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A40 FR Venlo Geschwindkeitstrichter. Falsche Geschwindigkeit im Schreiben...

Themenstarteram 27. November 2013 um 11:39

Hallo,

allerseits, ich habe ein ganz kuriosen Fall:

Ich war im letzten Monat auf den Weg nach Venlo und wurde auf der A40 Richtung Venlo, Höhe Wachtendonk geblitzt...Dort ist kurze Zeit später eine Baustellen, wo ein Geschwindkeitstrichter vorher von unbegrenzt auf 120 - 100 - 80 runterregelt.

Der nette Bulli mit dem Blitzer stand:

- ca 200/250m hinter dem 120er Schild

- ca. 50/60/70m VOR dem 100er Schild.

 

Gestern kam der Zeugenbefragungsbogen (Auto ist auf meine Lebensgefährtin angemeldet) und wir sind aus allen Wolken gefallen:

" Sie überschritten..bla blabla 31 Km/h ..Zulässige Geschwindkeit: 100 km/h"

Wir dachten wir gucken nicht richtig: da haben die doch tatsächlich 100km/h als Referenz genommen und nicht die 120 km/h....da ich (Der Fahrer) noch in der Probezeit bin...wirken sich natürlich 31km/h überhaupt nicht so positiv aus (die 11km/h, könnte man verschmerzen).

Mein naiver Leichtsinn sagt mir: dass ist nicht zulässig.

Mein Aufregung an dem Tag wo ich geblitzt wurde sagte mir: Schau auf dem Rückweg ob die immer noch blitzen, halte an wo es ungefährlich ist und mach Video und Fotoaufnahmen. Habe ich auch gemacht...Man sieht sehr gut den Bulli vor dem 100er Schild...das 120er Schild ist leider nur von hinten zu sehen (Panoramaaufnahme) da ich auf der Höhe des 120er Schildes keine Möglichkeit hatte, "anzuhalten".

Wie beurteilt Ihr die Sachlage, oder gibts hier noch weitere "Opfer" die in einer entsprechenden Geschwindigkeitszone geblitzt worden sind und die Polizei dann einfach mal eine andere "Zone" als grade aktuell erklärt hat....Vielleicht sogar vom selben Tag oder selbiger "Tatort" ?

 

Beste Antwort im Thema

"Liebschen" *säusel, flöt* WER hier blind ist ... wollen wir mal dahin gestellt sein lassen, ja? Der "Opa" fährt ein wenig länger Auto als du und weiß somit auch wie Baustellenbeschilderungen ausschauen. Wenn man DEIN Foto vergrössert kann man ganz genau die Kreuze erkennen. Kurz dahinter stehen Schilder das die Fahrbahn verschwenkt wird. Alleine daraus kann man schließen, dass die 100 aufgehoben sind und schon Tempo 80 gilt.

Dein Verhalten erinnert mich an meinen gleichaltrigen Kollegen und auch noch in der Probezeit, der das Verhalten eines pupertierenden 13jährigen hat. Klappe wie ein Großer aber Schuhgröße 27 ... Bleib mal sachlich und versuche uns hier keine Märchen zu erzählen, es sei denn du hälst uns alle für blöd. Damit kommst du allerdings nicht weiter ...

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Wärest du bei erlaubten 120 eben auch nur Tacho 120 gefahren.

Nein, es mussten echte 135 km/h sein (131 km/h + 4 km/h Toleranz), also grob Tacho 140+ und jetzt hast du den Salat. Denk da mal drüber nach. :rolleyes:

Zum Thema:

Edit: Keine Tafeln mit variabler Geschwindigkeit, war ein Trichter, hab´s heute nicht so mit dem Lesen...

Dennoch eher zweifelhaft dein Beweis (Schild von hinten fotografiert), die Autobahnmeisterei sollte aber wissen wie die Schilder stehen/standen. Frag am besten dort nach und konfrontiere die Bußgeldstelle damit.

Womöglich "nur" ein Fehler.

Anhalten darfst du auf der Autobahn gar nicht. Wäre schon wieder der nächste Verstoß. Legst du es drauf an?

Themenstarteram 27. November 2013 um 12:13

Ich denke, wenn ich auf freier Strecke mit 200 km/H fahre und nen 120er Schild "auftaucht" und 200m dahinter geblitzt wird, bin ich mit 140km/h aufm Tacho schon sehr weit runtergebremst...(ich hab von einigen gelesen, die da mit 160 km/H noch durchgerauscht sind, von daher lasse ich alle persönlichen, wenn und aber gegen meine Person und meinem Fahrverhalten (bei ein sehr umsichtiger Fahrer und der Wagen, ein Jaguar hat auch ein wesentlich geringere Roll und Bremswiederstand als einige andere Autos) abprallen, dass ich zu schnell war weiß ich selbst!

