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A4, Handbremse vergessen, Unfall, HUK, Fahrlässigkeit

Themenstarteram 26. November 2023 um 16:40

Hallo zusammen,

gestern ist mir leider etwas Saublödes passiert. Ich habe meine A4 aus der Garage gefahren, hab den Motor laufen lassen, die Handbremse angezogen und bin ausgestiegen um meinen Sohn zu holen. Und dann hab ich im Augenwinkel gesehen, dass mein Auto die Einfahrt runter rollt, durch den Garten meines Nachbars eine Böschung runter und dort mit der Front aufgeschlagen und aufgesessen. Die Handbremse scheint nicht funktioniert zu haben, habe sie aber danach getestet, hat sauber funktioniert.

Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer, Sträucher und kleine Bäume vom Nachbarn umgefahren.

Bin noch hinterhergerannt und ins Auto gesprungen aber habs nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen.

Hab gestern schon bis um 2 Uhr morgens gelesen und hab irgendwie 1000 Fragen.

Handbremse vergessen fällt ja wohl unter grobe Fahrlässigkeit.

Jetzt habe ich in meiner Versicherungspolice von HUK folgenden Absatz gefunden.

Dort bin ich Vollkasko versichert und habe einen Schutzbrief, Rabattschutz und keine Werkstattbindung.

"Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:

• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder

anderer berauschender Mittel herbei.

• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile."

Bedeutet das jetzt die Versicherung kommt für den Schaden doch komplett auf oder kann ich auf dem Schaden komplett sitzen bleiben oder evtl. eine Teilschuld bekommen?

Falls die Versicherung aufkommt, zahlen die auch die Rechnung für den Bergungsdienst? Was kostet sowas eigentlich?

Falls die Versicherung aufkommt, darf ich dann wie immer Vorgehen und mir einen Gutachter meiner Wahl holen und den Schaden in meiner freien Werkstatt reparieren lassen? Hier hab ich gestern gelesen, dass die Versicherung im Nachgang das Geld zurück gefordert hat.

Bei meinen letzten Schäden habe ich das jedenfalls immer so gemacht, da war ich aber auch nie Schuld sondern jemand anderes.

Das ist mein erster Unfall seit 20 Jahren bei dem ich schuld bin.

Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde. Ich habe das Auto damals aber trotzdem richten lassen. Ersten weiß ich was an dem Auto alles gemacht wurde und zweitens habe ich ihn über die Jahre einfach nach meinen Vorlieben gepflegt und optisch aufgewertet. Für das Angebotene Geld gab es im Internet einfach gar nichts . Hat dieser Schaden vor drei Jahren irgendwelche Folgen bzgl. der Versicherung & Reparatur? Ich erinnere mich dass mir die Versicherung damals gesagt hat, dass Sie den Vorfall in irgendeine Datenbank eintragen werden.

Den Schaden habe ich heute auch bei der HUK gemeldet.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

Vielen Dank schon mal

Viele Grüße

Joachim

 

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100 Antworten

Ich möchte dir nicht den Sonntag Abend versauen. Aber richte dich darauf ein, dass du hier als Entschädigungsleistung maximal den damaligen Restwert (zuzüglich einer Handelsspanne von 15 bis 20%)

bekommen wirst.

Das ist nämlich der Wiederbeschaffungswert hier.

Restwert = Händlereinkaufswert zuzüglich Handelsspanne = Händlerverkaufswert = Wiederbeschaffungswert.

Es ist dabei auch nicht von Bedeutung ob du das Fahrzeug optisch aufgewertet hast, oder wie viel Geld du in den "Totalschaden" danach investiert hast.

Wen du Glück hast und der SV von der Versicherung ist kein Auftragsstreicher wird er eventuelle Investitionen berücksichtigen, da musst du allerdings dann mitarbeiten und Nachweise (Rechnungen) über Ersatzteile beibringen.

Versuche dem aber nicht ein Ohr abzukauen in dem du Ihm erzählt, wie toll du dein Auto findest und was er doch eigentlich (für dich) noch für einen Wert hatt(e).

Hier zählen allein wirtschaftliche Gesichtspunkte und keine Ideellen.

