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Abbiegelicht programmieren bei Octavia RS MJ 2007, geht das?

Skoda Octavia 2 (1Z)
Themenstarteram 20. Juni 2008 um 21:17

Servus!

Ein Kollege von mir hat sich einen Octavia RS Combi als Halbjahreswagen gekauft und jetzt muss der ein wenig modifiziert werden! Haben heute schon die Blinker vorne als Standlicht mit 10% Lichtleistung programmiert! Ich weiss das ist nicht zulässig sieht aber gut aus! ;)

Jetzt wäre es schön wenn es die Möglichkeit gibt die Abbiegelichtfunktion der NSW aktivieren zu können. Ich habe mich hier jetzt bereits durch viele Postings durchgelesen aber dazu keine konkrete Aussage gefunden, geht es oder geht es nicht?

Wäre hier für jeden Tipp dankbar! Gruß, Henry.

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2008 um 22:11

Du möchtest also Tips zu nicht zulässigen Basteleien haben ?

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am 20. Juni 2008 um 22:11

Du möchtest also Tips zu nicht zulässigen Basteleien haben ?

Themenstarteram 20. Juni 2008 um 22:17

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Du möchtest also Tips zu nicht zulässigen Basteleien haben ?

Nee! Das habe ich ja bereits erfolgreich programmiert! Habe das nur geschrieben weil hier so häufig wegen den Blinkern darauf hingewiesen wird!

Mir geht es darum ob man das Abbiegelicht auch programmieren kann, dazu habe ich bislang keine Infos gefunden!

am 20. Juni 2008 um 22:22

Ob man das programieren kann ist relativ wurscht, denn die originalen Nebelscheinwerfer haben für die Abbiegelichtfunktion keine Zulassung.

Aber, da die BE sowieso schon erloschen ist, solltet Ihr den bereits unzulässigen Programierunsinn zurückprogramieren, oder das Fahrzeug nicht mehr im Geltungsbereich der STVO / STVZO nutzen.

Und zu Fragen bezüglich solch unzulässigen Dingen einfach mal die NUB´s lesen.

Themenstarteram 20. Juni 2008 um 22:32

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Ob man das programieren kann ist relativ wurscht, denn die originalen Nebelscheinwerfer haben für die Abbiegelichtfunktion keine Zulassung.

Aber, da die BE sowieso schon erloschen ist, solltet Ihr den bereits unzulässigen Programierunsinn zurückprogramieren, oder das Fahrzeug nicht mehr im Geltungsbereich der STVO / STVZO nutzen.

Und zu Fragen bezüglich solch unzulässigen Dingen einfach mal die NUB´s lesen.

WOW! Na da bin ich ja richtig beruhigt dich hier gefunden zu haben! Da kennt sich einer richtig aus! Dann werde ich meine Audis und den Skoda mal ganz schnell ins "Museum" stellen!

Das ist ja hier noch schlimmer als im Audi-Forum! Was solls, hier kann einer der Mods dann jetzt bitte schliessen bzw. das Thema auch von mir aus löschen!

am 20. Juni 2008 um 22:52

Zitat:

Original geschrieben von HenryTT

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Ob man das programieren kann ist relativ wurscht, denn die originalen Nebelscheinwerfer haben für die Abbiegelichtfunktion keine Zulassung.

Aber, da die BE sowieso schon erloschen ist, solltet Ihr den bereits unzulässigen Programierunsinn zurückprogramieren, oder das Fahrzeug nicht mehr im Geltungsbereich der STVO / STVZO nutzen.

Und zu Fragen bezüglich solch unzulässigen Dingen einfach mal die NUB´s lesen.

WOW! Na da bin ich ja richtig beruhigt dich hier gefunden zu haben! Da kennt sich einer richtig aus! Dann werde ich meine Audis und den Skoda mal ganz schnell ins "Museum" stellen!

Das ist ja hier noch schlimmer als im Audi-Forum! Was solls, hier kann einer der Mods dann jetzt bitte schliessen bzw. das Thema auch von mir aus löschen!

Du hast recht, solchen Unsinn programieren zu wollen ist wirklich schlimmer als im Audi-Forum, weil nen Skoda verschandelt man mit solchem Unsinn noch weitaus mehr, als nen Audi.

Dat sieht irgendwie immer so kaputt aus.

