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ab 1.1.06 Bußgeld bei fehlenden Winterreifen?

Themenstarteram 16. November 2005 um 7:26

Hallo allerseits,

habe heute morgen im Radio vernommen, dass ab 1.1. einiges an der STVO geändert werden soll. Es sollen Bußgelder verhängt werden können, wenn ein Fahrzeug nicht winter- bzw. wettertauglich ausgestattet ist. Als Beispiel wurden fehlende Winterreifen, mangelnder Frostschutz und defekte Scheibenwischer genannt.

Nun frage ich mich 2 Dinge:

1) kann ich meine Ganzjahresreifen wegschmeissen?

2) wenn ich Winterreifen aufgezogen habe und die Temperatur steigt über 7 Grad, muss ich dann Sommerreifen aufziehen (da Winterreifen ja erst ab 7° besser sind als Sommerreifen)??

Eure Meinung bitte...

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50 Antworten

Ein Gesetz, dass bis Heute nicht verabschiedet ist, wird nicht bis zum 1.1.2006 in Kraft treten können.

1. Nö, die haben doch ein M+S Symbol und sind wintertauglich.

2. Nein, im Sommer kannst du niemanden behindern wenn du Winterreifen fährst. Du kannst sogar durchgängig mit Winterreifen fahren.

Insgesamt scheint es so zu sein, dass Bußgelder erst verhängt werden, wenn du den Verkehr behinderst oder liegenbleibst. An schneefreien Tagen mit guten Bedingungen wird es also keines geben.

Ich finde das gut, es gibt genug Fahrer die keine Winterreifen aufziehen, dann an nem Berg hängenbleiben und alle Autofahrer mit Winterreifen dahinter müssen warten bis das Verkehrshindernis aus dem Weg geräumt. ist.

Wenn jemand keine Winterreifen hat muß er sein Auto eben stehenlassen. Wenn es unterwegs schneit und er ein Verkehrshindernis darstellt muß er zahlen, ganz einfach.

Wäre persönlich sogar für eine wirkliche Winterreifenpflicht.

Und wenn das schon nicht kommt, dann doch dafür, dass die Strafen empfindlicher ausfallen. Die Strafen sollten sich im Bereich der Kosten für neue Winterreifen bewegen. Also ca. 250 € bis 600 € je nach Fahrzeugtyp.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

1... Wenn jemand keine Winterreifen hat muß er sein Auto eben stehenlassen ...

2. Wäre persönlich sogar für eine wirkliche Winterreifenpflicht.

Wenn MUTTI und OPA bei Glätte ohnehin nicht fahren, brauchen Muttimobil und Opakutsche auch keine Winterreifen.

Stimme Dir allerdings zu, dass die Behinderung oder Gefährdung und insbesondere das Verursachen von Unfällen durch ungeeignete (auch abgefahrene!) Bereifung stärker bestraft werden sollte.

Dazu ist es (wie bei vielen derzeit "übersehenen" Verkehrsdelikten - z.B. Beleuchtungsmängeln) allerdings notwendig, dass die Damen und Herren mit den weißen Mützen gelegentlich mal ihren A... aus dem beheizten Streifenwagen heben, um derartiges auch wirklich zu ahnden!

Nein, Winterreifenpflicht fände ich zu hart... aber die Strafen momentan sind wirklich ein Witz: Hab heute morgen im Radio etwas von 20 Euro gehört.

Wenn man aber wirklich wegen fehlenden Winterreifen ein Verkehrshindernis oder noch schlimmer eine Gefährdung darstellt, dann sollte die Strafe in etwa den Kosten eines Satzes Winterreifen entsprechen... alleine des pädagogischen Effektes wegen.

wer sein Auto mit Sommerrädern auf schneeglatter Fahrbahn oder Eis in den Graben setzt, hat von seiner Vollkaskoversicherung nicht viel zu erwarten

der Schaden war ja nicht unabwendbar

es sei denn, der / die Dussel kann beweisen, daß der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre

ff

Zitat:

Noch sind Winterreifen keine Pflicht. Aber wer mit seinem Auto sicher durch Schnee und Eis kommen will, sollte auf Winterpneus umsteigen. Denn wer auf Sommerreifen unterwegs ist, fährt gefährlich.

Fachleute haben festgestellt, dass ein Auto mit Winterreifen bei Kälte, Eis und Schnee mit Tempo 50 nach 35 Metern Bremsweg zum Stehen kommt. Mit Sommerreifen würden es fast zehn Meter mehr sein. "Obendrein", warnt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten (BdV), "riskieren Autofahrer mit falschen Reifen ihren Versicherungsschutz, obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die Winterreifen vorschreibt."

Die Vollkaskoversicherung muss nicht bezahlen, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bianca Höwe: "Grobe Fahrlässigkeit kann bereits demjenigen unterstellt werden, der ohne Winterreifen fährt, obwohl er wissen sollte, dass er so keineswegs sicher unterwegs ist." Ebenfalls dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit setzt sich möglicherweise aus, wer mit Sommerreifen unbeeindruckt unangemessen flott durch den Schnee fährt. Die Vollkasko zahlt dann den eigenen Schaden des Fahrers ganz sicher nicht.

