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Ab wann wirds gewerblich?
Weiss nun nicht obs die richtige Kategorie ist, wenn nicht bitte verschieben, danke
Zum Eigentlichen:
Ich habe meistens ein glückliches Händchen was Autos kaufen und verkaufen angeht, sprich ich kaufe eins, fahre es eine Zeit und bekomme es irgendwann weit über meinen Kaufwert verkauft und kaufe mir davon dann wieder ein anderes, auch weils mir Spass macht öfter mal was anderes zu haben ...
Ist zwar nicht allzu oft, aber bevor ich mit sowas Ärger bekomme: Gibt es eine Grenze ab wann das Finanzamt mich zur Kasse bittet? Ich fahre die Autos immer selbst in der Zwischenzeit, also zur Privaten Nutzung, allerdings immer als Erstwagen angemeldet, als Zweitwagen hab ich immer dasselbe Auto...
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Ja, aber Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit sind leider nicht on/off.
Man kann also nach durchlesen von zehnzig Paragraphen immer noch nicht sagen, was das jetzt ist. Lediglich vermuten.
(Juristen - der einzige Beruf, der seine Arbeit selbst erschafft)
kann ich da irgendwie in die Nachweispflicht kommen?
Ja.
Indem das Finanzamt das behauptet.
Wenn du die Autos mit einem hoeheren Preis als den Ankaufspreis und nach weniger als einem Jahr irgendwo inserierst, legt das eine Gewinnerzielungsabsicht nahe.
Wenn dir andere Kosten dadurch entstanden sind, die in Summe dem neuen VK Preis entsprechen, kannst du das widerlegen.
Wenn dann doch ein paar Euros mehr bei rumkommen, musst du die versteuern.
Unabhaengig von der Gewerblichkeit.
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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nbdey
sprich ich kaufe eins, fahre es eine Zeit und bekomme es irgendwann weit über meinen Kaufwert verkauft und kaufe mir davon dann wieder ein anderes, auch weils mir Spass macht öfter mal was anderes zu haben...
Was für Karren sollen das denn sein ? Gib mal ein paar Tips, ich habe teuere Hobbies

. Zur Sache: Wer soll dir da was wollen ? Solange du nicht zehn Karren am Tag verkaufst kann dir da keiner was. Es sind schließlich keine Aktien. Allerdings sei trotzdem vorsichtig: Die Herrschaften haben ein Suchprogramm welches die einschlägigen Seiten wie z.b. E-Blöd abgrasen. Tauchst du da zu oft auf könnte es blöde Fragen geben.
Ob Erst/Zweitfahrzeug spielt keine Rolle.
Die Gewinne sind zu versteuern, daraus leitet sich aber noch lange kein Gewerbe ab.
Es kommt eher auf die Anzahl innerhalb einer bestimmten Zeit an, aber das solltest du in dem jeweiligen Bundesland mal mit dem Steuerberater klären und/oder Gewerbeamt.
Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass du jedes mal Gewinn machst wen du die Dinger zwischenzeitlich auf dich angemedet hast ( immer 1 Halter mehr in der Zulassungsbescheinigung )
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von nbdey
sprich ich kaufe eins, fahre es eine Zeit und bekomme es irgendwann weit über meinen Kaufwert verkauft und kaufe mir davon dann wieder ein anderes, auch weils mir Spass macht öfter mal was anderes zu haben...
Was für Karren sollen das denn sein ? Gib mal ein paar Tips, ich habe teuere Hobbies. Zur Sache: Wer soll dir da was wollen ? Solange du nicht zehn Karren am Tag verkaufst kann dir da keiner was. Es sind schließlich keine Aktien.
Würd ich so nicht sagen.
Mein Bruder hatte mal ne Anzeige bekommen, weil er in einem Jahr 2 Autos mit Gewinn verkaufte.
Um den Gewinn zu erzielen hatten die da allerdings noch einiges in Eigenleistung repariert usw.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Die Grundfrage ist sehr einfach zu Beantworten: Es wird erst gewerblch, wenn du ein Gewerbe anmeldest.
Gewinne sind Theoretisch bei der Einkommensteuer als Nebeneinkünfte anzugeben. Aber nur Theoretisch. Da du ja übers Jahr gesehen 5 MIT Gewinn verkaufst und 5 OHNE Gewinn gleicht sich das ja wieder aus.
Allenfalls könnte man beim Finanzamt mal darüber stolpern, das du häufig PKW an- und abmeldest oder Ummeldest. Doch das Risiko sehe ich als sehr gering.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Mein Bruder hatte mal ne Anzeige bekommen, weil er in einem Jahr 2 Autos mit Gewinn verkaufte.
