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Ab wann habe ich jemanden rechts überholt?
Guten Abend zusammen!
Folgender Sachverhalt hat sich bei einem Freund vor Kurzem ereignet (A9 Richtung Norden bei Pfaffenhofen; früher Freitagnachmittag):
Der Verkehr fließt für diese Tageszeit am Freitag mit moderater Geschwindigkeit (ca. 140km/h). Zu diesem Zeitpunkt fuhr er auf der rechten Spur die bis in der Ferne frei war. Selbstverständlich gab es ein paar Mittelspurschleicher, denen er sich auf der rechten Spur mit ca. 10-20km/h Differenz näherte ohne jeodch die Absicht zu haben rechts zu überholen. Nach einer langezogenen Linkskurve, die auch noch über eine Kuppe führt, verlamgsamte sich der Verkehr auf einmal (auf ca. 110-120km/h) und wurde dichter. Die Damen und Herren auf der Mittelspur mussten somit auch abbremsen, wobei die rechte Spur immer noch weit voraus frei war. Statt auf die Bremse zu treten, ging er einfach vom Gas und lies soweit wie es möglich war ausrollen - wie gesagt ohne die Absicht rechts an der langsameren Mittelspur vorbei zu rollen. Als er dann auf Höhe des letzten in der "Schleicherkolonne" angelangt war bremste er ab, sodass dieser wieder an ihm vorbeizog. Soviel erst einmal zur Situation.
Kurz vor der Abfahrt zum Autohof sah er dann die Kelle und wurde herausgewunken - Zivilstreife.
Sie warfen ihm vor rechts überholt zu haben und das bei fließendem Verkehr. Er habe - was ja auch stimmt - keine Bremsversuche unternommen. Er äußerte sich dazu am Ort des Geschehens nicht weiter, sagte mir jedoch, dass sein Kofferraum höchstens auf Höhe der B-Säule des PKW auf der mittleren Sur gewesen sein kann, maximal auf Höhe der Beifahrertür als er seine Bremsung einleitete und sich wieder zurückfallen ließ. Seine fast 6 Jährige Tochter die hinten links saß bestätigte dies und meinte sie habe dem anderen Fahrer bzw. seinem Hund im Kofferraum noch gewunken. Nun gut, dass diese Aussage wahrscheinlich so gut wie nutzlos ist, steht er also alleine da.
Meine Frage ist nun, ab wann denn eigentlich ein Überholvorgang als abgeschlossen gilt. Reicht es schon aus auf Höhe bzw. leicht nach vorne versetzt eines anderen PKW auf der rechten Spur zu fahren um ihn rechts überholt zu haben, oder ist es analog zum "normalen" Überholvorhang auch erst abgeschlossen, wenn er vor ihm wieder auf die Mittelspur eingeschert hätte?
Grüße & noch einen schönen Abend!
Beste Antwort im Thema
ich finde das verhalten der zivilstreife in so einem fall wie er beschrieben wurde læcherlich. da wære das rausziehen der mittelspurschleicher sinnvoller gewesen.
gruss
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177 Antworten
Auch wenn du den Überholvorgang abgebrochen hast, hast du gegen das Verbot des Rechtsüberholens verstoßen.
Die Aussage der Tochter ist nicht ent- sondern belastend, da sie dem Fahrer ja nur zuwinken konnte, wenn ihr schon auf etwa gleicher Höhe wart.
soll das bedeuten wenn der kerl links von mir ne vollbremsung hinlegt, muss ich auch zwangsweise ne vollbremsung hinlegen damit ich nicht wegen rechts-überholen belangt werden kann Oo...
Was soll das?
Ist doch klar, daß du das nicht brauchst, auch die Polizei würde dann ja sehen, daß der andere gebremst hat.
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
soll das bedeuten wenn der kerl links von mir ne vollbremsung hinlegt, muss ich auch zwangsweise ne vollbremsung hinlegen damit ich nicht wegen rechts-überholen belangt werden kann Oo...
wenn du dabei mehr als 80kmh fährst, und auf der mittleren spur die geschwindigkeit über 60kmh liegt...ja! (vorrausgesetzt der mittlerspurschleicher muss "absehbar" verkehrsbedingt bremsen)
ich finde das verhalten der zivilstreife in so einem fall wie er beschrieben wurde læcherlich. da wære das rausziehen der mittelspurschleicher sinnvoller gewesen.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
soll das bedeuten wenn der kerl links von mir ne vollbremsung hinlegt, muss ich auch zwangsweise ne vollbremsung hinlegen damit ich nicht wegen rechts-überholen belangt werden kann Oo...
wenn du dabei mehr als 80kmh fährst, und auf der mittleren spur die geschwindigkeit über 60kmh liegt...ja! (vorrausgesetzt der mittlerspurschleicher muss "absehbar" verkehrsbedingt bremsen)
Stimmt nur, wenn es sich um einen Stau handelt, sonst ebenso verboten.
