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ab wann gilt man als Berufskraftfahrer?

Themenstarteram 8. Januar 2011 um 10:28

moin moin,

 

ich hab mal ne Frage. Wie ich schon in der Überschrift schrieb, würde mich interesssieren, ab wann man als Berufskraftfahrer gilt.

In diesem Fall wäre es die Tätigkeit als selbständiger Kurier.

 

Welche Dinge müssen erfüllt sein, damit diese Tätigkeit legal ausgeübt werden kann.

- Frachtversicherung?

- "wie auch immer diese Weiterbildung heisst"

- Fahrtenschreiber?

 

Danke

Micha

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2011 um 7:42

Letzendlich muss man aber doch sagen, das die Erfahrung den Beruf ausmacht. Fazit: Eine bestandene Prüfung macht keinen guten Berufskraftfahrer aus einem.

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35 Antworten
am 8. Januar 2011 um 10:38

Gueten Tag

Was genau meinst du eigentlich????? Willst du dich bewerben als Kraftfahrer oder wie oder was ???

Vom Wort selber sind Berufskraftfahrer

diejenigen welche die Haupttätigkeit das Fahren eines Fahrzeugen sind egal ob PKW ( z.b.Taxi) Tranporter oder Lkw.

Zu Teil 2 stellt sich die Frage was und mit welchen Gewicht du transportierst oder vor hast. Sichworte Geld und Wert Transporte oder Kies oder je nach dem. Abhänig davon benötigst du dafür eine Frachversicherung

Wenn du ein Gewerbe betreibst musst du dies auch anmelden

 

 

http://arbeits-abc.de/.../

 

Überlege dir das gut

 

MFG

am 8. Januar 2011 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von Rascho01

Vom Wort selber sind Berufskraftfahrer

diejenigen welche die Haupttätigkeit das Fahren eines Fahrzeugen sind egal ob PKW ( z.b.Taxi) Tranporter oder Lkw.

Zu Teil 2 stellt sich die Frage was und mit welchen Gewicht du transportierst oder vor hast. Sichworte Geld und Wert Transporte oder Kies oder je nach dem. Abhänig davon benötigst du dafür eine Frachversicherung

Wenn du ein Gewerbe betreibst musst du dies auch anmelden

 

http://arbeits-abc.de/.../

Überlege dir das gut

MFG

Das ist nicht ganz richtig.

Ein Berufskraftfahrer ist ein gelernter Kraftfahrer, alles andere sind Kraftfahrer, auch wenn sie Haupberuflich ein Kraftfahrzeug führen.

Ich habe meinen 2er vor mehr als 20 Jahren gemacht ,damals gab es keine Ausbildung zum BKF, und fahre seit dem mehr oder weniger. Weil irgend so ein Sesselfurzer jetzt neuerdings eine Ausbildung vorschreib (um den Ruf der Branche zu verbessern) sehe ich dies etwas anders.

Hallo,

 

also ich denke, dass man sich "Berufskraftfahrer" nennen darf, nachdem man die BkfQ gemacht hat. Da der Mist ja heutzutage in aller Munde ist. :mad:

 

Gruß... :D

zu teil 2 deiner Fragen Tachograf, wichtig die 3,5T Grenze dazu habe ich einen link eingefügt

 

http://www.ihkzuschwerin.de/.../2010_MB_35_t_Grenze.pdf

 

 

am 8. Januar 2011 um 12:42

Der Berufskraftfahrer ist ein Ausbildungsberuf, wie der Name ja schon sagt.

Die Ausbildungszeit berträgt 3 Jahre und wird mit einer theoretischen und einer praktischen

Prüfung bei IHK (Industrie-und Handewerkskammer) abgeschlossen.

Es gab meines Erachtens bis zum Jahr 2001 noch die Möglichkeit eines sogenannten

"Crashkurs", bei dem nach einer nachgewiesenen Fahrpraxis von 5 Jahren in einer Spedition oder im Werksverkehr, nur noch 4 Wochen die Schulbank gedrückt werden mußte um sich auf die Prüfung vorzubereiten.