"Die Haftpflichtversicherung dagegen zahlt bei grober Fahrlässigkeit schon, denn hier gibt es eine Sonderregelung", erläutert Bianca Höwe und fügt hinzu: "Die Autohaftpflicht muss den Fremdschaden auf jeden Fall bezahlen, damit der Geschädigte nicht leer ausgeht."

Tipp: Die verwendeten Pneus für die kalte Jahreszeit sollten nicht zu alt sein. Denn nach Einschätzung von TÜV-Experten verlieren Winterreifen, die älter als fünf Jahre sind, zunehmend an Grip bei Nässe oder auf Eis und Schnee. Das Alter des Reifens lässt sich an der "DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand des Pneus feststellen: Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr. Beispiel: 2504 = 25. Woche 2004. Vor dem Jahr 2000 war eine dreistellige Kennziffer üblich. Hier wies die letzte Ziffer auf das Produktionsjahr hin: 259 = 25. Woche 1999.

Wichtig: Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Profiltiefe sind nach Erkenntnissen von Fachleuten für den Wintereinsatz ungeeignet. Der BdV empfiehlt Autofahrern, ihr Fahrzeug angemessen auf den Winter umzurüsten, um gefahrlos und bei vollem Versicherungsschutz durch Schnee und Eis zu kommen. Wechseln sollte man möglichst frühzeitig, da mit den ersten Schneeflocken meist ein Ansturm auf die Reifenhändler erfolgt. BDV

am 16. November 2005 um 9:43

Hi, die Ganzjahresreifen (sollten) haben auch eine M+S Kennung, damit sind sie (auch wenn das bei Geländewagenreifen manchmal nicht so ist) wintertauglich und entsprechen dann dem Gesetz. Mein Quattro rollt auch auf Ganzjahrespneus ... und das zufrieden stellend.

Über eine Untauglichkeit von Winterreifen im Sommer bzw. bei höheren Temperaturen haben sich die Gesetzgeber wohl noch nicht den Kopf zerbrochen. Über 7°C MUSS man also NICHT direkt wieder auf Sommerreifen wechseln.;) ...

Zu einer Strafe wird es ohne Winterreifen bei Wetter wo Winterreifen von Nöten wären auch wohl erst bei speziellen Kontrollen, bei Behinderung/Gefährdung und Beteiligung an Unfällen kommen. Die Versicherungen machen davon ja schon bereits seit längerem Gebrauch um Zahlungen einzusparen bei "grober Fahrlässigkeit".

Gruß

Q

Eine echte Winterreifenpflicht gibt es nicht und wird es auch so schnell nicht geben, genaueres zum aktuellen Stand siehe madcruiser's Beiträge.

Bevor eine echte Winterreifenpflicht eingeführt wird, müsste erstmal ein verbindliches Kriterium her, was Winterreifen eigentlich sind. Die "M+S"-Kennung ist ja ganz nett, ist aber eine Erfindung der Reifenhersteller und jeder Hersteller darf selbst entscheiden, ob er seine Reifen "M+S" nenne möchte oder nicht.

Eine Norm "Winterreifen" oder auch "M+S" gibt es also bisher nicht.

Dazu stellt sich mir dann doch die Frage, welche Bedingung die Winterreifenpflicht begründen soll. Wenn ich im milden Rheinland auch nachts noch keine Temperaturen unter 10° messe, wären im Bergland schon lange Winterreifen sinnvoll oder sogar nötig.

Wo sollte also die Grenze gezogen werden, ohne einen Großteil der Autofahrer zu einer völlig unnötigen Belastung zu zwingen?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ein Gesetz, dass bis Heute nicht verabschiedet ist, wird nicht bis zum 1.1.2006 in Kraft treten können.

es werden noch sehr viele gesetzesänderungen mit wirksamkeit zum 01.01.06 verabschiedet. die letzten voraussichtlich am 22.12.06 in der letzten bundesratssitzung.

eine änderung bzgl. der stvo habe ich allerdings im neuen koalitionsvertrag nicht gelesen.

die wintertauglichkeit (insbesondere für schnee und eis) ist wie schon von anderen geschrieben nicht an der m+s kennzeichnung zu erkennen. allerdings haben sich einige reifenhersteller untereinander verpflichtet bei winterreifen mit dem schneeflockensymbol gewisse herstellungskriterien zu erfüllen, damit so gekennzeichnete reifen für schnee und eis geeignet sind.

genau und es gibt schon einige Länder im norden Europas bei denen es schon Winterreifenpflicht gibt.

Norbert

Hier ein zusammenfassender Bericht

Re: ab 1.1.06 Bußgeld bei fehlenden Winterreifen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Quattrofreak

Eure Meinung bitte...

Ich begrüße die neue Regelung. Das ist zwar noch nicht das Gelbe vom Ei, aber immerhin ein Anfang, um für mehr Sicherheit auf winterlichen Straßen zu sorgen.

Die Strafe ist zwar noch sehr gering, aber die Regelung find ich gut. Jemand der so konsequent ist und bei Eis und Schnee das Auto stehenlässt muss ja nicht unbedingt zu WR gezwungen werden. Und der der bei den Bedingungen mit SR erwischt wird zahlt. Einfach und gut. :)

Schön wäre es wenn jetzt noch gescheite Mindestanforderungen für das M&S-Symbol eingeführt würden. Aber was nicht ist kann ja noch werden. Der Anfang ist gemacht.

Gruß Meik

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