- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- A57 Neuss Norf Blitzer Abzocke
A57 Neuss Norf Blitzer Abzocke
Hallo zusammen,
Sind hier vielleicht Leute anwesend, die sich juristisch mit Blitzerabzocke auskennen oder ist jemand in die gleiche Situation gekommen wie ich?
Was ist passiert?
Ich bin auf der A57 bei Neuss Norf Fahrtrichtung Krefeld mit 133 bei erlaubten 100 geblitzt worden. So weit so schlecht, aber...
Es gibt auf der Strecke keine Beschilderung für das Tempolimit. Nur die variablen LED Anzeigen.
Die letzte Anzeige vor dem Blitzer ist außer Betrieb!
Zwischen der letzten eingeschalteten Anzeige und dem Blitzer liegen ca 3 km Fahrstrecke und ein Autobahnkreuz!!!
Außerdem war es Sonntag Mittag und die dreispurige Autobahn wenig befahren.
Das stinkt für mich gewaltig nach Abzocke.
Entweder wurde hier bewusst hinter einer ausgefallenen LED Anzeige geblitzt oder die Anzeige wurde sogar absichtlich außer Betrieb genommen. Wenn zwischen der letzten Anzeige, die 100 angezeigt hat 3 km Fahrstrecke, ein Autobahnkreuz und eine nicht eingeschaltete Anzeige liegen, ist doch klar, dass man irgendwann davon ausgeht hier schneller fahren zu dürfen. Erst recht wenn die Autobahn leer ist.
Eine Gefährdung durch die 133km/h kann ich hier also auch beim besten Willen nicht erkennen.
Kenn jemand die Rechtslage? Ist so was zulässig?
Viele Grüße
Ähnliche Themen
58 Antworten
Warte einfach, bis der Anhörungsbogen kommt (falls einer kommt), da schreibst Du das als Stellungnahme, dann wird eingestellt.
PS: ob die Autobahn "leer" ist, ist irrelevant.
Genauso wie die Feststellung, dass Du keine Gefährdung erkennen kannst.
Wenn Du aber von einer anderen Autobahn gekommen sein kannst, wäre die Überwachung oder, wie Du es nennst, "Abzocke", natürlich nicht zulässig
Ob eine LED-Anzeige ausser Betrieb ist, oder ob man von einer anderen Autobahn gekommen ist, oder ob die Autobahn "leer" ist, oder ob man selbst keine Gefährdung erkennen kann, oder welcher Tag es ist und welche Tageszeit - all das ist für den Verkehrsverstoss völlig irrelevant.
Ein Tempolimit ist so lange gültig bis es aufgehoben wird oder ein anderes Limit erscheint.
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 23. Mai 2023 um 11:09:04 Uhr:
Wenn Du aber von einer anderen Autobahn gekommen sein kannst, wäre die Überwachung oder, wie Du es nennst, "Abzocke", natürlich nicht zulässig
Doch ist Zulässig.
Den die Autofahrer welche nicht von der anderen Autobahn kommen, für die gilt 100.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 23. Mai 2023 um 11:23:24 Uhr:
Ob eine LED-Anzeige ausser Betrieb ist, oder ob man von einer anderen Autobahn gekommen ist, [..] - all das ist für den Verkehrsverstoss völlig irrelevant.
Wenn jemand von einer anderen Autobahn kommt, muss er die Chance haben das Tempolimit zu kennen. Für ihn gilt nicht das Limit, wenn er an keinen Tempolimit-Schildern vorbeigekommen ist. Allerdings kann ein Limitschild schon in der Auffahrt stehen.
Wenn man von der anderen Autobahn gekommen ist, wäre das ein sehr guter Grund für einen Einspruch, sofern da nicht noch irgemdwo Schilder in der Auffahrt rumstehen.
Zitat:
@Black Memories schrieb am 23. Mai 2023 um 10:57:02 Uhr:
Ich bin auf der A57 bei Neuss Norf Fahrtrichtung Krefeld mit 133 bei erlaubten 100 geblitzt worden. So weit so schlecht, aber...
Wusstest du, dass dort Tempo 100 gilt, oder kam da schon was? Ist aus deiner Schilderung nicht ganz klar ersichtlich, aber falls du es wusstest (immerhin war dir die letzte Tempo-Beschränkung vor 3 km bekannt), worüber beklagst du dich?
