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A35 Felgen auf A220d

Mercedes A-Klasse W177
Themenstarteram 23. Februar 2025 um 16:28

Hallo,

kann ich ohne weiteres folgende A35 Felgen auf einen A220d BJ2019 fahren?

Felgendetails:

Maße: 8Jx19 ET 40 - 235/35 R19

Herstellernummer: A247 401 1800

Sind da auch noch Distanzscheiben drin?

Dankeschön!

 

 

 

Original Prospekt Beschreibung
A35 Felge
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17 Antworten

Diese Rad-/Reifenkombination ist nur für A35 freigegeben. Über Einzelabnahme vielleicht möglich.

7,5J geht aber mit 225/40

https://www.kunzmann.de/.../...-rad-schwarz-original-mercedes-benz.htm

Themenstarteram 23. Februar 2025 um 19:07

Wäre es hier nach nicht doch erlaubt?

Der A22Od ist zumindest aufgeführt, oder ich irre ich mich da.

Die Felgen sind auf der vorletzten Seite aufgeführt.

1000003241
1000003242
1000003243
+4

Sind nicht die gleichen Felgen, auch wenn die gleich aussehen. Einpresstiefe (ET) und Breite (7,5J) beachten.

A247 401 1800

8,0x19 ET49 235/35 -> nur GLA/GLB 35

A177 40 1200

8,0x19 ET40 235/35 -> nur A35

Erlaubt ist

A177 401 1700

7,5x19 ET49 225/40 -> alle A außer A35/A45

Einfach mal genauer lesen. Hinweis 2: Nur zulässig für A35 AMG 4matic.

Zitat:

@leugim schrieb am 23. Februar 2025 um 20:07:17 Uhr:

Wäre es hier nach nicht doch erlaubt?

Der A22Od ist zumindest aufgeführt, oder ich irre ich mich da.

Die Felgen sind auf der vorletzten Seite aufgeführt.

Wieso sollte das nicht passen?....

Hier kann jeder selbst nachschauen.

... und da es originale MB-Felgen sind, wird es nur einem gründlichen Prüfer auffallen...

Vergleich

Ums passen gehts ja hier nur bedingt. Natürlich passen die Felgen. Sie sind ab Werk lediglich nicht für den A220d freigegeben/zugelassen und müssen daher per Einzelabnahme §19.2 eingetragen werden, was mit zusätzlichen Kosten von über 200€ verbunden ist.

Ich kenne zwar nicht die Tarife bundesweit, aber bei uns kostet eine Einzelabnahme ca. 50€ beim TÜV (pro Änderung) + ca. 25€ (pauschal auch bei mehreren Eintragungen) auf der Zulassungsstelle....

Woher ich das weiss? - Siehe unten einige von mir komplett aufgebaute und getüvte(!) Motorräder.

CX500
CX500
LS650

Wann hast du denn die Einzelabnahmen machen lassen? Die Gebühren sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Letztes Jahr habe ich die Gewindefedern meines CLA35 per Einzelabnahme eintragen lassen müssen. Gebühren direkt beim TÜV: 210€ dazu kommen in Hessen noch über 50€ für die Änderung der Fahrzeugpapiere.

letzte Einzelabnahme + Eintragung war vor zwei Jahren. - Okay, ganz aktuelle Zahlen hab ich nicht.... scheint aber wohl schon regionale Unterschiede und möglicherweise auch zwischen TÜV und GTÜ zu geben...

Zitat:

@ankavik schrieb am 24. Februar 2025 um 08:08:28 Uhr:

Wieso sollte das nicht passen?....

Hier

... und da es originale MB-Felgen sind, wird es nur einem gründlichen Prüfer auffallen...

Du darfst gerne machen was du für richtig hältst, aber wenn es mal zu einem Unfall kommt, dann können falsche Felgen schnell zur Problemen führen. Dann bist du ein Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren. Viel Spaß mit dem Gesetz und deiner Versicherung. Also Nein, diesen Tip solltest du dir sparen.

Außerdem ist es auch egal, was Prüfer durchwinken. Das letzte Wort hat die Polizei. Wenn denen dein Auto nicht gefällt und eine Betriebserlaubnis vom TÜV anzweifeln, dann wird das Auto erstmal stillgelegt.

 

Zitat:

@ankavik schrieb am 24. Februar 2025 um 08:53:08 Uhr:

letzte Einzelabnahme + Eintragung war vor zwei Jahren. -

Die Kosten sind abhängig von der notwendigen Arbeit. Hast du eine ABE, die einen kurze Überprüfung vorschreibt, dann ist das für wenig Geld gemacht. Das ist aber keine Einzelabnahme.