Um den Gewinn zu erzielen hatten die da allerdings noch einiges in Eigenleistung repariert usw.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Ja, das hat aber nichts mit gewerblich zu tun. Theoretisch ist der Gewinn ja " Einkommen " und das müßte versteuert werden.
Wenn ich verkaufe dann nur wenn es sich lohnt, also wenn die an/abmeldegebühren, etc. nicht einen Verlust bedeuten würden, da ich ja keinen Verkaufzwang habe habe ich immer die nötige Geduld dafür ...
Ich nehme auch gerne defekte Autos (die nicht Anspringen, oder kleinigkeiten wie def. Kopfdichtungen, etc. haben), reparier sie, fahr sie und verkauf sie dann wieder...
Also muss ich kein Gewerbe anmelden, aber ggfs das Geld in der Steuererklärung berücksichtigen? Das wäre ja nicht sehr wild... Ich mach es ja Hauptsächlich weils mir iwie Spass macht und nicht weil ich damit Reich werden will, das Geld ist nur ein positiver Nebeneffekt , wird sowas überhaupt nachgeprüft?
@R 129 Fan: Deutsche Autos sind super geeignet dafür, am besten VW/Audi (Audi ist besser) und Bmw, aber keine allzu großen und kleinen Maschinen, so an die 90-200Ps (keine 8-Zylinder) ist immer sehr gut, am besten die 16V-Motoren: Bei Ebay immer die Augen offen halten und kleinere Mängel musst du ausbügeln können
Im Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.
Aus dem Bauch heraus würde ich jedoch behaupten, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss, um Steuern zahlen zu müssen. Also wenn du ein Auto kaufst, es reparierst oder anderswie aufwertest und anschließend teurer wieder verkaufst.
Wenn du einfach nur "Glück" beim Wiederverkauf deines Wagens hast, dürfte da keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden und nachzuweisen sein. Allerdings wird dieses "Glück" doch sehr strapaziert, wenn man innerhalb von kürzester Zeit mehrere Autos mit deutlichem Gewinn verkauft.
Da drängt sich einem auch der Verdacht der Geldwäsche auf.
Ich hab das vor langer Zeit mal gelernt und alles wieder vergessen.
Die Regelungen dazu sind leider nicht sonderlich eindeutig.
In dem Fall sieht das nach einer Mischung aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
und
http://de.wikipedia.org/.../...tes_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
aus.
Also verkuerzt - steuerpflichtig wenn du innerhalb der 'spekulationswartefrist' mit Gewinn privat verkaufst - gewerblich wenn du regelmaessig (das ist schon extrem dehnbar) mit gewinnerzielungsabsicht (das auch) kaufst und verkaufst.
Kommt also drauf an wie oft und mit welcher Absicht (was das Finanzamt ja immer ganz toll einschaetzen kann )
Normalerweise sollte das alles kein Problem sein, weil sehr ungenau formuliert - aber da schiessen manchmal unsere Behoerden etwas aus der Huefte und als Betroffener hat man schnell nen Wust an kram am Hals (bei unserem Verein kam mal das Finanzamt wegen Sammelbestellungen, die wir regelmaessig -aber ohne gewinnabsicht, da zu 'selbstkosten'- an und wollte einen Berg an Dokumenten, Kontoauszuegen, Erklaerungen etc. - das war letzten endes substanzlos, aber nicht lustig ).
§ 15 Abs. 1 Nr 1 EStG:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.
Wenn man hieraus versucht abzuleiten, daß solange keine gewerblichen Einkünfte vorliegen solange man offiziell kein Gewerbe angemeldet hat, liegt falsch.
§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Pflücken wir das Ganze auseinander:
Selbständig:
Jemand ist nicht weisungsgebunden und handelt auf eigene Rechnung und Gefahr. Kurz gesagt: Jemand ist sein eigener Herr.
Nachhaltig:
Keine einmalige Geschichte
Gewinnerzielungsabsicht:
Das Gewerbe soll sich am Ende positiv im Geldbeutel bemerkbar machen
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr:
Man tritt in Konkurrenz zu Anderen
Der Verkauf von Autos ist weder der Einkunftsart L+F zuzurechnen noch handelt es sich um einen Katalogberuf aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit.
Du hast erwähnt, daß Du gerne an Autos rumschraubst usw. und dann verkaufst und wenn etwas hängen bleibt, dann ist es halt schön.
Oder anders gesagt: Es liegt nicht unbedingt eine Gewinnerzielungsabsicht vor.
Hier greift § 15 Abs. 2 satz 3 EStG:
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Auch hier pflücken wir es mal auseinander:
Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn die Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind:
Der Verkauf von Autos stellt lt. Gewerbeordnung ein Gewerbe dar.
Gewinnerzielungsabsicht nur Nebenzweck:
Braucht man nicht näher erklären
Ergebnis:
Der Verkauf von PKW stellt ein Gewerbe dar, welches beim Gewerbeamt anzumelden ist und entsprechend auch steuerlich anzugeben ist.