Aber es macht halt ein Unterschied ob 11km/h oder 31 km/h und vor allem:

Ob wissentlich der Autofahrer "abgezockt wird"

Was mein "Beweis angeht": ich habe mehrere Fotos und ein längere Video gemacht wo man den Rastplatz sieht, wo der Blitzbulli stand...deutlich vor dem 100er Schild....defakto ist vor dem 100er Schild, auch ein 120er Schild vorhanden..Via Google Maps und Satellitenansicht, lassen sich die Schilderpositionen und Bulliposition relativ genau bestimmen. Ebenso wenig kann niemand behaupten, jenes 120er Schild welches nur von hinten zu sehen ist, wäre angeblich auch ein 100er Schild gewesen denn dann: Wäre a. der Trichter nicht richtig gewesen und b. eine Begrenzung von freier Autobahn auf 100km/h runter ist ja nach Lage vor Ort auch nicht zulässig.

Und im Notfall fährt man die Strecke nochmal ab, macht sich ne Russencam ans Auto und erbringt dann den Beweis: unbegrenzt > 120 > 100 > 80

Schreib das doch einfach alles so in den Anhörungsbogen. Inklusive Beweise, die brennst du auf DVD und legst sie bei oder lädst sie in ein Videoportal hoch, druckst sie aus (wohl das beste). Wie auch immer.

Wenn du zu unrecht beschuldigt wirst und das alles beweisen kannst, dann sollte es doch kein Problem sein. Jetzt erst einmal die Angaben machen (und den Fehler der Bußgeldstelle beschreiben), dann, sollte was kommen, dem Bußgeldbescheid widersprechen (und wenn sie es dann immer noch nicht glauben wollen, ab vor Gericht), fertig.

Du kannst deine Beweise auch einem Anwalt vorlegen und den prüfen lassen, ob du damit durchkommst ob die damit durchkommen. Der würde sich solch einen einfachen Fall sicher nicht entgehen lassen.

Wie, ob und was man bei Anhörungsbögen antworten soll, das findest du in etlichen Threads. Die Empfehlungen gehen da von Wegwerfen, über Falschangaben bis hin zu ehrlichen Antworten.

Das Argument mit dem gut rollenden Jaguar und den anderen, die noch schneller waren, das macht sich übrigens besonders gut. ;)

Edit:

Der Tipp schlechthin: Bei der Bußgeldstelle anrufen!

Vielleicht haben das schon mehrere gemacht und der Fehler ist aufgefallen, leider erst nach Versand der Anhörungsbögen.

Zitat:

Original geschrieben von matzedin

ein Jaguar hat auch ein wesentlich geringere Roll und Bremswiederstand als einige andere Autos

Magst du das mal näher erläutern?

Themenstarteram 27. November 2013 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von matzedin

ein Jaguar hat auch ein wesentlich geringere Roll und Bremswiederstand als einige andere Autos

Magst du das mal näher erläutern?

Ich nenn mal 2 somple Beispiele: 30er Zone kann man den Wagen teilweise ohne Gasgeben fahren...einfach rollen lassen....

Verkehrberuhighte Zone: Schrittgeschwindkeit: stehst du dauerhaft auf der Bremse...

Wir reden von einem Automatik-Fahrzeug?

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von matzedin

ein Jaguar hat auch ein wesentlich geringere Roll und Bremswiederstand als einige andere Autos

Magst du das mal näher erläutern?

Ist doch klar, durch die Breitreifen, die "geringe" Maße und den "guten" CW Wert des Autos, ist der Jaguar länger schnell als andere Fahrzeuge! :confused: :D

Würd auch einfach mal den Sachbearbeiter konfrontieren. Die Sachlage scheint ja eindeutig zu sein?

Allerdings finde ich es doch etwas befremdlich, dass man, nachdem man geblitzt wurde, sogar auf der AB wieder zurückfährt, anhält und die Stelle fein säuberlich dokumentiert? Und das aus dem Generalverdacht heraus, dass bei der Messung etwas krumm sein könnte? Wer macht denn sowas? :eek:

Edith: Nochmal gelesen, du hast das ganze auf dem Rückweg gemacht! Relativiere meine Aussage! Nichts für ungut! :)

Warum auch nicht, mir hat letztens nen Anwalt von nem ähnlichen Fall erzählt. Da sollte der "Blitzer" dem Richter mal ne Skizze vom Ort machen, das lief so gut, dass der Kläger durch kam. Wenn der Kläger dann noch mit mehr Details dienen kann, warum auch nicht.

Themenstarteram 27. November 2013 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Wir reden von einem Automatik-Fahrzeug?

ja Automatik richtig.

 

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Allerdings finde ich es doch etwas befremdlich, dass man, nachdem man geblitzt wurde, sogar auf der AB wieder zurückfährt, anhält und die Stelle fein säuberlich dokumentiert? Und das aus dem Generalverdacht heraus, dass bei der Messung etwas krumm sein könnte? Wer macht denn sowas? :eek:

 

Edith: Nochmal gelesen, du hast das ganze auf dem Rückweg gemacht! Relativiere meine Aussage! Nichts für ungut! :)

Ich fand es befremdlich, dass für so "nah" nach einem 120er Schild geblitzt wurde, wo vorher die Autobahn freigegeben ist. (Mir war die Regelung im Kopf, frühstens nach dem zweiten Schild, aber diese Regelung gibt es nicht)...aufgrunddessen haben meine Lebensgefährtin und ich dann entschlossen, aufm Rückweg nochmal genauer hinzuschauen und ggf. anzuhalten wo es möglich ist, um Foto und Videobeweise anzufertigen.