Wenn Ihr ein kaputt aussehendes Auto haben wollt, wäre die Anwendung einer "Vorschlaghammermassage" sinnvoller, da habt Ihr dann wenigstens euch körperlich anstrengen müssen.

Die NUB´s gelten übrigens auch im Audi-Forum.

am 21. Juni 2008 um 7:16

man müste schauen ob es das bordnetz u.a. die funktionen unterstützt dazu müste man mal die TN sowie Softwarestand des Bordnetz-sg wissen.

zu den ganzen 9malklugen.. hurz und konsorten sag ich mal lieber nix, sondern denk mir mein teil...:rolleyes:

am 21. Juni 2008 um 9:13

Da nicht alles, was u.U. technisch möglich ist, auch zulässig ist, können solche 10X klugen doch bestimmt nen Link dazu posten, aus dem hervorgeht, daß Manipulationen der Lichtanlage in Deutschland durch solch 10X kluge zulässig sind und nicht zum erlöschen der BE führen.

Auch 10X kluge sollten die NUB´s lesen und verstehen und sich daran halten.

Themenstarteram 21. Juni 2008 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von skodaschrauber

man müste schauen ob es das bordnetz u.a. die funktionen unterstützt dazu müste man mal die TN sowie Softwarestand des Bordnetz-sg wissen.

zu den ganzen 9malklugen.. hurz und konsorten sag ich mal lieber nix, sondern denk mir mein teil...:rolleyes:

Deinen letzten Satz hier kann ich nur unterstreichen! Solche Schlaumeier solls ja überall geben!

Mir ist schon klar dass das Bordnetz die Funktionen unterstützen muss aber wo finde ich Infos darüber bei welchem Softwarestand welche Funktionen unterstützt werden? Teilenummer und SW-Stand kann ich rausfinden!

am 21. Juni 2008 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von HenryTT

Zitat:

Original geschrieben von skodaschrauber

man müste schauen ob es das bordnetz u.a. die funktionen unterstützt dazu müste man mal die TN sowie Softwarestand des Bordnetz-sg wissen.

zu den ganzen 9malklugen.. hurz und konsorten sag ich mal lieber nix, sondern denk mir mein teil...:rolleyes:

Deinen letzten Satz hier kann ich nur unterstreichen! Solche Schlaumeier solls ja überall geben!

Mir ist schon klar dass das Bordnetz die Funktionen unterstützen muss aber wo finde ich Infos darüber bei welchem Softwarestand welche Funktionen unterstützt werden? Teilenummer und SW-Stand kann ich rausfinden!

Der Schlaumeier scheint eher derjenige zu sein, der mit Diagnosetools rumpfuscht, ohne in der Lage zu sein, die von einem solchen Tool angezeigten Daten zu interpretieren.

Themenstarteram 21. Juni 2008 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von HenryTT

 

Deinen letzten Satz hier kann ich nur unterstreichen! Solche Schlaumeier solls ja überall geben!

Mir ist schon klar dass das Bordnetz die Funktionen unterstützen muss aber wo finde ich Infos darüber bei welchem Softwarestand welche Funktionen unterstützt werden? Teilenummer und SW-Stand kann ich rausfinden!

Der Schlaumeier scheint eher derjenige zu sein, der mit Diagnosetools rumpfuscht, ohne in der Lage zu sein, die von einem solchen Tool angezeigten Daten zu interpretieren.

Naja, du musst es ja wissen! Ich für meinen Teil weiss schon sehr gut was man mit einem Profidiagnosegerät machen kann und wie sich die Daten interpretieren lassen! Manche beschäftigen sich da evtl. auch beruflich mit, gehört hier aber nicht hin!

Mir scheint aber dass du hier eh einfach gegen alles bist also lass gut sein! Deine Kommentare führen hier doch zu nichts!

am 21. Juni 2008 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von HenryTT

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Der Schlaumeier scheint eher derjenige zu sein, der mit Diagnosetools rumpfuscht, ohne in der Lage zu sein, die von einem solchen Tool angezeigten Daten zu interpretieren.

Naja, du musst es ja wissen! Ich für meinen Teil weiss schon sehr gut was man mit einem Profidiagnosegerät machen kann und wie sich die Daten interpretieren lassen! Manche beschäftigen sich da evtl. auch beruflich mit, gehört hier aber nicht hin!

Mir scheint aber dass du hier eh einfach gegen alles bist also lass gut sein! Deine Kommentare führen hier doch zu nichts!

