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ABE auch als Kopie gültig?

Themenstarteram 19. März 2012 um 8:32

Hallo,

ich stehe aktuell vor folgender Herausforderung:

Ich möchte mir evtl. ein Fahrzeug anschaffen, für welches kein Nachrüst-Rußfilter angeboten wird. Jetzt konnte ich jemanden ausfindig machen, der sich einen passenden Filter per Einzelabnahme hat hat eintragen lassen.

Jetzt meine Frage, kann ich mir mit der Kopie dieses Gutachtens auch einen Filter einbauen und eintragen lassen oder brauche ich das originale Exemplar?

Und wie sieht die Situation aus, wenn ich ein paar Fahrzeuge gewerblich umrüsten wollte, genügt da eine Kopie?

Gruß Dennis

Beste Antwort im Thema

Hallo,

eine ABE und eine Eintragung sind 2 verschiedene Paar Schuhe!

Eine Einzelabnahme nach §21 ist wie der Name schon sagt eine Art "Sondereintragung" für ein Spezielles Fahrzeug + ein Spezielles Teil.

Diese Eintragung liegt im ermessen des Prüfers.

Eine Kopie einer solchen Eintragung kann höchstens als Grundlage für eine erneute Eintragung nach §21 dienen.

Der Preis für solche Eintragungen Variieren von Prüfstelle zu Prüfstelle.

Solche Eintragungen darf in den Alten Bundesländern nur der TÜV machen in den neuen nur die Dekra. Und müssen unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden

Sollte ein Teile-Gutachten nach §19 vorliegen so kann man durchaus mit der Kopie eines solchen eine Eintragung machen. Kostenpunkt hierfür sind ca.40-45€.

Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) darf Kopiert werden. (z.B. um 8 Seiten auf 2 zu verkleinern).

Das einfachste ist aber immer den Prüfer seines Vertrauens kurz zu kontaktieren ;)

Ich hoffe deine Fragen beantwortet zuhaben.

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Hallo,

eine ABE und eine Eintragung sind 2 verschiedene Paar Schuhe!

Eine Einzelabnahme nach §21 ist wie der Name schon sagt eine Art "Sondereintragung" für ein Spezielles Fahrzeug + ein Spezielles Teil.

Diese Eintragung liegt im ermessen des Prüfers.

Eine Kopie einer solchen Eintragung kann höchstens als Grundlage für eine erneute Eintragung nach §21 dienen.

Der Preis für solche Eintragungen Variieren von Prüfstelle zu Prüfstelle.

Solche Eintragungen darf in den Alten Bundesländern nur der TÜV machen in den neuen nur die Dekra. Und müssen unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden

Sollte ein Teile-Gutachten nach §19 vorliegen so kann man durchaus mit der Kopie eines solchen eine Eintragung machen. Kostenpunkt hierfür sind ca.40-45€.

Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) darf Kopiert werden. (z.B. um 8 Seiten auf 2 zu verkleinern).

Das einfachste ist aber immer den Prüfer seines Vertrauens kurz zu kontaktieren ;)

Ich hoffe deine Fragen beantwortet zuhaben.

Frag einfach beim z.b. TÜV nach.Soweit ich weiß braucht man dafür das Original, sicher bin ich mir da aber nicht.

Beim TÜV ist es egal, die haben Zugriff auf die KBA-Datenbank und können in die Original-ABE reingucken und überprüfen ob die Kopie echt ist.

Wobei: Wenn es eine ABE gibt, warum dann Einzelabnahme? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Wobei: Wenn es eine ABE gibt, warum dann Einzelabnahme? :confused:

Ich denke er verwechselt da was :)

Hallole zusammen

Die Hersteller liefern nur ein mehrfarbiges Exemplar mit Durchschlägen je DPF oder Filtereinheit mit.

