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ABE für Xenon bei DE-Scheinwerfern???

Themenstarteram 15. November 2008 um 19:54

:confused::confused::confused:

 

http://cgi.ebay.de/...951QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318

 

MfG

 

sechzehnerblech

Beste Antwort im Thema

diese eintragung ohne swra und alwr ist NICHT rechtsgültig! das wird dir das kba auch genau so bestätigen....

ot: im übrigen solltest du dir mal gedanken darüber machen ob "privater verkäufer" bei deinem verkaufsstil angebracht ist oder du doch nicht besser um einer anzeige wegen steuerhinterziehung zu entgehen du deine gewinne dem finanzamt mitteilen solltest!

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fordrs6 ist doch auch hier vertreten ...

mich würde mal interessieren ... welchem drucker diese "ABE" entsprungen ist ...

Fakt ist, niemand, weder Hella, noch irgendein Zubehör-Xenon-Brenner Bastler hat ein lichttechnisches Gutachten für diese Scheinwerfer/Leuchtmittel Kombination anfertigen lassen ... aus den immer noch gülteigen und altbekannten Gründen.

Eine letztlich gefakte ABE spazierenzufahren,mag für den einzelnen ok sein, allerdings ist es eine Unmöglichkeit die gutgläubigen Laien hier auf´s Glatteis zu führen ... Kurz gesagt: Pfui ...

Für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig. Xenon-Umrüst-Kits sind generell per Einzel-Abnahme eintragungsfähig (Voraussetzung: Fahrzeug ist mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage, einer automatischen Leuchtweiten-Regulierung und bauartgeprüften Scheinwerfern ausgestattet)

Zitat:

Original geschrieben von thhue

... bauartgeprüften Scheinwerfern ausgestattet)

und eben das ist der springende punkt

am 15. November 2008 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von thhue

Für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig. Xenon-Umrüst-Kits sind generell per Einzel-Abnahme eintragungsfähig (Voraussetzung: Fahrzeug ist mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage, einer automatischen Leuchtweiten-Regulierung und bauartgeprüften Scheinwerfern ausgestattet)

Jetzt geht das schon wieder los.

MAN KANN IM AUDI 80 NICHT LEGAL XENON FAHREN!

Unter anderem deshalb weil es keine bauartgeprüften Scheinwerfer für Xenon gibt.

 

Und diese ABE ist noch nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt ist. Und das kann ich sagen ohne sie gelesen zu haben.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von audi90typ89

Jetzt geht das schon wieder los.

MAN KANN IM AUDI 80 NICHT LEGAL XENON FAHREN!

Unter anderem deshalb weil es keine bauartgeprüften Scheinwerfer für Xenon gibt.

Und diese ABE ist noch nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt ist. Und das kann ich sagen ohne sie gelesen zu haben.

Das sag ich ja grad mit meiner Aussage...

Nunja, mal sehen inwieweit ebay da jetzt tätig wird ... 91 Bewertungen im letzten monat und Privat-Verkäufer?

Ganz ehrlich,wäre mir sch***egal,wenn er was mit reellem wert verkaufen würde ... aber das geht garnicht

am 15. November 2008 um 20:16

Also dass dieses Angebot nicht gewerblicher Art is brauch er auch keinem zu erzählen.

Aber damit verdient er wohl nicht schlecht. Noch 2 von 9 Verfügbar. Und das zu 15e das Stück. Gut noch 1,45 für den Versand abgezogen,aber dennoch... 

Interessant was Hella dazu sagen würde?

Ich erinnere mich, mal vor Monaten darüber gesschrieben zu haben.

Mir ist genau das nämlich zu Ohren gekommen.

Das Hella es geschafft habe soll, die ABE für Xenon im DE Scheinwerfer zu erhalten.

Ich habe es von einem TÜV Ingenieur.

 

Aber bevor hier ein großer Streit entsteht, sollte sich mal jemand die Mühe machen, es bei Hella anzufragen!

Ich hab ja bei meinem S2 auch Xenon, halt immer mit dem Gedanken, dass ich erwischt werde. Hatte allerdings noch nie Probleme damit, auch nicht mit der Polizei bei kontrollen.

