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Ab wann darf ich offen fahren??

Themenstarteram 17. Februar 2005 um 15:09

Hallo hab meine prüfung am 23.9.2003 gemacht und war damals 18 Jahre darf ich dann nur ab 23.9.05 offen fahren oder erst nach 3 jahren???

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19 Antworten
am 17. Februar 2005 um 15:15

nach 2 jahren (und theoretischem nachweis ausreichender fahrpraxis) darfst du offen fahren (nach führerscheinumschreibung). lernt man das denn nicht in der fahrschule...? ;)

Themenstarteram 17. Februar 2005 um 16:24

ich hatte keine theorie wei ich in stuttgart wohne und bei mir in sachsen anhalt die prüfung gemacht habe

bin nur zur prüfung und 6 fahrstunden dann war ich fertig und hatte 0 fehler

 

hab das nur so gemacht weil es sonst 1000€ mehr kostet

*wette das wird bald ein hitziger Threat werden*

Re: Ab wann darf ich offen fahren??

 

Zitat:

Original geschrieben von The--Doctor-9

Hallo hab meine prüfung am 23.9.2003 gemacht und war damals 18 Jahre darf ich dann nur ab 23.9.05 offen fahren oder erst nach 3 jahren???

Nach 2 jahren. Da Du ja die Plastikkarte hast, steht das aber auch hinten drauf. Must mal bei "A" schauen, das obere Datum, ist das, an dem Tag an dem Du führerschein gemacht hast, darunter ist ein Datum, welches 1 Tag & 2 Jahre später datiert ist. Ab dem Tag darfst Du offen fahren, ohne jegliche andere nachweise.

 

mfg appu

Themenstarteram 17. Februar 2005 um 19:01

ich hab da nur ei * das auf den linken oberen rand verweißt wo das datum steht wann ich es gemacht habe

weil ich die autoprüfung zuerst gemacht habe deswegen denke ich mal is das so

Zitat:

Original geschrieben von The--Doctor-9

ich hab da nur ei * das auf den linken oberen rand verweißt wo das datum steht wann ich es gemacht habe

weil ich die autoprüfung zuerst gemacht habe deswegen denke ich mal is das so

nabend,

du hast wahrscheinlich deine prüfung vor deinem 18 geburtstag gemacht, oder ?

habe auch erst die auto prüfung und 2 monate später dann motorrad. bei mir gibt es nicht diesen aufkleber. habe aber auch die prüfungen nach meinem 18 gemacht.

aber wie gesagt, laut fahrschule 1 Tag & 2 Jahre nach dem du die Motorradprüfung abgelegt & bestanden hast, darfst du offen fahren.

mfg appu

am 17. Februar 2005 um 22:32

das sternchen hat damit zu tun, daß die bundesdruckerei noch nicht das datum der bestandenen prüfung eintragen kann, da der führerschein normal am tag der prüfung ausgehändigt wird - dabei steht ja nicht fest, ob man wiurklich besteht. daher wird im bestehensfall das datum vom prüfer eingetragen.

ist theorie nicht vorgeschrieben???

Natürlich ist die theorie vorgeschreiben aber leider gibt es überall schwarze schafe und fahrschulbereich zu viele :mad:.

Umschreiben muß man den füherschein gar nicht mehr, denn im kartenführerschein steht das datum ab wann ich offen fahren darf quasi schon drin ;).

Auch ein nachweis das ich so oder so viele km gefahren bin ist schon seit gut 5 jahren nicht mehr notwendig.

Auf der rückseite müßte bei der klasse A beschränkt ein datum drinstehen und das feld darunter ist für die klasse A unbeschränkt das ist frei.

Wenn du also in eine kontrolle kommst muß die polizei ein bischen rechnen, was aber wirklich nicht schwierig ist (sein sollte) um zu sehen ob du eine offene maschine fahren darfst oder nicht.

Wenn bei der klasse A beschränkt ein stern drin ist gilt das datum was von hand reingeschrieben ist, das steht ganz links ;).

Gruss

Maik

Ihr habt da sicherlich was verwechselt!

Nämlich: das im feld 14(10) eingeschrieben Datum ist das Ausstellungsdatum, nicht das Prüfungsdatum. Ich weis das, da ich den A und BE Führerschein nicht gleich nach der Prüfung abholen konnte, weil ich unbewussterweise einen Führerschein mit nur B beantragt habe. ---> Neuen Führerschein drucken lassen (A und BE - Prüfungen hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden)

und dort steht nicht das Prüfungsdatum, sondern der Tag, an dem ich diesen Führerschein abgeholt habe.

am 18. Februar 2005 um 20:02

theoretisch schon, aber wenn man den führerschein nach bestandener prüfung bekommt, ist prüfungsdatum = ausstellungsdatum. so einfach ist das. und in den feldern bei den klassen steht das datum, seit wann du diese besitzt.

wenn die tante bei dir das abholdatum da reingeschrieben hat, ist das ihr fehler. ausstellungsdatum ist normal nicht das abholdatum...

Zitat:

Original geschrieben von eddie78

theoretisch schon, aber wenn man den führerschein nach bestandener prüfung bekommt, ist prüfungsdatum = ausstellungsdatum!

wenn die tante bei dir das abholdatum da reingeschrieben hat, ist das ihr fehler. ausstellungsdatum ist normal nicht das abholdatum...

So, dann erklär mir mal bitte den Unterschied zwischen Erteilungsdatum und Abholdatum. Meiner Erkenntnis nach gibt es zwischen Erteilungsdatum und Prüfungsdatum einen größeren als zwischen diesen beiden. Zumal das Datum, das "die tante" dort eingetragen hat, das Erteilungsdatum ist, oder wann ist mir denn die Fahrerlaubnis erteilt worden? Wohl kaum an der Prüfung, sondern erst als ich meinen Führerschein geholt habe!

D.H. Abholdatum = Erteilungsdatum.

Natürlich entfällt das Abholdatum, wenn die Prüfung nach dem 18. geb. Tag abgelegt wird, da der Führerschein ja ausgehändigt wird, also mir Erteilt wird. Allerdings steht im Führerschein dann nicht der Prüfungstag, sondern der Erteilungstag.

Sonnst hätt ich ja die Erteilung schon früher bekommen, und das würde heißen dass man nach bestandener Prüfung schon ohne Führerschein rumfahren darf, wass nicht der Fall ist. so einfach ist das.

Als Beispiel:

Wenn du in deinem Führerschein kuckst und unter 14.(10.) ein Datum ließt, ist das nicht dein geburtstag, nicht dein Prüfungstag sondern der Tag an dem dir der Führerschein zugeteilt wurde. Dies kann der Prüfungstag und sogar auch der Gebutstag sein, allerdins nur, wenn an deinem Geburtstag oder an deinem Prüfungstag die Fahrerlaubnis ausgeteilt wurde.

Fakt ist doch eins:

Ab dem datum was von hand reingeschrieben wurde ab da ist der füherschein bzw. die jeweilige klasse gültig.

Gruss

Maik

genau :)

Cool, keine richtige Fahrausbildung, vermutlich nie gefahren und dann direkt auf die Sportler setzen... :)

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