Alles andere als Berufskraftfahrer sind Hilfsarbeiter mit der Führrscheinklasse C,CE oder

frührer Klasse 2.

sobald du die ausbildung zum BKF gemacht hast und auch erfolgreich abgeschlossen.

ansonst bist nur hilfsarbeiter mit fahrerlaubniss

Zitat:

Original geschrieben von Rascho01

Ich habe meinen 2er vor mehr als 20 Jahren gemacht ,damals gab es keine Ausbildung zum BKF, und fahre seit dem mehr oder weniger. Weil irgend so ein Sesselfurzer jetzt neuerdings eine Ausbildung vorschreib (um den Ruf der Branche zu verbessern) sehe ich dies etwas anders.

Da liegst Du dann aber grandios Falsch-bevor der "Berufskraftfahrer" zum Ausbildungsberuf wurde,konnte man schon mitte der 70er im BDBK die Lizenz zum Berufskraftfahrer machen-seitdem ist sie anerkannt-

Hast Du sie nicht, bist Du Hilfsarbeiter mit Führerschein

Zitat:

Original geschrieben von Dieselmike

Der Berufskraftfahrer ist ein Ausbildungsberuf

( ... ) und wird mit einer ( ... ) Prüfung ( ... ) abgeschlossen.

Es gab meines Erachtens bis zum Jahr 2001 noch die Möglichkeit eines sogenannten

"Crashkurs", bei dem nach einer nachgewiesenen Fahrpraxis von 5 Jahren in einer Spedition oder im Werksverkehr, nur noch 4 Wochen die Schulbank gedrückt werden mußte um sich auf die Prüfung vorzubereiten.

Grundsätzlich gab und gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, mit nachgewiesener Berufserfahrung die "Gesellenprüfung" ohne komplette Ausbildung irgendwann wenn man Spass dran hat, nachzuholen.

Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich für alle Ausbildungsberufe.

Das genaue Vorgehen sowie die Bedingungen, welche Teile der Ausbildung "erlassen" werden, ist grundsätzlich als Einzelfall mit der zuständigen Handwerkskammer bzw. IHK abzuklären.

 

Zitat:

Original geschrieben von Rascho01

Ich habe meinen 2er vor mehr als 20 Jahren gemacht ,damals gab es keine Ausbildung zum BKF, und fahre seit dem mehr oder weniger. Weil irgend so ein Sesselfurzer jetzt neuerdings eine Ausbildung vorschreib (um den Ruf der Branche zu verbessern) sehe ich dies etwas anders.

Na, so ein Mist! Kann ich jetzt meinen Facharbeiterbrief von 1989 weg schmeissen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Inserv

 

Na, so ein Mist! Kann ich jetzt meinen Facharbeiterbrief von 1989 weg schmeissen? ;)

Im Prinzip vermutlich ja.

Da es selten besseren Lohn gibt mit Ausbildung - eher schlechter ein Job damit zu bekommen ist und die Fortbildungsmodule auch von "gelernten" zu machen sind, ist das Papier leider nicht viel wert.

Traurig, aber wahrscheinlich ...

Zitat:

Original geschrieben von Dieselmike

Der Berufskraftfahrer ist ein Ausbildungsberuf, wie der Name ja schon sagt.

Die Ausbildungszeit berträgt 3 Jahre und wird mit einer theoretischen und einer praktischen

Prüfung bei IHK (Industrie-und Handewerkskammer) abgeschlossen.

Es gab meines Erachtens bis zum Jahr 2001 noch die Möglichkeit eines sogenannten

"Crashkurs", bei dem nach einer nachgewiesenen Fahrpraxis von 5 Jahren in einer Spedition oder im Werksverkehr, nur noch 4 Wochen die Schulbank gedrückt werden mußte um sich auf die Prüfung vorzubereiten.

Alles andere als Berufskraftfahrer sind Hilfsarbeiter mit der Führrscheinklasse C,CE oder

frührer Klasse 2.

generell zu dem thema:

 

ich finde das krass das ihr alle meint leute mit beschleunigter bkf sind hilsarbeiter.

 

mancher von denen fährt besser als ein gelernter.

undvorllem manche verdienen auch besser

 

naja wollte das nur mal so in raum stellen

Zitat:

Original geschrieben von andybaer

 

naja wollte das nur mal so in raum stellen

kannst es da ja mal vorerst stehen lassen - solange keiner drüberstolpert und sich womöglich dran stösst.

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