Wenn Du soviel Ahnung hätrtest, wie du vorgibst zu haben, wären die Fragen so hier garnicht nötig.

Wenn Du Dich beruflich damit beschäftigen würdest, wüsstest Du, daß:

- Standadnebelscheinwerfer und Nebelscheinwerfer für Abbiegelicht unterschiedlich aufgebaut sind ( Lage Leuchtmittel im Nebelscheinwerfer / Reflektorform).

- Daher die Abbiegelichtfunktion mit Standardnebelscheinwerfern zumindest bezüglich der gewünschten Ausleuchtung eher NIX bringt.

- Daher diese Funktion in Verbindung mit Standardnebelscheinwerfern unzulässig ist.

Ne Frage am Rande:

Da man, BEVOR man hier posten kann, die NUB`s akzeptieren muss und dieses mittels eines zu setzenden Häkchens auch dokumentiert wird, drängt sich die Frage auf, ob Du eigentlich vorsätzlich die NUB`s missachtest, genauso wie die Bestimmungen der STVZO bezüglich Lichtanlagen am KFZ ?

Themenstarteram 21. Juni 2008 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von HenryTT

 

Naja, du musst es ja wissen! Ich für meinen Teil weiss schon sehr gut was man mit einem Profidiagnosegerät machen kann und wie sich die Daten interpretieren lassen! Manche beschäftigen sich da evtl. auch beruflich mit, gehört hier aber nicht hin!

Mir scheint aber dass du hier eh einfach gegen alles bist also lass gut sein! Deine Kommentare führen hier doch zu nichts!

Wenn Du Dich beruflich damit beschäftigen würdest, wüsstest Du, daß:

- Standadnebelscheinwerfer und Nebelscheinwerfer für Abbiegelicht unterschiedlich aufgebaut sind ( Lage Leuchtmittel im Nebelscheinwerfer / Reflektorform).

- Daher die Abbiegelichtfunktion mit Standardnebelscheinwerfern zumindest bezüglich der gewünschten Ausleuchtung eher NIX bringt.

- Daher diese Funktion in Verbindung mit Standardnebelscheinwerfern unzulässig ist.

Man kann ja nicht alles wissen und der Skoda-Bereich ist nicht wirklich meine Heimat! Aber mit der Info kann ich durchaus etwas anfangen und mir erklärt sich einiges! Warum bist du nicht gleich mit solch einer Info rausgerückt anstatt hier die Fähigkeiten anderer in Frage zu stellen?

Allerdings wundert mich es schon warum ab Modelljahr 2007 bis heute für die Octavia II Modelle nur genau eine Art von NSW angeboten wird! Laut TK gibt es nur genau eine Ausführung für links und eine für rechts (runde Form!). Wenn also für die Abbiegelichtfunktion wie du sagst die NSW baulich unterschiedlich sein müssen würde Skoda da ja bereits ab Werk sich nicht an die Richtlinien halten! Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Zitat:

Ne Frage am Rande:

Da man, BEVOR man hier posten kann, die NUB`s akzeptieren muss und dieses mittels eines zu setzenden Häkchens auch dokumentiert wird, drängt sich die Frage auf, ob Du eigentlich vorsätzlich die NUB`s missachtest, genauso wie die Bestimmungen der STVZO bezüglich Lichtanlagen am KFZ ?

Ich denke hierzu muss ich mich nicht weiter äussern! Ich werde immer wieder darin bestätigt warum ich leider immer weniger hier bei MT unterwegs bin!

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Du möchtest also Tips zu nicht zulässigen Basteleien haben ?

Mich würde dieses Thema brennend interesieren,

und ich glaube das ist keine Antwort sondern eher eine sehr leicht falsch zu verstehende Gegenfrage

gruß slibo

Zitat:

Original geschrieben von HenryTT

Allerdings wundert mich es schon warum ab Modelljahr 2007 bis heute für die Octavia II Modelle nur genau eine Art von NSW angeboten wird! Laut TK gibt es nur genau eine Ausführung für links und eine für rechts (runde Form!). Wenn also für die Abbiegelichtfunktion wie du sagst die NSW baulich unterschiedlich sein müssen würde Skoda da ja bereits ab Werk sich nicht an die Richtlinien halten! Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Der Octavia hat eckige Nebelscheinwerfer. Und die gibt es "normal" und mit Spiegel für Abbiegelicht.

Runde NSW hat nur der Octavia RS, und für den gibt es kein Abbiegelicht.

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