Zitat:
@Black Memories schrieb am 23. Mai 2023 um 10:57:02 Uhr:
Zwischen der letzten eingeschalteten Anzeige und dem Blitzer liegen ca 3 km Fahrstrecke und ein Autobahnkreuz!!!
Außerdem war es Sonntag Mittag und die dreispurige Autobahn wenig befahren.
ob Sonntag mittag ist, die Kraniche fliegen, die Sonne im Aszendenten xy steht.. tut alles nichts zur Sache.
Tempolimits gelten immer, es sei denn, sie sind durch Anzeigen/Beschränkungen zeitlich oder wie auch immer begrenzt oder sogar aufgehoben.
Zitat:
@Black Memories schrieb am 23. Mai 2023 um 10:57:02 Uhr:
Das stinkt für mich gewaltig nach Abzocke.
wieso??
Zitat:
@Black Memories schrieb am 23. Mai 2023 um 10:57:02 Uhr:
Eine Gefährdung durch die 133km/h kann ich hier also auch beim besten Willen nicht erkennen.
völlig irrelevant, ob ein Tempolimit Sinn macht, hast du nicht zu entscheiden. Auch dann nicht, wenn die AB aus deiner Sicht "leer" ist.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 23. Mai 2023 um 11:50:02 Uhr:
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 23. Mai 2023 um 11:23:24 Uhr:
Ob eine LED-Anzeige ausser Betrieb ist, oder ob man von einer anderen Autobahn gekommen ist, [..] - all das ist für den Verkehrsverstoss völlig irrelevant.
Wenn jemand von einer anderen Autobahn kommt, muss er die Chance haben das Tempolimit zu kennen. Für ihn gilt nicht das Limit, wenn er an keinen Tempolimit-Schildern vorbeigekommen ist. Allerdings kann ein Limitschild schon in der Auffahrt stehen.
Wenn man von der anderen Autobahn gekommen ist, wäre das ein sehr guter Grund für einen Einspruch, sofern da nicht noch irgemdwo Schilder in der Auffahrt rumstehen.
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt, Anselm. Selbstverständlich kann es keine Tempoüberschreitung sein, wenn es auf der "anderen" Autobahn kein Tempolimit gab und man auf dieser gefahren ist.
Der Themenstarter hatte allerdings erwähnt dass er ein Autobahnkreuz passiert hatte und darauf bezog sich meinen Aussage. Ein Autobahnkreuz, oder eine Kreuzung oder Einmündung, beendet nämlich nicht ein vorher für meine Fahrtrichtung angezeigtes Limit.
Zitat:
@Black Memories schrieb am 23. Mai 2023 um 10:57:02 Uhr:
...
Eine Gefährdung durch die 133km/h kann ich hier also auch beim besten Willen nicht erkennen.
...
@Black Memories
Hat die Behörde, im Gegensatz zu dir, eine Gefährdung erkannt und zum Vorwurf gemacht?
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 23. Mai 2023 um 11:05:50 Uhr:
Warte einfach, bis der Anhörungsbogen kommt (falls einer kommt), da schreibst Du das als Stellungnahme, dann wird eingestellt.
Er hat doch einen, oder wie will er wissen, daß er 133km/h gefahren ist???
Wird jedenfalls nicht günstig+evtl. 1 Monat Fahrrad
Zitat:
@Black Memories schrieb am 23. Mai 2023 um 10:57:02 Uhr:
Es gibt auf der Strecke keine Beschilderung für das Tempolimit. Nur die variablen LED Anzeigen.
Die letzte Anzeige vor dem Blitzer ist außer Betrieb!
Zwischen der letzten eingeschalteten Anzeige und dem Blitzer liegen ca 3 km Fahrstrecke
... und selbst wenn die noch aus wäre und 2 km davor ein Schild steht gilt das limit vom Schild .... gerne auch bis zur Nordseeküste.
Zitat:
und ein Autobahnkreuz!!!
was für Deine Geradeausfahrt egal ist.
Zitat:
Das stinkt für mich gewaltig nach Abzocke.
natürlich, immer mit der Tür ins haus fallen.
Zitat:
Entweder wurde hier bewusst hinter einer ausgefallenen LED Anzeige geblitzt oder die Anzeige wurde sogar absichtlich außer Betrieb genommen.
