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Abblendlicht als TFL bzw. Dauerlicht einsetzen
Guten Morgen,
ich poste hier im Namen meines Schwiegervaters. Er besitzt einen Focus Bj. 2003 und möchte das beim Start des Fahrzeugs das AB-Licht angeht und natürlich aus wenn der Motor abgestellt wird. Er möchte also das normale Ab-Licht als Tagfahrlicht nutzen. Kann man das bewerkstelligen ? Wie wird das in Ländern gehandhabt bei denen Tagfahrlicht pflicht ist, aber die Autos kein zusätzliches TFL haben ? Machen die das nicht genauso oder schalten die jedesmal das Licht manuell ein ?
Wäre super wenn mir jemand sagen könnte wie man das umsetzten kann. Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Meines Wissenstand nach, sind in der Helligkeit reduzierte Scheinwerfer, egal, ob jetzt Abblendlicht oder Nebler, in Deutschland nicht erlaubt.
Das Gegenteil möchte ich bitte schriftlich zum Nachlesen.
Was in der EU erlaubt ist, gilt noch lange nicht für die deutsche STVZO !
In Österreich ist das "Dimmen" des AB erlaubt, in der BRD jedoch nicht !
Ein Nachrüsten des TFL für bestimmte Länder, ist ab einem bestimmten BJ durch ein Relais und eine Sicherung im Motorsicherungskasten möglich. Allerdings leuchtet da das Abblendlicht auf voller Stärke.
Es ist dann also nicht mehr möglich, ohne Licht zu fahren.
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15 Antworten
Ich habe bei meinem Focus 2004 ein TFL-Modul nachgerüstet und die werksseitig verbauten Nebellampen damit verschaltet,da die Masse in der gesetzlichen Vorgabe liegen.
Einige Sekunden nach dem Startvorgang schaltet das Modul eine reduzierte Spannung (8,2 Volt) durch.
Somit ist die Leuchtstärke reduziert wie auch vorgegeben.
Damit fahre ich bereits zwei Jahre und hat auch die HU.Untersuchung einwandfrei bestanden,was von einigen Zeitgenossen bezweifelt wurde.
Ferner habe ich die s auch bei meinem Zweitwagen,Skoda, bereits eingebaut.
MfG Rentnerpeter
Diese Idee ist nicht so doll, dass das Licht beim Starten einfach an geht! (Licht würde mit der Zündung an gehen!) Das würde bedeuten, die Lampen verschleißen sehr schnell und gehen.
Eine einfache Drahtbrücke, würde ich nicht nehmen. Ihr könnten die Lampen nicht so schnell kaufen, wie sie hin sind.
Eine Variante ist, ein TFL-Modul zu kaufen, andere Variante ist mit einem anzugverzögerten Relais (damit nichts flackert!), einem normalen Relais, 2 Dioden und einen Schalter (mit dem Schalter, ist die Funktion abschaltbar!), lässt sich das so schalten, dass die gesamte Beleuchtung (Positionslicht und Abblendlicht) einige Sekunden nach dem Motorstart automatisch an gehen, der Lichtschalter aber wie gewohnt funktioniert.
Mit etwas Erfahrung, lässt sich dies selber einbauen.
@Rentnerpeter: Der TÜV hat sich nicht drum gekümmert, dass du das TFL-Modul an die Nebler angeklemmt hast? Normal ist dies nicht zulässig, da diese keine TFL-Zulassung haben. (Abstrahlwinkel der Nebler passt nicht zum TFL) Die Abblendscheinwerfer, haben eine Zulassung für Skandinavien. (Betrieb der Leuchtmittel, mit reduzierter Leistung!)
Nur, weil es 1x durch den TÜV gerutscht ist, ist es nicht unbedingt zulässig! Hast du mal Info's zu dem Modul?
MfG
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Also die Nebler als TFL zu nutzen ist also (möglicherweise) verboten und in Skandinavien darf man die Scheinwerfer an das TFL Relais klemmen. Darf ich das denn in Deutschland auch ?
Was macht denn das TFL Relais ? Wird auch hier die Beaufschlagung nach dem Start verzögert ? Funktioniert der Lichtschalter auch weiterhin?
Danke Fraper
In der EG -Verordnung wird ganz klar darauf hingewiesen das w e r k s s e i t i g eingebaute Nebellampen dann als TFL beschaltet werden dürfen,wenn die vorgegebenen Maße wie Bauhöhe und Abstand außen eingehalten werden.
Dies hat nichts mit einem einmaligem HU Durchlauf zu tun.
Aber die EG Verordnung kann in der Gänze abgerufen werden und ist sehr gut verständlich dargelegt.
