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Ab wann kann man von einem Oldtimer sprechen?
.. Hallo Forum, gibt es da bestimmte Voraussetzungen (Jahre, bzw. Alter, Stückzahl usw.) Des weiteren würde ich gerne wissen, ob diese Voraussetzungen für PKW, LKW u. Motorräder gleich sind.
Danke im Voraus
GS Günni
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18 Antworten
Für das H-Kennzeichen ( also Oltimerkennzeichen ) muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein.
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten, wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)
Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. Zudem wird eine eine Untersuchung nach § 21 StVZO durchgeführt. Fahrzeugidentnummer muss eindeutig und zum BJ passend sein. Es sollten keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen sein. Weitgehend frei von Rost und
Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein. Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung. Anbauteile, Austattung usw. sollten original sein bzw originalgetreue Austauschteile / Nachbauten (Auspuff). Zum Bsp. ein Reifen ist ein Austauschteil. Habe bei meiner Es 1971 auf 12V umgerüstet, es dient zur Verkehrsicherheit und da wurde dies auch genehmigt. Für PKW, Krad und LKW ist es das gleiche. Weis jetzt nur nicht wie es mit Jungtimerzulassung und der 07 er Zulassung aussieht .
wow, vielen Dank für die wirklich ausführliche Info.
Jetzt kann ich mir mehr darunter vorstellen!!
Gruß
Günter
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze2000
Für das H-Kennzeichen ( also Oltimerkennzeichen ) muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein.
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten, wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)
Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. Zudem wird eine eine Untersuchung nach § 21 StVZO durchgeführt. Fahrzeugidentnummer muss eindeutig und zum BJ passend sein. Es sollten keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen sein. Weitgehend frei von Rost und
Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein. Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung. Anbauteile, Austattung usw. sollten original sein bzw originalgetreue Austauschteile / Nachbauten (Auspuff). Zum Bsp. ein Reifen ist ein Austauschteil. Habe bei meiner Es 1971 auf 12V umgerüstet, es dient zur Verkehrsicherheit und da wurde dies auch genehmigt. Für PKW, Krad und LKW ist es das gleiche. Weis jetzt nur nicht wie es mit Jungtimerzulassung und der 07 er Zulassung aussieht .
Hallo Günter, wenn du noch fragen hast, stell sie nur. Habe schon 3 Fahzeuge (ES 150 Bj 69 und 71 und Opel Kadett B) mit H-Kennzeichen laufen und bei allen war´s die selbe Prozedur :-)
Danke, nehme ich natürlich gerne an. Sollten es erweiterte Fragen zu diesem Thema sein melde ich mich via PN.
Viele Grüße und nochmals herzlichen Dank
Günter
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze2000
Hallo Günter, wenn du noch fragen hast, stell sie nur. Habe schon 3 Fahzeuge (ES 150 Bj 69 und 71 und Opel Kadett B) mit H-Kennzeichen laufen und bei allen war´s die selbe Prozedur :-)
07er Nummer
Hallo GS Günni,
das mit der roten 07er Sammlernummer kann ich dir erklären: Es ist nur für Sammler gedacht, die regelmaäig mehrere Fahrzeuge bewegen müssen, ohne sie extra regulär anmelden zu müssen.
Es gelten aber folgende Einschränkungen: Das Fahrzeug darf nur zu Probe-, Test- und Überführungsfahrten benutzt werden, ebenso für gemeldete Oldtimerausfahrten, die der "Pflege des rollenden Kulturgutes" dienen. Außerdem muß das Fahrzeug natürlich verkehrsfähig sein und auch eine § 21 Untersuchung problemlos bestehen.
Mindestalter für das Fahrzeug 20 Jahre. Es kann auch jünger sein, wenn es z.B. extrem selten ist oder z.B. einen technischen Meilenstein darstellt.
Außerdem muß der Fahrer ein regulär zum Straßenverkehr, also mit schwarzer Nummer, zugelassenes Fahrzeug besitzen. Einige Zulassungsstellen fordern auch noch vor der Vergabe des Kennzeichens noch ein polizeiliches Führungszeugnis, um zu wissen ob du schon einmal negativ im Straßenverkehr aufgefallen bist.
Dafür kann man aber mit einer roten 07er Nummer glaube ich bis zu 10 Fahrzeuge betreiben, natürlich nur immer eines, denn du bekommst nur einen Satz Schilder ausgehändigt.
Versichern mußt du natürlich auch. Aber es ist egal ob du PKW oder Motorräder damit fährst, es geht beides. Im "roten Fahrzeugschein", sind dann alle relevanten Fahrzeugdaten deiner Fahrzeuge eingetragen, also Art und Fahrgestellnummer. Andere darfst du damit nicht betreiben, das ist Kennzeichenmißbrauch und führt zum Einzug der Zulassung.