Wie hoch die Umsätze oder Gewinne sind ist von untergeordneter Bedeutung. Es gibt also keine "Nichtaufgriffsgrenze" wo das Finanzamt sagt: "Wir prüfen erst bei einem Umsatz von ... €".
Vielen Dank euch!, das macht mir die Sache eindeutig verständlicher, allerdings bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht bin ich mir noch nicht ganz im klaren:
Kann ich überhaupt irgendwie nachweisen das ich keine habe, falls das Finanzamt vor der Tür steht?
Das Wort ist ja recht schwammig formuliert, von meinem Standpunkt aus würde ich sagen ich habe keine, weil ich das eigentlich mehr aus dem Spass heraus mache, aber kann ich da irgendwie in die Nachweispflicht kommen?
Ja, aber Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit sind leider nicht on/off.
Man kann also nach durchlesen von zehnzig Paragraphen immer noch nicht sagen, was das jetzt ist. Lediglich vermuten.
(Juristen - der einzige Beruf, der seine Arbeit selbst erschafft)
kann ich da irgendwie in die Nachweispflicht kommen?
Ja.
Indem das Finanzamt das behauptet.
Wenn du die Autos mit einem hoeheren Preis als den Ankaufspreis und nach weniger als einem Jahr irgendwo inserierst, legt das eine Gewinnerzielungsabsicht nahe.
Wenn dir andere Kosten dadurch entstanden sind, die in Summe dem neuen VK Preis entsprechen, kannst du das widerlegen.
Wenn dann doch ein paar Euros mehr bei rumkommen, musst du die versteuern.
Unabhaengig von der Gewerblichkeit.
Ich muss da ein bisschen was geraderücken:
Gewerblich handelt, wer Dinge und Sachleistungen über einen längeren Zeitraum wiederkehrend anbietet.
Desweiteren hat das nichts mit dem Gewerbeschein zu tun.
Der Gewerbeschein dient dazu, dich als Händler/Dienstleister auszuweisen. Wenn du keinen hast, heißt das nicht das man kein gewerbliches Handeln annehmen kann. Wenn du 3 Monate hintereinander einige Fotokameras bei Ebays anbietest, kann ich Gewährleistungsrechte geltend machen, obwohl du diese als Privatperson ausgeschlossen hast. Das gilt auch bei kleineren Mengen. Verkaufst du den Packen Kameras jedoch alle innerhalb eins, zwei Wochen, kann man daraus noch nicht eine gewerbliche Tätigkeit ableiten.
Ich hoffe das hilft zumindest etwas weiter.
Gewinnerzielungsabsicht ist in Deinem Fall nicht das entscheidende Kriterium.
Das ist ein wenig verwirrend, weil einerseits Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muß und dann heißt es andererseits, daß die Gewinnerzielungsabsicht Nebenzweck sein kann.
Entscheidend ist der erste Satz:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.
Ein gutes Beispiel ist die Messe-Hostess.
Diese Tätigkeit ist lt. Gewerbeordnung ein Gewerbe.
Das allein reicht aus, aus einer Studentin eine Gewerbetreibende zu machen.
Oft ist es ja so, daß die Mädels Studentinnen sind und sich mit dieser Tätigkeit lediglich ihr Studium finanzieren.
Die Gewinnerzielungsabsicht steht somit nicht an erster Stelle. Sie wird aber gezwungen ein Gewerbe anzumelden und erhält daher eine Steuernummer für Gewerbetreibende.
Da Du dich also automatisch im gewerblichen Bereich bewegst liegen keine privaten Veräußerungsgeschäfte vor.
Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
Ich muss da ein bisschen was geraderücken:
Gewerblich handelt, wer Dinge und Sachleistungen über einen längeren Zeitraum wiederkehrend anbietet.Desweiteren hat das nichts mit dem Gewerbeschein zu tun.
Der Gewerbeschein dient dazu, dich als Händler/Dienstleister auszuweisen. Wenn du keinen hast, heißt das nicht das man keine gewerbliches Handeln annehmen kann. Wenn du 3 Monate hintereinander einige Fotokameras bei Ebays anbietest, kann ich Gewährleistungsrechte geltend machen, obwohl du diese als Privatperson ausgeschlossen hast. Das gilt auch bei kleineren Mengen.
Ich hoffe das hilft zumindest etwas weiter.
Aus steuerlicher Sicht reicht es allein aus, daß Du eine Tätigkeit ausübst, die lt. Gewerbeordnung ein Gwerbe darstellt.
Was im privaten Gebrauch oder bei anderen Behörden als gewerblich angesehen wird, muß nicht mit dem steuerlichen Begriff Gewerbe überinstimmen.