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Abgelaufene Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung - Welches Bußgeld?
Mal zwei Fragen:
Welches Bußgeld wird eigentlich in Deutschland fällig bei einer abgelaufenen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung?
Gibt es bei einem Unfall eventuell Probleme mit dem Versicherungsschutz?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wie lang "muss" die Kiste denn noch halten und was ist denn alles defekt ?
Diese Frage halte ich für irrelevant.
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70 Antworten
HU überzogen
von 2 bis zu 4 Monaten = 15 €
von 4 bis zu 8 Monaten = 25 €
über 8 Monate = 40 € und 2 Punkte.
AU überzogen
zwischen 2 und 8 Monaten = 15 €
über 8 Monate = 40 € und 1 Punkt
Zitat:
Gibt es bei einem Unfall eventuell Probleme mit dem Versicherungsschutz?
Nur wegen abgelaufenen Untersuchungen nicht.
Sehr hilfreiche Antwort!!
Dankeschön!!!!!
Wie lang "muss" die Kiste denn noch halten und was ist denn alles defekt ?
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wie lang "muss" die Kiste denn noch halten und was ist denn alles defekt ?
Diese Frage halte ich für irrelevant.
Die Strafen sind aber noch sehr human und milde, im Vergleich zu anderen Vergehen im Straßenverkehr
Bin gestern noch hinter einem gestanden an der Ampel, der November 08 zur HU musste Dass die Leute sich aber so gar nicht um ihr Auto kümmern, sowas weiß ich als Autofahrer eigentlich auswendig, wann ich zur HU/AU muss. Zumal man ja mit Sicherheit auch mal sich von vorn oder von hinten seinem Auto nähert, spätestens DANN muss sowas ins Auge fallen.
naja wie schon erwähnt werden die Autos wohl abwrackopfer werden und so fährt man billiger
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wie lang "muss" die Kiste denn noch halten und was ist denn alles defekt ?
Diese Frage halte ich für irrelevant.
Ich halte diese Frage nicht für irrelevant, da es bei Defekten eben durchaus passieren kann, dass einen die Versicherung in Regress nimmt.
Das sind zwar nur 5.000 €, aber immerhin genauso viel wie ein Sandero inklusive Abwrackprämie kostet...
Wenn der Händler den garantierten Liefertermin nicht einhält, würde ich eben darauf bestehen, dass er die fällige Hauptuntersuchung bezahlt, damit man entweder a) weiß, dass nichts gravierendes defekt ist oder b), wenn etwas gravierendes defekt ist, handeln kann.
Würde Roland745 gleich die Karten auf den Tisch legen und den Sachverhalt beschreiben, dann könnte man ja auch etwas dezenter nachfragen, aber wenn es hier nur wieder um 50 bis 100 € geht und damit womöglich die Sicherheit anderer gefährdet wird, dann frage ich eben auch etwas dreister nach...
Also:
Wie lang muss die Kiste denn noch halten und was ist denn nun genau defekt ?
Genau so sieht es aus mit der Versicherung.
Und in einem solchem Fall ist ein Fahrzeug nicht verkehrssicher.
Und im Gesetz steht halt auch, das jeder für sein Fahrzeug selber verantwortlich ist.
Im Falle, dass das angesprochene Auto z.B. wegen mangelhafter Bremsen durchfällt, kann die Polizei u.U. das Auto an Ort und Stelle aus dem Verkehr ziehen.
In diesem Fall wäre die Frage von LSirion doch irrelevant, mMn.
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Im Falle, dass das angesprochene Auto z.B. wegen mangelhafter Bremsen durchfällt, kann die Polizei u.U. das Auto an Ort und Stelle aus dem Verkehr ziehen.
In diesem Fall wäre die Frage von LSirion doch irrelevant, mMn.
