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ABE = Gutachten zur ABE?

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 17:12

Für meine neuen Felgen habe ich ein Schriftstück vom TÜV Pfalz bekommen, das anfängt mit: "Zusammenfassendes GUTACHTEN zu ABE Nr.49531 nach §22 StVZO". Dies ist für mich eigentlich keine ABE im eigentlichen Sinne. sondern nur ein Anhang zur ABE. Die ABE selber habe ich im Netz nicht gefunden (bei manchen anderen Felgen schon, aber eher selten).

Ist dies ausreichend für die Verkehrskontrolle, klaro, alle Bedingungen müssen eingehalten werden. Ich habe aber nur die allgemeinen Sätzen, wie Klebegwichte, schlauchlos, Antriebsart... also kein A01 oder K... Ist dieses zusammenfassende Gutachten der allgemeine Sprachgebrauch für eine ABE?

Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 3. Dezember 2017 um 19:07:29 Uhr:

Ein Gutachten ist die Voraussetzung für die Eintragung in die Papere aber keine selbstständige ABE. An für sich müßte die ABE Nummer in der Felge zu finden sein. Eintragen daher überflüssig.

Hmmm, ich lese das auch so, als ob Du der Meinung bist, dass, wenn eine KBA-Nummer an der Felge steht, dieses pauschal nicht "eingetragen" werden muss. Falls Du das so meinst, nimm zur Kenntnis, dass diese Aussage schlicht falsch ist und auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger wird. Die KBA-Nummer sagt lediglich aus, dass es für das betreffende Teil eine ABE gibt. Ob nach dem Verbau an ein Fahrzeug dann eine Änderungsabnahme notwendig ist, steht dann im Verwendungsbereich der ABE für das betreffende Fahrzeug.

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Ein Gutachten ist die Voraussetzung für die Eintragung in die Papere aber keine selbstständige ABE. An für sich müßte die ABE Nummer in der Felge zu finden sein. Eintragen daher überflüssig.

Moin Moin !

Zitat:

Ein Gutachten ist die Voraussetzung für die Eintragung in die Papere aber keine selbstständige ABE. An für sich müßte die ABE Nummer in der Felge zu finden sein. Eintragen daher überflüssig.

Völliger Blödsinn !

Zitat:

"Zusammenfassendes GUTACHTEN zu ABE Nr.49531 nach §22 StVZO". Dies ist für mich eigentlich keine ABE im eigentlichen Sinne. sondern nur ein Anhang zur ABE.

Das ist kein Anhang , sondern ein Teil der ABE. Die gesamte ABE einer Felge kann schon mal locker über 1000 Seiten haben.

Für dich interessant sind jedoch nur die Seiten , auf denen dein Fzg. deine Bereifung und die allg.Felgenauflagen sowie die speziellen Reifenauflagen stehen.

Insofern scheint das bei dir nicht vollständig zu sein.

MfG Volker

Das Dokument ist aber das einzige, was zum Download angeboten wird, und dient wohl als Grundlage für eine Einzelabnahme.

Was ist das genau für eine Felge? Größe, Einpresstiefe? Welche Bereifung soll darauf gefahren werden? Und auf was für einem Fahrzeug (Schlüsselnummern)? Dann schaue ich gern mal nach, ob es passen kann...

Themenstarteram 4. Dezember 2017 um 6:39

@gardiner danke schon mal, das Gutachten findest du hier:

http://files.reiff.jfnet.de/pdf/00279103/00279103.pdf

der 2er GT ist auch bei der Reifengröße 205/60-16 mit wenig Auflagen beschrieben. Das passt auch. Nur ist dies ausreichend oder muß der Reifenhändler mir mehr geben? Zumal die Kompletträder als mit "ABE" beworben wurden.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 3. Dezember 2017 um 20:53:19 Uhr:

 

Völliger Blödsinn !

Du "Experte" mußt es ja wissen.

Ich würde einfach mal bei Proline anrufen, dann löst sich das Rätselraten innerhalb weniger Sekunden ;)

verstehe das Problem nicht. Unterlagen aus obigen Link immer griffbereit dabei haben und gut is.

Keine Eintragung notwendig meiner Meinung nach, bei der Hauptuntersuchung ggf. zeigen.

in Verbindung mit geändertem Fahrwerk/Spurverbreiterung nicht gültig.

Gruß Wensi

Zitat:

der 2er GT ist auch bei der Reifengröße 205/60-16 mit wenig Auflagen beschrieben. Das passt auch. Nur ist dies ausreichend oder muß der Reifenhändler mir mehr geben? Zumal die Kompletträder als mit "ABE" beworben wurden.

Normalereweise reicht das Gutachten.

