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Ab wann gilt Kfz Versicherung

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 22:07

Moin Leute,

ich möchte zeitnah meinen "neuen" gebrauchten Astra auf mich zulassen. Das Fahrzeug wurde in der vergangenen Woche abgemeldet und steht derzeit ohne Kennzeichen bei mir. Da Zulassungen bei mir im Ort derzeit nur mit Termin möglich sind und Onlineanmeldungen hingegen leider noch gar nicht funktionieren ergibt das Problem das ich das Fahrzeug erst am 07. Juli zulassen kann, da vorher kein Termin frei war.

Ein Freund empfahl mir heute einen Zulassungsservice zu nutzen um nicht bis zum 07.07. warten zu müssen.

Ich habe mich gestern schon um die Versicherung gekümmert und als Beginn der Versicherung den 06.07. angegeben, also einen Tag vor der geplanten Zulassung um auf der sicheren Seite zu sein. Kurz darauf erhielt ich auch bereits die EVB für die Zulassung.

Jetzt die Frage, würde ich den Zulassungsservice nutzen und mein Auto vielleicht doch schon in der kommenden Woche zugelassen bekommen, wie läuft das dann mit der Versicherung? Gilt diese dann ab dem vereinbarten Datum oder bereits ab der Zulassung mittels der EVB Nummer?

Vielen Dank schonmal...

Beste Antwort im Thema

hier wurden doch schon die richtigen Antworten gegeben. Wenn Du keine Ahnung von der Materie hast, dann lasse doch bitte lieber die Finger von der Tastatur. :)

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Die Kfz Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Von der Zulassungsstelle wird das Datum der Zulassung gemeldet und ab diesem Zeitpunkt gilt die Versicherung. Ohne Versicherung wird kein Fahrzeug zugelassen. Daher die EVB-Nummer.

Das Datum was du angegeben hast ist nur das voraussichtliche. Ich schätze mal online Versicherung und du hast direkt einen Beitrag angezeigt bekommen?

Das wird nur verwendet, damit du die voraussichtliche Prämie angezeigt bekommst. Startdatum ist trotzdem die Zulassung.

Insbesondere wenn du jedoch Kasko hast müsstest noch mal in die Versicherungsbedingungen gucken wann die startet. Da gibt es teilweise Unterschiede zwischen Überweisung und Lastschrift.

am 28. Juni 2020 um 6:47

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. Juni 2020 um 06:23:12 Uhr:

Die Kfz Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Von der Zulassungsstelle wird das Datum der Zulassung gemeldet und ab diesem Zeitpunkt gilt die Versicherung.

Bestimmte Teile der Kfz Vesicherung sind eine Pflichtversicherung, die ab dem Tag der Zulassung gelten müssen.

Was für den Rest seiner Kfz Versicherung gilt, muss er mit seinem Versicherer klären.

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Hier sollte man wissen, was man beantragt hat und wie das Ganze dann auch funktioniert.

Die Haftpflichtversicherung gilt ab Zulassung.

Voll-oder Teilkasko meist erst, wenn Versicherungsprämie bezahlt ist. Wenn man ab Zulassung Voll-oder Teilkasko will, muss man sich das im Vorfeld von der bestätigen lassen.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 28. Juni 2020 um 09:46:16 Uhr:

Die Haftpflichtversicherung gilt ab Zulassung.

Voll-oder Teilkasko meist erst, wenn Versicherungsprämie bezahlt ist. Wenn man ab Zulassung Voll-oder Teilkasko will, muss man sich das im Vorfeld von der bestätigen lassen.

Ja das meinte ich. HUK24 zb. gilt die VK sofort wenn man Lastschrift hat und ab Überweisung wenn man Überweisung macht.

am 28. Juni 2020 um 8:14

Abgesehen von der Versicherung,

Ein Zulassungdienst brauch auch ein paar Tage bis das Fahrzeug zugelassen wurde,

Du gewinnst da vlt. 1 maximal 2 Tage durch. Dafür zahlst du aber enorm unverschämte Summen (je nach Zulassungsdienst)

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 8:56

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 10:14:01 Uhr:

Abgesehen von der Versicherung,

Ein Zulassungdienst brauch auch ein paar Tage bis das Fahrzeug zugelassen wurde,

Du gewinnst da vlt. 1 maximal 2 Tage durch. Dafür zahlst du aber enorm unverschämte Summen (je nach Zulassungsdienst)

Ja, der hier im Ort wirbt damit innerhalb von 1-2 Tagen alles zu erledigen. Würde ich morgen hin gehen wäre der Wagen dann theoretisch Dienstag oder Mittwoch zugelassen. Dann hätte ich ne Woche gespart. Mit der Summe hast aber vermutlich recht, 119 Euro kostet der. Kroschke, insgesamt ja recht bekannt, nimmt sogar 139 Euro.

Oder ich fahr halt noch ne Woche Fahrrad...

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 8:57

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 28. Juni 2020 um 09:46:16 Uhr:

Die Haftpflichtversicherung gilt ab Zulassung.

Voll-oder Teilkasko meist erst, wenn Versicherungsprämie bezahlt ist. Wenn man ab Zulassung Voll-oder Teilkasko will, muss man sich das im Vorfeld von der bestätigen lassen.

Das ist doch mal eine konkrete Aussage, die mir sehr weiter hilft. Besten Dank...

Zitat:

@aMieX schrieb am 28. Juni 2020 um 08:47:09 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. Juni 2020 um 06:23:12 Uhr:

Die Kfz Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Von der Zulassungsstelle wird das Datum der Zulassung gemeldet und ab diesem Zeitpunkt gilt die Versicherung.

Bestimmte Teile der Kfz Vesicherung sind eine Pflichtversicherung, die ab dem Tag der Zulassung gelten müssen.

Was für den Rest seiner Kfz Versicherung gilt, muss er mit seinem Versicherer klären.

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Hier sollte man wissen, was man beantragt hat und wie das Ganze dann auch funktioniert.

Das setze ich natürlich voraus dass das nur für die Pflichtversicherung gilt. VK und TK muss man vorher bei der Versicherung beantragen.

Einfach eine eVB mit TK/VK ausstellen lassen, dann gibst auch keinen Stress, sollte nach Zulassung und vor Vertragsunterschrift was passieren. Bei meiner kann ich sogar die gewünschte SB schon vorher auswählen.

am 29. Juni 2020 um 19:58

Meiner Erfahrung nach ab dem ersten Tag wo du die Versicherung abgeschlossen hast.

Hier stand nichts.

nach Gewerbe klingender Nick, eine gewerbliche Link-Signatur und falsche Aussagen auf die Ausgangsfrage. Was wollen wir mehr? :D

Werbung ..... NEIN, wo denkst du hin, das würde der Daniel nie machen. :o:o:o

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