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Abblendlicht trotz fernlicht an

Audi 80 B3/89
Themenstarteram 2. November 2009 um 13:03

guten Tag zusammen.

Habe in meinen B4 DE scheinwerfer verbaut mit Xenon, gleich im vorweck ich weiss das das nicht legal ist. bin aber dabei es legal zu machen reinigungsanlage und leuchtweitenregulierung hab ich schon drin, das einzige ist das die xenon auch bei fernlicht an bleiben, was kann ich da tun? kann mann da irgendwas am lenkstockschalter umstecken?

ich weiss auch das das thema hier schon diskutiert wurde fand aber irgendwie nicht das was ich suche.

hilfe wehre nett das denn tüv nichts mehr im weg steht

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Stepi83

fragt doch einfach mal bei KBA nach ist zwar schwierig weiß selber kann man doch aber Chancen haben.

was sollte man bei kba nachfragen?! :confused:

die entsprechenden blätter stehen als pdf auf deren hp bereit, aus denen klar und deutlich hervorgeht, das ein umbau wie du ihn vorgenommen hast NICHT legal ist!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Außerdem hab ich 7 Schriftstücke - Gutachten und Originale von Beglaubigungen vom KBA Flensburg

du hast garantiert KEINE gutachten vom kba!

du hast lediglich kopien, deren inhalt hier schon mehr als einmal diskutiert wurde und nebenbei auch KEINE gültigkeit mehr hat!

Die wurden vermutlich bei Eblöd gekauft, und vom Verkäufer als TOP-Ware deklariert, mit dem Papier kann man sich maximal den Ar... abwischen! (Sorry, wenn ich das so direkt sage!)

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auch durch ALWR und SRA wirds niemals legal, du darfst die lampen gar nicht in dem scheinwerfer haben, der hat nämlich weder ne freigabe für gasentladungslampen, noch haben die lampen ene freigabe für diesen scheinwerfer (oder irgendeinen anderen, denn eine freigabe für eine gasentladungslampe mit halogen sockel wird es nie geben)

Zitat:

Original geschrieben von DaFiesch

guten Tag zusammen.

Habe in meinen B4 DE scheinwerfer verbaut mit Xenon, gleich im vorweck ich weiss das das nicht legal ist. bin aber dabei es legal zu machen reinigungsanlage und leuchtweitenregulierung hab ich schon drin, das einzige ist das die xenon auch bei fernlicht an bleiben, was kann ich da tun? kann mann da irgendwas am lenkstockschalter umstecken?

ich weiss auch das das thema hier schon diskutiert wurde fand aber irgendwie nicht das was ich suche.

hilfe wehre nett das denn tüv nichts mehr im weg steht

wurde nicht nur diskutiert sondern auch beantwortet. SUCHE

Themenstarteram 2. November 2009 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

auch durch ALWR und SRA wirds niemals legal, du darfst die lampen gar nicht in dem scheinwerfer haben, der hat nämlich weder ne freigabe für gasentladungslampen, noch haben die lampen ene freigabe für diesen scheinwerfer (oder irgendeinen anderen, denn eine freigabe für eine gasentladungslampe mit halogen sockel wird es nie geben)

also weiss ja nicht wenn der tüv mensch sagt das nur das problem mit denn fernlicht noch ist wird er es schon eintragen. ausserdem gab es doch denn RS2 auch mit xenon und das audi 80 caprio auch und die haben auch die DE und das weiss ich sicher wei meine aus nen RS2 sind.

zu der antwort ich soll suchen: danke dafür aber meiner meinung nach bist du hier falsch wenn du auf jede frage so antworten solltest.

auserdem war meine frage wie mann es macht das das abblendlicht dazernt leuchtet. die frage mit xenon habe ich hier garnicht im raum gestellt

am 2. November 2009 um 14:15

Nur der Vollständigkeit halber, es gab NIE auch nicht im Cab oder RS2 Xenon und auch die Eintragung wird nicht das Papier wert sein auf der sie geschrieben ist. Aber das is ja nicht das Thema und noch einen Xenon Thread brauchen wir hier wirklich nicht. Du hättest diese Information einfach weglassen sollen denn jetzt hört das mit den belehrungen nie mehr auf. :rolleyes:

 

Und weil das so ist rate ich dir wirklich die Suche zu bemühen. Ich kann mich da an mindestens einen Thread erinnern in dem beschrieben wurde was du da am LSS genau umpinnen musst.

