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Ab wann ist blitzen/lasern erlaubt?

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 9:10

Hallo Forum,

im Bekanntenkreis ist folgendes diskutiert worden:

Ab wann nach einem Tempolimit darf geblitzt / gelasert werden? Folgende Annahme:

Auf der A2 ist keine Geschw.-beschränkung, also freie Fahrt. Nun wird mittels Schild oder Verkehrsbeeinflussungsanlage auf 120 beschränkt. (Alternativ natürlich auf jeder Landstraße, Ortseinfahrt).

Kann vom Fahrer erwartet werden, dass er von, sagen wir, 200 auf 120 "voll in die Eisen" geht? Ja sicher, man muss seine Geschwindigkeit jederzeit so wählen, dass .... Aber dennoch: dürfte quasi 50 m hinter dem Schild die Rennleitung stehen? Oder gibt es auch da Toleranzen?

Jemand eine Idee? Danke!

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2008 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Hast du sooo gute Augen? Ich würd z.b. nicht aus hunderten Metern erkennen was jetzt auf dem Schild steht. Könnte ja auch 60 oder 80 stehen, oder halt 120 bzw. 130. (gleiches gilt bei den digital Anzeigen über der Fahrbahn)

Spielt es eine Rolle, ob das 500m entfernte Schild 130 oder 60 anzeigt? Die Tatsache, daß da ein Schild steht, sagt einem Autofahrer, daß dort höchstens 130 km/h erlaubt sein können. Wenn ich also auf 300m von 220 auf 130 heruntergebremst habe und 200m vor dem Schild erkenne, daß da 60 draufsteht, habe ich noch reichlich Zeit, um von 130 auf 60 herunterzubremsen.

Mal abgesehen davon, daß bei solchen Tempolimits immer stufenweise reduziert wird, also z.B. 100 - 80 - 60.

Zu der kurvigen AB hast Du ja selbst schon etwas gesagt.

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am 27. Juni 2008 um 9:17

Ich meine mich zu erinnern, dass es eine 200m Zone nach einer Tempolimit-Anzeige gibt, in der nicht "geblitzt" wird.

Ansonsten kann man ein solches Schild, wenn man mit offenen Augen unterwegs ist, ja schon "ein paar Meter" vor dessen Gültigkeitsbereich ausmachen und schon mal den Gasfuß lupfen.

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Kraecker

Ansonsten kann man ein solches Schild, wenn man mit offenen Augen unterwegs ist, ja schon "ein paar Meter" vor dessen Gültigkeitsbereich ausmachen und schon mal den Gasfuß lupfen.

Ja sicher, man kennt ja auch so seine Strecken; es geht hier ums Prinzip .... Und bevor jemand fragt: NEIN, ich bin nicht geblitzt worden und will auch nicht wissen, wie ich da wieder rauskomme .... ;-)

am 27. Juni 2008 um 11:21

Es gibt eine DurchführungsVO die besagt dass in bestimmten Bereichen nicht gemessen werden darf. Hab die Zahlen jetzt aber nicht genau im Kopf. Ist z.B. 50m vor und nach Ortseingangsschild.

am 27. Juni 2008 um 12:00

diese regelung ist b-länder sache, es kann sofort nach einem schild geblitzt werden oder es gibt einen tolleranzbereich.

in NRW gibt es keinen tolleranzbereich.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

diese regelung ist b-länder sache, es kann sofort nach einem schild geblitzt werden oder es gibt einen tolleranzbereich.

 

in NRW gibt es keinen tolleranzbereich.

Dies ist die einzig korrekte aussage!

Es gibt keinen Mindestabstand,der zu einem Schild eingehalten werden muss, daher darf theoretisch sofort nach dem Schild gemessen werden.

Neben NRW gibt es noch mind. ein weiteres Bundesland, in dem es diesen Toleranzbereich nicht gibt.

am 27. Juni 2008 um 12:23

Die Länder sind gut beraten, NICHT direkt nach dem Schild zu blitzen.

