1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. W177
  7. A250 - Spurverbreiterung und Tieferlegungsfedern

A250 - Spurverbreiterung und Tieferlegungsfedern

Mercedes
Themenstarteram 9. März 2019 um 11:03

Hi Leute,

ich habe seit November einen A250 (Finanzierung) und überlege diese mit einem Eibach Pro-Kit tiefer zu legen sowie die Spur mit H&R Spurverbreiterungen zu verbreitern.

Meine Frage: Ist dies bei einem finanzierten Auto erlaubt und wenn ja: Welche mm an Verbreiterung bieten sich an, dass die Räder nicht mehr so weit innen stehen.

Und noch eine andere Frage: wie kann man das bei einem finanzierten Auto eintragen (zumindest wenn es überhaupt erlaubt ist).

Danke schonmal!

Grüße,

Jonas

Beste Antwort im Thema

Also jetzt mal ab von dieser dummen Debatte was man darf und was man nicht darf würde mich auch interessieren wieviel mm Verbreitungen bei den AMG 19“ drin sind.

 

Habe einen geleasten A250 und werde mir die HR Federn einbauen und will auch Spurolatten von HR haben.

 

Immer gerne Infos zu der eigentlich technischen Frage.

 

Der Schwachsinn mit dem Vertrag juckt mich nicht! Immer schon bei Leasing sowas gemacht! So lang man es zurück bauen kann oder es den Wert steigert juckt es niemanden!

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Hey Jonas

Warum sollte es dort nicht möglich sein?

Du kannst ihn, zersägen, Einzelteile verkaufen wie Du eben möchtest.

Du kannst eben FAST alles machen, außer als Gesamtauto verkaufen dazu brauchst Du den Brief und selbst den gibt die Bank raus wenn dadurch der Kredit aufgelöst wird.

Ich wundere mich aber, wenn du bei einem fremdverschuldeten Unfall nicht nach Gutachten abrechnen darfst und dann in Eigenregie reparierst

@Irschen Ich weis ja nicht, wo du diese Haarsträubenden Infos her hast, aber da dir das Auto offiziell nicht gehört bis die Finanzierung abgeschlossen ist, darfst du bei weitem nicht alles machen, was du (klar auch überspitzt) geschrieben hast.

@JonasE. Im Darlehensvertrag ist klar geregelt, was du machen darfst bzw. was ausgeschlossen ist.

Einer der wichtigsten Punkte hier ist Punkt IV. Weitere Pflichten des Darlehensnehmers:

1. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet

a) dafür zu sorgen, das Finanzierungsobjekt in einwandfreiem Zustand zu erhalten, insbesondere die erforderlichen Reparaturen unverzüglich zu veranlassen.....

Ein weiter Punkt ist eine evtl. bestehende Zusatzvereinbarung über die Rückgabebedingungen eines PKW im Rahmen der Finanzierung. Da steht z.B. Bei Mercedes unter Punkt 3:

Diese Vereinbarung setzt voraus, dass

- keine nachträglichen Änderungen, zusätzliche Einbauten, optische Veränderungen, Lackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden.

 

In der Praxis habe ich es bisher immer so erlebt, dass der Hersteller keine Probleme damit hat, wenn du Änderungen am Fahrzeug vornimmst, die auch wieder komplett zurückgebaut werden können. Also Fahrwerk, Felgen, Folierung usw. ist eigentlich kein Problem.

Tritt der Fall der Rückgabe erst gar nicht ein, dann ist das eh alles recht egal, da der Hersteller ja in der Regel das Fahrzeug gar nicht mer zu Gesicht bekommt.

@wir43

Das mag ja alles sein, wusste gar nicht das du seinen Finanzierungsvertrag kennst.

Aber das kann natürlich möglich sein was du sagst, aber Verträge sind zum Teil oft anders

Wenn er von einer Finanzierung schreibt, dann gibt es bei Mercedes nur diese Vertragsbedingungen. Und diese sind bei so ziemlich allen Herstellern gleich oder zumindest ähnlich.

Würde über eine Bank Finanziert, dann hätte er den Wagen bar gekauft und somit auch den Brief.

Dann kann er natürlich machen was er möchte, da die Bank nur einen normalen Kredit zur Verfügung stellt.

Also jetzt mal ab von dieser dummen Debatte was man darf und was man nicht darf würde mich auch interessieren wieviel mm Verbreitungen bei den AMG 19“ drin sind.

 

Habe einen geleasten A250 und werde mir die HR Federn einbauen und will auch Spurolatten von HR haben.

 

Immer gerne Infos zu der eigentlich technischen Frage.

 

Der Schwachsinn mit dem Vertrag juckt mich nicht! Immer schon bei Leasing sowas gemacht! So lang man es zurück bauen kann oder es den Wert steigert juckt es niemanden!

Andere Frage: wie viel tiefer als mit der AMG-Line-Tieferlegung kommt man denn dann mit den HR-Federn?

Zitat:

@jackwhite3 schrieb am 9. März 2019 um 19:04:14 Uhr:

Andere Frage: wie viel tiefer als mit der AMG-Line-Tieferlegung kommt man denn dann mit den HR-Federn?

Asset.PNG.jpg
am 29. März 2019 um 17:08

Servus,

hat schon jemand auf dem A250 mit den 19 Zoll AMG Felgen eine Spurverbreiterung verbaut?

Wenn ja, wie viel Millimeter würdet ihr empfehlen?

+1

Würde mich auch interessieren.

Viele Grüße

Jannik

+ 1

Würde mich auch interessieren.

Liebe Grüße

Sven

Ich hab bei meinem 30 mm pro Achse verbaut bei 19“ und auch eingetragen. Vorne war laut Tüv Grenzwertig aber ging grad noch, hinter würde noch bisschen mehr gehen

H&R Tieferlegung

19" original AMG Felgen

Also bei mir passte nur 18mm hinten.

Vorne ging gar nichts mehr.

Bei mehr war es direkt am schleifen wenn er ganz einfedert.

Gude, ich möchte auch gerne Federn von H&R einbauen lassen. Um eine Bezugsgröße zu haben würde mich interessieren, wie viel ihr für den Einbau+Vermessung gezahlt habt. Vielen Dank im Voraus

Deine Antwort
Ähnliche Themen