Vile Glück, wird schon werden.

 

Ihr habt nicht zufällig Überwachungskameras, die das aufnahmen? Z. B. wie du nach dem Halten die Handbremse hochziehst, bevor du aussteigst? Kameras des Nachbarn, auch gegenüberliegend auf der anderen Straßenseite?

Mir ist das vor Hundert Jahren mal bei einem 7,5-Tonner passiert. Dort löste sich die Handbremse auch bei laufendem Motor, als ich beim Aussteigen die Tür zuschlug.

Wenn beim Handbremsen die Arretierungszähne nicht vollständig einrasten, können Erschütterungen (Motor, Tür zuschlagen etc.) so eine Handbremse lösen.

Themenstarteram 26. November 2023 um 17:00

Aber richte dich darauf ein, dass du hier als Entschädigungsleistung maximal den damaligen Restwert (zuzüglich einer Handelsspanne von 15 bis 20%)

bekommen wirst.

Du meinst bei meinem Totalschaden von 2021 standen 12500 Wiederbeschaffungswert und 4100 Euro Restwert auf dem Gutachten. Und diese 4100 Euro bekomme ich jetzt evtl.?

Themenstarteram 26. November 2023 um 17:03

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 26. November 2023 um 17:59:29 Uhr:

Ihr habt nicht zufällig Überwachungskameras, die das aufnahmen? Z. B. wie du nach dem Halten die Handbremse hochziehst, bevor du aussteigst? Kameras des Nachbarn, auch gegenüberliegend auf der anderen Straßenseite?

Mir ist das vor Hundert Jahren mal bei einem 7,5-Tonner passiert. Dort löste sich die Handbremse auch bei laufendem Motor, als ich beim Aussteigen die Tür zuschlug.

Wenn beim Handbremsen die Arretierungszähne nicht vollständig einrasten, können Erschütterungen (Motor, Tür zuschlagen etc.) so eine Handbremse lösen.

Da gibts leider nichts. Die Handbremse ist auch elektronisch. Ich bin mir nicht sicher wie es passieren konnte, evtl. hab ich halt den Schnapper nicht ganz gezogen? Habs leider dieses mal auch nicht gehört weil der Motor gelaufen ist und der Radio an war. Normal hört man ja immer wenn die anzieht...

Der damalige Restwert ist dann nicht ganz so wichtig, wenn danach wieder sehr viel repariert wurde.

Du kannst zehnmal in 10 Jahren den gleichen Kotflügel ersetzt bekommen, wenn der immer wieder repariert wird.

Zitat:

@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 18:00:55 Uhr:

Aber richte dich darauf ein, dass du hier als Entschädigungsleistung maximal den damaligen Restwert (zuzüglich einer Handelsspanne von 15 bis 20%)

bekommen wirst.

Du meinst bei meinem Totalschaden von 2021 standen 12500 Wiederbeschaffungswert und 4100 Euro Restwert auf dem Gutachten. Und diese 4100 Euro bekomme ich jetzt evtl.?

Ja, die 4100 Euro zuzüglich einer Spanne von 15 bis 20%

Themenstarteram 26. November 2023 um 17:09

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2023 um 18:04:14 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2023 um 18:04:14 Uhr:

Zitat:

@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 18:00:55 Uhr:

Aber richte dich darauf ein, dass du hier als Entschädigungsleistung maximal den damaligen Restwert (zuzüglich einer Handelsspanne von 15 bis 20%)

bekommen wirst.

Du meinst bei meinem Totalschaden von 2021 standen 12500 Wiederbeschaffungswert und 4100 Euro Restwert auf dem Gutachten. Und diese 4100 Euro bekomme ich jetzt evtl.?

Ja, die 4100 Euro zuzüglich einer Spanne von 15 bis 20%

Das wäre schon heftig. Wie BeeKlasse schreibt wurde damals alles teuer repariert und auch der Versicherung mit Bildern als Beweis geschickt.

Das Fahrzeug wurde ins HIS gestellt.

Als Totalschaden.

 

Selbstverständlich ist der Restwert hier wichtig, warum hab ich bereits beschrieben.

