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Ab Juli Maut ab 3,5 t zGG
Ab Juli wird die Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen von bisher 7,5 t auf 3,5 t gesenkt. Einerseits macht das Sinn: So setzen Spediteure vielleicht lieber wieder einen LKW ein, anstatt zwei kleine „Polen-Sprinter" hintereinander her fahren zu lassen, um die Maut zu umgehen.
Doch wie verhält sich das im Privatbereich? Wenn man nun beispielsweise mit einem BMW X5 einen Pferdeanhänger oder einen 2.000 kg Tandemanhänger für Baumaterial zieht und über diese 3,5 t kommt, wird man dann auch mautpflichtig?
Beim ADAC habe ich zu dem Thema nur einen Artikel gefunden, der auf die Problematik bei Wohnmobilen eingeht, aber nicht auf private Anhänger.
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32 Antworten
Wenn der BMW X5 als" Gewerblich" zugelassen ist,
benötigt man natürlich ein Mautgerät +Tachograph.
Privat kann man dranhängen was man möchte.
Es heißt ja LKW-Maut und die wird ab Juli auch
Auf LLKW ab 3,5 T ausgeweitet.
Übrigens Lasten die Polensprinter ihre Fahrzeuge ab,
Auf 3490 kg und umgehen damit die Mautpflicht!
MfG
Die Maut gilt ab einem Fahrzeuggewicht von 3501kg, mit 3500kg Fahrzeuggewicht ist man Mautfrei, und bis einschlieslich 3500kg zählt der Anhänger nicht dazu und es wird keine Maut dafür fällig auch wenn man im Gespann über die 3,5T kommt.
Zitat:
@Zoker schrieb am 26. Juni 2024 um 17:06:11 Uhr:
Die Maut gilt ab einem Fahrzeuggewicht von 3501kg, mit 3500kg Fahrzeuggewicht ist man Mautfrei, und bis einschlieslich 3500kg zählt der Anhänger nicht dazu und es wird keine Maut dafür fällig auch wenn man im Gespann über die 3,5T kommt.
Das heißt also, wenn man z. B. an einen Passat mit 2100 kg zGG einen Anhänger mit 1800 kg zGG kuppelt, bleibt es mautfrei? Denn mit dem Gespann käme man ja über die 3,5 t drüber... Gut zu wissen ?
"Übrigens Lasten die Polensprinter ihre Fahrzeuge ab,
Auf 3490 kg und umgehen damit die Mautpflicht!"
Wieso schreibst Du das? Das ist eine Vermutung Deinerseits und Du stellst das hier als Tatsache dar. So bedient man Vorurteile.
Bei den Fahrzeug-Gewichten, die für die Maut eine Rolle spielen, zählt die technisch zulässige Gesamtmasse, also die Zahl, die in der Zulassungsbescheinigung 1 im Feld F1 steht. Die Mautpflicht gilt für die Fahrzeuge, die für ÜBER 3,5 t Gesamtgewicht zugelassen sind. Anders ist es bei der nächsten Mautstufe von 7,5 t. Hier gilt die Maut AB dieser Zahl. Wer also bei Feld1 7490 kg stehen hat muss erst ab den 1.07.24 Maut entrichten. Wer dort 7500 kg stehen hat, musste die Maut bereits seit Dezember 2023 zahlen. Das gab für viele ein böses Erwachen bei Kontrollen. Maut nachzahlen, Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Zitat:
@Kurpan schrieb am 26. Juni 2024 um 18:45:18 Uhr:
"Übrigens Lasten die Polensprinter ihre Fahrzeuge ab,
Auf 3490 kg und umgehen damit die Mautpflicht!"
Wieso schreibst Du das? Das ist eine Vermutung Deinerseits und Du stellst das hier als Tatsache dar. So bedient man Vorurteile.
Bei den Fahrzeug-Gewichten, die für die Maut eine Rolle spielen, zählt die technisch zulässige Gesamtmasse, also die Zahl, die in der Zulassungsbescheinigung 1 im Feld F1 steht. Die Mautpflicht gilt für die Fahrzeuge, die für ÜBER 3,5 t Gesamtgewicht zugelassen sind. Anders ist es bei der nächsten Mautstufe von 7,5 t. Hier gilt die Maut AB dieser Zahl. Wer also bei Feld1 7490 kg stehen hat muss erst ab den 1.07.24 Maut entrichten. Wer dort 7500 kg stehen hat, musste die Maut bereits seit Dezember 2023 zahlen. Das gab für viele ein böses Erwachen bei Kontrollen. Maut nachzahlen, Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
die meisten Polensprinter sind ja nur Sprinter die sowieso bei F.1 nur 3,5t stehen haben und auch dann bei F.2 3,5t und garnicht abgelastet werden und auch nur ca.1t Zuladung haben und daher immer überladen unterwegs sind
Es zählt die technisch zulässige Gesamtmasse vom Fahrzeug für die Maut.