Es ist nämlich garantiert nicht im Sinne der Verkehrssicherheit, wenn man für ein Schild so stark in die Eisen geht, wie für ein Hinderniss. So sind Auffahr- oder gar Schleuderunfälle vorprogrammiert. Und nichts anderes besagt das Sichtfahrgebot - man muss in der Sichtweite zum stehen kommen. Klar hat man noch einen Puffer, weil man ja nicht auf 0 runtermuss, aber mit angemessener oder gar Komfortverzögerung hat das nichts zu tun. Klar, wer schnell fährt muss auch schnell bremsen, aber irgendwo ist mal ein Limit erreicht.

Wie gesagt, ein Tempolimitschild rechtfertigt (zumindest auf Schnellstraßen) keine Extremmaßnahmen, wie einer Vollbremsung, die ihrerseits wieder mit Risiken verbunden ist (s.o.).

am 27. Juni 2008 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Die Länder sind gut beraten, NICHT direkt nach dem Schild zu blitzen.

Es ist nämlich garantiert nicht im Sinne der Verkehrssicherheit, wenn man für ein Schild so stark in die Eisen geht, wie für ein Hinderniss. So sind Auffahr- oder gar Schleuderunfälle vorprogrammiert.

Richtig, aber Tempolimit-Schilder bzw. Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind schon von Weitem gut sichtbar. Auch wenn man 200+ fährt, kann man bis zum Erreichen des Schildes seine Geschwindigkeit mit einer normalen Bremsung so deutlich verringern, daß man das Tempolimit einhält.

Ob man das möchte und das Fahrzeug stattdessen lieber "ausrollen" lässt, steht auf einem anderen Blatt...;)

Moin,

Zur Beruhigung ... meistens wird aber nicht DIREKT nach dem Schild gemessen. Weil es eben unpraktisch ist. Das passiert allerhöchstens an Schwerpunkten, wo es schlicht und einfach notwendig sein kann.

ABER ... da die Schilder ja im Normalfall schon gut aus 500-2000m erkennbar sind ... sollte das anpassen der Geschwindigkeit kein Ding sein.

Lass mich mal raten ... worum es dir geht ... Auf der A2 nach dem Kreuz Dortmund Nordost (seit dem Kamener Kreuz freie Jagd) steht kurz bevor du zum Kreuz Do-Nordwest kommt ... ein 120 km/h Schild vor der Kompression, vermutlich wegen der dort befindlichen Bodenwelle ... das ca. 250m später (kurz hinter der Mautbrücke) wieder aufgehoben wird.

Bin ich heute auch dran vorbeigesegelt ... das Schild iss da echt blöd ;) Aber obwohl ich nach Tacho 240 drauf hatte ... hatte ich das Auto gemütlich auf ca. 130 runtergebremst, als ich am Schild ankam. Und das ganz ohne mich oder andere zu gefährden.

MFG Kester

am 27. Juni 2008 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Zur Beruhigung ... meistens wird aber nicht DIREKT nach dem Schild gemessen. Weil es eben unpraktisch ist. Das passiert allerhöchstens an Schwerpunkten, wo es schlicht und einfach notwendig sein kann.

ABER ... da die Schilder ja im Normalfall schon gut aus 500-2000m erkennbar sind ... sollte das anpassen der Geschwindigkeit kein Ding sein.

Lass mich mal raten ... worum es dir geht ... Auf der A2 nach dem Kreuz Dortmund Nordost (seit dem Kamener Kreuz freie Jagd) steht kurz bevor du zum Kreuz Do-Nordwest kommt ... ein 120 km/h Schild vor der Kompression, vermutlich wegen der dort befindlichen Bodenwelle ... das ca. 250m später (kurz hinter der Mautbrücke) wieder aufgehoben wird.

Bin ich heute auch dran vorbeigesegelt ... das Schild iss da echt blöd ;) Aber obwohl ich nach Tacho 240 drauf hatte ... hatte ich das Auto gemütlich auf ca. 130 runtergebremst, als ich am Schild ankam. Und das ganz ohne mich oder andere zu gefährden.