Da ich der Polizei nicht traue, kam mir damals schon der Kommentar hoch "pass mal auf, der Blitzer ist bestimmt auf 100 eingestellt und nicht auf 120..."...

Wie wahr...

 

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Wer macht denn sowas? :eek:

Junge Jaguarfahrer, die ordentlich Schiss um ihren Lappen haben. :)

Aber jetzt bleiben wir doch lieber beim Thema und ziehen den TE nicht weiter auf. Letztenendes ist hier sonst dicht, er wendet sich vom Forum ab und wir erfahren nie wie es ausging.

Bezüglich des Jaguar:

Je höher die Masse, je schnittiger die Karosse, je geringer der Reifenquerschnitt, je länger das Getriebe, umso besser rollt das Ding, grob formuliert. Wenn es sich um eine Automatik handelt, beherrscht die vielleicht sogar in irgendeiner Form das "Segeln", heißt die trennt den Motor von der Antriebsachse.

Der rollt dann schon besser als ein Kleinwagen oder Kombi. Überhaupt ist es ein Mythos zu behaupten Breitreifen würden schlecht abrollen. Mit 3 bar oder mehr im Reifen auf einem 35er oder 40er Querschnitt rollt das Ding erste Sahne.

Bezüglich der Fragestellung an den TE:

Die Bußgeldstelle ist in Sachen "Irrtum" der erste Ansprechpartner (telefonisch oder per Anhörungsbogen).

Da du Beweise hast, wirst du dich wohl auch nicht irgendwie rausreden wollen, dann macht es auch Sinn den Fragebogen ehrlich und gewissenhaft zu beantworten. Mit einem Anruf kannst du die Fronten klären: Sind die auf Streit aus und signalisieren schon am Telefon, dass ein Einspruch einfach ignoriert wird, hilft wohl doch nur ein Anwalt.

Erstberatung kostet kaum Geld, zumindest weniger als die Konsequenzen für einen Fahranfänger, die mitunter drohen können, also geh bei Bedenken zum Anwalt, am besten bevor du dich irgendwie zu der Sache äußerst, denn das hier sind alles nur gut gemeinte Tipps.

Rechtsberatung bekommst du hier nämlich nicht. Nur Antworten, die dir passen oder auch nicht. Die passenden könnten genau die falschen sein, über die unpassenden regst du dich nur auf. Bringt also alles nichts.

Themenstarteram 27. November 2013 um 13:16

So jung bin ich auch nicht mehr...steht kurz vor der 30..:o

Das ich hier keine Rechtsberatung bekomme ist mir auch klar, mir ging eher um Erfahrungswerte in diesem "Sonderfall"..Onkel Google hat mir bei der Suche "vor dem Schild geblitzt" nicht weiterhelfen können, da es immer nur Fällen waren wo es um ein Aufhebungsschild ging und die Leute schon vorher schneller waren....

Und wie schon erwähnt: Aktuell ist erstmal nur ein Zeugenbogen gekommen, da ich den Wagen gefahren bin und nicht meine Lebensgefährtin...Ergo ist denen aufgefallen, dass die erstmal rausfinden müssen, wer wirklich gefahren ist..und da stellt sich die Frage: aussitzen (3 Monatsfrist eventuell?!) und warten..oder jetzt schon reagieren (Anwalt oder freundlicher Anruf, dass vor dem Schild gemessen wurde...)

Zitat:

Original geschrieben von achjaso

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Wer macht denn sowas? :eek:

...

Der rollt dann schon besser als ein Kleinwagen oder Kombi. Überhaupt ist es ein Mythos zu behaupten Breitreifen würden schlecht abrollen. Mit 3 bar oder mehr im Reifen auf einem 35er oder 40er Querschnitt rollt das Ding erste Sahne.

...

Allgemein hast du Recht, aber bei diesem Teilstück der A40 ist der Strassenzustand besch...eiden.

Ansonsten volle Zustimmung mit dem Anhörungsbogen.

Wilfried

Zitat:

Original geschrieben von matzedin

ja Automatik richtig.

Dann liegen deine Beobachtungen bei niedrigen Geschwindigkeiten eher daran, dass dein Auto durch die Automatik permanenten Vortrieb hat und vermutlich eher lang übersetzt ist. Aber auch damit kann man an einem 120er-Schild problemlos die 120 erreichen. Als Begründung, warum du zu schnell warst, taugt das gefahrene Fahrzeug jedenfalls in keinster Weise.

Die 3 Monatsfrist interessiert die Niederländer nicht, wenn Du nicht bezahlst, wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Bei der nächsten Einreise, wird Fahrer und Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, um das Bußgeld und die zusätzlich entstandenen Kosten zu kassieren.

Falls nicht gleich bezahlt werden kann, droht die Zwangsversteigerung des Fahrzeugs.

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