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Abgasuntersuchung mit in der HU
Hi,
ist die Abgasuntersuchung jetzt im Protokoll der HU mit enthalten ?
gruß
N82
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19 Antworten
Ja - oder vorher in der qualifizierten Werkstatt machen lassen.
Nein, jedenfalls nicht zwingend. Die AU hat mit der HU nichts zu tun. Beide Untersuchungen dürfen nur einen gewissen Zeitabstand (Vormonat) nicht überschreiten. Daher wird in den meisten Werkstätten, wo auch die HU angeboten wird die AU von der Werkstatt durchgeführt.
Im April diesen Jahres, gab es beim Tüv, auch eine separate Bescheinigung für die AU.
Gruß
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 18. Oktober 2015 um 13:11:33 Uhr:
Nein, die AU hat mit der HU nichts zu tun.
Gruß
Würde ich so nicht unterschreiben. Mein KFZ-Fritze sagte mir letztens dass es ohne gültige AU keine HU gibt.
Also müssten die ja doch miteinander verwoben sein.
Verwoben mit Sicherheit, aber in einem Protokoll auch nicht.
Zitat:
Zitat aus Wikipedia:
2010: Integration in die Hauptuntersuchung
Mit der Integration der Untersuchung der Abgase (AU) in die Hauptuntersuchung (HU) entfällt seit dem 1. Januar 2010 die bisherige AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeugs. Der Nachweis der HU inkl. der AU erfolgt nur noch über den HU-Prüfbericht und die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Für alle Kraftfahrzeuge kann die AU aber als Teiluntersuchung zur HU von einer anerkannten AU-Werkstatt im Vormonat zur nächsten durch die HU-Plakette angegebenen Monat zur Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und anhand eines AU-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen bescheinigt werden. Der AU-Nachweis ist dem HU-Prüfer für die anstehende HU zu übergeben. Der AU-Betrieb kann gegenüber dem Autofahrer immer belegen, wie er – entsprechend den Herstellervorgaben – die AU durchgeführt hat. Dies könnte bei Unstimmigkeiten zwischen Autofahrer und Betrieb hilfreich sein.
..ein Freund von mir hat sich am Freitag ein Auto gekauft , welches auch neuen TÜV hatte .
erst später ist ihm aufgefallen , daß das Protokoll von der AU fehlt ! darauf hin hat er den Verkäufer angerufen .
dieser meinte er habe alles machen lassen und die AU sei auf dem HU-Protokoll mit vermerkt !
haben dann nachgeschaut und da steht zwar etwas , was es sein könnte unter dem Punkt : HINWEISE :
TÜV -Süd
* Die Untersuchung beinhaltet die Überprüfung des Umweltverhaltens .
...könnte das eine AU-Bescheinigung sein ??
Wie schon zuvor geschrieben, habe ich eine separate AU Bescheinigung.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 18. Oktober 2015 um 13:48:41 Uhr:
Wie schon zuvor geschrieben, habe ich eine separate AU Bescheinigung.
Ist ja auch ein VW mit Diesel. Der braucht sicher eine separate Bescheinigung.
ja, mit der sep. AU so kenne ich es auch ! ,,,vllt. ist das neu oder so ?
werde morgen mal beim TÜV nachfragen , ist zwar TUV-Nord ...aber die werden schon nicht ihr eigenes Ding da machen .
Bei allen meinen letzten HU steht nur noch ein kleiner Satz zur AU auf dem HU Prüfprotokoll, also keine extra Bescheinigung mehr wenn alles in einem Rutsch geprüft wurde..
"A01 Der Untersuchungbericht dokumentiert das Ergebnis der Hauptuntersuchung und der UMA (AU)."
Aber selbst das Prüfprotokoll interessiert keine S.., die kann man sich einrahmen und übers Klo hängen..
Meiner Zulassungstelle ist einzig und alleine der Stempel mit HU Ablaufdatum auf der Zulassungsbescheinigung wichtig.
Zitat:
@newer82 schrieb am 18. Oktober 2015 um 13:38:00 Uhr:
..ein Freund von mir hat sich am Freitag ein Auto gekauft , welches auch neuen TÜV hatte .
erst später ist ihm aufgefallen , daß das Protokoll von der AU fehlt ! darauf hin hat er den Verkäufer angerufen .
dieser meinte er habe alles machen lassen und die AU sei auf dem HU-Protokoll mit vermerkt !
haben dann nachgeschaut und da steht zwar etwas , was es sein könnte unter dem Punkt : HINWEISE :
TÜV -Süd
* Die Untersuchung beinhaltet die Überprüfung des Umweltverhaltens .
...könnte das eine AU-Bescheinigung sein ??
Die AU ist nur noch ein Teil der HU, darf aber von Autorisierten Werkstätten durchgeführt werden.
Auf dem Prüfbericht steht wer die AU durchgeführt hat, das ist ein Buchstaben/Zahlencode. Den AU Prüfbericht braucht man nur noch beim Vorfahren bei der HU vorzuweisen, da man nur mit einer gültigen AU die HU besteht wird daher nur noch festgehalten wer die AU gemacht hat. Den prüfbericht von der AU selbst braucht man nach der HU dann eigentlich nicht mehr.
ok , danke ... wenn ich das jetzt richtig verstanden haben .... ist die HU mit der nötigen AU ...vorhanden ?
gruß
Kurzform: Ja. Es sollte aber eine separater Prüfnachweis über Durchführung der Abgasuntersuchung nach Nummer 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO vorhanden sein.
Da hier offensichtlich vom TÜV-Süd-Prüfer auch die UMA (so nennt man heute die AU) durchgeführt wurde, erübrigen sich alle Überlegungen zur Beteiligung einer Werkstatt.
Häufig wird auch in diesen Fällen vom Prüfer ein Nachweis wie von den Werkstätten erstellt. Es ist aber auch zulässig, alle notwendigen Angaben zur UMA auf dem HU-Bericht zu dokumentieren.
Der Fahrzeughalter braucht aber nur de HU-Bericht für Anmeldung/Ummeldung etc.