MfG
Hallo Rentnerpeter,
das klingt gut. Hast Du nen Tip wo ich die Verordnung einsehen kann. Ich brauch das schriftlich - sonst glaubt mein Schwiegervater mir das nicht. Wär ja auch blöd wenn er wegen mir in den Knast käme
Kann ich diesen Umbau selber machen? Wäre schön wenn Du mir die Vorgehensweise kurz anreissen könntest.
Hintergrund der Geschicht: Meine S-Vater war mit seinem Focus beim Ford-Partner. Er hat auch da die Frage gestellt wie es denn mit Umrüstung TFL aussieht. Die habe gleich abgewunken und gesagt dass es nicht möglich ist den Focus wie oben beschrieben umzubauen bzw -rüsten. Tja - jetzt liegt es an mir denen das Gegegteil zu beweisen. Diesen Spacken!
Danke Fraper
Es gibt einen originalen Bausatz von Ford,und nicht nur für den Focus.
Bei Google unter Tagfahrlicht.
Ich habe ein Modul vonn Well verbaut.
MfG
Hallo !
Hier könntest du auch fündig werden.
Meines Wissenstand nach, sind in der Helligkeit reduzierte Scheinwerfer, egal, ob jetzt Abblendlicht oder Nebler, in Deutschland nicht erlaubt.
Das Gegenteil möchte ich bitte schriftlich zum Nachlesen.
Was in der EU erlaubt ist, gilt noch lange nicht für die deutsche STVZO !
In Österreich ist das "Dimmen" des AB erlaubt, in der BRD jedoch nicht !
Ein Nachrüsten des TFL für bestimmte Länder, ist ab einem bestimmten BJ durch ein Relais und eine Sicherung im Motorsicherungskasten möglich. Allerdings leuchtet da das Abblendlicht auf voller Stärke.
Es ist dann also nicht mehr möglich, ohne Licht zu fahren.
@Rentnerpeter
Also ich habe mal unter WELL gegoogelt. Auf dieser Seite
http://www.daylightrunninglights.com/page70.htm
ist aber beschrieben dass in Deutschlan der Betrieb ab 04.06.2007 von Neblern mit einem entsprechenden Umbausatz nicht erlaubt ist.
Gruß
Frank
Nebelscheinwerfer haben keine Zulassung als R87, also, als Tagfahrlicht, weil da ganz andere Abstrahlwinkel gefordert werden.
Auch, wenn so dubiose TFL - Modul - Verkäufer das Gegenteil behaupten, die Polizei sieht das (mit Recht) Anders, und zahlen darfst immer Du.
Das Fahren mit Abblendlicht ist dagegen erlaubt, das Fahren mit Nebler bei helllichtem Tag, dagegen nicht !
Nein-brauche und werde ich nicht,da der Einbau bzw.die Umrüstung in 2006 erfolgte und zu der zeit die Nutzung werksseitig verbauter Nebellampen genehmigt war.
Dies habe ich heute nochmals bei einer bekannten Prüforganisation erfragt und die Bestätigung erhalten.
Auch ist der neigungswinkel der Nebler zulässig was auch angezweifelt wurde.
Bei beiden Fahrzeugen sind die Nebellampen verschaltet und das wird auch so bleiben.(dürfen)
MfG
Naja, das mit den Neblern, war nie so ganz i.O.! Vorher, war es der Prüfstelle egal, sie hat es eingetragen. Was aber auch nicht ganz richtig war, und damit ebenfalls ungültig sein kann. Ein Prüfer, oder ein gerichtlicher Gutachter, kann die Eintragung jeder Zeit widerrufen! (Wenn dir, ein Prüfer illegal etwas eintragen würde, wird es nicht legal!)
Ab 2007, gab es die Anweisung an die Prüfstellen, dies nicht mehr einzutragen! Das bedeutet nicht, es war vorher erlaubt und richtig.
Der Abstrahlwinkel der Nebellampen passt in keiner Weise zum TFL! Die Nebellampen sollen unter dem Nebel leuchten. TFL würde mitten in den Nebel leuchten und dich blenden. (Daher soll man, bei Nebel, die TFL aus schalten!!) TFL hat 20° in alle Richtungen nach vorn, während Nebler H:55°/V:5° nach vorn haben.
Die Lichtmaße der Nebler ist nicht mit der ECE87 oder der StVZO §49A(5) konform.
MfG
TFL darf nicht leuchten, sobald andere Scheinwerfer an sind.
Eben,da diese automatisch abgeschaltet werden bei Bestromung des Schaltkreise 58.
MfG