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Ab wann eine Vollabnahme beim Tüv

Themenstarteram 11. Oktober 2005 um 8:54

Moin

Habe mal eine Frage bezogen auf unsere Freunde vom Tüv: Da mein Chevy Bj. 1965 jetzt schon fast ein halbes jahr kein Tüv mehr muss er nötig hin. Ist aber noch nicht ganz so weit. Muss man eigentlich aber einer bestimmten zeit ohne Tüv eine Vollabnahme machen oder sowas? Oder gibt es bestimmte Fristen die ich einhalten sollte? Tüv wird rückwirkend vergeben oder?

Danke schon mal für eure Antworten

MFG

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39 Antworten
am 11. Oktober 2005 um 8:57

Solange das Fahrzeug angemeldet ist und der TÜV überzogen wurde braucht er keine Vollabnahme ..

ist er Abgemeldet und länger wie 18 Monate , muß du das Fahrzeug zur Vollabnahme bringen ..

 

mfg Marcus

Eine Vollabnahme ist immer dann von Nöten, wenn der Fahrzeugbrief nichtmehr gültig oder nichtmehr auffindbar ist, also ein neuer Brief beantragt wird.

Themenstarteram 11. Oktober 2005 um 11:17

Wie kann den ein Brief nicht mehr gültig sein? Also angemeldet ist mein Chevy noch. Ist bloß noch nicht Tüv tauglich.

 

MFG

wenn er angemeldet ist, ist es m.W. kein Problem.

Der Brief verfällt nur, wenn der Wagen abgemeldet ist.

Was ich nicht weiß: wenn man bei einem angemeldeten PKW den TÜV-Termin überschreitet, hagelt es dann nicht Bussgelder ?

Themenstarteram 11. Oktober 2005 um 13:34

Also ich habe noch keins bekommen. Wenn man da nicht mit fährt, wieso sollte man dann zahlen müssen oder ?!

Hi,

Man könnte zahlen müßen, weil man fahren könnte. Es ist ja auch nicht im Sinne des erfinders ein über längere Zeit nicht Fahrtüchtiges Auto angemeldet ist.

Schau das du die Sache so schnell wie möglich zum Tüv kommst dann sind die Fragen geklärt.

Mfg

AndyTwin

wenn du nicht damit unterwegs bist passiert natürlich auch nichts. Weiß aber nicht, wie es aussieht, wenn du dann irgendwann mal zum TÜV rollst ...

am 11. Oktober 2005 um 13:53

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als

zwei bis vier Monaten 25,- EUR

vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt

acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR

um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt

Quelle: www.bussgeldkataloge.de

Bußgeld oder nicht?

 

Hatte bereits selbst den Fall das ich ein noch angemeldetes Fahrzeug mit 4 Monate überzogenenen Tüv zu HU fahren mußte. Vorher stand es in der abgeschlossenen Garage.

Prompt hat mir ein eifriges Helferlein, welches mich auf der Fahrt wohl an einer Ampel geshen hat, ein Tocket verpaßt. Draraufhin habe ich ich Wiederspruch eingelegt und die Kopie des Tür Berecihtes beigelegt. --> Verfahren eigestellt.

Grundsätzlich gilt das die vorher genannten Bußgelder nur fällig werden, wenn das betreffende Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Aber Achtung dazu zählt auch öffentlicher Parkraum. Fahrzeug darf also nur auf Privatgrund stehen.

Daneben sind Fahrten zum Tüv und zurück zulässig. Hier muss man aber selbst den Nachweis erbringen. Im Zweifelsfall sollte man sich auch vorher eine Termin geben lassen. Wirkt auch gut. Bei den meisten Prüfstellen kann man dies ja inzwischen Online erledigen und bekommt eine Bestätigungsmail. Sonst hat man im Zweifelsfall das Problem das einem das Helferlein nicht glaubt das man gerade dorthin unterwegs ist.

Gruss

Frank

Zitat:

Man könnte zahlen müßen, weil man fahren könnte. Es ist ja auch nicht im Sinne des erfinders ein über längere Zeit nicht Fahrtüchtiges Auto angemeldet ist.

Sind wir schon soweit, dass die Raubrittermethoden der GEZ auch im Straßenverkehr Anwendung finden?

 

Ein Nachbar hatte seinen 911er 6 Jahre TÜV überzogen, aber ständig angemeldet, warum ? weil bei einer HU meist weniger genau nachgeschaut wird als bei einer Vollabnahme ;-) Und man weniger Scherereien hat.

am 12. Oktober 2005 um 8:35

Wenn Du ein angemeldetes Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf dem Hof (eigenes Gelände)

stehen !! hast , darf Dir der Scheriff ein Ticket verpassen .

Ist schon so passiert , Widerspruch war zwecklos .

Also wenn ohne TÜV , dann in die Garage stellen .

Zitat:

Wenn Du ein angemeldetes Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf dem Hof (eigenes Gelände) stehen !! hast , darf Dir der Scheriff ein Ticket verpassen .

Aber nur wenn das Privatgelände nicht eingezäunt (umfriedet) ist.

Öffentlicher Verkehrsraum

 

Das stimmt. Es reicht nicht wie z.B. bei meiner Wohnanlage ein Abstellplatz auf Privatgrund neben der Straße welcher nicht abgetrennt ist. Muss keine Garage sein. Eine Kettte davor z.B. ist ausreichend. Auch ein Hof als Privatgrund reicht nicht wenn dort auch andere Personen Zugan haben.

Ansonsten ist es bei mir wie beim 911er. Habe noch ein XV750 seit 5 Jahren in der Garage stehen. Abmelden würde Vollabnahme bedeuten. So brauch ich nur nen normale Termin. Kostet weniger und macht wie o.g. weniger Kummer.

Gruss

Frank

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 11:57

Hey Leute

Vielen Dank für die Antworten. Also mein Chevy steht in der Gerage. Tüv ist seit Mai abgelaufen. Kann ich jetzt eigentlich zum Tüv damit hinfahren oder ist das verboten? Weil hab ja kein Tüv. Oder muss man das Auto dann dahin bringen mit nem Trailer oder so??

Danke

 

MFG

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