Weil ob Xenon oder nicht is garnicht relevant. Ds Problem hat jeder der die DE`s nachrüstet.

 

Also wenn du ne schnelle Antwort brauchst nutz die Suche. Und dann genieß das Spektaket hier :D 

Zitat:

Original geschrieben von DaFiesch

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

auch durch ALWR und SRA wirds niemals legal, du darfst die lampen gar nicht in dem scheinwerfer haben, der hat nämlich weder ne freigabe für gasentladungslampen, noch haben die lampen ene freigabe für diesen scheinwerfer (oder irgendeinen anderen, denn eine freigabe für eine gasentladungslampe mit halogen sockel wird es nie geben)

also weiss ja nicht wenn der tüv mensch sagt das nur das problem mit denn fernlicht noch ist wird er es schon eintragen. ausserdem gab es doch denn RS2 auch mit xenon und das audi 80 caprio auch und die haben auch die DE und das weiss ich sicher wei meine aus nen RS2 sind.

zu der antwort ich soll suchen: danke dafür aber meiner meinung nach bist du hier falsch wenn du auf jede frage so antworten solltest.

auserdem war meine frage wie mann es macht das das abblendlicht dazernt leuchtet. die frage mit xenon habe ich hier garnicht im raum gestellt

das problem ist,dass das forum mit solchen fragen vollgestopft wird obwohl diese schon längst beantwortet wurden. das problem mit dem umstecken der kabel wurde erst vor ein paar wochen diskutiert

Zitat:

Original geschrieben von DaFiesch

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

auch durch ALWR und SRA wirds niemals legal, du darfst die lampen gar nicht in dem scheinwerfer haben, der hat nämlich weder ne freigabe für gasentladungslampen, noch haben die lampen ene freigabe für diesen scheinwerfer (oder irgendeinen anderen, denn eine freigabe für eine gasentladungslampe mit halogen sockel wird es nie geben)

also weiss ja nicht wenn der tüv mensch sagt das nur das problem mit denn fernlicht noch ist wird er es schon eintragen. ausserdem gab es doch denn RS2 auch mit xenon und das audi 80 caprio auch und die haben auch die DE und das weiss ich sicher wei meine aus nen RS2 sind.

zu der antwort ich soll suchen: danke dafür aber meiner meinung nach bist du hier falsch wenn du auf jede frage so antworten solltest.

auserdem war meine frage wie mann es macht das das abblendlicht dazernt leuchtet. die frage mit xenon habe ich hier garnicht im raum gestellt

eintragen schön und gut, aber ne eintragung hilft dir nicht die bohne, illegal bleibts trotzdem.

das erste auto von audi mit Xenon war der A6 C4, weder 80er noch cabrio hatten je Xenon.

solange die scheinwerfer einen H sockel haben ist es illegal, du brauchst einen D sockel

Themenstarteram 2. November 2009 um 15:58

kann es vieleicht sein das der aufdruck auf den sockel DC ist?

was für nen aufdruck?

die DEs haben nen H1 sockel

Hallo alle zusammen

also einem hier muss ich leider widersprechen habe selbst eine Audi 80 B4 Avant 5 Zylinder mit originalem Halogensockel.

Habe vor 3 Jahren Bi-Xenon umgerüstet Brenner mit E-Zulassung.

Habe eine serienmäßige Scheinwerferreinigungsanlage und nachträglich eine Hella Ultraschallleuchtweitenregulierung nachgerüstet.

Außerdem hab ich 7 Schriftstücke - Gutachten und Originale von Beglaubigungen vom KBA Flensburg

wo eindeutig herausgeht das eine Umrüstung auf Xenonlicht in den originalen Scheinwerfern bis zu einem Baujahr

bis 01.07.2000 keine Scheinwerferreinigungsanlage,

Leuchtweitenregulierung und entsprechende Scheinwerfer für Gasentladungslampen gefordert werden, Voraussetzung ist das wie es hier schon erwähnt wurde das Abblendlicht Xenon bei Fernlicht an bleiben muss.

Ab einem Bj ab 01.07.2000 muss dann alles vorhanden sein.