Solange ss keine Auflage A01 gibt, ist keine TÜV-Abnahme fällig. (Für die Einhaltung der anderen Auflagen bist du selbst verantworlich).

Allerdings, wenn die Reifengröße nicht in deinen Fahrzeugpapieren steht, solltest du dir den 2. Abschnitt unter »Allgemeine Hinweise« durchlesen.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 3. Dezember 2017 um 19:07:29 Uhr:

Ein Gutachten ist die Voraussetzung für die Eintragung in die Papere aber keine selbstständige ABE. An für sich müßte die ABE Nummer in der Felge zu finden sein. Eintragen daher überflüssig.

Hmmm, ich lese das auch so, als ob Du der Meinung bist, dass, wenn eine KBA-Nummer an der Felge steht, dieses pauschal nicht "eingetragen" werden muss. Falls Du das so meinst, nimm zur Kenntnis, dass diese Aussage schlicht falsch ist und auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger wird. Die KBA-Nummer sagt lediglich aus, dass es für das betreffende Teil eine ABE gibt. Ob nach dem Verbau an ein Fahrzeug dann eine Änderungsabnahme notwendig ist, steht dann im Verwendungsbereich der ABE für das betreffende Fahrzeug.

Nix " pauschal". Normal gültig in Verbindung mit der ABE, die ich auch nicht mehr dabei habe, da bei keiner HU auch nur ansatzweise danach gefragt hat. Scheinbar genügt denen die Nummer warum auch immer. Es wird natürlich keiner daran gehindert, die Felgen trotzdem eintragen zu lassen wenn man zuviel Geld hat.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 4. Dezember 2017 um 18:51:38 Uhr:

Nix " pauschal". Normal gültig in Verbindung mit der ABE, die ich auch nicht mehr dabei habe, da bei keiner HU auch nur ansatzweise danach gefragt hat. Scheinbar genügt denen die Nummer warum auch immer. Es wird natürlich keiner daran gehindert, die Felgen trotzdem eintragen zu lassen wenn man zuviel Geld hat.

Dann hast Du bei Deinen HU's immer nen guten und blickigen Prüfer gehabt, der das so schnell in seinem Programm nachgeschaut hat, dass Deine Räder zu Deinem Fahrzeug passen.

Ich frage mich nur, wie Du es dem geneigten Schutzmann bei einer Verkehrskontrolle erklärst, dass die Räder zum Fahrzeug passen.Aber anscheinend fährst o so ordentlich, dass Dich nie jemand anhält.:D

Ansonsten hast Du den Unterschied zwischen einer eventuell notwendigen Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO und einer "Eintragung" der Felgen scheinbar immer noch nicht verstanden. Erstere muss in den seltensten Fällen nämlich "eingetragen" werden, es reicht bei ner normalen Rad-Reifenkombi in aller Regel ein Mitführen des 19(3)er Protokolls, schließlich ist es ja keine BE-Begutachtung nach §21 StVZO.

Moin Moin !

Zitat:

Du "Experte" mußt es ja wissen.

Diesmal hast du recht!

 

Zitat:

der 2er GT ist auch bei der Reifengröße 205/60-16 mit wenig Auflagen beschrieben. Das passt auch. Nur ist dies ausreichend oder muß der Reifenhändler mir mehr geben? Zumal die Kompletträder als mit "ABE" beworben wurden.

Dein Fzg ist aufgeführt und die Reifengrösse auch , ebenfalls sämtliche zu beachtenden Auflagen. Was möchtest du noch mehr ? Wie ich schon schrieb, so eine ABE mit allen Anlagen und Nachträgen kann mehr als 1000 Seiten umfassen , aber was möchtest du mit den zulässigen Reifengrössen und Auflagen für andere Fzge , die du nicht besitzt ?

MfG Volker

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 8:52

@schreyhalz schrieb am 5. Dezember 2017 um 09:03:20 Uhr:

Zitat:

Dein Fzg ist aufgeführt und die Reifengrösse auch , ebenfalls sämtliche zu beachtenden Auflagen. Was möchtest du noch mehr ? Wie ich schon schrieb, so eine ABE mit allen Anlagen und Nachträgen kann mehr als 1000 Seiten umfassen , aber was möchtest du mit den zulässigen Reifengrössen und Auflagen für andere Fzge , die du nicht besitzt ?

Das war ja meine eigentliche Frage, ob es ausreicht ein "Gutachten zur ABE" zu besitzen, das von einer Sachverständigenorganisation geschrieben ist oder die ABE selber (zumindest die ersten Seiten mit dem entsprechenden Gutachten oder halt die 1000Seiten) die vom KBA geschrieben ist.

Ich kenne halt nur die Stammtischaussage Aussage, "man braucht eine ABE..." und nicht "man braucht ein Gutachten zur ABE" :)

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