Wird nun die technisch zulässige Gesamtmasse im Feld F1 und
das Gesamtgewicht auf unter 3500 kg gedrückt,
so kann der Polensprinter sogar mit Anhänger ohne Maut fahren.
Diese Anfragen hatten wir schon,beim Renault Master
mit Original ca 1850kg VA-Last und 2100 HA-Last,
wegen Berichtigung der Fahrzeugdaten (Homologation),
um die Achslasten zu senken.
Zum Glück haben diese Fahrzeuge ja "kein" Deutsches Kennzeichen,
so das dieses nur im Zulassungsland des Fahrzeuges geändert werden könnte.
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 26. Juni 2024 um 16:49:31 Uhr:
Wenn der BMW X5 als" Gewerblich" zugelassen ist,
benötigt man natürlich ein Mautgerät +Tachograph.
Privat kann man dranhängen was man möchte.
Es heißt ja LKW-Maut und die wird ab Juli auch
Auf LLKW ab 3,5 T ausgeweitet!
MfG
Sicher? Weil, zumindest nach den Merkblättern die ich bisher in den Fingern hatte, hieß es Sinngemäß:
Fahrzeuge mit tzGm über 3500kg mit Anhänger werden mautpflichtig.
Also eine Pritsche mit 3500kg plus Anhänger ist Mautfrei.
Eine Pritsche mit 5500kg plus Anhänger muss Maut zahlen.
Würde also bedeuten, der X5 im gewerblichen Bereich bliebe ebenfalls Mautfrei, da <=3500kg.
Zitat,Quelle -
https://www.toll-collect.de/.../p1745_3_5_tonnen_maut.html
Mautpflichtige Fahrzeuge
Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm)
von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt.
Die Mautpflicht gilt "nur" für Fahrzeuge, die für den "Güterkraftverkehr "bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Handwerkerausnahme
Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden,
sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Hier auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge
mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse melden,
die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind.
Güterkraftverkehr ist Gewerblich!
Siehste da steht's doch:
Ab 3500kg tzGm.
X5 34XX kg tzGm Anhänger 2500kg tzGm, da beide eine eigene Zulassung haben, bleibt es Mautfrei, auch in Kombination.
Es ändert sich naja nicht die tzGm des X5 bzw des Anhängers
Würde der X5 jetzt 36xxkg tzGm haben ,wäre Maut fällig.
Zitat:
Güterkraftverkehr ist gewerblich!
Wo ist das definiert? Angenommen, ich fahre mit einem alten VW LT* von 1990 mit einem zGG von 4000 kg zum nächsten Baumarkt und hole dort Fliesen für mein Badezimmer, müsste man dann Maut zahlen oder nicht? Ich meine, ja!
*völlig egal ob mit oder ohne Anhänger, aber zugelassen als privates Fahrzeug und nicht auf eine Firma für gewerblichen Transport
Richtig, da tzGm über 3500kg.
VW LT für private Zwecke, für mich Nein.
Güterkraftverkehr-
https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterkraftverkehr
https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterkraftverkehrsgesetz
Im Übrigen gibt es noch bei "rein als WOMO" zugelassenen Fahrzeugen und
die keiner Maut unterliegen,
irgendwo eine Mautpflicht wenn ein Anhänger am WOMO drann hängt und der Anhänger eine gewisse Größe überschreitet.
Ich denke da waren Bootsanhänger gemeint!?
Ich gebe zu bedenken, das ein VW LT für den Güterverkehr gebaut wurde und somit eigentlich für den Transport vorgesehen wurde.
Und da ist egal ob privat oder nicht.. das Problem ist, fährst ohne zahlst richtig, sofern Pflicht. Wenn nicht, zahlst unnötig.
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 27. Juni 2024 um 12:19:23 Uhr:
Im Übrigen gibt es noch bei "rein als WOMO" zugelassenen Fahrzeugen und die keiner Maut unterliegen, irgendwo eine Mautpflicht wenn ein Anhänger am WOMO drann hängt und der Anhänger eine gewisse Größe überschreitet.
Ich denke da waren Bootsanhänger gemeint!?
Das stimmt, das beschreibt der Artikel beim ADAC, den ich im Eingangspost meinte:
https://www.adac.de/news/wohnmobil-lkw-maut-ab-3-5-tonnen/
Auf die Problematik privater Kleintransporter oder Anhänger wird da aber nicht eingegangen. Es stimmt schon, dass ein VW LT zum Fliesen holen kein „gewerblicher Transport" ist. Ich kann aber nirgendwo eindeutig herauslesen, dass sich die Maut nur aufs Gewerbe bezieht, sondern sehe überall nur die Grenze von 3,5 t.
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 27. Juni 2024 um 12:19:23 Uhr:
VW LT für private Zwecke, für mich Nein.
Daran sieht man ja schon, dass die Meinungen dazu auseinander gehen und hier Klärungsbedarf besteht.