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abgemeldeter PKW in einer TG abstellen

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 10:25

Hallo,

weiß zufällig einer, ob es erlaubt ist, einen abgemeldeten PKW über Jahre in einer Tiefgarage abzustellen?

Zusatzfrage: Wenn das Fahrzeug zwar angemeldet ist, aber ebenfalls Jahre nicht mehr beim TÜV war:

kann es da Probleme geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@v8.lover schrieb am 9. Januar 2020 um 11:27:29 Uhr:

1. Mit dem Vermieter sprechen.

2. nein, darf halt nur nicht auf öffentlichem Grund stehen/fahren.

Zu 2:

Doch. Wenn es angemeldet ist, muss es auch eine gültige HU haben. Egal ob es genutzt wird oder nicht, auch wenn es auf privatem Grund steht.

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1. Mit dem Vermieter sprechen.

2. nein, darf halt nur nicht auf öffentlichem Grund stehen/fahren.

Das kann Dir nur der Eigentümer der TG beantworten. Wenn es eine private TG ist, dann kann er die Regeln zur Benutzung festlegen.

Da TGs vermutlich niemals öffentlicher Raum, sondern immer privat betrieben sind, steht und fällt das mit der Erlaubnis des Eigentümers. Ebenso bei der HU: solange das Fahrzeug nicht "am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt" (also hier auf privatem Gelände steht), spielt die HU keine Rolle.

Auf jeden Fall darf von dem Wagen keine Gefährdung - insbesondere Umweltgefährdung durch austretende Flüssigkeiten - ausgehen. Sonst wird der auch gerne mal aus der Garage "entsorgt".

Wenn es schlecht läuft, gibt es sogar eine Hausdurchsuchung...

https://www.autobild.de/.../...tz-staatsanwalt-ermittelt-16218463.html

Zitat:

@v8.lover schrieb am 9. Januar 2020 um 11:27:29 Uhr:

1. Mit dem Vermieter sprechen.

2. nein, darf halt nur nicht auf öffentlichem Grund stehen/fahren.

Zu 2:

Doch. Wenn es angemeldet ist, muss es auch eine gültige HU haben. Egal ob es genutzt wird oder nicht, auch wenn es auf privatem Grund steht.

Das ist eine interessante Fragestellung. Bei uns in der TG steht auch so ein verlassenes Auto bei dem der TÜV bereits 2016 abgelaufen ist.

Der Wagen ist eingestaubt und die Reifen haben schon sichtbar an Druck verloren, ohne allerdings komplett platt zu sein.

Im Auto selbst, ein gar nicht mal so alter Fiesta, liegen Kartons und Einkaufstaschen rum.

Keine Ahnung, wem der gehört oder was mit dem geschehen soll.

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 11:10

hallo, erst mal recht herzlichen Dank für die Infos.

aber ich werde mich wohl an Polizei bzw. Feuerwehr wenden müssen.

Der Tiefgaragenplatz gehört mir, er ist vermietet. Es ist falsch, dass man in einer privaten TG tun und lassen kann, was man will, es gibt eine Bauvorschrift, die eingehalten werden muss, beispielsweise dürfen keine Möbel auf einem

TG-Platz gelagert werden, in NRW ist es sogar verboten, Anhänger dort zu Parken.

Ich werde mal meinen Rechtsanwalt fragen

Trotzdem erst mal recht herzlichen Dank für alle Antworten

Ist das Fahrzeug vom Mieter?

 

Falls ja, wieso soll es da nicht stehen?

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 11:21

@tomato: ich habe einen Mieter mit einem Alfa aus den 70ern, der Wagen ist abgemeldet, letzter TÜV war 2011

ein anderer Mieter hat einen Toyota MR2 aus den 80ern, der Wagen ist ebenfalls abgemeldet, letzter TÜV war 2004

und in einer weiteren TG-Anlage, in der mir auch einige Plätze gehören, steht eine Ente, die zwar angemeldet ist, der letzte TÜV-Stempel ist jedoch von 2007, Eigentümer der Ente und des TG-Platzes sind in diesem Fall identisch.

Alle Autos sind total zugestaubt.

Mich hat übrigens vor einiger Zeit die Hausverwaltung angesprochen und gesagt, dass auf einem meiner Plätze ein

Mieter einen Anhänger abgestellt hat und dass das nicht erlaubt sei.

in deutschland ist alles etwas kompliziert !!!

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 11:25

@Steven4880 die beiden Fahrzeuge sind von meinen Mietern. mich interessiert nur, wer im Falle eines Falles haftet:

zum einen eine eventuelle Strafe, zum anderen aber auch, wenn z.B. eine Leitung oder der Tank durchrostet und Öl

oder Benzin ausläuft. und wenn der Eigentümer des Fahrzeuges in Haftung genommen wird: was passiert, wenn er

zahlungsunfähig ist, muß ich dann haften?

ich frage lieber meinen Rechtsanwalt, das ganze ist mir zu heikel

Bitte sei so lieb und berichte uns von dessen Einschätzung. Das interessiert bestimmt einige hier.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 9. Januar 2020 um 12:25:57 Uhr:

ich frage lieber meinen Rechtsanwalt, das ganze ist mir zu heikel

Wäre gut, wenn Du uns das Ergebnis mitteilen könntest.

 

 

GRMPF, zu langsam. ;)

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