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Ab wann gilt das Schild "Parken auf Gehweg"?

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 11:42

Hallo,

habe mich letztens in der Stadt VOR ein Schild gestellt, welches längst parken auf dem Gehweg erlaubt. Zwischen dem Schild und mir war noch der Bordstein für eine Hofeinfahrt abgesenkt. Ansonsten ist der Fußweg durchgängig. Hinter mir parken weitere Fahrzeuge.

Nun habe ich, wie auch die Fahrzeuge hinter mir, dafür einen Strafzettel für 20 Euro bekommen. Da es keinen Pfeil gab, welcher das Schild "beginnen" oder "enden" ließ, ging ich davon aus auch dort parken zu können. Bisher konnte ich nichts eindeutig über den Beginn oder das Ende des Schildes und damit dem Recht auf den Gehweg zu parken finden, daher wollte ich wissen ob es da eine eindeutige Regel gibt?

Beste Antwort im Thema

Du hast "davor" geparkt und alle hinter dir auch! Leider nichts zu machen.

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Kannst du mal ein Foto von der Situation hier einstellen? Das würde helfen, die Begleitumstände zu würdigen.

Beginn ist ab dem Schild, nicht davor.

Zitat:

Da es keinen Pfeil gab, welcher das Schild "beginnen" oder "enden" ließ,

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wieder- holten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.

www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat315.htm

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 11:59

anbei das bild.

Du hast "davor" geparkt und alle hinter dir auch! Leider nichts zu machen.

am 30. Juni 2013 um 14:32

Jepp, so ist das. Wenn da ein 30er Limit angekündigt wird, fährt man ja auch erst ab Schild 30 und nicht schon 300m vorher.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Du hast "davor" geparkt und alle hinter dir auch! Leider nichts zu machen.

Dass das geschickt gemacht wurde von der Stadt und auf den ersten Blick keinen Sinn ergibt, muss man aber zugeben, wenn der ganze Straßenzug identisch aussieht. :D

Ein paar Fragen noch von meiner Seite:

Dass man den Gehweg mitbenutzen soll, das liegt hier daran, dass es zwar Stellflächen (Parkplätze, diese geteerten dunkleren Flächen) neben der Fahrbahn gibt, diese jedoch nicht breit genug sind für moderne Autos, richtig?

Würde der Audi im Bild nicht 10 cm auf den Gehweg stehen (halbe Reifenbreite), wäre das dann zulässig? Er würde doch dann gar nicht auf dem Gehweg parken.

Würde der besonders hübsche E36 etwa 15 cm weiter links parken, würde der dann auch ein Ticket bekommen?

Oder sind diese geteerten Stellflächen an sich gar keine Stellflächen sondern schon der Gehweg?

Steht dann aber nicht das Schild falsch?

PS:

Der Audi ist einer von denen, die ein Ticket bekamen, oder?

Edit:

Ich sehe gerade, wenn man genau hinsieht, dass das ein 315-65 ist, somit scheint das dann schon zu stimmen. Wobei ich mich frage warum man das Zeichen überhaupt anbringt.

Weiße Linie zeichnen und Parkplätze als solche kennzeichnen, fertig.

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 15:08

Ok, da lag ich - auch etwas getäuscht durch die ganzen fahrzeuge hinter mir - falsch. Hätte mich doch sonst nie da hingestellt. Muss ich halt durch.

Wenn man sich aber dem Straßenzug genau ansieht, dann ist der Beginn da schon fragwürdig, da er Gehweg davor genauso aussieht wie er weiter geht. Aber naja, danke euch

am 30. Juni 2013 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von emdeee

Muss ich halt durch.

Hier wird ja so getan als seien 20,- € ein ganzes Jahresgehalt.

am 30. Juni 2013 um 15:36

Es gilt ab dem Schild, es sei denn das Schild hat entweder einen Doppelpfleil oder einen Pfeil nach hinten, dann wäre es die gesamte Strecke zwischen einem End - und Anfangsschild oder halt nur bis zu dem Schild. Hat das Schild kein Zusatzschild bezeichnet es den BEGINN der Sondererlaubnis an, so wie z.b. ein Geschwindigkeitsschild.

Zitat:

Original geschrieben von nurleser

Würde der Audi im Bild nicht 10 cm auf den Gehweg stehen (halbe Reifenbreite), wäre das dann zulässig? Er würde doch dann gar nicht auf dem Gehweg parken.

Auch das wäre noch der Gehweg und ist nicht erlaubt.

Der Gehweg beginnt da wo die Fahrbahn mit dem Bordstein aufhört, und nicht mit den eingelassenen Steinen welchen Du fälschlicherweise als Trennung von Fahrbahn und Gehweg vermutest.

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Hier wird ja so getan als seien 20,- € ein ganzes Jahresgehalt.

Hier scheint jemand Abzocke gut zu finden, ich geb dir gern meine Bankverbindung

Zitat:

Original geschrieben von emdeee

Hier scheint jemand Abzocke gut zu finden...

Von Abzocke kann hier nicht die Rede sein. Die Beschilderung ist eindeutig und die Höhe des Verwarnungsgeldes angemessen.

Ohne alles zu lesen , ein Schild gilt immer ab dort wo es steht, bzw. ab dort was ein evtl. Zusatzschild angibt.

Ausnahmen bestätigen die Regel - Bushaltestelle ist eine. ;)

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