Beides egal, Du hast 3km zuvor ein gültiges Limit gesehen. Und wenn zw. der aktiven und der dunklen Schilderbrücke kein simples Verkehrszeichen gestanden hat das >100 erlaubt hätte, gilt das letzte Schild.
Zitat:
... hat 3 km Fahrstrecke, ein Autobahnkreuz und eine nicht eingeschaltete Anzeige liegen, ist doch klar, dass man irgendwann davon ausgeht hier schneller fahren zu dürfen. Erst recht wenn die Autobahn leer ist.
Gefühlsmässig kann ich Dir folgen. S Norddeutsche Pampa ... sehlenruhig, leer nächste Kuh 2km entfernt, nächste Bordsteischwalbe 20km. Irgendwann war mal ein Limit und irgendwann im Tran fragt man sich darf ich wieder schneller fahren? habe ich ein Schild übersehen. Im zwifel bleibe ich bei dem letzten bekannt + unkritischen Zuschlag und ärgere mich das ich vllt. zuvielen Vögeln beim Windradschrädern zugesehen habe
Vielleicht sind sie ja erst am Autobahnkreuz auf die Strecke mit dem Blitzer aufgefahren und haben Gas gegeben!?
Wer will das Gegenteil beweisen?
Bei Post: Angaben zur Person machen und Verstoß nicht akzeptieren.
"Es bestand zum Zeitpunkt der Messung kein Geschwindigkeitslimit".
Leute: Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbotsstrecken sind Streckenverbote. Sie gelten ab dem ersten Verkehrszeichen und bis zur Aufhebung, dieses weiße mit dem Diagonalmuster. Anstelle dessen kann auch eine Änderung der Fakten stehen, z.B, eine Geschwindigkeitsreduzierung oder -erhöhung oder eine Änderung im Überholverbot.
Diese Schilder müssen aufgehoben werden und zeitgleich besteht die Forderung, dass sie nach jeder Einmündung oder Kreuzung erneuert werden müssen, wenn die Regelung fortbestehen soll.
An Schilderbrücken kann mal eine nicht in Gang sein, dann gilt die letzte davor... und du bist vermutlich genau an ein solches VZ. geraten.....
Was die Zufahrt von der anderen Autobahn angeht: Der hat mit Sicherheit auch ein VZ. in der Auffahrt gehabt, wenn das so gewollt war.
Sollte es so sein, dass die Erneuerung nach der Auffahrt oder Kreuzung nicht stattgefunden hat, könnte man theoretisch davon ausgehen, dass es nicht mehr gewollt ist, dass die Anordnung besteht. Wird bei Überholverbot VZ.276 agO. gerne gemacht....
Wenn nach dem benannten Autobahnkreuz tatsächlich kein Schild mehr stand, könntest du gegebenenfalls mit einem Einspruch durchkommen. Allerdings weiß ich nicht, ob ein Ausfall der Schilderbrücke irgendwo dokumentiert ist. Vermutlich ja....
Allerdings kenne ich in NRW keine Meßstelle, die aufgrund einer Schilderbrücke eingerichtet ist, da steht immer Hardware am Fahrbahnrand....
Gruß Peter
Zitat:
@Wigerl schrieb am 23. Mai 2023 um 13:54:24 Uhr:
Vielleicht sind sie ja erst am Autobahnkreuz auf die Strecke mit dem Blitzer aufgefahren und haben Gas gegeben!?
Wer will das Gegenteil beweisen?
Bei Post: Angaben zur Person machen und Verstoß nicht akzeptieren.
"Es bestand zum Zeitpunkt der Messung kein Geschwindigkeitslimit".
Was für ein Blödsinn, beides! Wobei letzteres wahrscheinlich furchtbar einfach zu entkräften ist.
Zitat:
@womopedda schrieb am 23. Mai 2023 um 14:54:06 Uhr:
Allerdings kenne ich in NRW keine Meßstelle, die aufgrund einer Schilderbrücke eingerichtet ist, da steht immer Hardware am Fahrbahnrand....
Ich habe im Bereich variabler Geschwindigkeitsbegrenzungen habe ich noch nie eine mobile Geschwindigkeitskontrolle gesehen. Nur fest installierte Anlagen, die wohl das gerade geltende Limit übermittelt bekommen und hinsichtlich des Standorts juristisch hieb- und stichfest aufgebaut wurden.