Wenn ein Fahrzeug nach einem Totalalschaden repariert wird, dann ist exakt der Reparaturweg im Gutachten einzuhalten.

Dies ist nachzuweisen, entweder durch Rechnungslegung oder ein SV Gutachten, welches dies so bestätigt.

Und nichts anderes.

Und wer das hier meint beser zu Wissen, soll sich gern mal mit der aktuellen Rechtsprechung zu diesem Thema beschäftigen, das hilft ungemein.

@ANGELRIPPER

Das wäre schon heftig. Wie BeeKlasse schreibt wurde damals alles teuer repariert und auch der Versicherung mit Bildern als Beweis geschickt.

Und? ist dein Auto aus dem HIS entfernt wurden? Hast du das schriftlich von deinem Versicherer?

Sicherlich nicht.

Alles, was seit einem Unfall wieder fachmännisch repariert wird, erhöht den damaligen "Restwert" wieder, was ja auch logisch ist. Und nein, man muss diese Originalrechnungen nicht haben, wenn für einen Gutachter erkennbar ist, welche Schäden von damals behoben wurden.

@Angelripper

gerade dein Versicherer ist bekannt für Probleme bei dieser Thematik hier.

Du kannst das im Netz auch nachlesen.

Im ürbrigen habe ich mit diesem Thema beruflich jeden Tag zu tun.

Siehe es mir daher bitte nach, dass ich mich hier nicht mit irgendwelchen "Besserwissern" (oder Menschen die nur meinen es besser zu Wissen) auf einen Diskurs einlasse.

Welche Prämissen hier zu beachten sind, hab ich beschrieben, alles andere ist Stammtischwissen.

 

@Dellenzaehler, wie viel von deinen Gutachten wurden denn schon von Richtern kassiert, wenn dich weniger der aktuelle und eben möglicherweise reparierte Ist-Zustand eines Autos als der damals dokumentierte Unfall-Zustand interessierte?

Natürlich probieren Versicherungen alles Mögliche an "Laien", aber ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, wie es so schön heißt. Vorschäden sind nur dann beachtlich, wenn sie schlecht oder gar nicht behoben würden. Und:

Selbstverständlich haben Makel wie "Unfallschaden" grundsätzlich wertmindernden Charakter, aber einfach mal so unreflektiert dem TE zu erzählen, er bekäme nur den damals dokumentierten "Restwert", ohne Ansehen zwischenzeitlich erfolgter Schadensbeseitigungen würde ich ebenfalls mal in Richtung "Stammtisch" schieben wollen, um dieses erwähnte Wort nochmal zu nutzen.

Der berühmte "reparierte Vorschaden" ist doch nicht wirklich Raketentechnik. Wenn wieder die gleichen Teile kaputt sind, die auch schon mal zu einem "Vorschaden" gehörten, kann es schwierig werden, ohne Rechnungen einen Nachweis zu erbringen, dass diese repariert wurden, ganz klar. Wenn aber z. B. der Totalschaden damals nur am Heck erfolgte und reguliert wurde, lässt sich jetzt bei einem reinen Frontschaden feststellen, ob der damalige Schaden hinten(!) vollständig behoben wurde.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 26. November 2023 um 19:02:06 Uhr:

Der berühmte "reparierte Vorschaden" ist doch nicht wirklich Raketentechnik. Wenn wieder die gleichen Teile kaputt sind, die auch schon mal zu einem "Vorschaden" gehörten, kann es schwierig werden, ohne Rechnungen einen Nachweis zu erbringen, dass diese repariert wurden, ganz klar. Wenn aber z. B. der Totalschaden damals nur am Heck erfolgte und reguliert wurde, lässt sich jetzt bei einem reinen Frontschaden feststellen, ob der damalige Schaden hinten(!) vollständig behoben wurde.

Richtig. War bei mir auch der Fall. Hatte einen Unfall, wurde repariert ohne Nachweise. Hatte erneut ein Unfall allerdings an einer anderen Stelle. Der Gutachter wollte keine Nachweise da es ersichtlich war, dass die vorherigen beschädigten Teile repariert worden sind.

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