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Ab wann hat man die rote Ampel wirklich überquert, die Haltelinie ist ca. 15-20m früher!

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:49

Hallo,

mal eine Frage - An unserer Ampelkreuzung steht eine Ampel ca. 15-20 Meter hinter der Haltelinie wegen der Bewegungsfreiheit von links kommenden LKWs oder Busse.

Oft habe ich beobachtet, dass viele vor mir vorfahrende Autos noch bei gelb über die Haltelinie überquerte, aber kurz vor der Ampel schon bereits rot ist, ist bei mir auch schon zugegeben 2x passiert!

Wie sieht aber die rechtliche Lage hier aus? Ab wann gilt die Strafgrenze? Nach meiner Meinung erst ab die Haltelinie, also 15-20m vor der Ampel - oder?

Gruß

Wuffi

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27 Antworten

Die Haltelinie heißt nicht ohne Grund so.

Nö, da gab es letztens erst noch ein Urteil drüber. Wenn du die Haltelinie noch bei Blutorange passierst, die Ampel selbst aber erst bei richtig rot, bist du fällig (aus der Erinnerung heraus).

Rotlichtverstoß, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 (Halt vor der Kreuzung!) verstoßen wird. Ein Betroffener verstößt, wenn er nicht in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich hinein fährt, nur gegen § 41 StVO (Zeichen 294-Haltlinie). Beim qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde) kommt es trotzdem auf den Zeitpunkt an, in dem der Betroffene die Haltlinie (so vorhanden) überfährt.

am 11. Mai 2017 um 11:51

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Mai 2017 um 12:18:04 Uhr:

Rotlichtverstoß, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 (Halt vor der Kreuzung!) verstoßen wird. Ein Betroffener verstößt, wenn er nicht in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich hinein fährt, nur gegen § 41 StVO (Zeichen 294-Haltlinie). Beim qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde) kommt es trotzdem auf den Zeitpunkt an, in dem der Betroffene die Haltlinie (so vorhanden) überfährt.

Das würde also heißen, dass jeder an der Haltelinie stehen bleiben muss, obwohl die Ampel dahinter grün zeigt?

Ist ja echt spannend im Sinne des Verkehrsflusses. Oder verstehe ich da grad nur was nicht ganz richtig?

By-the-way: Gibt´s ggf. einen Link zum Google-Maps des betreffenden Ausschnitts? Mich würde das mal "live" interessieren. Danke.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Mai 2017 um 13:51:26 Uhr:

Das würde also heißen, dass jeder an der Haltelinie stehen bleiben muss, obwohl die Ampel dahinter grün zeigt?

Woraus liest du das?

 

Gruß Metalhead

Nur wenn die Ampel dahinter orange oder rot zeigt.

An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".

Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben".

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

am 11. Mai 2017 um 13:01

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. Mai 2017 um 13:52:57 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Mai 2017 um 13:51:26 Uhr:

Das würde also heißen, dass jeder an der Haltelinie stehen bleiben muss, obwohl die Ampel dahinter grün zeigt?

Woraus liest du das?

Gruß Metalhead

Hatte ich exakt aus dem von mir in Peters Beitrag markiertem roten Textteil heraus gelesen.

Bei nochmaligem Überlegen fehlt dafür aber das Stoppschild an der Haltelinie, damit man trotz grüner Ampel erst an der Haltelinie stehen bleiben muss.

Hm.

(Bei uns im "Dorf" stehen in so einem Fall rechts an der Seite Zusatzschilder mit "bei rot hier halten".)

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Mai 2017 um 15:01:36 Uhr:

Hatte ich exakt aus dem von mir in Peters Beitrag markiertem roten Textteil heraus gelesen.

Oh, sieht man mit der App gar nicht.

Gruß Metalhead

Kann man natürlich so lesen - wenn man die Bedeutung der einzelnen Lichtzeichen nicht wirklich kennt. Und selbst wenn da ein Stoppschild stehen würde - das gilt nur, wenn die LZA außer Funktion ist.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 13:40

Also scheint es nicht klar zu sein! Aber eine Gegenfrage, die Ampel ist rot, das Auto hält direkt kurz vor der Ampel an, aber schon hinter der Haltelinie!

Dann kommt plötzlich ein LKW von links ausgeschert und kommt dann nicht weiter, weil das Auto blockiert.

Wer ist dann der Dumme? :)

In diesem Sinne gilt der Regel eindeutig die "Haltelinie", nicht die Ampel! Oder?

Ja, die Haltelinie ist die Haltelinie - deshalb auch dieser missverständliche Name. Hier hätte der PKW-Fahrer aber nur gegen § 41 (Z. 294) verstoßen und keinen Rotlichtverstoß begangen.

Der Dumme ist der LKW-Fahrer, der kommt nicht weiter.

am 11. Mai 2017 um 13:50

Ich würde davon auch gerne mal ein Bild sehen.

Kenne zwar auch einige Kreuzungen, bei denen die Haltelinie deutlich vor der Ampel liegt, dort ist dann aber immer noch eine zweite Haltelinie auf Höhe der Ampel vorhanden, mit dem Hinweis bei rot an der ersten Linie zu halten. Springt die Ampel während des Überfahrens der ersten Linie auf rot hält man halt an der zweiten.

Was genau der Hintergrund ist, und was gemacht wird wenn ein LKW Fahrer nicht rum kommt weil jemand an der zweiten Linie halten musste, würde mich dabei aber auch mal interessieren.

Der LKW-Fahrer wird fluchen, hupen und dem PKW-Fahrer ziemlich eindeutige Zeichen machen. Der hat dann vielleicht die Wahl, etwas zurück zu setzen, ganz nach rechts oder vier Meter weiter fahren (und dann wieder zurück) - sofern da kein Profifotograf rum steht.

Straßenverkehr ist halt die Praxis, StVO die Theorie. Beides muss man einigermaßen kombinieren.

am 11. Mai 2017 um 14:04

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Mai 2017 um 15:16:18 Uhr:

Kann man natürlich so lesen - wenn man die Bedeutung der einzelnen Lichtzeichen nicht wirklich kennt. Und selbst wenn da ein Stoppschild stehen würde - das gilt nur, wenn die LZA außer Funktion ist.

Ok, für den letzten Teil wüsste ich dann doch mal gerne eine belastbare Quelle.

Die Gültigkeit von Stoppschildern in Verbindung mit einer außer-Betrieb-befindlichen LZA kenne ich "nur", wenn das Schild auch direkt am Ampelmast angebracht ist.

Mit einer Entfernung von (in diesem Fall) rund 5 Fahrzeuglängen würde das Stoppschild ja mal völlig überflüssig sein - da wäre eher die Haltelinie mit dem Zusatzschild "bei rot hier halten" sinnvoller gelöst.

Wobei es sicherlich eine Einzelfallbetrachtung ist im Sinne von:

- wieviel Platz ist zwischen Stoppschild/Haltelinie/... und der LZA?

- gibt es zwischen Linie und LZA ggf. eine Einmündung/Hofeinfahrt/...?

- etc.

Brauche ein Bild von "vor Ort" :)

Scherz beiseite - das sind doch Dinge, die nicht 100%ig sauber verkehrstechnisch gelöst sind, oder? Zumindest provozieren sie Missverständnisse. Finde die Ausgangsfrage gut.

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