens 100€.

Den Verkäufer bei Kauf des Fahrzeugs dazu bringen, dass er die Maschine drosseln lässt, dann zum "spanischen TÜV" fährt und anschlessend das in die Papiere eintragen lässt. Dürfte wohlwollend zwei Tage dauern. Also mindestens zwei zusätzliche Nächte einplanen. Kostet mindestens nochmal 100€. Anschließend 1200km zurückfahren. Kann man inklusive Peage in Frankreich plus einer Übernachtung nochmals mit gut 100-150 € verrechnen.

Bei der ganzen Geschichte gibt es aber kaum abschätzbare Verzögerungen, was die Drosselung in Spanien betrifft. Jeder Tag Verzögerung kostet eine Übernachtung in einem Ort, wo man in der Zeit mangels Fahrzeug nicht mobil ist.

Wie hoch ist überhaupt die Ersparnis und in welchem Verhältnis steht das zum Aufwand plus Risiko, dass das alles etwas länger dauert?

Und das alles, wenn es kein Betrug ist. Der Einwand von Softail ist durchaus berechtigt. Sobald Begriffe wie "Vorkasse" oder "Lieferung nur über Spedition" ins Spiel kommen, ist es zu 95% Nepp. Gleiches gilt, wenn es 1000 Ausreden gibt, warum man sich das Mopped gerade jetzt nicht persönlich anschauen kann.

Muss ja eh ein ganz besonderes A2 Mopped sein, wenn es sich lohnt dafür so einen Aufriss zu machen, anstatt es einfach im eigenen Land zu kaufen.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 30. Juni 2019 um 11:34:26 Uhr:

Die Sache mit der Drossel ist ja keine Deutsche Erfindung, das ist EU-Weit. Ergo würde ich mit der Drossel zum dortigen TüV-Pendant gehen und mir das auf Papier eintragen lassen und das auf der Fahrt mitführen. Ob die das in D dann anerkennen oder Du nochmal zum TüV mußt ist ein anderes Thema, aber für die Fahrt müßte es reichen.

Märchen und Mythen. Die wundersamen grenzüberschreitenden Abnahmen der Gebrüder Grimm?

Natürlich geht das nicht wie du es zusammenfantasierst. Eine in .de zulässige Drossel ist ja i.d.R. nicht mal in der Schweiz oder Österreich für die dortigen Maschinen abnahmefähig.

Für die Fahrt reicht es gleich 2x nicht. Also hier keine Märchen (oder nennen wir es einfach mal Spinnereien) verbreiten und den Fragesteller ins offene Messer des § 21 StVG in Deutschland bzw. den Äquivalenzen im Ausland fahren lassen.

Mit A2 geht nur wenn die Angaben in den Papieren passen. "Ist schon gedrosselt aber nicht eingetragen" geht nicht.

_____

@XxenoxX:

Pack das Ding auf einen Hänger und hol es ab. Oder lass es von einer Spedition erledigen. Auf eigener Achse ist nicht drin wenn die Drossel nicht in die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II eingetragen wurde. Wäre "Fahren ohne Fahrerlaubnis", also ein Straftatbestand.

Und: Traurig mal wieder das sich hier Menschen ohne jegliche Ahnung an Lösungsvorschlägen versuchen welche den Fragesteller in ziemliche Probleme bringen würden wenn er sie gutgläubig befolgt.

Grüße, Martin

am 8. Juli 2019 um 19:28

Sorry, aber da hat die EU tatsächlich mal was gebracht. Der Führerschein mitsamt aller Klassen ist EU-weit geregelt (weswegen wir bei den Kleinen jetzt eine Begrenzung haben), und eine EU-Zulassung gilt tatsächlich in der EU. Unter Umständen nicht in der Schweiz, aber in Österreich.

Warum soll das ausgerechnet für Drosseln etc. nicht gelten?

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 8. Juli 2019 um 21:28:15 Uhr:

Sorry, aber da hat die EU tatsächlich mal was gebracht.

Du solltest dich in die EU-Thematik tiefer einarbeiten als das bei Stammtischen üblich ist. Dann wird vieles evtl. klarer - und manches dich sehr überraschen.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 8. Juli 2019 um 21:28:15 Uhr:

Der Führerschein mitsamt aller Klassen ist EU-weit geregelt (weswegen wir bei den Kleinen jetzt eine Begrenzung haben), und eine EU-Zulassung gilt tatsächlich in der EU. Unter Umständen nicht in der Schweiz, aber in Österreich.