MFG Kester

Auf der A19 zwischen Rostock und Berlin ist auch so nen Stück, wo für ca 250 Meter begrenzt wird. Glaube ist im Zusammenhang mit einem Hinweis auf Seitenwinde (ist soweit ich weiß eine Brücke), bin aber schon nen halbes Jahr nicht mehr da vorbei gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

 

Richtig, aber Tempolimit-Schilder bzw. Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind schon von Weitem gut sichtbar. Auch wenn man 200+ fährt, kann man bis zum Erreichen des Schildes seine Geschwindigkeit mit einer normalen Bremsung so deutlich verringern, daß man das Tempolimit einhält.

Hast du sooo gute Augen? Ich würd z.b. nicht aus hunderten Metern erkennen was jetzt auf dem Schild steht. Könnte ja auch 60 oder 80 stehen, oder halt 120 bzw. 130. (gleiches gilt bei den digital Anzeigen über der Fahrbahn)

Oder ein Schild kommt direkt nach einer Kurve auf der AB. (wobei es da nicht so wirklich angebracht ist mit 200 Sachen über ne kurvige AB zu fahren)

am 27. Juni 2008 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Hast du sooo gute Augen? Ich würd z.b. nicht aus hunderten Metern erkennen was jetzt auf dem Schild steht. Könnte ja auch 60 oder 80 stehen, oder halt 120 bzw. 130. (gleiches gilt bei den digital Anzeigen über der Fahrbahn)

Spielt es eine Rolle, ob das 500m entfernte Schild 130 oder 60 anzeigt? Die Tatsache, daß da ein Schild steht, sagt einem Autofahrer, daß dort höchstens 130 km/h erlaubt sein können. Wenn ich also auf 300m von 220 auf 130 heruntergebremst habe und 200m vor dem Schild erkenne, daß da 60 draufsteht, habe ich noch reichlich Zeit, um von 130 auf 60 herunterzubremsen.

Mal abgesehen davon, daß bei solchen Tempolimits immer stufenweise reduziert wird, also z.B. 100 - 80 - 60.

Zu der kurvigen AB hast Du ja selbst schon etwas gesagt.

Moin,

Du musst ja nicht aus 2 km Entfernung erkennen, was da drauf steht ... nur normalerweise erkennt man leicht .. da kommt ein LIMITSCHILD ... dann lass ich schonmal auslaufen bzw. verzögere leicht ... dann baut das Auto locker soviel Geschwindigkeit ab, das ich die Restdifferenz dann locker abbauen kann, wenn ich die Zahl erkennen kann.

Klar ... gibt es ganz dumme Einzelfälle, wo ein Schild ganz bekloppt montiert ist ... keine Frage. Aber iss ja nicht der Regelfall.

MFG Kester

am 27. Juni 2008 um 21:30

Jedes Bundesland hat ihre eigenen Richtlinien zur Verkehrsüberwachung

 

Hier der Link

Hi,

also sorry, aber wenn ich hier einige "Argumente" lese wieso man nicht rechtzeitig zu einem Schild auf das geforderte

Limit verzögern können soll, dann frag ich mich, ob ihr schon jemals auf einer BAB gefahren seid...

Anders kann ich mir das nicht erklären. Das Schild springt dir nicht aus heiterem Himmel vors Auto! Tempolimits / Ortseinfahrten sind zu 99% frühzeitig genug erkennbar und wenn man nicht nur die Augen offen, sondern auch das Gehirn eingeschaltet hat, kann man sich denken, dass auf dem runden Tempobegrenzungsschild, welches in 500m Entfernung erkennbar ist, keine 200 stehen wird sondern maximal eine 120. Und auf 60 wird stufenweise begrenzt... meist 100-80-60. Habe noch nie erlebt das man von einem unlimitierten Teil direkt in eine 60er Begrenzung kommt.

Und wenn du zu einem Ortseingangsschild kommst, bist du ja in der Regel sowieso max. 100km/h gefahren. Und beim Ortseingangsschild musst du nichtmal eine Zahl erkennen... es reicht, zu erkennen, dass es da ist. Und das erkennt man ebenfalls nicht erst 30m vorher.

Und nebenbei bemerkt: Das einzuhaltende Tempolimit gilt genau zu dem Punkt, an dem das Schild steht. Nicht 200m später!

mfg

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