Wenn aber Vergleichsgutachten, Teilegutachten usw. gesucht werden müssen und nichts für dieses Auto vorliegt, dann sind es schnell weit über 200 EUR für eine richtige Einzelabnahme. Es wird nach Aufwand abgerechnet.

Einige TÜV-Prüfer könnten auch gleich sagen, dass es lt. MB keine Betriebserlaubnis für dieses Auto gibt (siehe Unterlagen). Dann wirst du gleich weggeschickt.

@Halema ,

soweit mir bekannt, gilt im Falle eines Unfalls, bei dem die Versicherung behauptet, dass es mutmasslich an den "falschen" (von MB für das stärkere und schnellere Fahrzeug freigegebenen) Felgen lag, die Beweislastumkehr. Sprich: die Versicherung muss es beweisen(!)....

Und ja: die Polizei kann im Zweifel ein Fzg. stilllegen. Aber wenn die Eintragung vorhanden ist, müssen gute Gründe vorliegen.

Hier ein Beispiel vom Fzg. meines Sohnes, wo es hiess: "geht niemals!". Tieferlegung und Felgen sind ordnungsgemäß eingetragen und es wurde sehr aufwendig geprüft:

Achsverschränkung, Freigang innen + zum Kotflügel, notwendige Spurplatten, Gewindelänge der Radbolzen, Bodenfreiheit, Reifendimensionen.... - und erledigt für exakt 202,00€!

Und deshalb: persönlich rate ich sowieso jedem, eine Rechtsschutzversicherung (min. Verkehrsrechtschutz) abzuschliessen. DENN: sollte es zu o.g. Problemen kommen, wird es als Privatperson schwierig, seine berechtigten Interessen durchzusetzen.... - und gerade im Verkehrsrecht kommt es sehr oft zu einer sog. "Teilschuld"-Zuweisung....

Und damit bin ich raus.:cool:

Es ging eingangs darum, ob die Felgen passen würden. Nicht ob sie eintragungsfrei sind.

Und es ging erst recht nicht darum, was alles passieren kann.....

Das Leben ist eine beta-Version! Wäre es eine alpha-Version, gäbe es ein Betriebshandbuch.:)

Tiefergelegt...
Themenstarteram 24. Februar 2025 um 10:47

Danke für die Zahlreichen Infos, das Thema hat ja sehr an Dynamik gewonnen.

Ich schaue mal ob ich diese eingetragen bekomme, keep you updated!

Zitat:

@Halema schrieb am 24. Februar 2025 um 09:10:51 Uhr:

1.

wenn es mal zu einem Unfall kommt, dann können falsche Felgen schnell zur Problemen führen. Dann bist du ein Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren. Viel Spaß mit dem Gesetz und deiner Versicherung. Also Nein, diesen Tip solltest du dir sparen.

2.

Außerdem ist es auch egal, was Prüfer durchwinken. Das letzte Wort hat die Polizei. Wenn denen dein Auto nicht gefällt und eine Betriebserlaubnis vom TÜV anzweifeln, dann wird das Auto erstmal stillgelegt.

3.

Einige TÜV-Prüfer könnten auch gleich sagen, dass es lt. MB keine Betriebserlaubnis für dieses Auto gibt (siehe Unterlagen). Dann wirst du gleich weggeschickt.

1. muss aber schon der richtige Unfall sein. Ich habe es 2x erlebt, Unfall mit Sicherstellung des Fahrzeuges durch den Staatsanwalt. 1x als Betroffener, 1x als Zeuge. Das macht schon mit einem legalen Auto keinen Spass …

2. auch teuer, wenn denn dann Ungereimtheiten festgestellt werden.

3. bei uns schon seit Jahren so. Hier bekommst Du nix eingetragen was keine ABE hat

Themenstarteram 25. Februar 2025 um 15:23

Von einem MB Mitarbeiter habe ich den Hinweis auf ein paar Zubehörfelgen mit dieser Kombination erhalten.

Da ich technisch nicht so technisch versiert bin stelle ich hier mal die Frage:

Passt das oder muss tatsächlich Frontschürze & Heckschürze samt Kotflügel V+H umgebördelt & verbreitert werden?

Hier die Reifenbezogene Auflagen und Hinweise für 235/35R19 laut Gutachten einer Zubehörfelge.

K2b ist das nur so ein Flap den auch die Modelle A35&A35 am hinteren Radkasten haben?

Den Rest verstehe ich nicht so ganz......

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen

K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen.

K7i An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um

10 mm aufzuweiten.

T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Schonmal vorab allen ein Dankeschön!

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