Dann zeige er mir mal eine "EU-Drossel" bzw. eine Drossel mit "EU-Zulassung". ;)

Und: Eigentlich hat die EU (und vorab einige Nachbarländer) das deutsche Modell vom Stufenführerschein übernommen - nicht umgekehrt.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 8. Juli 2019 um 21:28:15 Uhr:

Warum soll das ausgerechnet für Drosseln etc. nicht gelten?

Wie gesagt: So möge er mir eine "EU-Drossel" zeigen.

Anschließend möge er mir auch noch eine Reifenfabrikatsbindung für ein anderes EU-Land außer Deutschland zeigen.

Und Abschließend frage ich ihn wie schnell man in Österreich ab einem Ortsschild (aka Ortstafel) fahren darf wenn zuvor Tempo 70 ausgeschildert war.

Auf die Antworten bin ich sehr gespannt. ;)

Grüße, Martin

am 8. Juli 2019 um 20:27

Wie wäre es damit? (klick mich)

Man beachte vor allem den Satz: "Wird das Genehmigungsverfahren in einem EU Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen, kann der Hersteller sein Produkt in der gesamten EU vertreiben und in allen europäischen Ländern ohne weitere Prüfung zulassen. "

Was genau hab ich da falsch verstanden?

Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Juli 2019 um 21:43:07 Uhr:

 

Und Abschließend frage ich ihn wie schnell man in Österreich ab einem Ortsschild (aka Ortstafel) fahren darf wenn zuvor Tempo 70 ausgeschildert war.

Auf die Antworten bin ich sehr gespannt. ;)

Grüße, Martin

Mit oder ohne "Tempo-Aufhebung" vor der Ortstafel? :D

am 9. Juli 2019 um 4:32

Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Juli 2019 um 20:41:24 Uhr:

...

Natürlich geht das nicht wie du es zusammenfantasierst. Eine in .de zulässige Drossel ist ja i.d.R. nicht mal in der Schweiz oder Österreich für die dortigen Maschinen abnahmefähig.

...

Alles was Du in der EU eintragen lässt interessiert grundsätzlich nicht in der Schweiz, wenn Du das Motorrad hier anmelden würdest.

Nicht einmal die E-Nummern haben Gültigkeit.

Die Schweiz gehört nicht zur EU und ist als Beispiel unbrauchbar. Das hier auch Deutsch gesprochen wird ist die einzige Gemeinsamkeit, juristisch aber uninteressant.

Eventuell solltest Du andere nicht so abkanzeln und dann selber unsinnige Beispiele bringen.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 8. Juli 2019 um 22:27:08 Uhr:

Was genau hab ich da falsch verstanden?

Das Drosseln keine EG-Betriebsgenehmigung haben sondern nationale Bestimmungen erfüllen müssen - in dem Fall die von Deutschland weil sie den deutschen Vorgaben folgen müssen.

Es gibt keine "EU-Drossel" oder "EG-Drossel".

https://forum.1000ps.at/.../...-technik-drossel-in-oesterreich_2709052

An das Thema Ortstafel hast du dich nicht herangewagt. Mutig von dir. Mutig.

_____

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 8. Juli 2019 um 23:56:08 Uhr:

Mit oder ohne "Tempo-Aufhebung" vor der Ortstafel? :D

So wie ich es geschrieben habe.

_____

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 9. Juli 2019 um 06:32:06 Uhr:

Eventuell solltest Du andere nicht so abkanzeln und dann selber unsinnige Beispiele bringen.

Mein Satz: »Eine in .de zulässige Drossel ist ja i.d.R. nicht mal in der Schweiz oder Österreich für die dortigen Maschinen abnahmefähig«. Dort wäre nicht mal eine sprachliche Barriere für ein technisch simples Bauteil vorhanden.

Aber nur zu, nimm Softail-88 und seine These »Ergo würde ich mit der Drossel zum dortigen TüV-Pendant gehen und mir das auf Papier eintragen lassen und das auf der Fahrt mitführen« in Schutz.

Grüße, Martin

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