Kopy kann schon sein aber ob man gebraúchte Teile eingetragen bekommt , das entzieht sich meiner Kenntniss, Grund ist vermutlich der mögliche Missbrauch und das man hier Steuern hinterziehen könnte. Wenn die Daten der Spender-Fahrzeuge bekannt sind wo der Filter demontiert wurde ( Unfall Totalschaden könnte man beim Filterhersteller Twin Teck usw, durch Anschreiben ein Neues Formular beantragen wenn Entsorgungsnachweise erbracht sind und das Fahrzeug wirklich verschrottet wurde. Das jedoch ohne den Zuschuss zu bekommen denn der wurde ja schon an den Vorbesitzer ausbezahlt. Bringt Max eine grüne Plakette aber keine 330 Euros.. so schlau ist sogar das Politiker / Beamtenhirn das man da kohle abgreifen könnte und diese Türe wird dadurch zugemacht. Das ganze setzt voraus das der Filter funktionsfähig und in Ordnung ist was ich nicht extra zu betonen brauche.

Wenn ein Missbrauch ausgeschlossen ist dann sehe ich keine Probleme mit der Eintragung, nur nicht vergessen Kohle gibts keine dafür den der filter ist ja gebraucht.

Willst du gewerblich Nachrüsten so benötigst Du von Hersteller sowie von TÜV die entsprechenden Unterlagen, diese sind gff vom Bundesland zum anderen unterschiedlich. Sprich den eintragenden Prüfer an bzw die Prüfstelle ob die noch immer eintragen. Anstelle der Einzelabnahme könntest du ein Mustergutachten erstellen anhand diesem Du dann im größeren Umfang gewerblich nachrüsten kannst.

Damit lässt sich sogar richtig geld verdienen aber es erfordert auch Investittionen und entsprechende Fahrzeuge / Stückzahlen damit es sich wieder rechnet.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Kopy kann schon sein aber ob man gebraúchte Teile eingetragen bekommt , das entzieht sich meiner Kenntniss, Grund ist vermutlich der mögliche Missbrauch und das man hier Steuern hinterziehen könnte.

Wie sollen denn da Steuern hinterzogen werden?? Ist doch Quatsch...

am 19. März 2012 um 9:46

Natürlich kannst Du mit einer Kopie zum TÜFFF fahren. Da hat der Prüfer gleich was was er eintragen kann und muß nicht erst ein teures Gutachten erstellen. Dann wird Deine Eintragung um einiges billiger.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Natürlich kannst Du mit einer Kopie zum TÜFFF fahren. Da hat der Prüfer gleich was was er eintragen kann und muß nicht erst ein teures Gutachten erstellen. Dann wird Deine Eintragung um einiges billiger.

hab ich jetzt die ironie überlesen?

@maxl

klares JEIN! in vielen gutachten steht "NUR IM ORIGINAL GÜLTIG!" und zum schluss "DAS GUTACHTEN IST NACH DER EINTRAGUNG VOM PRÜFER EINZUZIEHEN". ob und wie ein prüfer jetzt mit solchen auflagen umgehet sei mal dahingestellt ;) wen man es ganz genau nimmt sind solche kopierte gutachten ungültig....wiegesagt wen man es genau nimmt.

anders sieht bei gutachten aus die per pdf geliefert werden. hier fehlen solche auflagen.

@tecci

aber sicher kann man da jede menge steuern hinterziehen. ;) du brauchst nur eine "freundliche" werkstatt die eine hu macht. der bestätigt dir mit den kopierten papieren den fachgerechten einbau, schiebt dann ggf nochmals einen anderen wagen durch sein au gerät (wens den gefordert ist) und schwup die wup hast du euro 2 mit nichts gemacht. ok muss schon etwas kriminelle energie dahinterstecken, aber es ist durchaus möglich und wird auch gemacht. deshalb gibts z.b. die anträge und papiere nicht auf nachfrage. also einen gebrauchten klr z.b. kaufen ohne papiere is ne heikle sache, da die papiere von den meisten herstellern nicht rausgerückt werden. aus eben diesem grunde. ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@maxl

klares JEIN! in vielen gutachten steht "NUR IM ORIGINAL GÜLTIG!" und zum schluss "DAS GUTACHTEN IST NACH DER EINTRAGUNG VOM PRÜFER EINZUZIEHEN". ob und wie ein prüfer jetzt mit solchen auflagen umgehet sei mal dahingestellt ;)

Naja nach der Eintragung ist mir das Gutachten rechtherzlich egal :) da hab ich ja dann den Wisch vom TÜV.