Überholen hat nichts mit wiedereinscheren zu tun.
Wer rechts so dicht ranfährt, der hat schon eine Überholabsicht !
Wo sollte der Typ aus der Mittelspur denn dann noch hin ?
Wolltest du ( äh, dein Freund ) den dazu nötigen schneller zu fahren ?
Ich finds die richtige Entscheidung, allerdings hätte ich den Mittelspurfahrer auch belangt...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wo sollte der Typ aus der Mittelspur denn dann noch hin ?
Runter von der AB!
Solche Leute haben dort nix verloren.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
ich finde das verhalten der zivilstreife in so einem fall wie er beschrieben wurde læcherlich. da wære das rausziehen der mittelspurschleicher sinnvoller gewesen.
gruss
Soviel Personal hat die Rennleitung aber nicht.
Bei mir kommt es auch öfter vor das ich Rechts schneller bin als die Mittelspur. Da drängelt sich alles bis zum stockenden Verkehr und rechts ist sogut wie leer. Wenn in der Mitte der Verkehr stockt betätige ich nicht die Bremse, max. nehme ich Gas weg und dann passiert es halt. Bin ich jetzt der Rechtsüberholer ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Bin ich jetzt der Rechtsüberholer ?
Nach deutscher Gesetzeslage: JA! (wenn links schneller als 60km/h nochgefahren wird)
(über Sinn und Unsinn kann man sich natürlich vortrefflich streiten...)
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Bin ich jetzt der Rechtsüberholer ?
Nach deutscher Gesetzeslage: JA! (wenn links schneller als 60km/h nochgefahren wird)
(über Sinn und Unsinn kann man sich natürlich vortrefflich streiten...)
Das mit den 60km'/h gilt nur, wenn es sich um einen Stau handelt !!!
Links kann einer mit 40 km/h unterwegs sein und ich darf den nicht rechts überholen !
Das ganze gilt übrigens auch für die Ausfahrt, bzw. Ausfädelungsstreifen ( ehm. Verzögerungsstreifen )
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Bin ich jetzt der Rechtsüberholer ?
Nach deutscher Gesetzeslage: JA! (wenn links schneller als 60km/h nochgefahren wird)
(über Sinn und Unsinn kann man sich natürlich vortrefflich streiten...)
..-uiiih, da wird der Brummifahrer hinter mir aber das nächste Mal fluchen wenn ich abbremse obwohl vor mir frei ist.
Ich glaube die ganzen Mittel- und Linksspurgeilen sind das größere Problem.
Für die Polizei ist 1 Rechtsüberholer wesentlich rentabler als 3 Mittelspurschleicher. Macht sich wohl in der Tagesbilanz besser.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nach deutscher Gesetzeslage: JA! (wenn links schneller als 60km/h nochgefahren wird)
(über Sinn und Unsinn kann man sich natürlich vortrefflich streiten...)
Das mit den 60km'/h gilt nur, wenn es sich um einen Stau handelt !!!
Links kann einer mit 40 km/h unterwegs sein und ich darf den nicht rechts überholen !
Das ganze gilt übrigens auch für die Ausfahrt, bzw. Ausfädelungsstreifen ( ehm. Verzögerungsstreifen )
Und wie oft kommt das vor, dass einer mit 40 km/h links fährt?
Zum Fall hier:
Natürlich dumm gelaufen, aber so ist das nunmal auf unseren Autobahnen. Am besten man reiht sich auch auf der Mittelspur ein, so dumm das auch sein mag, aber dann kommt man wenigstens nicht in Versuchung rechts zu "überholen".
Wenn die Ordnungshüter das so wollen, dann muss man das eben so machen. Im Endeffekt geht es doch im Straßenverkehr nur um eines:
Bloß nicht auffallen und sorry, wer allein auf einer freien rechten Spur fährt, der muss doch irgendwas im Schilde führen...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Das ganze gilt übrigens auch für die Ausfahrt, bzw. Ausfädelungsstreifen ( ehm. Verzögerungsstreifen )
Die Ausfahrt/Verzögerungsstreifen sind im Allgemeinen durch DICKE Linien getrennt, dort darf rechts vorbeigefahren werden soweit ich weiss!