Hoffe, es hat dir geholfen
Eric S.
Zitat:
Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
Wie ist das wenn das Fz. mit solchen Teilen und normaler Zulassung rumfährt und eine H-Nummer erhalten soll. Müssen diese Teile dann entfernt werden oder liegt das im Ermessen des jeweiligen Prüfers?
Hallo Chaoschemiker,
die Frage kannst du dir eigentlich selbst beantworten.
Wenn das Fahrzeug mit schwarzer Nummer, also regulär zugelassen zum Straßenverkehr ist, dann befinden sich keine scharfkantigen "Originalteile" daran, weil die dann mit Sicherheit nicht scharfkantig ab Werk waren oder einfach nicht original sind.
Mit solchen "Originalteilen" ist auch keine reguläre Zulassung zu bekommen, geschweige denn eine H-Zulassung, wo nochmal alles auf Authentizität geprüft wird.
Ein bischen anders sieht das mit Fahrzeugen aus, die vor dem 2ten Weltkrieg oder noch weiter davor gebaut und zugelassen wurden. Da kann "ab und an" mal eine Ausnahme gemacht werden. Geht bei solchen Fahrzeugen ja auch gar nicht anders, z. B. offenes Motorgehäuse mit frei zugänglicher Kurbelwelle und Schwungrad am ersten Benz Motorwagen. (rotierende frei zugängliche Teile!)
Aber solche Fahrzeuge werden ja auch extrem selten bewegt und sind für Ottonormaloldtimerfan sowieso nicht erschwinglich.
Gruß E.S.
.... hier kannst Du Infos finden für 07 Nummern, falls das für Dich in Frage kommt!!!
Gruß Andy
klicke da mal auf Tipps und dann auf Oldtimer!!!
"Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig."
Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Die Aussage betrifft vielleicht eher die Hot Rod Fraktion o.ä.. Ist wie mit den Tuningteilen. Es gibt für ein Modell hunderte Spoiler aber nur die mit dem Gutachten dürfen angebaut werden. Anders ist es aber wenn man es zu showzwecken nutzt oder als Ausstellungsstück, da darf man fast alles anbauen was das Herz begehrt. nur leider darf man nur bedingt oder gar nicht damit auf die Strasse. So ist auch mit vielen Custom Bike´s!
hallo ih habe mir übern winter eine mz ts 150 bj 74 restauriert und bin gerade bei den behörden gänge wegem dem anmelden
man hat mir gesagt das es sich bei meinen wenigen ccm nicht lohnt als H oder 07er anzumelden.
also kommt ein saisong drann (40€ versicherung)
Ja, weil man 49 EUR pauschal Steuern zahlt und das bei einr MZ eigentlich nicht lohnt. Habe meine ES 150 trotzdem so angemeldet weil es dadurch Vorteile bei der Versicherung gab. Zudem wollt ich auch das ganze Jahr über damit Mobil sein und nicht nur Saison bedingt und ein Kleines Nummern schild haben. So ein Schneeschieber an einer guten alten MZ, ..... naja sieht einfach sch.... aus. 07 Kennzeichen lohnt sich eh erst bei mehreren Oldtimern, darf nur zu Wartungsfahrten und fahrten zu offizielen Treffen das Fahrzeug auf der Strasse bewegen.
Aber 40 €, recht viel für eine 150 iger TS?
wieso?, 40 sind doch nicht zu viel (bin glaub bei 80%)
hör mich auf mit kleinen nummernschild, da muß ich auch noch was unternehmen, ein großes bekomm ich gar nich drann
Naja ich zahle 32 Vollkaskoversichert, ist leider ein Muss bei H-Kennzeichen, ansonsten würde ich 24 zahlen für ein Ganzjahreskennzeichen. Meine Es 150 Ist 71 und 73 BJ, bin bei der HDI und auch bei 80%.
Versuch beim TÜV ein Gutachten einzuholen das die Kennzeichenbeluchtung das Große nicht ausleuchtet. Dies wird mit einem Zahlenschlüssel in die Papiere eingetragen und da kannst du auch ein kleines bekommen.
Gruß Stefan
ich hab heute mit meinem kulanten tüv man gesprochen, der hat gesagt das sie jezt anweisung bekommen haben : sie dürfen jezt keine kleinen nummernschilder mehr eintragen
er hat mit ein auszug aus der stvo mitgegeben wegen dem mindest abstand zum boden von 300mm.
damit sol ich auf der zulassungsstelle vorsprechen