Ich kann aus Erfahrung sagen es gab nie Probleme beim Tüv und Verkehrskontrollen also möglich ist das mit Xenon-Licht.

Ich habe noch die normalen Halogenscheinwerfer allerdings mit Bi-Xenon Brenner die zugelassen, Asymetrischen Kegel zulassen und die dem originalen Xenonlicht 4300K aufweisen.

zu der Schaltung wenn man H4-2 benutzt also Xenon Abblendlicht und Halogen Fernlicht dann gibt es eine Brücke die man im Schaltkasten einsetzt näheres dazu findet man bei Hella die auch DE-Scheinwerfer für B4 verkauft.

Wegen den 7 Seitigen Gutachten und Beglaubigungen fragt doch einfach mal bei KBA nach ist zwar schwierig weiß selber kann man doch aber Chancen haben.

Gruß Felix

noch mit dazu

der Audi 100 C4 Bj. 97 was A6 schon ist hatten die ersten Xenonlicht in Linsen-DE Scheinwerfern. Und die hatten auch noch keine

Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage und hatten somit Zulässigkeit in der STVZO die bis heute mit Bestandschutz haben.

Gruß

Um dem ganzen mal ein bischen Licht rein zu bringen: Ich habe mir mal vom freundlichen TÜV-Prüfer ein schreiben organisiert, wo drauf steht, wie man Nachrüst-Xenen LEGAL eingetragen bekommt (seht mal den Anhang)

Kurz gesagt, mit den originalen DE-Scheinwerfern des B4 garnicht! Weil die Scheinwerfer nicht für Xenon zugelassen bzw. geprüft sind!

Info-xenon-umbau

Zitat:

Original geschrieben von DaFiesch

guten Tag zusammen.

 

Habe in meinen B4 DE scheinwerfer verbaut mit Xenon, gleich im vorweck ich weiss das das nicht legal ist. bin aber dabei es legal zu machen reinigungsanlage und leuchtweitenregulierung hab ich schon drin, das einzige ist das die xenon auch bei fernlicht an bleiben, was kann ich da tun? kann mann da irgendwas am lenkstockschalter umstecken?

ich weiss auch das das thema hier schon diskutiert wurde fand aber irgendwie nicht das was ich suche.

 

hilfe wehre nett das denn tüv nichts mehr im weg steht

Ich hoffe nur, das dir Nachts mal einer mit nachgerüsteten Xenon entgegenkommt in Scheinwerfern die für Xenon keine Freigabe haben, Blindflug garantiert, fast wäre es für mich der Strassengraben gewesen und einmal fast der Baum an dem ich wegen solchen Vollpfosten gelandet wäre.:mad:

Zitat:

Original geschrieben von Stepi83

fragt doch einfach mal bei KBA nach ist zwar schwierig weiß selber kann man doch aber Chancen haben.

was sollte man bei kba nachfragen?! :confused:

die entsprechenden blätter stehen als pdf auf deren hp bereit, aus denen klar und deutlich hervorgeht, das ein umbau wie du ihn vorgenommen hast NICHT legal ist!

Zitat:

Außerdem hab ich 7 Schriftstücke - Gutachten und Originale von Beglaubigungen vom KBA Flensburg

du hast garantiert KEINE gutachten vom kba!

du hast lediglich kopien, deren inhalt hier schon mehr als einmal diskutiert wurde und nebenbei auch KEINE gültigkeit mehr hat!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Stepi83

fragt doch einfach mal bei KBA nach ist zwar schwierig weiß selber kann man doch aber Chancen haben.

was sollte man bei kba nachfragen?! :confused:

die entsprechenden blätter stehen als pdf auf deren hp bereit, aus denen klar und deutlich hervorgeht, das ein umbau wie du ihn vorgenommen hast NICHT legal ist!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Außerdem hab ich 7 Schriftstücke - Gutachten und Originale von Beglaubigungen vom KBA Flensburg

du hast garantiert KEINE gutachten vom kba!

du hast lediglich kopien, deren inhalt hier schon mehr als einmal diskutiert wurde und nebenbei auch KEINE gültigkeit mehr hat!

Die wurden vermutlich bei Eblöd gekauft, und vom Verkäufer als TOP-Ware deklariert, mit dem Papier kann man sich maximal den Ar... abwischen! (Sorry, wenn ich das so direkt sage!)

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