Nochmals was zur Gesetzeslage: Bis zum 01.01.1998 durften Xenon-Scheinwerfer ohne automatische Leuchtweitenregulierung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage werksseitig verbaut werden.

Möglicherweise ist es darum Hella gelungen, Xenon legal zu machen, sofern das der Fall sein sollte. Aber am Besten würde das wirklich jemand abklären.

Zitat:

Original geschrieben von luckyzippo

Zitat:

Original geschrieben von thhue

... bauartgeprüften Scheinwerfern ausgestattet)

und eben das ist der springende punkt

und "bauartgeprüfte scheinwerfer" haben keine h4/h7 oder was auch sonstimmer für eine fassung die bei den xenon-hid-kits verwendet wird.....

Zitat:

Original geschrieben von thhue

Möglicherweise ist es darum Hella gelungen, Xenon legal zu machen, sofern das der Fall sein sollte. Aber am Besten würde das wirklich jemand abklären.

nope!

entscheident ist das datum der umrüstung auf xenon und NICHT das datum der erstzulassung des fahrzeuges....und seit mitte 2000 (genaues datum müsst ich nachgucken falls es jemanden interessiert) dürfen nurnoch fahrzeuge mit xenon ausgerüstet werden (egal ob werksseitig oder nachträglich) die über

-xenon-scheinwerfer

-swra

-alwr

verfügen.....

selbst WENN es hella gelungen wäre eine abe für den betrieb von halogenscheinwerfern mit xenon-brennern zu erlangen (das wäre sicherlich in irgendeinem der einschlägigen tuning-magazine oder foren wie ne bombe eingeschlagen), stellt sich immer noch das problem, das es KEINE zulässigen xenon-brenner (für halogen lampenfassungen) gibt....

man müsste also den scheinwerfer auf xenon-fassungen umbauen um zulässige xenon-brenner einzubauen, hat aber dann wieder das problem das man den scheinwerfer baulich verändert hat und somit wieder die bauartzulassung (nebst der "xenon-abe") erlöschen würde.....

 

Wir wissen noch immer nicht, was in dieser ABE steht und ob Hella nicht genau dies anbietet.

Aber das sollte man eben Hella anfragen.

Ich denke ich frage mal nach.

Zitat:

Original geschrieben von Samuel0815

Wir wissen noch immer nicht, was in dieser ABE steht und ob Hella nicht genau dies anbietet.

Aber das sollte man eben Hella anfragen.

Ich denke ich frage mal nach.

Sam...mal ehrlich,das ist ein gewinnorientiertes Unternehmen .... wenn du da auch irgendwo gehört/gelesen was auch immer hast, was ich dir ja unbesehen glaube... wenn du nen kleinen Moment über hella,deren sortiment und das gehörte nachdenkst kommst du doch auch von ganz allein drauf,das das käse ist.

Hast du bei hella irgendwo hid bastelkisten kram gesehen?

Oder verkaufen die neuerdings einzelne abe´s für den 100 euro ramsch von ebay?

Ehrlich ...die email/den anruf kannst du dir schenken ...

@luckyzippo

Leider habe ich keine genaueren Details gehört. Und so richtig glaube kann ich es auch nicht wirklich. Stelle aber auch nichts vorschnell in Frage, wenn ich es nicht selbst in Händen halte. ;)

Aber es gibt dazu schon ein Statement von Hella. Es ist allerdings auch schon 2 Jahre alt!

Zitat:

Statement von HELLA

 

Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:

mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;

hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;

dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.

Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.

Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.

Wie gesagt, es ist nicht mehr aktuell.

Wenn es mittlerweile eine ABE geben sollte, denke ich das darin auch auflagen drin stehen.

Neben den bereits erwähnten (LER,SRA) könnten andere Streuscheiben dazu gehören.

Werde mal zum Hella Händler gehen, ob er was davon gehört hat!

Denn das Thema ist so heikle, das jemand eindeutig für Klarheiten sorgen sollte.

Sonst kommt es immer wieder!!

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