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ABE Original-VW-Alufelgen Montreal II-dringend

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 30. November 2008 um 15:45

Hallo Ihrs

Ich mal wieder: Brauche dringend die ABE von den 16-zöller Montreal II-Alus des IVer Golfs. Habe mir nämlich welche neu gehauft und will 205/45 R16er (Sommer-)Gummis denn aufziehen lassen - denn für'n Winter find' ich die zu schad'. Da die vom Golf IV (6,5Jx16H2 ET42) einen mm weniger Einpresstiefe haben, als die vom Polo (6,5Jx16H2 ET43), meinte der Freundliche, dass man anhand der ABE kontrollieren muss, was nötig ist, damit ich die fahren darf. Ich find' es ja Quatsch, dass der Mitarbeiter das nicht ohne ABE sagen kann, aber was soll ich da machen?

Habe irgendwann mal woanders gelesen, dass in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung (was auch immer das ist) des Polo GTI Cup Edition (die dem Fahrzeug serienmäßig beiliegt) steht, dass beide Typen fahrbar sind.

Habe ich auch so 'ne Bescheinigung zu meinem Polo "Tour" aus 2006?

Wo ist die?

Trifft das auf den "Cup" zutreffende auch auf Meinen zu?

Stimmt das überhaupt?

Kann man die ABE irgendwo bekommen oder hat sie einer von euch (Teilenummer 1J und noch irgendwas - weiß ich aber gerade nicht)?

Was macht überhaupt der eine mm? Lenkgeometrie???

 

Ich weiß: sind ganz schön viele Fragen. Würde mich über schnelle Antworten freuen. Hab die Frage übrigends auch im Polo-Forum gestellt.

 

MfG

T.

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41 Antworten

0800 VOLKSWAGEN hilft dir da gerne weiter die schicken dir auch das Gutachten!

und wie siehts aus, wenn die die Montreal II auf meinem Golf fahren möchte, aber im Fahrzeugschein nur 175 und 195er stehen. Ich weiß schon, dass die 205er auch zugelassen sind...aber muss ich da im Fahrzeugschein was nachtragen lassen...?

Zitat:

Original geschrieben von TropicOrange

und wie siehts aus, wenn die die Montreal II auf meinem Golf fahren möchte, aber im Fahrzeugschein nur 175 und 195er stehen. Ich weiß schon, dass die 205er auch zugelassen sind...aber muss ich da im Fahrzeugschein was nachtragen lassen...?

Du musst dann mit dem Auto und einem Gutachten für die Felgen zum Tüv, ca. 50 Euro abdrücken und es eintragen lassen.

Kleines Update: Ich hab gerade nochmal in meinem Schein nachgeschaut...dort steht nur 175/80R14 88H. Werksseitig waren aber schon 195er auf Avus I montiert. Wenn ich jetzt trotz dem 175er im Schein 195er fahre, sollte das doch auch mit den 205ern Montreal II gehen, oder? Wenn ich wirklich zum TÜV muss....reicht da auch diese Unbedenklichkeitserklärung von VW?

Hast du mal einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt bekommen?

Wenn ja ich hoffe du hast den alten verwart.

Denn, wenn du ihn nicht verwart hast, fährst du somit mit einer nicht eingetragen Rad/Reifen Kombi rum, da du ja nur 175/80R14 eingetragen hast.

Den in den neuen Scheinen wird nur noch eine Größe eingetragen.

Fz.-Schein oder neue Zulassungsbescheinigung?

Gib mir mal die Nummer zu altem 3)

oder zu Feld 2.2

Dann sage ich dir was du fahren darfst!

das ist leider Unsinn, ist scheißegal ob er den alten Schein hat oder er weggeworfen ist, die EG-BE-Nummer steht ja auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und somit sind auch alte Reifen zulässig! Ich kann dem gerne die alten Daten raussuchen und schicken. Mache ich täglich wenn ich ne Mühle mit neuer Zulassungsbescheinigung prüfe!

....mmhm, möchte meinen das die Polizei in der Beweispflicht ist, es dir nachzuweisen, das man diese Kombination nicht fahren darf (auf einem Fzg. der Golf-Plattform)! Was denen wohl kaum gelingen dürfte! :D

205/55 16 sind doch auf allen erlaubt, außer den richtig großen (R32 oder jubi!?)

genau Maik die Bullen müssen einem nachweisen das man nicht die richtigen Serienräder/-reifen fährt, genau wie wir bei ner HU auch, wobei der Kunde auch nen Nachweis haben muss, wenn ich Bedenken habe!

Aber obacht: Ich glaube die Polizei des Lands Sachen ist auch bei der argetp21 dabei, also haben die auch darauf Zugriff, wenn die warum nicht andere Grünen!

das ist diese neue Zulassungsbescheinigung. Ich hab mir meinen Golf im Juni 2007 gekauft und bei der Zulassung das Ding erhalten, deswegen gibts auch keinen alten Fahrzeugschein....wenn die Polizei in der Pflicht ist, mir nachweisen zu müssen, dass meine Rad-Reifen-Kombination nicht zulässig ist, kann ich die Montreal II ja auch ohne extra Eintragung fahren, oder? Weil zulässig sind sie ja...

richtig, die Reifenkombinationen wurden ja auch nur aus Gründen der Übersichtlichkeit aus den Papieren genommen!

wäre ja auch ein fauxpas, wenn man wegen SR WR Wechsel extra wieder noch aufs Amt rennen müsste...

Eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung kann man (u.a.) von seinem Freundlichen bekommen. Hab die für meinen Wagen auch eingeholt um etwas für die Santas zu haben (die ja bei dem Wagen ab werk dabei waren, dennoch aber nicht im Schein stehen). Die haben das bei mir in Wolfsburg beantragt und der kam dann ein paar Tage später frisch ausgestellt per Post. Da stehen dann auch die zulässigen Rad / Reifenkombinationen drin. Vielleicht also doch der beste Weg da über VW zu gehen.

Viele Grüße

wenn sie auf irgendeinem Golf IV zulässig sind, heißt es noch nicht das sie es bei deinem golf sind.

gibt mir Feld 2.2 dann schicke ich dir was du benötigst!

Was nützt es dir wenn die Grünen dich durchkommen lassen und beim nächsaten Unfall der Gutachter sagt Rad-/Reifenkombi nicht eingetragen, da freut sich wer, das wirst du aber nicht sein!

das mit dem VW Papier ist die beste Lösung!

bei 2.2 steht:

42101M 8

bitteschön siehe Anhang

darfst du also so fahren!

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