Ich ging eher von den ABE´s aus. Und da ist dies meist vermerkt das diese verkleinert werden können solange noch alles lesbar ist.

Hatte aber so noch nie ein Problem.

 

klaro, wen solche auflagen nicht vorkommen dann spielt es keine rolle obs ne kopie ist. wen ich allein die papiere für ältere lenkräder etc sehe oder für einen "klassiker" wie dien grilleiste bei einem 2er golf dann bekommst mit dem neuteil die 4328937845. kopie von der kopie die man gerade so lesen kann ;)

Themenstarteram 19. März 2012 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Wobei: Wenn es eine ABE gibt, warum dann Einzelabnahme? :confused:

Ich denke er verwechselt da was :)

Ja, war wohl noch nicht richtig wach :D.

Themenstarteram 19. März 2012 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Willst du gewerblich Nachrüsten so benötigst Du von Hersteller sowie von TÜV die entsprechenden Unterlagen, diese sind gff vom Bundesland zum anderen unterschiedlich. Sprich den eintragenden Prüfer an bzw die Prüfstelle ob die noch immer eintragen. Anstelle der Einzelabnahme könntest du ein Mustergutachten erstellen anhand diesem Du dann im größeren Umfang gewerblich nachrüsten kannst.

Damit lässt sich sogar richtig geld verdienen aber es erfordert auch Investittionen und entsprechende Fahrzeuge / Stückzahlen damit es sich wieder rechnet.

Jol.

Vielen Dank, der Hinweis geht in die richtige Richtung :).

Ist dir auch bekannt was so ein Mustergutachten kostet?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@tecci

aber sicher kann man da jede menge steuern hinterziehen. ;) du brauchst nur eine "freundliche" werkstatt die eine hu macht. der bestätigt dir mit den kopierten papieren den fachgerechten einbau, schiebt dann ggf nochmals einen anderen wagen durch sein au gerät (wens den gefordert ist) und schwup die wup hast du euro 2 mit nichts gemacht. ok muss schon etwas kriminelle energie dahinterstecken, aber es ist durchaus möglich und wird auch gemacht. deshalb gibts z.b. die anträge und papiere nicht auf nachfrage. also einen gebrauchten klr z.b. kaufen ohne papiere is ne heikle sache, da die papiere von den meisten herstellern nicht rausgerückt werden. aus eben diesem grunde. ;)

Ganz so einfach ists halt nicht. Denn es muss die Schadstoffklasse ja auch in den Fahrzeugpapieren geändert werden und das geht nur mit den Originalpapieren. Die Zulassungsstelle trägt eine solche Änderung sicher nicht aus ner Kopie ein. Zumal man ja auch einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen muss oder eben die Änderung wird von der Zulassungsstelle elektronisch übertragen. Ich denke nicht, dass das mit deiner Vorgehensweise dann noch durchführbar ist...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

[Ganz so einfach ists halt nicht. Denn es muss die Schadstoffklasse ja auch in den Fahrzeugpapieren geändert werden und das geht nur mit den Originalpapieren. Die Zulassungsstelle trägt eine solche Änderung sicher nicht aus ner Kopie ein. Zumal man ja auch einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen muss oder eben die Änderung wird von der Zulassungsstelle elektronisch übertragen. Ich denke nicht, dass das mit deiner Vorgehensweise dann noch durchführbar ist...

ob es die zulassungsstelle einträgt mit einer kopie weiss ich nicht...ich habs net versucht ;) die frage is halt wie gut die kopie ist.

 

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