Ja natürlich ist es vor dem Gesetz irrelevant. Ich hatte die Relevanz eher auf den Thread bezogen, da ich solche unvollständigen Threads überflüssig finde. Also entweder man gibt ein paar mehr Infos oder man sucht sich seine Strafen selbst aus dem Bußgeldkatalog, den könnte man ja einmal zentral verlinken... genauso die StVO... oder worum geht es in diesem Forum ?
Wer sagt denn, dass es sich beim Führen dieses speziellen Fahrzeuges nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt, etwas hoch angesetzt, aber wer weiß das schon...
Außerdem kann die Polizei sogar Fahrzeuge mit gültiger Plakette stilllegen und im Gegenzug kann auch ein Fahrzeug mit fälliger HU völlig verkehrssicher sein, allerdings hat man damit generell eher schlechte Karten, wenn etwas passiert. Also bei einem Unfall ruhig einmal auf die Plakette seines Gegenübers sehen.
Also heute muss ich mal LSirion (teilweise) Recht geben!
Für weitere Aussagen müsste man wissen was am Auto des TE im Argen liegt!
Jedoch mal wieder total daneben der Hinweis auf einen Gefährl. Eingriff in den Straßeverkehr! Ich denk LSirion kennt die Gesetze so gut, hatte ich jedenfalls bisher gedacht bei seinen vielen Antworten mit Gesetzesauszügen!
Und LSirion, warum soll ich mir den die Plaketten vom anderen Unfallbeteiligten anschauen? Weil sie so schön bunt sind und zum raten anregen?
Und ich bin der Meinung, dass LSirion genau so Recht hat wie ich und warte ebenfalls, ob sich Roland745 noch mal meldet.
Roland, wie geht es Dir und Deinem Auto? *wink*
Ganz einfach.
Ein Fahrzeug ohne HU/AU ist nach dem Gesetz nicht verkehrsicher, darf nicht im Starssenverkehr geführt werden.
__________________________________
Verkehrssicherheit
Die Haupt- (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) gehören in Deutschland zu den wichtigen gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen, wenn es um die Sicherheit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht. Ohne eine gültige HU- und AU-Plakette ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.
Die HU dient der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs, die AU der Feststellung des vorschriftsmäßigen Abgasverhaltens. Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU/AU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben.
Hauptuntersuchung (HU)
An der Eintragung im alten Fahrzeugschein oder der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ist festzustellen, wann die nächste HU fällig ist. Der Untersuchungsbericht über die HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen. Neufahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren zur HU, danach sind die Untersuchungen alle zwei Jahre bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (Informationen dazu im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links") durchzuführen. Gewerblich genutzte Pkws und Lkws über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und Anhänger müssen jedes Jahr zur HU.
Abgasuntersuchung (AU)
An der sechseckigen Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen ist festzustellen, wann die nächste AU fällig ist. Die Prüfbescheinigung über die AU ist aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen. Eine AU müssen alle Halter von Kraftfahrzeugen mit Benzin- oder Zweitaktmotoren mit mindestens vier Rädern, 400 kg zulässiger Gesamtmasse, 50 km/h Höchstgeschwindigkeit oder alle Besitzer von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren mit mindestens vier Rädern und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit durchführen lassen. Fällig ist die AU bei Neufahrzeugen erstmals nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre (nur Pkws), bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor ohne Katalysator oder Lambda-Regelung jährlich, bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse jährlich.
Ab 01.04.2006 ist auch eine Untersuchung der Abgase an Krafträdern nachzuweisen.
Die Prüfplaketten für die HU/AU werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Die Untersuchungen sind daher unbedingt rechtzeitig vorher oder zum genannten Datum durchzuführen.
Die technische und die gesetzliche Verkehrsunsicherheit sind zwei verschiedene Dinge, obwohl sie auch beide gleichzeitig vorliegen können.
Fest steht bei der Überschreitung der HU- und AU-Frist doch, dass der Fahrzeughalter eine OWI begeht, falls es nicht sogar eine Straftat ist.